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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF

Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

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Henner Damke, mpanch/Fotolia.com

Förderwegweiser
Förderung investiver Maßnahmen in der Erwerbsfischerei

Abfischung am Karpfenteich

Auf der Basis des Europäischen Fischereifonds wird auch die Erwerbsfischerei in Bayern gefördert.

Vor dem Hintergrund der Gemeinsamen Fischereipolitik sollen damit vor allem Maßnahmen der Strukturverbesserung unterstützt, sowie positive Veränderungen der Rahmenbedingungen erreicht werden, um so eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen zu erzielen.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind
    • Fischwirtschaftliche Betriebe.
    • Unternehmen des Handels in der Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen.
    • Verbände und Organisationen der Fischerei.
  • Förderfähig sind Maßnahmen
    • im Aquakulturbereich (Teichwirtschaft).
    • zur Verarbeitung und Vermarktung von Fischen.
    • der gewerbsmäßigen Binnenfischerei (Fluss- und Seenfischer).
    • zur Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten und Verkaufsförderung.
    • zum Schutz und zur Entwicklung der Wasserfauna und -flora.
    • in den sogenannten Fischwirtschaftsgebieten.

Förderung

  • Der Fördersatz für Vorhaben im Verarbeitungs- und Vermarktungsbereich kann bis zu 25 % betragen und für Vorhaben im Aquakulturbereich bis zu 40 %.
  • Bei Maßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen oder ohne Beteiligung privater Begünstigter durchgeführt werden, ist eine Erhöhung des Fördersatzes möglich.
  • Bagatellgrenzen sind zu beachten.
  • Bei Vorhaben der Aquakultur, Binnenfischerei sowie der Verarbeitung und Vermarktung ist eine Förderung nur möglich, solange bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden (Prosperitätsgrenze).
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der dazu erlassenen bayerischen Förderrichtlinien (siehe Rechtliche Grundlagen).

Mittelherkunft

  • EU - Europäischer Fischereifonds (EFF)
  • Bund - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
  • Bayern
Teichgenossenschaften

Informationen über das Förderprogramm erhalten Sie auch bei den örtlichen Teichgenossenschaften, die bei der Antragstellung und Abwicklung behilflich sind.

Bewilligungsbehörde (Antragstellung)
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Menzinger Str. 54
80638 München
Tel. 089 17800-201
E-Mail: AFR@lfl.bayern.de


Antragszeitraum

Vollständige Anträge für das laufende Programm müssen bis spätestens 30. September 2013 bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft eingegangen sein.

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