Förderwegweiser
Schulmilchbeihilfe

Die Europäische Union hat die Schulmilchbeihilfe ins Leben gerufen, um Kinder und Jugendliche von Anfang an den Verzehr von Milch und Milcherzeugnissen heranzuführen.
Am 11. Juli 2008 hat die Europäische Kommission das Schulmilchprogramm ausgedehnt und die förderfähige Produktpalette erweitert.
Durch die Schulmilchbeihilfe sollen Kinder mit Qualitätsprodukten versorgt, gesündere Ess- und Ernährungsgewohnheiten gefördert und das Wissen im Bereich Ernährung gesteigert werden.
Weiterführende Informationen
Folgende Einrichtungen können verbilligte Schulmilch in Anspruch nehmen:
- Kinderkrippen, Kindergärten und ähnliche vorschulische Einrichtungen.
- Grundschulen und weiterführende Schulen.
- Berufsbildende Schulen, Berufsschulen, Fachschulen.
- Schullandheime und Heime für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
(sofern eine pädagogische Betreuung gegeben ist).
Förderung
Von der EU werden 0,25 Liter Milch je Schultag und Kind mit 4,67 Cent gefördert.
Mittelherkunft
- EU
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Menzinger Straße 54
80638 München
Tel. 089-17800-201
E-Mail: schulmilch@lfl.bayern.de Mehr
Für die Antragstellung bestehen zwei Möglichkeiten:.
Die Schule bzw. der Kindergarten wendet sich an einen in ihrem Gebiet tätigen Schulmilchlieferanten, der bereits als Antragsteller bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zugelassen ist. Aus dem Angebot an Schulmilchprodukten stellt sich die Einrichtung die gewünschten Artikel zusammen und bestellt diese beim Lieferanten. Die gelieferten Schulmilchprodukte werden zu einem um die Beihilfe verminderten Preis angeboten. Der Lieferant übernimmt die Antragstellung und erhält die EU-Beihilfe.
Kindergärten und Schulen können den Einkauf der Schulmilch selbst organisieren, d.h. die Milch kann in jedem Geschäft gekauft werden. Die Einrichtungen müssen nur im Vorfeld als „Direktantragsteller“ bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zugelassen werden. Die Antragstellung auf Gewährung der Beihilfe erfolgt dann halbjährlich anhand der Einkaufsbelege direkt bei der Abteilung Förderwesen und Fachrecht.
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