StMELF aktuell
Staatsministerin Michaela Kaniber informiert mit "StMELF aktuell" zu wichtigen agrarpolitischen Themenstellungen. Die folgende Auswahl steht zum Herunterladen zur Verfügung.
2022
April
Haushalt 2022 - Eckpunkte des Einzelplans 08
Auch der Haushalt für das Jahr 2022 wurde unter Krisenbedingungen aufgestellt. Dennoch erhöht sich der Haushalt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt + 114,1 Mio. Euro auf rund 1,8 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von + 6,8 %. Der Agrarhaushalt ist damit ein kräftiges Signal, dass der Freistaat zu seiner Land- und Forstwirtschaft steht. Mit den rund 1,8 Mrd. Euro unterstreichen wir die herausragende Bedeutung unserer Branche als Stabilitätsanker für die Wirtschaft, für den ländlichen Raum und für ganz Bayern. Gerade in sich zuspitzenden Krisenzeiten ist das Ausdruck solider, zukunftsgerichteter Politik. Damit können wir die wichtigen Zukunftsthemen kraftvoll weiterführen.
StMELF aktuell: Haushalt 2022 - Eckpunkte des Einzelplans 08
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2021
Oktober
Bayerischer Streuobstpakt
Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Mit dem Streuobstpakt unterstützt die Bayerische Staatsregierung die Anlage, Pflege und den Erhalt der bayerischen Streuobstbestände. Der Streuobstpakt kommt einem Generationenvertrag gleich. Staatsregierung und Zivilgesellschaft verpflichten sich wechselseitig, Streuobstbestände in Bayern anzulegen, zu pflegen und zu erhalten.
StMELF aktuell: Bayerischer Streuobstpakt
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Oktober
Wildlebensraumberatung – Ziele und Vorgehen
Lebensräume für wildlebende Tiere und Pflanzen in der offenen Kulturlandschaft zu erhalten, zu verbessern und zu vernetzen, ist das erklärte Ziel der Wildlebensraumberatung. Auf freiwilliger Basis können sich Landwirtinnen und Landwirte, Winzerinnen und Winzer sowie Gärtnerinnen und Gärtner beraten lassen, was genau bei ihnen machbar und sinnvoll ist. Weiterführende Informationen zum Angebot der Wildlebensraumberatung gibt es bei jedem der 32 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und unter www.lfl.bayern.de/wildlebensraum.
StMELF aktuell: Wildlebensraumberatung – Ziele und Vorgehen
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Mai
Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 – Eckpunkte
Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat am 26. März 2021 einstimmig einen Kompromiss zu wichtigen Fragen der nationalen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 erzielt. Dabei konnten wichtige bayerische Kernforderungen durchgesetzt werden. Ziel des AMK-Beschlusses ist es, Verwerfungen und Strukturbrüche zu vermeiden und den Betrieben frühzeitig Klarheit darüber zu geben, wie die GAP in Deutschland ab dem Jahr 2023 fortgeführt werden soll. Mit den nun vorliegenden Gesetzentwürfen des Bundes zur GAP werden die Rechtsgrundlagen für den Nationalen GAP-Strategieplan geschaffen, um diesen fristgerecht bis Ende 2021 in Brüssel einreichen zu können. Die in der AMK erzielten Beschlüsse sichern den weiteren Umbau hin zu einer noch nachhaltigeren Landwirtschaft. Für das StMELF war entscheidend, die ökonomische Nachhaltigkeit der Betriebe weiter zu sichern. Denn deren wirtschaftliche Stabilität ist Voraussetzung dafür, dass diese die gesamtgesellschaftlich gewünschten Umweltleistungen auch erbringen können.
StMELF aktuell: Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 – Eckpunkte
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März
Haushalt 2021 – Eckpunkte des Einzelplans 08
Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen aufgrund von Corona ist der Haushalt 2021 ein starkes Signal für eine zukunftsfähige Land- und Forstwirtschaft und vitale ländliche Räume in Bayern. Es werden neue Akzente gesetzt, gleichzeitig aber Verlässlichkeit geboten.
Im Vergleich zum Vorjahr nimmt das StMELF rund 61 Mio. Euro mehr in die Hand. Damit stehen dem Agrarressort knapp 1,7 Mrd. Euro zur Verfügung. Dies entspricht einer Steigerung von 3,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Über 50 % der Gesamtausgaben fließen als Förderung in den ländlichen Raum. Das Kernstück der Förderung ist, neben zahlreichen Einzelprogrammen, das ELER-Programm mit rund 747 Mio. Euro. Dazu kommen noch knapp 1 Mrd. Euro Direktzahlungen der EU, die nicht im Einzelplan 08 veranschlagt sind, von der Verwaltung aber abgewickelt werden.
Haushalt 2021 – Eckpunkte des Einzelplans 08
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2020
Dezember
Ausführungsverordnung Düngeverordnung – Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete in Bayern
Die im Mai 2020 novellierte Düngeverordnung (DüV) verpflichtet die Landesregierungen mit Nitrat belastete und eutrophierte Gebiete auszuweisen. Bayern setzt die Bundesvorgaben mit der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) um. In Bayern liegen 12 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) im roten Gebiet und 28 % der LF im gelben Gebiet. Der Grundwasserschutz wird auch mit Reduzierung des Flächenumfangs der roten Gebiete durch die neuen rechtlichen Vorgaben deutlich gestärkt: Da der Stickstoffgehalt der Wirtschaftsdünger bei der Düngung höher angerechnet wird, geht der Düngemitteleinsatz insgesamt zurück. Die künftigen Maßnahmen zum Schutz der Oberflächengewässer in den gelben Gebieten reduzieren auch die Nitrateinträge ins Grundwasser und die Vorgaben in den roten Gebieten sind deutlich weitreichender als die bisherigen Maßnahmen.
StMELF aktuell: AVDüV – Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete in Bayern
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Dezember
Naturwälder in Bayern
Mit der Bekanntmachung "Naturwälder in Bayern" vom 2. Dezember 2020 wurden rund 58.000 Hektar Staatswald unter den besonderen Schutz des Bayerischen Waldgesetzes gestellt. Auf den Naturwaldflächen findet künftig dauerhaft keine Holznutzung mehr statt. Mit diesem wertvollen grünen Netzwerk leistet die Staatsregierung einen wichtigen zusätzlichen Beitrag für den Erhalt und die Erlebbarkeit der wilden Waldnatur im Freistaat.
StMELF aktuell: Naturwälder in Bayern
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Juli
Neuausrichtung und Modernisierung der Landwirtschaftsverwaltung
Die Anforderungen der Gesellschaft an die Landwirtschaft haben sich in den letzten Jahren spürbar verändert. Die Betriebe stehen vor völlig neuen Fragestellungen und Herausforderungen. Treiber sind die Anpassung an den Klimawandel, das Tierwohl, der Schutz der natürlichen Ressourcen und der Biodiversität sowie die Digitalisierung. Auch der Beratungsbedarf der Landwirte ist jetzt ein anderer als noch vor einem Jahrzehnt. Um die Landwirtinnen und Landwirte bei diesen Herausforderungen zu unterstützen und die Landwirtschaft wieder in die Mitte der Gesellschaft zu rücken, ist eine intensivere Beratung und Öffentlichkeitsarbeit vor Ort erforderlich, die mit der jetzigen Struktur der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nicht geleistet werden kann. Der bayerische Ministerrat hat am 7. Juli 2020 eine Modernisierung und Neuausrichtung der Landwirtschaftsverwaltung beschlossen.
StMELF aktuell: Neuausrichtung und Modernisierung der Landwirtschaftsverwaltung
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Februar
Wichtige Weichenstellungen für Bayerns Wälder: Förderprogramm für Waldbesitzer verbessert; Leitlinien Baumarten für den Klimawald
Unsere Wälder prägen das Bild Bayerns. Sie sind unverzichtbar für unsere Bürgerinnen und Bürger, für den Klimaschutz und für die Artenvielfalt. Aber sie leiden sehr unter dem rasant fortschreitenden Klimawandel, unter Wetterextremen und Schädlingen. Wir müssen sie stärken und für die Zukunft rüsten. Denn auch unsere Kinder und Enkel wollen sich im Wald erholen, wollen seltene Tier- und Pflanzenarten sehen und wollen Häuser und Möbel aus dem umweltfreundlichsten aller Rohstoffe: heimischem Holz. Deshalb greifen wir unseren Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern beim Aufbau klimafester und artenreicher Mischwälder nach Kräften unter die Arme. Dazu haben wir unsere Waldförderung neu ausgerichtet und die Zuschüsse für Waldbesitzer und Kommunen nahezu verdoppelt. Und wir haben Leitlinien erarbeitet, die die Auswahl geeigneter Baumarten für stabile Zukunftswälder erleichtern.
StMELF aktuell: Wichtige Weichenstellungen für Bayerns Wälder: Förderprogramm für Waldbesitzer verbessert
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2019
Mai
Doppelhaushalt 2019/2020 – Beratung Einzelplan 08 im Plenum des Bayerischen Landtags
Der Doppelhaushalt 2019/2020 ist ein starkes Signal für die Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft im Freistaat und für die Weiterentwicklung des ländlichen Raums: Gegenüber dem 2. Nachtragshaushalt 2018 nehmen wir 106 Millionen Euro mehr in die Hand. Unserem Ressort stehen somit über 1,5 Milliarden Euro in diesem und fast 1,6 Milliarden Euro im nächsten Jahr zur Verfügung. Wir setzen damit ein deutliches Zeichen, dass wir unsere Bäuerinnen und Bauern sowie Waldbesitzer in diesen wirklich schwierigen Zeiten nicht alleine lassen und den ländlichen Raum für die Herausforderungen der Zukunft rüsten.
StMELF aktuell: Doppelhaushalt 2019/2020 – Beratung Einzelplan 08 im Plenum des Bayerischen Landtags
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Mai
Maßnahmenpaket zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheiten in Bayern
Artenvielfalt ist seit langem ein wichtiges Anliegen bayerischer Agrarpolitik. Dies kann aber nur mit unseren Bauern gemeinsam gelingen. Mehr als 1,7 Millionen Menschen, fast 18,3 Prozent der stimmberechtigten Bevölkerung hat für das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!" gestimmt. Die Staatsregierung hat sich entschieden, dem Landtag vorzuschlagen, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert anzunehmen und gleichzeitig notwendige Ergänzungen und Verbesserungen vorzunehmen. Mit einem "Gesamtgesellschaftlichen Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz" und einem flankierenden Landtagsbeschluss sollen Härten abgefedert und echte Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz erzielt werden.
StMELF aktuell: Maßnahmenpaket zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheiten in Bayern
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2018
September
Mehr Wertschätzung für die Landwirtschaft
Land- und Forstwirtschaft sind die Hauptbetroffenen des Klimawandels. Immer häufiger müssen die Landwirte mit Ertragsausfällen kämpfen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Tierwohl, Klima- und Umweltschutz, der bürokratische Aufwand nimmt zu und durch Baumaßnahmen und Ausgleichsflächen werden wertvolle Produktionsflächen entzogen. Mit all diesen Entwicklungen wollen wir unsere Bäuerinnen und Bauern nicht alleine lassen. Wir fordern mehr Wertschätzung für unsere Landwirte und ihre unverzichtbaren Leistungen, die weit über die Produktion von Lebensmitteln hinausgehen.
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Juli
Zukunft für Bayerns Wälder – Waldpakt 2018 und Waldumbauoffensive 2030
Klimawandel und demographische Veränderungen in der Waldbesitzerschaft stellen die Forstwirtschaft und unsere Waldbesitzer vor dramatische Herausforderungen. Die Bayerische Staatsregierung lässt die Waldbesitzer in dieser sehr ernsten Situation nicht im Stich. Daher wurde in enger Abstimmung mit den Verbänden eine gemeinsame "Erklärung zur Stärkung der Bayerischen Forstwirtschaft und des ländlichen Raumes – Zukunft für Bayerns Wälder" entwickelt.
StMELF aktuell: Zukunft für Bayerns Wälder – Waldpakt 2018 und Waldumbauoffensive 2030
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Juli
Bayerischer Agrarbericht 2018 - Kurzinformation
Juni
10-Punkte-Maßnahmenpaket bei der Borkenkäferbekämpfung
Derzeit findet eine Massenvermehrung der Fichtenborkenkäfer in Bayerns Wäldern statt. Es besteht Anlass zu großer Sorge. Optimale Entwicklungsbedingungen führten schon 2017 zu einem explosionsartigen Anstieg der Borkenkäferpopulation mit mehr als 3,5 Millionen Festmetern Schadholz. Die hohe Ausgangspopulation, der Brutraum aus verbliebenen Sturmschäden des Vorjahres und das überdurchschnittlich warme Frühjahr lassen auch heuer ein massives Befallsgeschehen erwarten. Einzig wirksame Gegenwehr zum Schutz der Wälder sind rascher Einschlag und Abfuhr, bzw. die Entrindung der befallenen Stämme. Für die Waldbesitzer, Forstleute und Forstbetriebe bedeutet das eine große Herausforderung und einen enormen Arbeitseinsatz. Hierbei unterstützt die Bayerische Staatsregierung mit einem Maßnahmenpaket.
StMELF aktuell: 10-Punkte-Maßnahmenpaket bei der Borkenkäferbekämpfung
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Mai
Die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete in Bayern
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und Bergregionen ist und bleibt das zentrale agrarpolitische Instrument zur Sicherung der flächendeckenden Landbewirtschaftung in Bayern. Von den dafür bereitstehenden 110 Millionen € profitieren derzeit rund 60.000 Landwirte. Ziel ist es, die EU-rechtlich vorgegebene Neuabgrenzung zu nutzen, um eine möglichst sachgerechte und für die bayerische Landwirtschaft akzeptable Lösung zu finden und dabei alle Spielräume im Interesse des Freistaats auszuschöpfen.
StMELF aktuell: Die Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete in Bayern
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