Mehrgefahrenversicherung zum 1. Januar deutlich erweitert – Landwirtschaftsministerium fördert Risikovorsorge der Betriebe mit Blick auf den Klimawandel

Aktualisiert am: 21.12.2022
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(21. Dezember 2022) München - Zum 1. Januar des neuen Jahres startet die deutlich erweiterte Mehrgefahrenversicherung für Bayerns Landwirte. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. Der Freistaat Bayern unterstützt Betriebe, indem er die Versicherungsprämie bezuschusst und so die eigene Risiko-Vorsorge der Betriebe fördert. Versichert werden können die zunehmenden Risiken des Klimawandel wie Trockenheit, Starkregen, Stürme und Hagel. Seit letztem Jahr förderte das Landwirtschaftsministerium bereits die Versicherung im Obst- und Weinbau, nun wird die Versicherungsmöglichkeit auf Grün- und Ackerland ausgeweitet, weil der Bund sich in dieser Frage nicht bewegt. Ministerin Michaela Kaniber hatte dieses bundesweit bislang einzigartige Angebot schon in ihrer Regierungserklärung im vergangenen Jahr angekündigt. Für das kommende Jahr sind nach Ministeriumsangaben dafür Haushaltsmittel in Höhe von 17 Millionen Euro eingeplant. Mit der Förderung wird kein Vollkasko-Schutz finanziert, sondern es sollen insbesondere schwere und existenzbedrohende witterungsbedingte Ertragsverluste abgesichert werden. Das betriebliche Risikomanagement trägt aber weiterhin der Landwirt. Der Freistaat gewährt bereits seit 2019 keine Soforthilfen mehr, wenn die Schäden versicherbar sind. Gefördert werden Schadens- und Indexversicherungen für Flächen in Bayern. Die jährlichen Versicherungsprämien können mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Das Förderprogramm wird für die einzelnen Bereiche „Ackerbau“, „Grünland“ sowie „Dauerkulturen und Hopfen“ unterschiedliche Voraussetzungen enthalten. Die Pakete sehen wie folgt aus: Paket „Ackerbau“: Versicherbare und förderfähige Gefahren sind Hagel, Starkregen, Sturm, Starkfrost, Dürre sowie Fraßschäden (durch Wildgänse und Saatkrähen). Es besteht kein Wahlrecht zwischen den Gefahren, d.h. die Betriebe müssen alle genannten Gefahren bei Ackerkulturen absichern. Paket „Grünland“: Versicherbare und förderfähige Gefahren sind Hagel, Dürre sowie Fraßschäden durch Engerlinge. Auch hier besteht kein Wahlrecht. Das Paket „Dauerkulturen und Hopfen“ gilt für Dauerkulturen im Obst- und Weinbau sowie für Hopfen. Versicherbare und förderfähige Gefahren sind: Hagel, Starkregen, Sturm und Starkfrost. Um an der Förderung teilhaben zu können, müssen mindestens zwei Gefahren abgesichert werden. Das Risiko Dürre wird stets über eine Indexversicherung abgesichert, da Dürreschäden nicht bei einer Feldbegehung geschätzt werden können. Die Entschädigungszahlung ist somit – anders als bei den übrigen Gefahren – nicht an den Nachweis eines tatsächlich eingetretenen Schadens an den angebauten Kulturen geknüpft. Der Versicherungsnehmer erhält hier eine pauschale Zahlung, sobald ein vorher durch den Versicherungsvertrag festgelegter kritischer Niederschlagswert erreicht wurde.

Folgende Ausgaben können nicht gefördert werden:
  • Versicherungsprämien für Kulturen, die in der Richtlinie ausgeschlossen wurden,
  • Umsatzsteuer, Skonti, Rabatte, Beiträge, Gebühren und sonstigen Steuern.
Folgende allgemeine Voraussetzungen beinhaltet das Förderprogramm zudem:
  • Die versicherte Mindestfläche je Betrieb und Jahr beträgt 0,3 Hektar.
  • Zuwendungsfähig sind Einjahres- und Mehrjahresverträge.
  • Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Abschluss eines gültigen Versicherungsvertrages, der folgende Vorgaben erfüllt:
    • Selbstbehalt von mindestens 20 Prozent (Abzugsfranchise)
    • Maximalentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme sowie
    • Maximale Versicherungssummen:
Kulturgruppen
Höchst-Hektarwert (EUR)
Getreide
5 000
Eiweißpflanzen
5 000
Ölsaaten
5 000
Ackerfutter
5 000
Hackfrüchte
15 000
Energiepflanzen
5 000
Sonstige Flächen
5 000
Handelsgewächse
5 000
Dauergrünland
3 000
Obst
30 000
Wein
30 000
Baumschulen
750 000
Hopfen
20 000

Eine Vereinbarung über von diesen Voraussetzungen abweichende Selbstbehalte, Maximalentschädigungen und/oder Höchsthektarwerte im Versicherungsvertrag ist grundsätzlich möglich. Versicherungsverträge mit derartig abweichender Ausgestaltung sind jedoch nur bis zu den Grenzen der vorgenannten Voraussetzungen zuwendungsfähig. Voraussetzung für zuwendungsfähige Versicherungspolicen ist weiter, dass die Versicherungsunternehmen, zuvor eine Rahmenvereinbarung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgeschlossen haben. Eine gleichzeitige Förderung von Versicherungsprämien mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme ist nicht möglich. Der Antrag auf Zuwendung ist jährlich mit dem Mehrfachantrag im digitalen System „iBALIS“ zu stellen. Frist ist wie bisher der 15. Mai. Die Versicherung kann bereits vor Antragstellung abgeschlossen werden. Der Antragsteller ist verpflichtet, vor Abschluss der Versicherung mindestens ein Angebot zur Versicherung einzuholen.