Merkblätter zu den Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften der einzelnen Förderprogramme
- Merkblatt Sichtbarkeit Einzelbetriebliche Investitionsförderung Downloadlink
- Merkblatt Sichtbarkeit LEADER Downloadlink
- Merkblatt Sichtbarkeit Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte Downloadlink
- Merkblatt Sichtbarkeit Marktstrukturförderung Downloadlink
- Merkblatt Sichtbarkeit Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-Agri) Downloadlink
Erläuterungstafeln und Schilder
- Tafel Dorferneuerung und Infrastruktur ALE Oberbayern Downloadlink
- Tafel Dorferneuerung und Infrastruktur ALE Niederbayern Downloadlink
- Tafel Dorferneuerung und Infrastruktur ALE Oberfranken Downloadlink
- Tafel Dorferneuerung und Infrastruktur ALE Mittelfranken Downloadlink
- Tafel Dorferneuerung und Infrastruktur ALE Unterfranken Downloadlink
- Tafel Dorferneuerung und Infrastruktur ALE Oberpfalz Downloadlink
- Tafel Dorferneuerung und Infrastruktur ALE Schwaben Downloadlink
Wählen Sie die für Ihr Förderprogramm passende Druckvorlage (PDF) und ergänzen Sie die vorgegebenen Eingabefelder. Bitte füllen Sie die Vorlage nicht direkt im Browser aus, sondern laden Sie sich das PDF herunter und öffnen es mit Adobe Acrobat Reader oder einem anderen PDF-Editor, der Formulare unterstützt. Senden Sie die ausgefüllte Tafel als Druckvorlage (PDF-Datei) an eine Druckerei oder einen Schilderhersteller Ihrer Wahl und lassen Sie die Erläuterungstafel entsprechend der Druckspezifikation (siehe unten) herstellen. Speichern Sie die ausgefüllte Tafel zudem im JPG- oder PNG-Format ab und platzieren Sie diese Bilddatei auf Ihrer Webseite und/oder in Ihrem Social-Media-Kanal, sofern dort ein Bezug zum Fördervorhaben besteht. Erläuterungen dazu finden Sie im jeweiligen Merkblatt Sichtbarkeit.
Format: DIN A3 (für Projekte über 500.000 Euro öffentliche Unterstützung in DIN A0), witterungsbeständig (Zweckbindung)
Material: z.B. 2 mm Aluverbundplatte weiß oder Acryl, Druck: 4/0-farbig CMYK + Schutzlack
Befestigungsmaterial: z.B. 4 x V2A-Schrauben
In Ausnahmefällen sind in Absprache mit der Bewilligungsbehörde Änderungen (Integration in Verbundschilder o. Ä.) möglich.
Förderhinweise
Informations- und Kommunikationsmaterial wie Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter, Plakate, Konzepte, Studien, Informationstafeln, Werbeartikel, etc. müssen einen gut sichtbaren Förderhinweis enthalten.
Der Förderhinweis beinhaltet den Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union, den Bund und den Freistaat Bayern.
Förderlogoleiste zur Ansicht DownloadlinkLEADER
Der Förderhinweis beinhaltet den Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union und den Freistaat Bayern.
Förderlogoleiste LEADER DownloadlinkDer Förderhinweis beinhaltet den Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union und den Freistaat Bayern.
Förderlogoleiste zur Ansicht DownloadlinkDer Förderhinweis beinhaltet den Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union, den Freistaat Bayern und EIP-Agri.
Förderlogoleiste zur Ansicht DownloadlinkPasswortgeschützter Downloadbereich
Zur Gestaltung der Förderhinweise auf Ihren Informations- und Kommunikationsmaterialien stehen Ihnen in einem passwortgeschützten Bereich Dateien in verschiedenen Formaten (für Druck und digitale Anwendung) zur Verfügung. Bitte fordern Sie über folgende E-Mail-Adresse – unter Angabe des Aktenzeichens Ihres Zuwendungsbescheides – die Zugangsdaten an:
info@stmelf.bayern.deRechtsgrundlagen
- Art. 123 Absatz 2 Buchstabe j) der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 (GAP-Strategiepläne) externer Link
- Art. 6, Anhang II und Anhang III, Ziffer 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/129 der Kommission vom 21. Dezember 2021 externer Link
- Verwendung des EU-Emblems im Zusammenhang mit EU-Programmen 2021-2027; Operative Leitlinien für Empfänger/-innen von EU-Fördermitteln (März 2021) externer Link
Vorgabe des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 2023-2026, Teil I, B. Allgemeine Bestimmungen, Ziffer 7: Im Zuwendungsbescheid ist auf die Beteiligung des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hinzuweisen. Bei Investitionsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von über 50.000 Euro hat der Begünstigte über eine Erläuterungstafel oder eine gleichwertige elektronische Anzeige vor Ort gegenüber der Öffentlichkeit auf die Tatsache hinzuweisen, dass diese Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" vom Bund und jeweiligen Land mitfinanziert werden. Darüber hinaus ist durch den Begünstigten auf seinen das Investitionsvorhaben erwähnenden Internetpräsenzen (Websites/soziale Medien) sowie in Informationsmaterialien, sofern diese zu dem Projekt erstellt werden, mit einer kurzen Beschreibung des Vorhabens auf die erfolgte Förderung hinzuweisen. Die Hinweise müssen das Logo des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in gleicher Größe wie das Landeslogo tragen und den Hinweis enthalten, dass das geförderte Projekt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" vom Bund und dem jeweiligen Land mitfinanziert wurde. Diese Hinweispflicht erstreckt sich sowohl auf die Bau- oder Umsetzungsphase als auch auf das fertiggestellte geförderte Vorhaben selbst und besteht für die gesamte Dauer der Zweckbindungsfrist. Darüber hinaus können die Hinweise freiwillig angezeigt bleiben. Weitere Einzelheiten regeln die Länder.