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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF

Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

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Henner Damke, mpanch/Fotolia.com

Förderwegweiser
Leader 2007 - 2013

Mit dem EU-Programm Leader (Motto: Bürger gestalten ihre Heimat) unterstützt Bayern seine ländlichen Regionen auf dem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung.

Leader ist ein Förderinstrument, das nicht nur auf mehrere Gemeinden ausgerichtet ist, sondern auch auf die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt ganzer Regionen. Der Freistaat Bayern unterstützt mit Leader vor allem innovative Vorhaben und Maßnahmen zur eigenständigen Entwicklung der ländlichen Regionen.

Gefördert werden

  • Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie einer ausgewählten Lokalen Aktionsgruppe (LAG)
  • gebietsübergreifende oder transnationale Zusammenarbeit zwischen ausgewählten LAGs oder von ausgewählten LAGs mit vergleichbaren regionalen Partnerschaften
  • LAG-Management
Leader erlebt im Zeitraum 2007 bis 2013 seit der Umsetzung von Initiativen aus Leader I, Leader II und Leader+ seine 4. Generation.

Leader in Bayern

Illerbrücke Altusried

Kernelement von Leader ist der bürgerorientierte Ansatz, der vor allem durch die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) dargestellt wird. Dies sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region. Besonderer Wert wird dabei auch auf die Einbeziehung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsvertretungen gelegt.

zum Bayerischen Leader-Ansatz

Voraussetzungen

Projekte bzw. Maßnahmen müssen folgende Leader-Kriterien einhalten:

  • im Gebiet einer ausgewählten LAG liegen
  • besondere Bedeutung und nachvollziehbaren Nutzen für das LAG-Gebiet aufweisen
  • Bevölkerung muss über die LAG (bottom-up) eingebunden sein
  • positiver Beitrag zur Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Kultur/Soziales) ist gegeben
  • klare Zuordnung zu einem REK-Handlungsfeld
  • positiver Beschluss des entscheidungsbefugten LAG-Gremiums ist vorhanden

Förderung

    Gefördert werden

    • produktive Investitionen: Fördersatz max. 25 % ("de minimis"-Beihilfe)
    • sonstige Projekte: Fördersatz max. 50 %
    • Kooperationsprojekte
      • gebietsübergreifend: Fördersatz max. 60 % (bei produktiven Investitionen aber nur max. 25 %)
      • transnational: Fördersatz max. 70 % (bei produktiven Investitionen aber nur max. 25 %)
    • LAG-Management: Fördersatz 50 % (max. 250.000 Euro Zuwendung/LAG)
    Generell gilt, dass Beihilfen im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag nur im Geltungsbereich und im Rahmen der VO (EG) Nr. 1998/2006 als de minimis-Beihilfe gewährt werden (d. h. Gesamtbetrag von maximal 200.000 Euro je Antragsteller innerhalb von 3 Kalenderjahren).

    Mittelherkunft

    • EU - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
    • Bayern - Bayerisches Zukunftsprogramm Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum (BayZAL)
    Ansprechpartner

    Ansprechpartner für Information, Beratung und Koordination ist der Leader-Manager beim jeweils zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Fachzentrum Diversifizierung und Strukturentwicklung.   Mehr

    Antragszeitraum

    derzeit bis 31. Dezember 2013 (Fertigstellung und Abrechnung der geförderten Projekte bis 31. Dezember 2015) 

    Antrag

    Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu richten. 

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