Förderwegweiser
Bayerisches Frostschadenprogramm
Mit diesem Sonderprogramm unterstützt die Bayerische Staatsregierung spätfrostgeschädigte Wein- und Obstbaubetriebe sowie Baumschulen. Sie erhalten Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beihilfegewährung besteht nicht.
Voraussetzungen
- Wein- und Obstbaubetriebe oder Baumschulen mit Sitz in Bayern
- Schäden durch Spätfröste zwischen dem 3. und 5. Mai 2011 mit deutlichen Ertragsausfällen im Vergleich zu einem dreijährigen Basiszeitraum.
- Der Rückgang der Naturalerzeugung muss im frostgeschädigten Betriebszweig mind. 40 % im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2006, 2008 und 2009 im Bereich Weinbau bzw. im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010 im Obstbau sowie bei Baumschulbetrieben betragen.
- Bei Schäden über 15.001 € muss der Nachweis erbracht werden, dass im Gesamtunternehmen ein Rückgang der Naturalerzeugung von mind. 30 % vorliegt.
- Mindestschaden von 6.000 € (Basis Großhandelspreise, abzüglich ersparter Erntekosten)
- Antragstellung mit Nachweis der Schäden
Förderung
- Teil A des Programms (De-minimis-Förderung):
- Fünfjähriges Liquiditätshilfedarlehen mit einer Zinsverbilligung von max. 1,4 % für ein Abzahlungsdarlehen bis zu einer Darlehenshöhe von 100.000 € (Mindestbetrag 10.000 €) oder
- Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % - max. 7.500 € - der festgestellten Einkommensminderung.
- Teil B des Programms:
- Bei einem Mindestschaden von 15.001 €, Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der festgestellten Einkommensminderung, max. 50.000 €.
Mittelherkunft
- Bayern
Antragstellung
Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen vom 16.01.2012 bis spätestens 17.02.2012 bei folgender Behörde (Bewilligungsbehörde) einzureichen.
Für Weinbaubetriebe:
Bayerische Landesanstalt für Wein- und Gartenbau
An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim, Tel. 09 31 9801-566
Für Obstbau- und Baumschulbetriebe:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen
Mainbernheimer Straße 103, 97318 Kitzingen, Tel. 09321 3009-0
Für forstliche Baumschulbetriebe:
Bayerisches Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht
Forstamtsplatz 1, 83317 Teisendorf, Tel. 08666 9883-0
- Antrag
186 KB - Anlage 1a zum Antrag - Datenblatt Weinbau
87 KB - Anlage 1b zum Antrag - Datenblatt Obstbau, Baumschulen
112 KB - Merkblatt zum Frostschadenprogramm
34 KB - Kreditbereitschaftserklärung zum Antrag
122 KB - Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz
26 KB - Beihilfeerklärung der Rentenbank
54 KB - De-Minimis-Erklärung
131 KB - Anbest-P
94 KB - Berechnungsprogramm zum Frostschadenprogramm
93 KB - Programminformation Nr. 2/2012 der Rentenbank zum Frostschadenprogramm

Stand: 11.01.2012
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