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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF
Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Förderwegweiser
Heckenpflegeprämie
Die Förderung der Pflege von Hecken einschließlich Feldgehölzen soll zur Erhaltung und Entwicklung einer naturraum- und regionaltypischen Biodiversität in der Kulturlandschaft beitragen. Gleichzeitig soll die Vielfalt und Schönheit eines intakten, funktionsfähigen und traditionellen Landschaftsbilds erhalten werden.
Voraussetzungen
- Die zu pflegenden Hecken und Feldgehölze befinden sich auf bzw. sind umgeben von landwirtschaftlichen Nutzflächen bzw. landwirtschaftlich nutzbaren Flächen.
- Ein durch das Fachzentrum Agrarökologie erstelltes bzw. genehmigtes Pflegekonzept, in dem die notwendigen Pflegemaßnahmen für drei aufeinander folgende Pflegeperioden (1. Oktober bis 28. Februar) festgelegt sind.
- Der Antragsteller muss für die vorgesehenen Hecken und Feldgehölze eine Pflegeberechtigung besitzen, die mindestens drei aufeinander folgende Pflegeperioden umfasst.
- Die durchschnittliche Breite einer Hecke darf max. 10 m zuzüglich eines 3 m breiten Saums zu beiden Seiten betragen.
- Die Größe eines Feldgehölzes darf max. 0,20 ha zuzüglich der Fläche eines 3 m breiten Saums zu beiden Seiten betragen.
Förderung
- 100 Euro/Ar gepflegter Hecke (einmalig in 3 Jahren).
Mittelherkunft
- EU
- Bund
- Bayern
Art. 41 VO (EG) Nr. 1698/2005.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern
Für die Restlaufzeit der Förderperiode 2007 - 2013 sind keine Neuanträge mehr möglich.
Für jeden der dreijährigen Pflegezeiträume ist ein separater Auszahlungsantrag zu verwenden.
Mit dem Auszahlungsantrag, der einen Nachweis über eine erfolgte Pflege der Hecke beinhaltet, wird jährlich die Heckenpflegeprämie abgerufen.
Merkblatt
Auszahlungsanträge für die Pflegeperiode 2011/12
Allgemein
Förderwegweiser
