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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF

Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

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Henner Damke, mpanch/Fotolia.com

Förderwegweiser
Marktstrukturförderung

Durch die Marktstrukturförderung soll die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft verbessert werden.

Mit Wirkung vom 4. Februar 2010 werden für den Bereich Marktstrukturförderung wegen begrenzt zur Verfügung stehender Fördermittel Anträge bis auf weiteres nicht entgegengenommen.

Gefördert werden können Investitionen, die einem oder mehreren der folgenden Ziele dienen:

  • Verbesserung der Produktivität/Rentabilität in der Land- und Ernährungswirtschaft.
  • Sicherung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
  • Verbesserung der Produktqualität.
  • Sicherung vorhandener oder Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie Verbesserung der Arbeitsplatzsituation in der Ernährungswirtschaft.
  • Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung.
  • Verbesserung des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes.

Voraussetzungen

  • Betriebsstätte in Bayern.
  • Nachweis vertraglicher Bindungen mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen über 40 % der verarbeiteten Rohware für einen Zeitraum von 5 Jahren.
  • Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
  • Einzelne Vorhaben sind innerhalb von drei Jahren durchzuführen. Sie müssen spätestens bis 30. Juni 2013 abgeschlossen sein.
Zuwendungsempfänger
Unternehmen der Ernährungswirtschaft, Erzeugerzusammenschlüsse sowie Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse gem. Anhang I des EG-Vertrages aufnehmen, be- oder verarbeiten oder vermarkten, weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Mio. Euro erzielen und deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse erstreckt.
Förderung

Fördergegenstand

  • Förderfähig sind Investitionen für die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Verarbeitung, Verpackung, Etikettierung, marktgerechte Aufbereitung und Vermarktung in folgenden Sektoren:
    • Milch- und Milcherzeugnisse.
    • Fleisch einschließlich Zuchttiere.
    • Mähdruschfrüchte (Getreide, Ölsaaten, Eiweißpflanzen und Sämereien sowie Saatgut).
    • Kartoffeln einschließlich Pflanzgut.
    • Obst und Gemüse.
    • Gärtnerische Erzeugnisse (Blumen und Zierpflanzen, Heil- und Gewürzkräuter sowie Baumschulerzeugnisse).
    • Wein.
    • Bioethanol.

Art und Umfang

  • Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
    • Der Zuschuss beträgt bis zu 20 % des förderfähigen Investitionsvolumens. Förderfähige Investitionsvolumen: zwischen 250.000 Euro und 10 Mio. Euro je Förderprojekt.
    • Der Zuschuss beträgt bis zu 25 % des förderfähigen Investitionsvolumens, wenn das Förderprojekt ausschließlich für ökologisch erzeugte Produkte verwendet wird.
    • Förderfähiges Investitionsvolumen zwischen 100.000 Euro und 8 Mio. Euro.
    • Für Maßnahmen im Sektor Wein und bei der Verarbeitung von Streuobst darf ein Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro nicht unterschritten werden.

Mittelherkunft

  • EU - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
  • Bund - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
  • Bayern - Bayerisches Zukunftsprogramm Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum (BayZAL)
Ansprechpartner

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Menzinger Str. 54
80638 München
Tel. 089-17800-201
E-Mail: AFR@lfl.bayern.de  Mehr

Antrag

Mit Wirkung vom 4. Februar 2010 werden für den Bereich Marktstrukturförderung wegen begrenzt zur Verfügung stehender Fördermittel Anträge bis auf weiteres nicht entgegengenommen. 

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