Förderwegweiser
Dorferneuerung
Die Dorferneuerung dient der nachhaltigen Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Lande, insbesondere der agrarstrukturellen Verhältnisse und städtebaulich unbefriedigender Zustände. Durch die Dorferneuerung sollen die Dörfer auf künftige Erfordernisse vorbereitet werden.
Neben baulich-gestalterischen und infrastrukturellen Maßnahmen sowie Beiträgen zur Innenentwicklung der Dörfer, zur Energiewende und zum Klimaschutz wird eine intensive Beschäftigung der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Lebensraum angestrebt und selbstverantwortliches Handeln auf dörflicher Ebene angeregt.
Weiterführende Informationen
Voraussetzungen
- Die Dorferneuerung kann in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gelegener Weiler und Einzelanwesen durchgeführt werden; ein beteiligter Gemeindeteil soll in der Regel nicht mehr als 2000 Einwohner haben.
Förderung
Im gemeinschaftlichen, öffentlichen, bürgerschaftlichen und privaten Bereich können Fördermittel gewährt werden für:
- Information, Moderation und Beratung
- Planungen und Konzepte (z. B. Innenentwicklungskonzepte, Energiekonzepte)
- Abmarkung, Vermessung und Bodenordnung
- Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse
- Renaturierung von Gewässern sowie Verringerung von Hochwassergefahren
- Gestaltung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen
- Bedarfsgerechte Ausstattung (Freiflächen und Plätze, dorfgerechte Freizeit- und Erholungsrichtungen, umweltfreundliche Ver- und Entsorgungsanlagen)
- Öffentliche und bürgerschaftliche Einrichtungen für die Nahversorgung, Dorfgemeinschaft oder Dorfkultur (Dorfläden, dörfliche Kulturelemente, Gemeinschaftshäuser, Dorfmuseen etc.)
- Bauliche und gestalterische Maßnahmen an denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden sowie ortsbildprägenden Gebäuden für gemeindliche und gemeinschaftliche Zwecke
- Erwerb und Verwertung von Gebäuden und Grundstücken
- Um-, An- und Ausbaumaßnahmen bei Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden
- Hofraum- und Vorbereichsgestaltungen im privaten Bereich
Die Zuschüsse betragen
- für öffentliche Maßnahmen i. d. R. bis zu 60 % der förderfähigen Kosten.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Finanzkraft der Gemeinde und der demographischen Entwicklung. - für private Maßnahmen i. d. R. bis zu 30 % der Kosten, wobei Prozentsatz und Förderhöchstsumme je nach Art der Maßnahme festgesetzt werden.
Mittelherkunft
- EU
- Bund
- Bayern
zuständiges Amt für Ländliche Entwicklung Mehr
Eine Antragstellung ist i.d.R. ganzjährig möglich.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich an das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung zu richten.
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