Energiewende
Ziel ist es, dass in Bayern bis zum Jahr 2021 mehr als 50 % Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird. Deshalb müssen wir konsequent alle Möglichkeiten nutzen, die uns die Erneuerbaren Energien bieten. Gerade der Land- und Forstwirtschaft kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.
- Die Energieversorgung der Zukunft ist auf die Flächen der Landwirte und Waldbauern angewiesen.
- Ob Biomasse, Windkraft, Photovoltaik oder Geothermie: Die Energiewende findet vor allem in den ländlichen Räumen statt.
- Die Energiewende gelingt dann, wenn wir es schaffen, die Menschen zu überzeugen und mitzunehmen.
Energiewende findet im ländlichen Raum statt

Der Umbau der Energieversorgung wird Auswirkungen auf Landschaftsbild und Landnutzung haben. Auch dazu brauchen wir die Zustimmung der Bevölkerung. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kann zum Gelingen der Energiewende beitragen und folgendes anbieten:
- Es bietet mit seinen nachgeordneten Behörden und seiner Flächenpräsenz einen breiten Zugang zu den Menschen vor Ort.
- Es bietet im Rahmen der Ländlichen Entwicklung die passenden Instrumente, um etwa interkommunale Energiekonzepte voranzutreiben und weitgehend energieautarke Regionen zu etablieren.
Diese Kompetenzen können wir gezielt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in den ländlichen Räumen nutzen. Dabei stehen folgende Leitlinien im Vordergrund:
- Dezentrale Energieerzeugung und Verbrauch: Dies schafft kurze Transportwege und spart teure Leitungen.
- Effiziente Nutzung der begrenzt verfügbaren Fläche: Dies führt zu einem ausgewogenen Mix aller erneuerbaren Energieträger.
- Vorbild und Impulsgeber: Dies können zum Beispiel weitgehend energieautarke Regionen sein.
- Bürgermodelle unterstützen: Aus Betroffenen Beteiligte machen, die sich mit ihrer Windkraft- oder Photovoltaikanlage identifizieren – das stärkt die Akzeptanz.
Biomasse

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche und der Wald sind begrenzt verfügbare Ressourcen. Auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche hat die Nahrungs- und Futtermittelproduktion Vorrang. Deshalb lässt sich Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen nicht unbegrenzt ausbauen.
Insgesamt lässt sich der Energiebeitrag der Biomasse bis 2020 um rund ein Viertel steigern – derzeit deckt die Bioenergie rund 7 % des Energieverbrauchs im Freistaat.
Energieholz
Die Bereitstellung von Energieholz kann um 15 % von derzeit 4,8 auf 5,5 Mio. Tonnen gesteigert werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass es gelingt, die überschüssigen Holzvorräte in den Privatwäldern zu mobilisieren.
Energiepflanzen
Moderate Steigerungen sind bei der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für Bioenergie möglich. Vorrang hat allerdings die Produktion von Nahrungsmitteln.
Biogasanlagen
Auch die Zahl der Biogasanlagen lässt sich nicht beliebig steigern. In einigen Regionen gibt es bereits so viele Anlagen, dass eine Konkurrenz um die landwirtschaftlichen Flächen entbrannt ist und die Akzeptanz in der Bevölkerung wegen des zunehmenden Maisanbaus schwindet. In anderen Bereichen ist ein angemessener Zubau durchaus möglich und sinnvoll.
Insgesamt könnten bis zum Jahr 2020 noch 1 000 weitere Biogasanlagen entstehen. Dann wären 3 000 Anlagen in Bayern in Betrieb. Ein moderater Ausbau kann unter folgenden Voraussetzungen gelingen:
- Wir brauchen verstärkt Kleinanlagen, bevorzugt auf Basis Gülle und anderer Reststoffe.
- Wir müssen Alternativen zu Mais konkurrenzfähig machen.
- Wir müssen Impulse setzen, um die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme besser auszunutzen.
- Wir müssen ergänzende Energiepflanzen zum Mais bis hin zu Blühsaaten stärker als Substrat berücksichtigen.
Photovoltaik
Freiflächenphotovoltaik ist die billigste und effizienteste Form der Solarstrom-erzeugung. Deshalb ist es wichtig, als Ergänzung zu den Dachflächen auch Anreize für den Bau von Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu schaffen. Deshalb streben wir an, dass die im vergangenen Jahr beschlossene grundsätzliche Abkehr von der Freiflächenförderung wieder revidiert wird und zusätzlich auf Grünland ausgedehnt wird.

Eine deutliche Steigerung des Anteils der Photovoltaik an der Stromerzeugung kann durch maßvolles Vorgehen erreicht werden. Wir brauchen deshalb eine Abstufung der Vergütung mit zunehmender Größe, um einen behutsamen Ausbau zu ermöglichen. Dazu streben wir folgendes an:
- Begrenzung der Anlagengröße auf 5 Hektar pro Einzelanlage
- optimale Einfügung der Anlagen in die Landschaft
- Begrenzung der Gesamtfläche von Photovoltaik auf 1 % der Gemeindefläche
- Schaffung von Akzeptanz in der Bevölkerung
- Erhaltung wertvoller Rückzugsräume für seltene Tier- und Pflanzenarten
Windkraft

Windenergie hat große Potenziale. Allerdings ist es eine große Herausforderung, die im Bayerischen Energiekonzept „Energie Innovativ“ als Zielgröße anvisierten 1000 bis 1500 Windkraftwerke bis 2021 zu installieren.
Vor allem in Mittelgebirgslagen wie etwa dem Bayerischen Wald gibt es wegen der höheren Windgeschwindigkeiten viele geeignete Standorte. Waldreiche Regionen bieten Vorteile, denn hier sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild oft am geringsten. Deshalb müssen künftig gerade die Bayerischen Staatsforsten eine Vorreiterrolle einnehmen und die Windkraft im Freistaat mit der Bereitstellung entsprechender Flächen voran bringen.
Ziel muss es sein, durch eine Konzentration mehrerer Anlagen in Windparks den Flächenverbrauch in Grenzen zu halten. Bereits heute haben die Staatsforsten über 100 sogenannte Standortsicherungsverträge im Staatswald geschlossen. Das heißt jedoch noch nicht, dass dort auch gebaut wird. Die Verträge ermöglichen den künftigen Betreibern zunächst nur die Durchführung der notwendigen Genehmigungsverfahren.Die Zahl macht aber deutlich, was möglich ist. Darüber hinaus gibt es sogar noch weit mehr geeignete Standorte, wie uns der Klimaatlas für Bayern zeigt.
Ein konsensfähiger Fortschritt bei der Windkraft geht nur im Einvernehmen und im engen Dialog mit der Bevölkerung. Deshalb hat der Aufsichtsrat der Staatsforsten klare Vorgaben gemacht: Windenergieprojekte im Staatswald wird es nur im Konsens mit den betroffenen Kommunen und Bürgern geben.
Entscheidend wird sein, die oft verständlichen Vorbehalte bei den Menschen weiter abzubauen. Eine Möglichkeit dazu wird in der Gründung von Beteiligungsgemeinschaften oder Genossenschaften gesehen, weil davon die Bürger direkt profitieren. Zudem müssen wir bereit sein, bisherige Tabus auf den Prüfstand zu stellen. Warum etwa soll es keine Windräder in Naturparks oder Landschaftsschutzgebieten geben, wenn die Bevölkerung und die Kommunen das wollen?
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