Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus ist bemüht, seine Internetseiten im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Aktualisiert am: 10.03.2021
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Vollzitat zur Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern

Bayerische Digitalverordnung [Bayerische Staatskanzlei]

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.stmelf.bayern.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist mit den Vorgaben Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den rechtlichen Vorgaben
  • Die bedeutungstragende Reihenfolge ist nicht auf allen Seiten des Webauftritts gegeben. Zum Beispiel werden Kontakt, Presse, Impressum und Datenschutz im Footer erwartet. Ebenso wird eine Liste angekündigt, gefolgt von mehreren Schaltern. Die Pressemitteilungen im Presseticker auf der Startseite sind nicht chronologisch. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.2)
  • Eingeblendete Inhalte im Navigationsmenü sind teilweise mit der Tastatur nicht erreichbar. (WCAG Erfolgskriterium 1.4.13)
  • Das Menü lässt sich ohne Maus schlechter bedienen. (WCAG Erfolgskriterium 2.1.1)
  • Tastaturfalle: Zu Beginn bei der Cookie-Meldung ist nach dem Drücken der TAB-Taste vom ersten Schalter "Learn more about Cookies" zum Schalter "Deny Cookies" eine lange Wartezeit von mehreren Sekunden. (WCAG Erfolgskriterium 2.1.2)
  • Einige Bereiche sind nicht immer überspringbar. (WCAG Erfolgskriterium 2.4.1)

Barrierefreiheit von PDF-Dateien

PDF-Dateien werden in der Regel barrierefrei angeboten. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass gegenwärtig noch nicht alle PDF-Dateien in barrierefreier Form vorhanden sind. Die Umstellung sämtlicher Dateien ist mit einem umfangreichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.11.2020 erstellt. Sie basiert auf einen Prüfbericht der Stiftung Pfennigparade PSG GmbH und einer Selbstbewertung nach https://www.bitvtest.de/bitv_test/bitv_test_selbst_anwenden/selbstbewertung.html.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.stmelf.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich bei uns melden unter:

redaktion@stmelf.bayern.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Ludwigstraße 2 80539 München

redaktion@stmelf.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV [Link zu Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung] externer Link

Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik St.-Martin-Straße 47 81541 München