
Die Förderprogramme der bayerischen Staatsregierung sind Anreize für eine leistungsfähige, umweltgerecht wirtschaftende bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft. Sie sollen eine qualitativ hochwertige Nahrungsmittelproduktion zu günstigen Preisen gewährleisten, die Gemeinwohlleistungen der landwirtschaftlichen Betriebe honorieren und die ländliche Entwicklung fördern. Die staatliche Förderung umfasst Entgelte für bestimmte extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen und landeskulturelle Leistungen, Ausgleichszahlungen für erschwerte Produktionsbedingungen und für Bewirtschaftungsauflagen, Investitionsbeihilfen und Beihilfen für gesundheitsbewusste Ernährung an Schulen.
Unsere Schwerpunkte
Aktuelles
Förderwegweiser
Der Förderwegweiser liefert einen Überblick und informiert zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Die Informationen zu den Förderprogrammen und die Möglichkeit, Merkblätter und Formulare abzurufen, können im Einzelfall das Beratungsgespräch nicht ersetzen.
EIP-Agri ist ein neues Programm der EU, um den Informations- und Wissenstransfer zwischen Praxis und Wissenschaft zu stärken.
Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-Agri)Bayerische Forstverwaltung
Finanzielle Förderung für Waldbesitzer - Waldbesitzer-PortalBayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus
Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete und der Vermarktung von Wein
Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete und der Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)Bekämpfung von Wicklerarten im Wein- und Obstbau durch den Einsatz des Pheromonverfahrens
Gewährung von Zuwendungen zur Bekämpfung von Wicklerarten im Wein- und Obstbau durch den Einsatz des Pheromonverfahrens (BayWOP)Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie
Regionale Projekte zur Nahversorgung "Aus dem Landkreis – für den Landkreis"Bayerisches Programm zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten
Maßnahmen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (VuVregio)Programm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft:
Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gescannt bzw. fotografiert haben, senden Sie diesen einschließlich aller erforderlicher Unterlagen an folgende Adresse:
komzf@fueak.bayern.de externer LinkUm Ihren Antrag eindeutig zuordnen und zügig bearbeiten zu können, machen Sie im Betreff-Feld der E-Mail unbedingt folgende Angaben: Name und Vorname, Betriebsnummer (10-stellig), betroffenes Förderprogramm (z. B. investive Maßnahmen Bienenhaltung). Um Rückfragen zu vereinfachen, achten Sie bitte auch auf die korrekte und vollständige Angabe Ihrer Kontaktdaten im Antragsformular.
- Fortbildung für Imker durch Vereine
- Nachwuchsgewinnung: Imkern auf Probe und Imkern an Schulen
- Ökoimkerei - Unterstützung der Zertifizierung
- Investitionen - Zuschüsse für Imkereigeräte
- Bienenbelegstellen und der Bienengesundheit
- Honiganalysen - Merkblätter zur Laboruntersuchung - Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. externer Link
Das Staatsministerium hält für Bildungsinteressenten in den Agrarberufen und der Hauswirtschaft ein umfassendes Bildungssystem vor. Dieses reicht von der beruflichen Aus- und Fortbildung über ein breit gefächertes Fachschulwesen bis zum systematisierten Qualifizierungskonzept zur Weiterbildung.
Der Hintergrund für die Einführung der Rahmenrichtlinie für investive Förderungen einschließlich Nebenbestimmungen (NBest-EU-Invest) ist, dass die EU in der neuen GAP nur noch wenige förderrechtliche Grundsätze vorgibt. Konkrete Vorgaben im Fördervollzug sind überwiegend national zu regeln. Dabei ist immer darauf zu achten, dass kein finanzielles Risiko für die EU-Fonds besteht. Diese Situation hat das StMELF zum Anlass genommen, eine für alle investiven Förderprogramme mit EU-Beteiligung gültige Rahmenrichtlinie zu erarbeiten. Dort sind grundlegende einheitliche Regelungen und Festlegungen z. B. zu Förderausschlüssen, Antragsverfahren, zum Bewilligungszeitraum oder zu Verwaltungssanktionen zusammengefasst.
- Gewährung von Zuwendungen zur Bekämpfung von Wicklerarten im Wein- und Obstbau durch den Einsatz des Pheromonverfahrens (BayWOP)
- Teilweiser Ausgleich von Schäden in der Landwirtschaft, Binnenfischerei und Aquakultur
- Hilfsprogramm Hochwasser 2021
- Aufbauhilfeprogramm Starkregen und Hochwasser 2021
- Agrardieselvergütung
(Investitions-)Förderprogramme des Bundes: Energieeffizienz und Investitionsprogramm Landwirtschaft
Aus Mitteln der Bundesregierung werden aktuell drei investive Förderprogramme finanziert: Sie haben die Verbesserung der Energieeffizienz zum Ziel und gewähren Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen bzw. bauliche Investitionen.
Bundesprogramm Energieeffizienz - BLE
Die Maßnahmenförderung setzt in zwei Bereichen an. Zum einen werden Beratungen und Wissenstransfer sowie Informationsmaßnahmen gefördert, um Informationsdefizite abzubauen und betriebsindividuelle Maßnahmen zur Steigerung des Energieeinsparpotenzials aufzuzeigen. Zum anderen werden Investitionen für langlebige Wirtschaftsgüter gefördert, die die CO2-Emissionen des Produktionsprozesses landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse maßgeblich reduzieren.
Weitere Informationen - Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Investitionsprogramm Landwirtschaft - Rentenbank
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe. Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation gemäß Positivliste.
Weitere Informationen - Landwirtschaftliche RentenbankInvestitionsförderung für emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern - FNR
Mit dieser Förderung unterstützt der Bund Betreiber von bestehenden und neuen Biogasanlagen, um den Anteil an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen im Sinne des Klimaschutzes deutlich zu erhöhen. Anträge für bauliche Maßnahmen können bei der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmen sowie kommunale Unternehmen, sofern sie selbständige Betriebe sind. Gefördert wird die Abdeckung von Gärrestlagern, die Umrüstung von Bestandsanlagen sowie die Anschaffung von spezifischen Anlagenteilen für Neuanlagen. Ebenfalls förderfähig sind investitionsbegleitende Maßnahmen. Eine sachkundige Förderbegleitung ist verpflichtend.
Weitere Informationen - Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)Zahlungen aus den Europäischen Fonds für Landwirtschaft und Fischerei
Zentrales Internetportal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungFörderung von Selbsthilfeeinrichtungen sowie der Bildung und Beratung
Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz - gesetze-bayern.de