Landschaft und Ressourcen

Die Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaften und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sind Kernanliegen in den Projekten der Ländlichen Entwicklung. Herausforderungen wie Wasserrückhalt und Energiewende sind ohne Veränderungen in der Landschaft nicht zu bewältigen. Der Schutz von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen, der Artenvielfalt, des Bodens, der Gewässer und des Grundwassers sowie die Anpassung an den Klimawandel sind weitere Anforderungen, denen sich die Ländliche Entwicklung stellt.

Hügelige Landschaft mit Äckern, Wiesen und Heckenstrukturen. In der Senke (Bildmitte) befindet sich ein Fischweiher. StMELF

Initiativen

Bei allen Projekten und Entwicklungsmaßnahmen gilt es, einen Ausgleich zwischen der Nutzung der Landschaft und ihrem Schutz herzustellen.

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung sind für die Durchführung zuständig. In den Projekten der Ländlichen Entwicklung sind die Träger öffentlicher Belange zu hören und ihre verschiedenen Landnutzungsinteressen zeitlich und finanziell aufeinander abzustimmen. Die Vorgaben durch die Naturschutzvorschriften werden erfüllt und darüber hinaus der eigenständige Auftrag zur Förderung der allgemeinen Landeskultur umgesetzt. Die Mitarbeiter der Ämter sind in diesen Planungsanliegen und Planungsauflagen kompetent und berücksichtigen diese im Dienste des Gemeinwohls.

Auch außerhalb von Flurneuordnungen fördert die Ländliche Entwicklung verschiedene Projekte. Für die Projekte ist eine vom zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung genehmigte Finanzierung erforderlich, in der auch die Förderung nach den geltenden Richtlinien festgelegt ist.

Beweidungsprojekt Aurachgrund

Die Maßnahmen für Landschaft und Ressourcen in einem gelungen Projekt, welches auch einen Staatspreis bekommen hat, werden in einem Video erklärt.

Zum Youtube-Video