„Bayerischer Vorstoß für Biogasbetreiber erfolgreich“ Agrarministerin Michaela Kaniber begrüßt Herausnahme kleinerer Anlagen bei Erlösabschöpfung

Aktualisiert am: 22.11.2022
Teilen Drucken

(22. November 2022) München - Erleichtert hat Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Kenntnis genommen, dass kleine Biogasanlagen bis zu einem Megawatt von einer Erlösabschöpfung ausgenommen werden. Zudem sollen nach dem Entwurf des Bundes Biogasanlagen über einem Megawatt aufgrund der gestiegenen laufenden Kosten einen höheren Sicherheitszuschlag von sechs statt nur drei Cent je Kilowattstunde erhalten. „Es freut mich sehr, dass sich unser hartnäckiger Einsatz für diese Form der nachhaltigen Energieerzeugung und für die bayerischen Biogasanlagenbetreiber offensichtlich gelohnt hat. Bundesminister Robert Habeck ist damit meiner eindringlichen Bitte nachgekommen und will zumindest die kleineren Biogasanlagen von der Erlösabschöpfung ausnehmen. Ich hätte mir zwar gewünscht, dass Biogas und Bioenergie gänzlich ausgenommen werden. Aber damit ist jetzt wenigstens von einem großen Teil unserer Biogasanlagenbetreiber eine Last genommen“, sagte Michaela Kaniber in München. Die Bayerische Landwirtschaftsministerin hatte sich bereits Mitte Oktober beim Bundeswirtschaftsminister intensiv für die rund 2.600 Biogasanlagenbetreiber Bayerns in Berlin stark gemacht. „Es ist an sich ein Unding, dass diese wichtige erneuerbare Energiequelle immer wieder fundamentalen Unsicherheiten unterworfen wird. Immerhin geht es um nicht weniger als ein Fünftel unseres erneuerbaren Stroms in Deutschland.“ Durch das Drängen und den Einsatz Bayerns kann dieser Beitrag zum Klimaschutz jetzt aber erhalten bleiben. „Und damit bleibt auch die Einkommensgrundlage vieler tüchtiger Landwirtinnen und Landwirte erhalten, die sich mit Herzblut für den Klimaschutz und die Energiewende engagieren“, so Kaniber.