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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF
Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Tierische Erzeugung
Fischerei und Teichwirtschaft
Aus Fülle und Vielfalt der Gewässer leitet sich die gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Bedeutung der Fischerei in Bayern ab.
Die verschiedenen Formen der Fischerei lassen sich unterteilen zum einen in die Erwerbsfischerei, zum anderen in die Angel- also Freizeitfischerei.
Zuständigkeiten des Ministeriums
- Gesetzliche Bestimmungen im Bereich der Fischerei
- Fluss-, Seenfischerei, Teichwirtschaft, Zucht und Aufzucht von Fischen einschließlich Angelegenheiten der Gesunderhaltung
- Fachangelegenheiten der Fischerzeugerringe
- Grundsatzfragen der Fischereiförderung: Verwaltungsbehörde für den Europäischen Fischereifonds (EFF)
- Angelfischerei; Hegemaßnahmen zur Bestandspflege fischereilich nutzbarer Wassertiere, Fischereiaufsicht
- Fachaufsicht über die Fachberater der Bezirke für das Fischereiwesen
- Versuchswesen und Leistungs-/Qualitätsprüfungen in der Fischerei
- Zusammenarbeit mit den einschlägigen Verbänden und Zusammenschlüssen
- Umsetzung von EU- und Bundesvorschriften
- Fischartenschutz
Schwerpunkte

Die Erwerbsfischerei gliedert sich in drei Produktionszweige, die sich in der Art der Bewirtschaftung deutlich unterscheiden: Die Forellenteichwirtschaft, die Karpfenteichwirtschaft und die Fluss- und Seenfischerei.
Allen gemeinsam ist die gezielte Aufzucht bzw. der Fang von Speisefischen. Die Teichwirtschaften erzeugen daneben auch Satzfische für die freien Gewässer (Flüsse und Seen). Mehr

Wer in Bayern angeln will, braucht sowohl einen Fischereischein, für den er die staatliche Fischerprüfung ablegen muss, als auch einen gültigen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer.
Damit haben die Angler aber nicht nur die Erlaubnis Fische zu fangen, sondern auch die Verpflichtung, die Fischbestände und Gewässer zu pflegen und zu erhalten. Mehr
