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Förderwegweiser
Schulmilchbeihilfe

Milch in Kita und Schule. Foto © Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft e.V.

Die Europäische Union hat die Schulmilchbeihilfe ins Leben gerufen, um Kinder und Jugendliche von Anfang an den Verzehr von Milch und Milcherzeugnissen heranzuführen.

Am 11. Juli 2008 hat die Europäische Kommission das Schulmilchprogramm ausgedehnt und die förderfähige Produktpalette erweitert.

Durch die Schulmilchbeihilfe sollen Kinder mit Qualitätsprodukten versorgt, gesündere Ess- und Ernährungsgewohnheiten gefördert und das Wissen im Bereich Ernährung gesteigert werden.

Weiterführende Informationen

Folgende Einrichtungen können verbilligte Schulmilch in Anspruch nehmen:

  • Kinderkrippen, Kindergärten und ähnliche vorschulische Einrichtungen.
  • Grundschulen und weiterführende Schulen.
  • Berufsbildende Schulen, Berufsschulen, Fachschulen.
  • Schullandheime und Heime für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
    (sofern eine pädagogische Betreuung gegeben ist).

Förderung

    Von der EU werden 0,25 Liter Milch je Schultag und Kind mit 4,67 Cent gefördert.

    Mittelherkunft

    • EU
    Ansprechpartner

    Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
    Abteilung Förderwesen und Fachrecht
    Menzinger Straße 54
    80638 München
    Tel. 089-17800-201
    E-Mail: schulmilch@lfl.bayern.de Mehr

    Antrag

    Für die Antragstellung bestehen zwei Möglichkeiten:.

    1. Die Einrichtung wird über einen Schulmilchlieferanten beliefert

    Die Schule bzw. der Kindergarten wendet sich an einen in ihrem Gebiet tätigen Schulmilchlieferanten, der bereits als Antragsteller bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zugelassen ist. Aus dem Angebot an Schulmilchprodukten stellt sich die Einrichtung die gewünschten Artikel zusammen und bestellt diese beim Lieferanten. Die gelieferten Schulmilchprodukte werden zu einem um die Beihilfe verminderten Preis angeboten. Der Lieferant übernimmt die Antragstellung und erhält die EU-Beihilfe.

    2. Die Einrichtung wird Direktantragsteller

    Kindergärten und Schulen können den Einkauf der Schulmilch selbst organisieren, d.h. die Milch kann in jedem Geschäft gekauft werden. Die Einrichtungen müssen nur im Vorfeld als „Direktantragsteller“ bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zugelassen werden. Die Antragstellung auf Gewährung der Beihilfe erfolgt dann halbjährlich anhand der Einkaufsbelege direkt bei der Abteilung Förderwesen und Fachrecht.

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