Klima- und Ressourcenschutz
Erosionsschutzverordnung in Bayern seit 1. Juli 2010 in Kraft
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zum Erosionsschutz auf Ackerflächen und der ab 1. Juli geltenden bayerischen Erosionsschutzverordnung (ESchV).
Die nachfolgend dargestellten Rechtsgrundlagen betreffen nur die Cross Compliance-Anforderungen im Rahmen der GAP-Reform. Fachliche Anforderungen zum Erosionsschutz ergeben sich aus dem Bundesbodenschutzgesetz und der dazu gehörigen Bodenschutzverordnung.
Zugang zum Erosionsgefährdungskataster Bayern
Förderung von Erosionsschutzmaßnahmen
Die Auflagen der ESchV sind u. a. erfüllt, wenn auf dem betreffenden Feldstück Fördermaßnahmen zum Erosionsschutz durchgeführt werden.
In Bayern gelten folgende KULAP-Maßnahmen als ausreichender Erosionsschutz:
- Winterbegrünung (A32)
- Mulchsaatverfahren (A33)
- Grünstreifen zum Gewässer- und Bodenschutz (A35)
- Merkblatt Agrarumweltmaßnahmen (AUM)
Rechtliche Grundlagen
Weiterführende Informationen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft
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