Förderwegweiser
Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus
Das Bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus zielt darauf ab, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Weinbaugebiete zu verbessern. Das Programm besteht aus Teil A - Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA) und Teil B - Investitionsförderung (WBB).
Dies soll erreicht werden durch
- Etablierung von qualitätsverbessernden Systemen in der Verarbeitung und Vermarktung
- Optimierung der Vermarktung
- Rationalisierung der Rebflächenbewirtschaftung und Sortenanpassung
Teil B - Investitionsförderung (WBB)

Der Förderumfang erstreckt sich auf bauliche Maßnahmen und Anlagen einschließlich mobiler Technik im Weinsektor.
- Hintergrundinformationen
- Antrags- und Auswahlverfahren
- Rechtliche Grundlagen
- Merkblätter und Formulare
Antragsberechtigt sind, unbeschadet der gewählten Rechtsform, natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Bayern.
Bei Personengesellschaften muss der Gesellschaftsvertrag schriftlich geschlossen sein. Die Gesellschaft muss für eine Dauer von mindestens sechs Jahren, vom Zeitpunkt der Antragstellung oder auf unbegrenzte Zeit, vereinbart sein.
Begünstigte sind:
- Weinbaubetriebe, die in der Erzeugung oder Vermarktung von Erzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 tätig sind,
- Weinerzeugerorganisationen,
- Vereinigungen von zwei oder mehr Erzeugern oder
- Branchenverbände.
Gefördert werden bauliche und technische Investitionen in Bayern in Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen von Erzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, die der Verbesserung der Gesamtleistung des Betriebs dienen.
Hierzu gehören:
- Errichtung und Modernisierung von Bauten und baulichen Anlagen zur Verarbeitung oder Vermarktung (einschließlich Ausstattung) von weinbaulichen Erzeugnissen (Hinweis: Antragstellung 2022 nicht möglich!)
- Kauf neuer Maschinen und technischer Einrichtungen für den Traubentransport und die Traubenverarbeitung, die Weinbereitung, die Weinlagerung und die Vermarktung einschließlich der für die Steuerung notwendigen Software
- Kosten der Betreuung bei einem förderfähigen Investitionsvolumen ab 100.000 € (Hinweis: Antragstellung 2022 nicht möglich!)
- Allgemeine Aufwendungen, etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie für Durchführbarkeitsstudien, sofern sie Teil einer durchgeführten förderfähigen Investition sind,
- Erwerb von Patenten und Lizenzen, sofern sie Teil einer durchgeführten Investition sind.
Der Fördersatz beträgt
- 25 % der förderfähigen Investitionskosten für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission
- 20 % der förderfähigen Investitionskosten für größere Unternehmen, die die o.g. Bedingungen nicht erfüllen, aber weniger als 750 Personen beschäftigen oder einen Jahresumsatz von weniger als 200 Mio. € erzielen
Der Zuschuss wird auf 250.000 € je Förderantrag (ohne Betreuerzuschuss) begrenzt.
Europäische Union
Antrags- und Auswahlverfahren
- Die Antragstellung ist ganzjährig bis zu den jeweils vorgegebenen Antragsendterminen möglich.
- Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Rangliste aus den eingereichten Anträgen, die bis zu den vorgegebenen Antragsendterminen vollständig eingereicht wurden.
- Die Rangliste basiert auf der erreichten Punktzahl, die auf der Grundlage der zurechenbaren Auswahlkriterien für das der Antragstellung zugrundeliegende Vorhaben ermittelt wurden.
- Alle Vorhaben, die die vorgegebene Mindestpunktzahl überschreiten, werden einer absteigenden, sortierten Reihung unterzogen.
- Ausgewählt werden die Projekte mit den höchsten Punkten, bis die für die jeweilige Auswahlrunde vorgegebenen Mittel ausgeschöpft sind.
- Anträge, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen oder die vorgegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen oder wegen der ausgeschöpften Mittel nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt.
Antragsendtermin und verfügbare Mittel im Jahr 2022
- Erster Antragsendtermin: 10. März 2022 / 1,6 Mio. Euro (Antragstellung nur für technische Einrichtungen und Maschinen, allgemeine Aufwendungen sowie Patente und Lizenzen möglich!)
Ansprechpartner:
Beratungsstelle und Stelle zur Annahme der Förderanträge
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Arbeitsbereich Beratung, Förderung und Strukturentwicklung
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931 9801-0
E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de
Bewilligungsbehörde und Stelle zur Annahme der Zahlungsanträge
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt a.d. Saale
Otto-Hahn-Str. 17
97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Tel.: 09771 6102-0
E-Mail: poststelle@aelf-ns.bayern.de
Hinweis: Ab dem 01.07.2021 ist die Bewilligungsbehörde am AELF Bad Neustadt a.d. Saale.
Wichtiger Hinweis:
PDF-Formulare nicht direkt im Browser bearbeiten, sondern herunterladen und dann in einem PDF-Editor (Acrobat Reader, PDF-XChange o.ä.) öffnen und ausfüllen.
Unterlagen zum Förderantrag
- Förderantrag zum Weinbauprogramm - Teil B
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- Merkblatt Bayer. Programm zur Stärkung des Weinbaues – Teil B
227 KB
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- Merkblatt zum Auswahlverfahren
100 KB
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- Prioritätskriterien
197 KB
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- Erklärung zur Energieeinsparung
803 KB
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- Anlagenverzeichnis zum WBB-Förderantrag
216 KB
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- WBB - Erklärung zur Genehmigungs-/Verfahrensfreiheit bei Baumaßnahmen
697 KB
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- Übersicht Kostenangebote (WBB)
701 KB
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- Kreditbereitschaftserklärung (WBB)
691 KB
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- Verbindlichkeiten (WBB)
683 KB
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- Absicherung von Rückforderungsansprüchen (WBB)
683 KB
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- Erklärung über den Anteil von außerweinbaulichen Erzeugnissen (WBB)
705 KB
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- Aufstellung über die Verarbeitung oder Vermarktung von Erzeugnissen aus Drittländern
703 KB
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- Merkblatt zur Definition der Unternehmensklassen
174 KB
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- Erklärung zur Unternehmensgröße
173 KB
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Unterlagen zum Zahlungsantrag
- Merkblatt zum Zahlungsantrag
112 KB
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- Zahlungsantrag zum Bayerischen Programm zur Stärkung des Weinbaues
257 KB
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- Belegliste zum Zahlungsantrag in elektronischer Form (Excel)
73 KB
- Belegliste zum Zahlungsantrag
142 KB
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- Hinweisblatt - Rechnungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen
67 KB
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Allgemein
- Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
44 KB
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- Allgemeine Nebenbestimmungen zum Bewilligungsbescheid Weinbau Teil B (WBB)
80 KB
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- Anhang VII, Teil II der Verordnung (EU) 1308/2013
105 KB
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Datum des Antragsendtermins | Plafond in Euro | Anzahl Anträge | Auswahlschwelle | Anzahl ausgewählter Anträge |
28.02.2018 | 3,0 Mio. | 43 | 4 | 43 |
31.08.2018 | 728.000 | 9 | 7 | 8 |
30.04.2019 | 1,6 Mio. | 30 | 13 | 8 |
10.02.2020 | 1,5 Mio. | 23 | 6 | 23 |
26.02.2021 | 1,8 Mio. | 24 | 6 | 24 |
Förderwegweiser
Weinbauprogramm - Teil A (WBA)