Private Baumaßnahmen

Privaten Anwesen mit ihren Gebäuden, Hofräumen und Vorgärten prägen in besonderem Maß das Erscheinungsbild unserer Dörfer.

Aktualisiert am: 19.09.2023
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Investitionen privater Bauherrinnen und Bauherrn in leerstehende Bausubstanz, markante alte Gebäude und in die Modernisierung nicht mehr zeitgemäßer Häuser verhindern, dass die Ortskerne aussterben. Zudem gilt: Wer im Dorf Bestehendes revitalisiert und darin investiert, baut nicht in die Landschaft hinaus. Die Innenentwicklung der Dörfer erhält materielle und immaterielle Werte und vermeidet Flächenverbrauch. Dazu bietet das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm investitionsbereiten Haus- und Hofbesitzern finanzielle Unterstützung an.

Was können wir tun?

Private Bauherren erhalten zum einen Fachinformationen und Vorschläge von Experten zur Gestaltung von Gebäuden, Fassaden, Hofflächen und Gärten. Zum anderen gibt es für dorfgerechte Baumaßnahmen Zuschüsse aus dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm:

Was kann gefördert werden?

  • Maßnahmen zur Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung an dörflichen Gebäuden können mit bis zu 35% der Ausgaben (jedoch höchstens 50.000 Euro je Gebäude) gefördert werden.
  • Bei ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden ist eine erhöhte Förderung bis zu 60% der Ausgaben (jedoch höchstens 80.000 Euro je Gebäude) möglich.
  • Bei besonderen Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen kann der Förderhöchstbetrag um bis zu 10.000 Euro erhöht werden.
  • Für die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen gibt es Zuschüsse bis zu 30% der Ausgaben (jedoch höchstens 15.000 Euro je Gebäude).

Die angegebenen Fördersätze sind Höchstförderbeträge und können nur in begründeten Ausnahmefällen gewährt werden. Die Regelfördersätze liegen deutlich niedriger. Zuschüsse für Privatmaßnahmen können auch mit anderen Förderprogrammen, z. B. der Denkmalpflege oder der Wohnungsbauförderung, kombiniert werden.

Die Gelder aus dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm werden nicht nach dem Gießkannenprinzip auf Kleinstmaßnahmen verteilt, sondern gezielt eingesetzt. Die Förderung konzentriert sich auf Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf über 1.000 Euro. Mit Zuwendungen können die durch Rechnungen nachgewiesenen Ausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Rabatte und Skonti gefördert werden. Für die Förderung von privaten Maßnahmen ist das Amt für Ländliche Entwicklung zuständig. Zu beachten ist, dass mit der Baumaßnahme erst nach einer schriftlichen Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung begonnen werden darf.

Private Maßnahmen in der Dorferneuerung haben einen doppelten Nutzen: Zum einen steigt die Attraktivität des Ortsbildes, wenn Häuser und Höfe baulich und gestalterisch verbessert werden. Dies gilt ganz besonders für die Pflege und Wiederbelebung historischer Bausubstanz, die den Charakter des Ortes maßgeblich prägt. Zum anderen trägt die Dorferneuerung dazu bei, das Leerstellen der Ortskerne zu verhindern: Alte, oft leerstehende Gebäude lassen sich im Rahmen der Dorferneuerung so modernisieren, dass sie heutigen Wohn- und Arbeitsansprüchen gerecht werden. Besonders gut gelungene Projekte zeichnet die Ländliche Entwicklung regelmäßig mit dem Staatspreis „Dorferneuerung und Baukultur“ aus.

Ausführliche Informationen sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen zur Förderung von privaten Baumaßnahmen finden Sie im Förderwegweiser unter "Antragstellung und Formulare". Hier sind alle Formulare für private Bauherren abgelegt.

Übersicht der Förderungen im Bereich Dorferneuerung

Beispiele

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