Die Förderung unterstützt die Anschaffung bestimmter neuer Gerätschaften. Damit sollen die Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Honig und Bienenzuchterzeugnissen verbessert werden. Für Erwerbsimker und Anfänger in der Imkerei gelten gesonderte Konditionen.
Ausführliche Informationen sind im Merkblatt zur "Abwicklung der Bienenförderung - investive Maßnahmen" zu finden.
Anträge für die Bienenförderung per E-Mail einreichen
Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gescannt bzw. fotografiert haben, senden Sie diesen einschließlich aller erforderlicher Unterlagen an folgende Adresse: komzf@fueak.bayern.de
Um Ihren Antrag eindeutig zuordnen und zügig bearbeiten zu können machen Sie im Betreff-Feld der E-Mail unbedingt folgende Angaben: Name und Vorname, Betriebsnummer (10-stellig), betroffenes Förderprogramm (z. B. investive Maßnahmen Bienenhaltung).
Um Rückfragen zu vereinfachen, achten Sie bitte auch auf die korrekte und vollständige Angabe Ihrer Kontaktdaten im Antragsformular.
Hinweis:
2021 wird auch ein Onlinekurs als Anfängerlehrgang anerkannt.
Voraussetzungen
Förderung
Mittelherkunft
Ansprechpartner
Staatliche Führungsakademie
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Kompetenzzentrum Förderprogramme
Porschestraße 5 a
84030 Landshut
Tel.: 0871 9522-4600
Fax: 0871 9522-4399
E-Mail: KomZF@fueak.bayern.de
Förderanträge müssen bis spätestens 15. April bei der FüAk eingereicht werden.
Bitte beachten Sie folgenden Ablauf bei der Antragstellung:
Antrag auf Förderung 2021
Antrag auf Auszahlung 2021
Allgemeines