Merkblätter zu den Informations- und Publizitätsvorschriften der einzelnen Förderprogramme
- Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Agrarinvestitionsförderung, Diversifizierung) Downloadlink
- Marktstrukturverbesserung Downloadlink
- Dorferneuerung (Teil A) Downloadlink
- Infrastruktur (Teil B) Downloadlink
- Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) Agri Downloadlink
- LEADER Downloadlink
- Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen
I. Erläuterungstafeln
Erläuterungstafeln "ab 50.000 € bis 500.000 € öffentliche Mittel im Projekt"
Format: DIN A3, witterungsbeständig (Zweckbindung)
Material: z.B. 2 mm Aluverbundplatte weiß oder Acryl, Druck: 4/0-farbig CMYK + Schutzlack
Befestigungsmaterial: z.B. 4 x V2A-Schrauben
In Ausnahmefällen sind in Absprache mit der Bewilligungsbehörde Änderungen (Integration in Verbundschilder o. Ä.) möglich.
Herstellung der Erläuterungstafel durch den Antragsteller
Der Antragsteller wählt für sein Förderprogramm die Druckvorlage (PDF) seiner Bewilligungsbehörde aus: Bitte beachten Sie, nicht jeder Browser (z.B. Firefox) unterstützt ausfüllbare PDF-Formulare. Am besten laden Sie sich das PDF herunter und öffnen es mit Adobe Acrobat Reader oder einen anderen PDF-Reader, der Formulare unterstützt.
ausfüllbare Druckvorlagen zum Herunterladen
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Fixe Druckvorlage zur Weitergabe an Druckereien/Schilderhersteller Bei den Förderprogrammen "Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Agrarinvestitionsförderung, Diversifizierung)" und "Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen" sind die Erläuterungstafeln nicht veränderbar. Bitte mit dem 3. Schritt fortfahren.
Druckvorlage mit Eingabefeldern zur Weitergabe an Druckereien/Schilderhersteller Bei den Förderprogrammen Marktstrukturverbesserung, Dorferneuerung (Teil A), Infrastruktur (Teil B), EIP-Agri und LEADER sind die Eingabefelder durch den Antragsteller zu ergänzen (ausfüllbare Druckvorlage): unterhalb des Slogans "Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete" ist in der PDF-Vorlage der Projekttitel (max. 2 Zeilen) einzutragen. Dieser Projekttitel ist dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen. Bei LEADER ist zusätzlich unterhalb der "Lokalen Aktionsgruppe" der Name der LAG einzutragen (max. 2 Zeilen).
Weitergabe an Druckereien/Schilderhersteller Nach dem Herunterladen der Erläuterungstafel und ggf. nach dem Ausfüllen der Eingabefelder speichert der Antragsteller seine Druckvorlage (PDF-Datei) und geht damit zu einer Druckerei oder einem Schilderhersteller seiner Wahl und lässt die Erläuterungstafel entsprechend der Druckspezifikation (siehe oben) herstellen.
LEADER Bei LEADER kann zusätzlich ein etwaiges LAG-Logo in die Erläuterungstafel integriert werden. Der dafür vorgesehene Platz auf der Erläuterungstafel ist dem Ansichtsexemplar zu entnehmen. Der Antragsteller speichert auch hier seine Druckvorlage (PDF-Datei) wie oben dargestellt ohne LAG-Logo ab. Das entsprechende LAG-Logo ist in Form einer Vektorgrafik (.eps oder .pdf) oder als hochauflösende Bilddatei (.jpg oder .tif mit 300 dpi in ausreichender Größe) an die Druckerei/den Schilderhersteller mitzuliefern. Dieser platziert das Logo dann in einem Satzprogramm an der dafür vorgesehenen Stelle auf das PDF.
II. Schilder ab 500.000 €
Schilder "ab 500.000 € öffentliche Mittel im Projekt"
Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Agrarinvestitionsförderung, Diversifizierung)
Marktstrukturverbesserung
Dorferneuerung (Teil A)
Infrastruktur (Teil B)
LEADER
a) Schild vom Beginn der Investition/Baumaßnahme bis zur Schlussabnahme: Format: mind. DIN A0, witterungsbeständig, Material und Druckverfahren nicht vorgegeben
b) Dauerhaftes Schild (Erläuterungstafel):
Format: mind. DIN A3, witterungsbeständig: mind. 12 Jahre (Zweckbindung)
Material: z.B. 2 mm Aluverbundplatte weiß oder Acryl, Druck: 4/0-farbig CMYK + Schutzlack
Befestigungsmaterial: z.B. 4 x V2A-Schrauben
In Ausnahmefällen sind in Absprache mit der Bewilligungsbehörde Änderungen (Integration in Verbundschilder o. Ä.) möglich.
Das Schild ist spätestens 3 Monate nach der Schlussabnahme anzubringen.
Hinweis zur Herstellung: Das Schild ist entsprechend den Angaben im Merkblatt Ziffer 2 "Anforderung an die Gestaltung" herzustellen. Von der Druckerei/dem Schilderhersteller kann dafür die Druckvorlage der entsprechenden Erläuterungstafel (siehe oben Schritte 1-3) übernommen werden. Die Druckvorlagen sind im Format DIN A3 angelegt, lassen sich aber bis auf DIN A0 vergrößern. Bei größeren Schildern oder zusätzlichen Änderungen werden die notwendigen Logos auf Nachfrage vom StMELF zur Verfügung gestellt. (siehe unten: Dateien zum Herunterladen)
III. LEADER-Förderhinweis

LEADER-Förderhinweis für Informations- und Kommunikationsmaterial
Herstellung des Förderhinweises durch den Antragsteller: Informations- und Kommunikationsmaterial wie Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter, Plakate, Konzepte, Studien, Informationstafeln, Werbeartikel, etc. müssen einen gut sichtbaren Förderhinweis enthalten. Der Förderhinweis beinhaltet das LEADER-Logo und den Hinweis auf die finanzielle Beteiligung der Europäischen Union und des Freistaates Bayern. Sobald ein nationales Logo (z. B. LAG-Logo, Bayerisches Staatswappen) abgebildet wird, ist auch das EU-Logo zu verwenden. (siehe unten: Dateien zum Herunterladen)
IV. EIP-Förderhinweis

EIP-Förderhinweis für Informations- und Kommunikationsmaterial
Herstellung des Förderhinweises durch den Antragsteller: Informations- und Kommunikationsmaterial wie Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter, Plakate, Konzepte, Studien, Informationstafeln, Werbeartikel, etc. müssen eine gut sichtbaren Förderhinweis enthalten. Der Förderhinweis beinhaltet das EIP-Logo und den Hinweis auf die finanzielle Beteiligung der Europäischen Union und des Freistaates Bayern. Sobald ein nationales Logo (z. B. Bayerisches Staatswappen) abgebildet wird, ist auch das EU-Logo zu verwenden. (siehe unten: Dateien zum Herunterladen)
V. Sonstige Hinweise
Dateien zum Herunterladen
Die erforderlichen Dateien/Logos können Sie über einen passwortgeschützten Zugang herunterladen. Bitte fordern Sie über folgende E-Mail-Adresse - unter Angabe des Aktenzeichens Ihres Zuwendungsbescheides - die Zugangsdaten an:
E-Mail: info@stmelf.bayern.deZur Verfügung stehen:
- LEADER-Förderhinweis (passwortgeschützt) externer Link
- EIP-Förderhinweis (passwortgeschützt) externer Link
- Bayerisches Staatswappen, Wort-Bild-Marke (Staatswappen mit Ministeriumsbezeichnung) und Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (passwortgeschützt) externer Link
- EU-Logo zum Herunterladen (Europäische Kommission) externer Link
- LEADER-Logo zum Herunterladen (Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume) externer Link
- EIP-Agri-Logo zum Herunterladen (Europäische Kommission) externer Link
VI. ELER-Flächenschild

Alle Antragsteller der Ausgleichszulage (AGZ) und der bayerischen Agrarumweltmaßnahmen (KULAP und VNP) mit Verpflichtungsbeginn 2015 oder 2016 haben eine Erläuterungstafel erhalten, um die sogenannte Publizitätspflicht der EU zu erfüllen. Diese Publizitätspflicht hat sich grundlegend geändert. Seit Mai 2016 entscheidet jedes Mitgliedsland selbst, ob das Aufstellen der Tafeln bei Flächenförderungen erforderlich ist. Bayern stellt es den Antragstellern frei, die Tafeln am Hof anzubringen. Nähere Informationen sind im Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsvorschriften zu finden. Für Webauftritte wird das Schild zum Download angeboten - siehe Agrarumweltmaßnahmen im Förderwegweiser:
Agrarumweltmaßnahmen - (KULAP und VNP)Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 hier: Art. 66 Absatz 1 Buchstabe i
Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022 hier: Art. 1 Absatz 1
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 geändert mit Durchführungsverordnung (EU) 2016/669 der Kommission vom 28. April 2016 mit den Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) hier: Anhang III, Teil 1 Ziffer 2 und Teil 2
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014 der Kommission vom 28. Juli 2014 mit den Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einzelheiten betreffend die Übertragung und Verwaltung von Programmbeiträgen, die Berichterstattung über Finanzinstrumente, die technischen Merkmale der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für Vorhaben und das System zur Aufzeichnung und Speicherung von Daten hier: Anhang II
Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für den Zeitraum 2015-2018 hier: Teil 1 (Einführung), Ziffer 12