Flurneuordnung

In der Flurneuordnung werden landwirtschaftliche Flächen durch Bodenordnung und Wegebau so gestaltet, dass sie wirtschaftlicher genutzt werden können, und Höfe an das Wegenetz angebunden.

Aktualisiert am: 05.01.2024
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Hohe Lebensqualität und Kulturlandschaften mit ihren vielfältigen Lebensräumen sind eng mit der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft verbunden. Nur wenn es gelingt, Wiesen, Äcker und Wälder unter Berücksichtigung gemeinschaftlicher Interessen effizient und nachhaltig zu bewirtschaften, werden sich diese Werte auf Dauer sichern lassen.

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Was ist Flurneuordnung?

In der Flurneuordnung werden landwirtschaftliche Flächen durch Bodenordnung und Wegebau so gestaltet, dass sie wirtschaftlicher genutzt werden können, und Höfe an das Wegenetz angebunden. Weitere Ziele sind der Schutz von Böden und Gewässern, die Verbesserung der Lebensräume und der Biodiversität sowie der Erhalt der Schönheit und des Erholungswertes der Kulturlandschaft. Dreh- und Angelpunkt dazu ist das Bodenmanagement, mit dem Flächen dort zugeteilt werden, wo es für die Eigentümer bzw. die jeweilige Anforderung zweckmäßig ist. Flurneuordnungen mit besonderen Zielsetzungen sind Unternehmensverfahren. Projekte, die sich auf die Zusammenlegung von Grundbesitz beschränken, werden als Freiwilliger Landtausch oder Freiwilliger Nutzungstausch durchgeführt.

Was sind die Vorteile?

  • Durch die Neuordnung entstehen neue Grundstücke in zweckmäßiger Lage, Form und Größe. Sie lassen sich besser bewirtschaften und damit auch besser verpachten.
  • Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe nehmen spürbar zu. So reduzieren sich dank größerer Wirtschaftsfläche sowie der besseren Erschließung der Flur die Betriebskosten deutlich. Einsparungen von 100 bis 150 Euro pro Hektar und Jahr sind möglich. Gleichzeitig kann der Arbeitszeitaufwand für die Feldarbeit um vier bis acht Stunden pro Hektar und Jahr verringert werden.
  • Das Bodenmanagement löst bestehenden Nutzungskonflikte und sorgt für eine ressourcenschonende Landnutzung.
  • Landschaftspflegerische Maßnahmen schaffen eine attraktive Kulturlandschaft und erhöhen den Erlebniswert für Einheimische und Naherholungssuchende.
  • Hangparallele Bewirtschaftung und gesicherte Böschungen vermindern die Erosion und den Nährstoffeintrag in Gewässer. Sie sind damit ein außerordentlich wichtiger Beitrag zum Wasserrückhalt, Gewässer- und Bodenschutz.
  • Das Verfahrensgebiet wird abgemarkt und vermessen, Kataster und Grundbuch werden fortgeschrieben.
  • Eine digitale Flurkarte wird erstellt. Damit steht der Gemeinde für die Zukunft eine moderne und aktuelle Planungsgrundlage zur Verfügung.
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Wer ist zuständig?

Die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung sind für die Durchführung der Flurneuordnung zuständig. Bei ihnen sind auch Flurneuordnungen zu beantragen. Mitarbeiter der Ämter leiten und betreuen die Projekte und sind dabei vor Ort. Sie stehen im Dialog mit den Grundbesitzern, Gemeinden, Bürgerinnen und Bürgern sowie involvierten Behörden und Institutionen. Außerdem bilden die Grundeigentümer die sogenannte Teilnehmergemeinschaft, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie übernimmt verantwortlich die Planung und Durchführung der Projekte. Das heißt, eine umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist Voraussetzung und gesetzlich verankert.

Förderwegweiser

Zur Durchführung einer Flurneuordnung ist die Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz erforderlich. Dazu stellen Gemeinden oder Grundeigentümer einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung. Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Flurneuordnung gegeben und die Beteiligten zur Mitwirkung bereit sind. Ausführliche Informationen sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen zur Förderung finden Sie in der Übersicht

zur Förderung "Flurneuordnung"