Berufliche Tätigkeit
Sie unterstützen bei der Haushaltsführung, organisieren die hauswirtschaftliche Versorgung in Wohngruppen und binden die betreuten Personen im Rahmen der Möglichkeiten in die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten ein. Weitere Aufgaben sind die Grundpflege und die Einarbeitung der Mitarbeiter.
für ambulante Pflege- und Sozialdienste,
in der teilstationären oder stationären Alten- und Krankenpflege,
in Heimen für Menschen mit Behinderung,
für Beratungsstellen oder Selbsthilfeorganisationen oder
in selbständiger Tätigkeit für private Haushalte oder Seniorenwohngemeinschaften.
Zugangsvoraussetzungen
Berufsabschluss Hauswirtschafter/in und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Hauswirtschafter/in
mindestens 6 Jahre Berufspraxis im hauswirtschaftlich-pflegerischen Bereich und in der Betreuung
Bildungsweg
Zur Vorbereitung auf die Prüfung besuchen Sie einen Lehrgang mit ca. 750 Unterrichtsstunden bei einem qualifizierten Bildungsträger. In der Regel findet die Fortbildung berufsbegleitend statt. Der Lehrgang beinhaltet ca. 200 Stunden praktische Tätigkeit und Unterricht im realen betrieblichen Umfeld.
Übersicht der Lehrgangsträger DownloadlinkAllgemeine berufliche Grundlagen
Alltags- und Milieugestaltung
Beratung und Anleitung
Grundpflegerische Maßnahmen
Verpflegung
Wäsche und Kleidung
Wohnen und Wohnungspflege
Berufsabschluss
Die Abschlussprüfung umfasst die Fachgebiete hauswirtschaftliche Leistungen, Betreuung bei alltagsbezogenen Verrichtungen, Kommunikation sowie berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Sie gliedert sich in einen schriftlichen Teil, eine praktische Fachaufgabe und ein Fachgespräch.
Die Fortbildung schließen Sie mit der Berufsbezeichnung "Geprüfte Fachhauswirtschafterin / Geprüfter Fachhauswirtschafter" ab.