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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF

Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

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Henner Damke, mpanch/Fotolia.com

Förderwegweiser
Heckenpflegeprämie

Die Förderung der Pflege von Hecken einschließlich Feldgehölzen soll zur Erhaltung und Entwicklung einer naturraum- und regionaltypischen Biodiversität in der Kulturlandschaft beitragen. Gleichzeitig soll die Vielfalt und Schönheit eines intakten, funktionsfähigen und traditionellen Landschaftsbilds erhalten werden.

Voraussetzungen

  • Die zu pflegenden Hecken und Feldgehölze befinden sich auf bzw. sind umgeben von landwirtschaftlichen Nutzflächen bzw. landwirtschaftlich nutzbaren Flächen.
  • Ein durch das Fachzentrum Agrarökologie erstelltes bzw. genehmigtes Pflegekonzept, in dem die notwendigen Pflegemaßnahmen für drei aufeinander folgende Pflegeperioden (1. Oktober bis 28. Februar) festgelegt sind.
  • Der Antragsteller muss für die vorgesehenen Hecken und Feldgehölze eine Pflegeberechtigung besitzen, die mindestens drei aufeinander folgende Pflegeperioden umfasst.
  • Die durchschnittliche Breite einer Hecke darf max. 10 m zuzüglich eines 3 m breiten Saums zu beiden Seiten betragen.
  • Die Größe eines Feldgehölzes darf max. 0,20 ha zuzüglich der Fläche eines 3 m breiten Saums zu beiden Seiten betragen.

Förderung

  • 100 Euro/Ar gepflegter Hecke (einmalig in 3 Jahren).

Mittelherkunft

  • EU
  • Bund
  • Bayern
Die Heckenpflegeprämie ist eine Beihilfe für nichtproduktive Investitionen Art. 36 a) vi) in Verbindung mit
Art. 41 VO (EG) Nr. 1698/2005.
Ansprechpartner

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern

Antrag

Für die Restlaufzeit der Förderperiode 2007 - 2013 sind keine Neuanträge mehr möglich.

Auszahlungsantrag

Für jeden der dreijährigen Pflegezeiträume ist ein separater Auszahlungsantrag zu verwenden.
Mit dem Auszahlungsantrag, der einen Nachweis über eine erfolgte Pflege der Hecke beinhaltet, wird jährlich die Heckenpflegeprämie abgerufen.

Der "Heckenpflegenachweis" für den jeweiligen Auszahlungsantrag wird vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten individuell erstellt und ist dort erhältlich.

Allgemein

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