Förderwegweiser
Hilfsprogramm Hochwasser 2021
Die zahlreichen Unwetter im Juli 2021 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen (Hochwasser) und Hangrutsche verursacht. Das "Hilfsprogramm Hochwasser 2021" soll diese Schäden in Unternehmen der Landwirtschaft, Gartenbau sowie Fischerei teilweise ausgleichen.
Die Abwicklung der forstlichen Infrastrukturschäden (z. B. an Forstwegen) erfolgt außerhalb des Hilfsprogramms Hochwasser 2021 über das Programm FORSTWEGR 2016.
Kreis Ansbach, Stadt Ansbach, Kreis Berchtesgadener Land, Kreis Erlangen-Höchstadt, Kreis Forchheim, Kreis Fürth, Kreis Haßberge, Kreis Hof, Stadt Hof, Kreis Kitzingen, Kreis Miesbach, Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Kreis Oberallgäu, Kreis Rosenheim, Kreis Roth, Kreis Schweinfurt, Kreis Traunstein, Kreis Würzburg.
Die betroffenen Gebiete sind in der Karte "Gebietskulisse" visualisiert.
- Voraussetzungen für das Hilfsprogramm Hochwasser 2021 (Landwirtschaft, Gartenbau und Fischerei)
- Ausgleichsfähig sind ausschließlich Schäden, die durch Naturkatastrophen (Überschwemmung, Hangrutsch) verursacht wurden
- Unternehmen ist in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig
- Schäden durch z. B. Starkregen einhergehend mit Sturm und/oder Hagel sind nicht ausgleichsfähig
- Mindestauszahlungsbetrag 2.500 €
- Schäden werden generell bis zu max. 80 % ausgeglichen
- Keine Prüfung der Einkommensprosperität
- Schäden an Objekten eigenständiger gewerblicher Unternehmen (Biogasanlage, PV-Anlage) sind über das Hilfsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft zu beantragen
- Ausführliche Informationen sind im Merkblatt zum "Hilfsprogramm Hochwasser 2021" zu finden.
- Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum teilweisen Ausgleich von Schäden in Landwirtschaft, Binnenfischerei und Aquakultur vom 9. Dezember 2019
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- Änderung der Richtlinie (Laufzeitverlängerung) vom 1. Dezember 2021
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- Aufbauhilfeverordnung 2021 - AufbhV 2021 (Bundesjustizministerium)
Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Allgemein
Formulare für Landwirtschaft, Gartenbau und Fischerei
- Merkblatt zum Hilfsprogramm Hochwasser 2021
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- Antrag - Hilfsprogramm Hochwasser 2021
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- Schadenspauschalen - Hilfsprogramm Hochwasser 2021
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- Schadensmeldung - Hilfsprogramm Hochwasser 2021
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- Nutzungsübersicht - Hilfsprogramm Hochwasser 2021
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Weitere Informationen
- Bayernweit können Betriebe, die durch die Hochwasserereignisse nachweislich in ihrer Existenz gefährdet sind, Hilfen aus dem Härtefonds der Finanzverwaltung erhalten.
- Allen Betrieben, die durch diffuse Unwetterereignisse geschädigt wurden, stehen die Liquiditätshilfeangebote der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung.
- Außerdem können auf Antrag bei der Finanzverwaltung steuerliche Erleichterungen zur Vermeidung unbilliger Härten geltend gemacht werden.
Pressemitteilung vom 9. August 2021: Futternutzung von Bracheflächen (ÖVF)
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