Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Gleichwohl ist diese Nutzungsform in Bayern aus Rentabilitätsgründen stark zurückgegangen. Um dem entgegenzuwirken hat die Bayerische Staatsregierung, vertreten durch Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Staatsminister Thorsten Glauber, Staatsministerin Michaela Kaniber und Staatsminister Dr. Florian Hermann am 18. Oktober 2021 mit wichtigen gesellschaftlichen Gruppen den Bayerischen Streuobstpakt geschlossen. Der von Bund Naturschutz, Landesbund für Vogel- und Naturschutz, den bayerischen Landschaftspflegeverbänden, dem Bayerischen Bauernverband, der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau, dem Verband der Bayerischen Fruchtsaftindustrie, dem Bund deutscher Baumschulen und dem Landesverband für Gartenbau und Landespflege mitgetragene Pakt sieht die Erhaltung und Mehrung der bayerischen Streuobstbestände vor. Bis 2035 sollen so zusätzlich 1 Mio. Bäume gepflanzt und bestehende Streuobstwiesen erhalten werden. Streuobstbestände gehören mit ca. 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Mit vielen seltenen und gefährdeten Arten sind sie Hotspots der Biodiversität. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt leistet der Freistaat einen entscheidenden Beitrag zur Artenvielfalt und bewahrt gleichzeitig den Erhalt unserer bäuerlichen Kulturlandschaft. Die Stärkung des heimischen Streuobstanbaus sichert zudem die Eigenversorgung mit gesundem Obst und bietet durch Herstellung vielfältiger Streuobstprodukte wirtschaftliche Wertschöpfung in der Region.
Ziele
Im Rahmen des Streuobstpakts soll der jetzige Bestand erhalten werden und zusätzlich 1 Mio. Streuobstbäume neu gepflanzt werden. Entscheidend für den Erfolg ist darüber hinaus die Steigerung der Wertschätzung in der Bevölkerung für den Streuobstanbau und die wertvollen Produkte, wie z.B. naturbelassenen Apfelsaft und Honig, die uns diese traditionelle Nutzungsform beschert. Das Projekt legt deshalb großen Wert auf die Verbesserung der Vermarktungswege von Streuobstprojekten, auf Erforschung und Erhaltung der zahlreichen Obstsorten und eine breit angelegte Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.
Umsetzung
Um das Kulturgut Streuobstanbau auch für die Zukunft zu sichern, wurde unter der Leitung des Landtagspräsidenten a.D. Alois Glück von über 30 Expertinnen und Experten aus den wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen rund um das Thema Streuobst ein abgestimmtes und langfristiges Maßnahmenkonzept erarbeitet. Die bewährte Zusammenarbeit in den Arbeitskreisen zur Konzepterstellung für den Bayerischen Streuobstpakt der zuständigen Fachministerien mit den Verbänden wird im Rahmen einer Projektsteuergruppe fortgesetzt. Zentrale Bausteine der Umsetzung sind vom Landwirtschaftsministerium das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und das neu aufgelegte Förderprogramm "Streuobst für alle!" ebenso die unterstützenden Initiativen zur Erforschung, Vermarktung, Schulung und Beratung zu Streuobst. Auf Seiten des Umweltministeriums leisten das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) wertvolle Beiträge zur Umsetzung. Die Staatsregierung will die Umsetzung des Bayerischen Streuobstpaktes mit insgesamt über 600 Millionen Euro bis 2035 unterstützen.
Unterzeichner des Paktes
Bayerische Staatsregierung
Bund Naturschutz in Bayern e. V.
Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.
Bayerischer Bauernverband
Verband der Bayerischen Fruchtsaftindustrie
Bund deutscher Baumschulen (BdB) Landesverband Bayern e. V.
Bayerische Landschaftspflegeverbände
Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V.
Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e. V.
Weiterführende Informationen
- Offizielle Seite des Bayerischen Streuobstpaktes externer Link
- Förderprogramm "Streuobst für alle!" interner Link
- Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) interner Link
- Textfassung des Bayerischen Streuobstpaktes externer Link
- Fördermöglichkeiten und Fachinformationen zu Streuobst - LfL externer Link
- Bereits über den Streuobstpakt gepflanzte Bäume externer Link