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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF
Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Förderwegweiser
Förderung investiver Maßnahmen in der Erwerbsfischerei

Auf der Basis des Europäischen Fischereifonds wird auch die Erwerbsfischerei in Bayern gefördert.
Vor dem Hintergrund der Gemeinsamen Fischereipolitik sollen damit vor allem Maßnahmen der Strukturverbesserung unterstützt, sowie positive Veränderungen der Rahmenbedingungen erreicht werden, um so eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen zu erzielen.Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind
- Fischwirtschaftliche Betriebe.
- Unternehmen des Handels in der Be- und Verarbeitung von fischwirtschaftlichen Erzeugnissen.
- Verbände und Organisationen der Fischerei.
- Förderfähig sind Maßnahmen
- im Aquakulturbereich (Teichwirtschaft).
- zur Verarbeitung und Vermarktung von Fischen.
- der gewerbsmäßigen Binnenfischerei (Fluss- und Seenfischer).
- zur Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten und Verkaufsförderung.
- zum Schutz und zur Entwicklung der Wasserfauna und -flora.
- in den sogenannten Fischwirtschaftsgebieten.
Förderung
- Der Fördersatz für Vorhaben im Verarbeitungs- und Vermarktungsbereich kann bis zu 25 % betragen und für Vorhaben im Aquakulturbereich bis zu 40 %.
- Bei Maßnahmen, die von öffentlichen Einrichtungen oder ohne Beteiligung privater Begünstigter durchgeführt werden, ist eine Erhöhung des Fördersatzes möglich.
- Bagatellgrenzen sind zu beachten.
- Bei Vorhaben der Aquakultur, Binnenfischerei sowie der Verarbeitung und Vermarktung ist eine Förderung nur möglich, solange bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden (Prosperitätsgrenze).
Mittelherkunft
- EU - Europäischer Fischereifonds (EFF)
- Bund - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
- Bayern
- Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds

- Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten zur Förderung der Fischerei in Bayern gemäß den gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor (EFF) vom 15.02.2008 Nr. L4-7997.1-340, geändert durch Bekanntmachung vom 31.01.2011
Informationen über das Förderprogramm erhalten Sie auch bei den örtlichen Teichgenossenschaften, die bei der Antragstellung und Abwicklung behilflich sind.
Bewilligungsbehörde (Antragstellung)
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Menzinger Str. 54
80638 München
Tel. 089 17800-201
E-Mail: AFR@lfl.bayern.de
Vollständige Anträge für das laufende Programm müssen bis spätestens 30. September 2013 bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft eingegangen sein.
- Antrag auf Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Fischerei in Bayern
- Erklärung des Antragstellers zur Einhaltung der Einkommensgrenzen (Prosperität)
480 KB - Merkblatt zur Markterkundung für private Antragsteller
75 KB - Formular zum Nachweis der Markterkundung für private Antragsteller
230 KB - Hinweise zur Beachtung der Vergabevorschriften für öffentliche Antragsteller
135 KB
Förderwegweiser
