Unternehmungsführung
Verbundberatung
Verbundberatung ist die vertraglich geregelte Zusammenarbeit von anerkannten nichtstaatlichen Beratungsanbietern mit der staatlichen Beratung auf Basis des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes.
- Erzeugung qualitativ hochwertiger Lebensmittel
- Produktion von Nachwachsenden Rohstoffen zur stofflichen und energetischen Nutzung
- Erhaltung und Entwicklung einer attraktiven Kulturlandschaft
- Anpassung an die neuen Herausforderungen (z. B. Klimawandel, Gewässerschutz, Agrobiodiversität)
- Anpassung an die sich dynamisch verändernden Erfordernisse der Märkte
- Erzielung eines angemessenen Einkommens
Welche Ziele verfolgt die Verbundberatung?
Die staatliche Beratung bietet zusammen mit Partnern auch künftig ein umfassendes Beratungsangebot aus einer Hand. Die hohe Qualität der Beratung kann damit auch mit weniger staatlichem Personal aufrechterhalten werden.
Die bayerischen Landwirte erhalten auch zukünftig eine
- neutrale
- Anerkennung der nichtstaatlichen Beratungsanbieter
- Fachliche Vorgaben der Landesanstalten auf wissenschaftlicher Grundlage
- Wirtschaftliche Unabhängigkeit der nichtstaatlichen Beratungsanbieter
- bezahlbare
- Bereitstellung von Wissen und Informationen durch die Landesanstalten und Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Fortbildung der nichtstaatlichen Berater durch die Führungsakademie
- Förderung der Beratungsleistungen durch den Freistaat Bayern
- kompetente
- Fachlich gut qualifizierte, nichtstaatliche Berater
- Methodisch ausgebildete Berater
- Qualitätssicherung in der Beratung
- flächendeckende Beratung
- Bayernweites Beratungsangebot
- Vernetzung der staatlichen Berater mit den nichtstaatlichen Beratern
- Berater vor Ort
Was beinhaltet die Verbundberatung?
Die Landwirte können sich in produktionstechnischen Fragen einzelbetrieblich von anerkannten Verbundpartnern beraten lassen. Die konkreten Beratungsinhalte sind in den jeweiligen Modulen beschrieben.
Modulbeschreibungen für einzelbetriebliche Beratungsleistungen ![]()
Diese umfassen die Bereiche des Pflanzenbaus, der Milchviehfütterung, der Schweine- und Rindermast, der Ferkelerzeugung, des Garten-, Wein- und Hopfenbaus, des ökologischen Landbaus, der Stallklimaberatung, der Betriebszweigauswertung und der Betriebsorganisation. Darüberhinaus werden Seminare und Gruppenveranstaltungen zu den Themenbereichen „Organisation der Außenwirtschaft“ und „Pflanzenbau“ angeboten. Rundschreiben, Fax, E-Mail und eine Hotline ergänzen das umfassende Angebot in der pflanzlichen Erzeugung.
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind zuständig für die Beratung zu Förderprogrammen, zur Umsetzung gesetzlicher Vorschriften, zu Gewässer- und Bodenschutz, Agrobiodiversität, Tierschutz und zur Lebens- und Futtermittelsicherheit. Darüberhinaus beraten sie zu Fragen der Unternehmensentwicklung.
Wer kann die Verbundberatung in Anspruch nehmen?
Jeder bayerische Landwirt kann die Beratungsangebote für seinen Betrieb unabhängig von der Größe und Produktionsausrichtung in Anspruch nehmen. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind Ansprechpartner für die Verbundberatung.
Für die Anerkennung von nichtstaatlichen Beratungsunternehmen ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig.
Wie finanziert sich die Verbundberatung?
Die bayerische Landwirtschaft ist im internationalen Vergleich relativ kleinstrukturiert. Sie ist i.d.R. weniger in der Lage Beratungsdienstleistungen zu Marktpreisen vollständig selbst zu finanzieren.
Die vom staatlichen Personal angebotenen Beratungsleistungen sind kostenfrei. Die Angebote der nichtstaatlichen Beratungsanbieter sind kostenpflichtig. Diese werden durch den Freistaat Bayern mit bis zu 50 Prozent gefördert. Insgesamt stellt der Freistaat Bayern ca. 4,9 Mio. Euro jährlich zur Verfügung.
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