Bayerische Erosionsschutzverordnung (ESchV)

Nach den EU- und bundesrechtlichen Vorgaben zählt die Bodenbearbeitung zur Begrenzung der Erosion zu den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). In der Erosionsschutzverordnung (ESchV) werden die Regelungen zur Begrenzung der Erosion in Bayern präzisiert, die im Rahmen der flächen- und tierbezogenen Förderung von den landwirtschaftlichen Betriebsinhaber zu beachten sind.

Aktualisiert am: 05.01.2023
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Für die neue Förderperiode mussten neue Regelungen getroffen werden. Die aktualisierte Fassung der Erosionsschutzverordnung gilt seit 17. Mai 2023. Sie regelt die Vorgehensweise zur Festlegung der Erosionsgefährdung von Flächen in Bayern sowie die in Bayern geltenden abweichenden Anforderungen des GLÖZ5 im Rahmen der Konditionalität. Daneben ergeben sich fachliche Anforderungen zum Erosionsschutz aus dem Bundesbodenschutzgesetz und der Bodenschutzverordnung.

Die Informationsbroschüre Konditionalität erläutert die Auflagen der bayerischen Erosionsschutzverordnung (Kapitel II Nr. 5 GLÖZ5).

Informationsbroschüre Konditionalität