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Förderwegweiser
Agrarumweltmaßnahmen

Der Fördervollzug des Kulturlandschaftsprogramms und des Vertragsnaturschutzprogramms und Erschwernisausgleichs wird durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgewickelt.

Die politische, fachliche und finanzielle Rahmenkompetenz für das Vertragsnaturschutzprogramms und den Erschwernisausgleich liegt beim Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, für das Kulturlandschaftsprogramm beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Kulturlandschaftsprogramm

Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) fördert extensive Bewirtschaftungsweisen und honoriert landschaftspflegerische Leistungen zur Sanierung, Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft.

Vertragsnaturschutzprogramm und Erschwernisausgleich

Das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) soll die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sichern und verbessern, sowie die Lebensräume und Lebensgemeinschaften der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten.
Der Erschwernisausgleich (EA) wird aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Beibehaltung der bisherigen land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Feuchtflächen gewährt.

Mittelherkunft

  • EU, Bund, Bayern

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) – Maßnahmenübersicht

Mittelherkunft

  • EU, Bayern

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP/EA) - Maßnahmenübersicht

Ansprechpartner

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mehr

Antragszeitraum

Die Beantragung der Agrarumweltmaßnahmen ist vom 20. Dezember 2011 bis zum 24. Februar 2012 möglich. Die aktuellen Antragsunterlagen können unter "Merkblätter und Formulare" abgerufen werden oder sind im Antragszeitraum an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorrätig.

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