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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF
Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Ausbildungsbetriebe
Ein vom Wohnort weiter entfernter Lehrbetrieb ist zu empfehlen: Das verschafft Vorteile bei der Berufsausbildung und im Hinblick auf die Persönlichkeitsentwicklung. Die Datenbank ist ein komfortables Werkzeug zur überregionalen Lehrplatzsuche im Wunschberuf.
Lehrverträge für eine betriebliche Ausbildungszeit können nur mit anerkannten Betrieben abgeschlossen werden. Dazu muss die Ausbildungsstätte für die Ausbildung im jeweiligen Beruf geeignet sein, ein Kriterium hierbei ist die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Gleichzeitig muss ein persönlich und fachlich geeigneter Ausbilder im Betrieb zur Verfügung stehen. Die Ausbildereignung besitzt, wer die Meisterprüfung abgelegt hat oder über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügt.
Die Anerkennungsvoraussetzungen überprüft die jeweils für den Beruf zuständige Stelle, z.B. die Ausbildungsberater an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Anträge zur Anerkennung sind ebenfalls an diese Ausbildungsberater zu richten. Ausbildungsberechtigte Betriebe können ihre Kontaktdaten in die bayerische Ausbildungsbetriebe-Datenbank im Internet eintragen lassen.
