Europaberichte

In zweiwöchigem Turnus gibt die Bayerische Vertretung in Brüssel einen Bericht zu den wesentlichen europapolitischen Themen heraus. Die jeweiligen Kurzfassungen der Beiträge des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind auf dieser Seite zusammengestellt.

Erstellt am: 21.09.2023
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Gebäude der Bayerischen Vertretung in Brüssel StMELF

Die ausführlichen "Europaberichte der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel" sind bei der Bayerischen Staatskanzlei abzurufen:

Europaberichte der Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel externer Link

Europabericht Nr. 09/2023 vom 19.09.2023

Rede zur Lage der Europäischen Union von Kommissionspräsidentin von der Leyen

Am 13.09.2023 hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Rahmen der Plenartagung des Europäischen Parlaments in Straßburg ihre diesjährige Rede zur Lage der Union gehalten (siehe hierzu Beitrag unter "Politische Schwerpunkte" in diesem EB). Im Hinblick auf die Angelegenheiten des StMELF ist insbesondere von Bedeutung, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen explizit die Relevanz der Landwirtschaft im Allgemeinen und der Landwirte für die Erzeugung qualitativer und gesunder Lebensmittel im Besonderen hervorgehoben und ihren Dank und ihre Wertschätzung hierfür ausgesprochen hat. Es müsse sichergestellt sein, dass die Landwirte auch ein entsprechendes Auskommen für ihre Arbeit haben. Im Angesicht des Krieges in der Ukraine sei die Ernährungssicherheit für die EU prioritär. Nachdrücklich warb die Kommissionspräsidentin aber auch für einen stärkeren Schutz der Biodiversität. Naturschutz und Landwirtschaft seien vereinbar und müssen auch zukünftig Hand in Hand gehen. Deshalb möchte sie strategische Dialoge mit der Land- und Forstwirtschaft anstoßen; die Polarisierung müsse verringert werden. Der Green Deal zum Schutze des Planeten vor der Erderwärmung und dem Klimawandel sowie zur Bewahrung des zukünftigen Wohlstands habe sich bewährt und müsse zielgerichtet fortgeführt werden (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB). Darüber hinaus betonte sie die Relevanz von Handelsabkommen und dass die Kommission insbesondere das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten aber auch mit Mexiko und Australien noch dieses Jahr abschließen wolle.

Informelle Tagung des Agrarrats

Die EU-Agrarminister trafen sich vom 03.09.2023 - 05.09.2023 zu einem informellen Treffen in Córdoba/Spanien und tauschten sich zum Generalthema "Neue Technologien als Instrument für eine widerstandsfähigere Landwirtschaft angesichts des Klimawandels" aus. Der spanische Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, Luis Planas, resümierte, dass insbesondere die neuen Züchtungstechniken (NGT) ein zentrales Thema seien und die spanische Ratspräsidentschaft das Ziel verfolge, bis Jahresende eine gemeinsame Position der Mitgliedstaaten zu finden. Der spanische Ratsvorsitz unterstützt den Vorschlag der Kommission der Reform des Gentechnikrechts, mit dem alte Gentechnik-Vorschriften dereguliert werden sollen und damit Forderungen der Wissenschaft nachgegangen werde. Durch die neuen Züchtungstechniken sei es möglich, neue Pflanzenarten zu gewinnen, um der Herausforderung des Erhalts der landwirtschaftlichen Nahrungsmittelerzeugung, des Klimawandels und der Reduzierung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln gerecht zu werden. Ein weiteres Anliegen sei es, den Verbrauchern so viel Transparenz und Sicherheit wie möglich zu gewähren. Agrarkommissar Janusz Wojciechowski betonte, dass aus den neuen Züchtungstechniken unter Umständen resultierende Patente keine zusätzlichen Kosten für die Landwirte nach sich ziehen dürften. Die Kommission wolle zunächst prüfen, ob Handlungsbedarf bestehe. Ein detaillierter Bericht zu dieser Problematik soll laut Janusz Wojciechowski bis spätestens 2026 erstellt werden. Kommission und Agrarminister waren sich einig, dass weiterhin die Erzeugung von Lebensmitteln bei gleichzeitigem Erhalt der Biodiversität und dem Schutz der Umwelt Hauptziel sein müsse. Gleichzeitig gelte es, den Landwirten ein angemessenes Einkommen und ein anständiges Leben auf dem Land zu sichern. Der Agrarkommissar betonte, dass er sich einsetze, dass die Schutzmaßnahmen für den Handel mit der Ukraine und die Exportbeschränkungen über den 15.09.2023 hinaus verlängert werden, um vor allem Probleme mit Blick auf die fünf Nachbarstaaten der Ukraine zu vermeiden. Das Kollegium wolle zeitnah hierzu weiter beraten und eine Entscheidung fällen.

Kommission veröffentlicht Konsultation zur Rückkehr des Wolfes in Europa

Die Kommission hat am 04.09.2023 eine Konsultation zur Rückkehr des Wolfes in Europa eröffnet und ruft Landwirte, Kommunen, Wissenschaft und alle am Thema Interessierten auf, aktuelle Daten/Informationen über die wachsenden Wolfspopulationen und die daraus entstehenden Folgen zu melden. Auf der Grundlage der erhobenen Daten wird die Kommission über einen Vorschlag entscheiden, gegebenenfalls den Status des Wolfsschutzes in der EU zu ändern und den Rechtsrahmen zu aktualisieren. Dies könnte, sofern es sich als notwendig erweist, zu weiterer Flexibilität im Zusammenhang mit dem Umgang einer wachsenden Population führen. Dies wäre eine Ergänzung der bereits heute vorhandenen Befugnisse lokaler und nationaler Behörden, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Die Überprüfung der wissenschaftlichen Daten über den Wolf in der EU durch die Kommission ist integraler Bestandteil der eingehenden Analyse, die die Kommission als Reaktion auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24.11.2022 durchführt (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem Bericht). Rückmeldungen sind bis 22.09.2023 an folgende Adresse möglich: EC-WOLF-DATA-COLLECTION@ec.europa.eu

AGRI legt Stellungnahme zum Kommissions-Vorschlag zur Zertifizierung von Kohlenstoffkreisläufen vor

Der Agrarausschuss (AGRI) des Europäischen Parlaments hat am 31.08.2023 seine Stellungnahme zum Kommissions-Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Zertifizierungsrahmens für den Kohlenstoffabbau vorgelegt. Berichterstatter ist Herr MdEP Martin Hlaváček (RENEW/Tschechien). Die federführende Zuständigkeit liegt beim Umweltausschuss (ENVI), der seinen Bericht am 02.10.2023 annehmen wird.

Kommission veröffentlicht Konsultation für die Vereinfachung der Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen

Die Kommission hat am 05.09.2023 zwei öffentliche Konsultationen zu einem Entwurf einer delegierten Verordnung und einer Durchführungsverordnung zur Vereinfachung der geltenden Vorschriften für die Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen veröffentlicht. Der Entwurf der delegierten Verordnung und der Durchführungsverordnung soll die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Vermarktungsnormen im Hopfensektor ergänzen. Außerdem hebt er die Verordnung (EG) Nr. 1850/2006 der Kommission über die Durchführungsbestimmungen für die Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen auf. Inhalt der Verordnung (EU) 1308/2013 sind die Anwendung der Vermarktungsnormen von Hopfen und die Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen. Ziel der Initiative ist es, die Bestimmungen zur Zertifizierung von Hopfen und Hopfenerzeugnissen zu vereinfachen und an den Vertrag von Lissabon anzupassen. Allerdings hat die Kommission diese Verordnungen noch nicht angenommen oder gebilligt. Auch ist der Entwurf nicht als offizielle Stellungnahme der Kommission anzusehen. Beide Verordnungen sollen am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und ab dem 01.04.2024 gelten. Rückmeldungen zu dem jeweiligen Entwurf sind bis 03.10.2023 möglich.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu Agrarstatistiken

Die Kommission hat am 04.09.2023 eine öffentliche Konsultation zu einem Verordnungsentwurf zur Festlegung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken über landwirtschaftliche Betriebsmittel und die landwirtschaftliche Erzeugung veröffentlicht. Innerhalb dieser Durchführungsverordnung (EU) 2022/2379 werden die zu erhebenden Dateninhalte und technischen Elemente der Statistiken über die tierische Erzeugung festgelegt. Ziel der Verordnung ist es, vergleichbare Daten zwischen Mitgliedstaaten zu erstellen und eine Harmonisierung herbeizuführen. Die Statistiken über die landwirtschaftliche Erzeugung betreffen beispielsweise Kulturpflanzen und Tiere, Pflanzenschutz- und Düngemittel und Agrarpreise. Die Kommission hat diese Verordnung noch nicht angenommen oder gebilligt. Auch ist der Entwurf nicht als offizielle Stellungnahme der Kommission anzusehen. Die Verordnung soll am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und ab dem 01.01.2025 gelten. Rückmeldungen zu dem Entwurf sind bis 02.10.2023 möglich.

Europabericht Nr. 09/2023 vom 19.09.2023 (PDF; 929 KB) externer Link

Weitere Europaberichte

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 26./27.06.2023 in Luxemburg letztmalig unter schwedischer Präsidentschaft. Der schwedische Vorsitz hat einen Fortschrittsbericht über den Vorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) vorgelegt.Die Ministerrunde fokussierte auf die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes, die Zuständigkeiten der "beruflichen Verwender" von Pflanzenschutzmitteln, die Wechselwirkung zwischen den kulturspezifischen Leitlinien und Vorschriften sowie die Art und Weise ihrer Anwendung und ihrer Verknüpfung mit der GAP-Finanzierung. Deutschland forderte verbindliche Regeln für alle Mitgliedstaaten und sieht vor allem im Hinblick auf die sensiblen Gebiete Klärungsbedarf; der Verwaltungsaufwand müsse minimal gehalten werden. Deutschland, Dänemark und die Niederlande drängen auf eine zügige Weiterbehandlung, während die Kritiker unter den Mitgliedstaaten von Österreich und Ungarn angeführt werden. Kommissarin Kyriakides (GD SANTE) hat erneut Kompromissbereitschaft signalisiert. Die spanische Ratspräsidentschaft ist sehr ambitioniert, dieses Dossier voranzubringen, möchte aber auf technischer Ebene erst weiterverhandeln, wenn der Rat die von der Kommission vorzulegende Folgenabschätzung diskutiert hat. Angeführt von der lettischen Delegation forderten vor allem osteuropäische Länder, dass auch im Jahr 2024 einige der GLÖZ-Standards im Rahmen der GAP ausgesetzt werden. Insbesondere Deutschland und Dänemark wiesen darauf hin, dass dies nicht das Mittel der Wahl bei den aktuellen Herausforderungen sein dürfe; Flexibilität ja, aber keine Absenkung des Ambitionsniveaus. Die Kommission wies darauf hin, dass entsprechend der GAP-VOs nur eine einmalige Aussetzung möglich sei. Die Kommission informierte über den derzeitigen Stand des Agrar- und Lebensmittelhandels sowie über Handelsabkommen und Verhandlungen, die derzeit sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene stattfinden. Es werde angestrebt, Indien ein erstes Marktzugangsangebot zu unterbreiten und auch die Verhandlungen mit Mexiko sollen vorangetrieben werden. Es werde nur bei Mercosur mit negativen Auswirkungen für die Landwirtschaft gerechnet. Die rumänische Delegation initiierte eine Aussprache zu den großen Beutegreifern. 18 Mitgliedstaaten bestätigten unisono, dass sie den Erhaltungszustand als mehr als erfüllt in ihrem Land ansehen; den Schutzstatus überdenken wollen allerdings nur wenige. Viele forderten ein harmonisiertes/grenzüberschreitendes Monitoring der Populationen. Hierzu zeigte sich die Kommission sehr zurückhaltend. Die Kommission kommunizierte sehr klar, dass sie aktuell keine Änderung der Rechtsetzung plane. Die Mitgliedstaaten hätten genügend Flexibilität, seien handlungsfähig und verfügten über diverse Handlungsoptionen, um die Koexistenz sicherzustellen. Die Kommission möchte Ende des Jahres einen EU-weiten Überblick zum Populationszustand des Wolfes vorlegen

Spanien hat seit dem 01.07.2023 den Vorsitz im Rat der EU inne – Schwerpunkte aus dem Bereich des StMELF

Spanien hat am 01.07.2023 für die nächsten sechs Monate turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft von Schweden übernommen und hat als Prioritäten die Reindustrialisierung, den ökologischen Wandel, die soziale Gerechtigkeit und die Einheit der Europäischen Union festgelegt. Spanien, das zuletzt 2010 den Vorsitz im Rat innehatte, wird am 01.01.2024 den Vorsitz an Belgien übergeben und zusammen mit Bulgarien eine Trio-Präsidentschaft bilden. Spanien möchte sich im Bereich Landwirtschaft auf neue Technologien in der Nahrungsmittelerzeugung (Präzisionslandwirtschaft, bessere Bewässerung, weniger Pflanzenschutzmittel) fokussieren, um die Produktivität steigern zu können, damit die Ernährungssicherheit auch zukünftig gewährleistet bleibt. Hierzu zählen auch die neuen genomischen Techniken (NGT). In Bezug auf die ökologische Nachhaltigkeit und die Ziele des Green Deal will Spanien eine Debatte führen, um ein Gleichgewicht über die Agrarpolitik hinaus zu finden. Die EU muss Maßnahmen ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des gegenwärtigen und zukünftigen Agrarmodells zu fördern. Der Vorschlag der Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR), der darauf abzielt, den Einsatz und die Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu halbieren, wird unter der spanischen Präsidentschaft weiter diskutiert werden. Spanien wird auch die Umsetzung der nationalen Strategiepläne im Rahmen der GAP und die Rolle der ländlichen Gebiete in der EU zu seinen Prioritäten machen. Für die spanische Ratspräsidentschaft wird der Kommission-Vorschlag zu einem sog. Waldbeobachtungsrahmen als Folge der Waldstrategie erwartet. Die Spanier möchten das Dossier vorantreiben und Ratsschlussfolgerungen verabschieden. Der Vorschlag für ein Bodenmonitoringgesetz wird ebenfalls Thema sein. Spanien möchte insbesondere auf dem Gipfeltreffen im Oktober in Granada die Frage nach der strategischen Autonomie der EU stellen. Diese umfasst Verteidigung, Sicherheit, Energie, aber auch die Lebensmittelversorgung. Spanien verweist auf einige wichtige Rechtsakte hin, die derzeit diskutiert werden, wie z. B. die Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung, zur Wiederherstellung der Natur, zu Pflanzenschutzmitteln sowie die Verpackungsverordnung. Die Revision der Verordnung über geschützten geografischen Angaben soll vorangetrieben werden (ggA).

Europäisches Parlament legt Verhandlungsposition zu Industrieemissionen fest

Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 11.07.2023 seine Entschließung zur Richtlinie über Industrieemissionen (IED=Industrial Emissions Directive) mit 396 Ja-Stimmen, 102 Nein-Stimmen und 131 Enthaltungen angenommen. Die Entschließung für ein Industrieemissionsportal nahmen die Abgeordneten mit 563 Ja-Stimmen, 51 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen an. Die Abgeordneten stimmten für die Erhaltung des Status quo, d. h. die Beibehaltung des Anwendungsbereichs für schweinehaltende Betriebe mit mehr als 2.000 Plätzen für Mastschweine (über 30 kg) bzw. mit mehr als 750 Plätzen für Sauen sowie für Geflügelbetriebe mit mehr als 40.000 Plätzen oder Gemischtbetrieben mit mehr als 750 Großvieheinheiten (GV). Rinderhalter sind weiterhin außen vor. Damit hat das EP weitestgehend die Stellungnahme des Agrarausschusses und nicht die Position des federführenden Umweltausschusses übernommen. Das Parlament will die Vorgaben nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, auf Rinderbetriebe ausweiten. Nachdem der Rat seine Position bereits am 16.03.2023 festgelegt hat, können nun die Trilogverhandlungen beginnen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).

Europäisches Parlament legt Verhandlungsposition zur Wiederherstellung der Natur fest

Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 12.07.2023 seine Verhandlungsposition zum Kommission-Vorschlag für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (NRL=Nature Restoration Law) mit 336 Ja-Stimmen bei 300 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen angenommen. Der Bericht des federführenden Umweltausschusses (ENVI), der eine Ablehnung des Vorschlags vorsah, hatte keinen Erfolg. Er wurde mit 324 Nein-Stimmen zu 312 Ja-Stimmen bei 12 Enthaltungen abgelehnt. Das EP fordert Wiederherstellungsmaßnahmen, die bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen der EU abdecken. Verschiedene Änderungsanträge, die den Vorschlag der Kommission abändern, erhielten eine Mehrheit. Insbesondere wurde der Änderungsantrag der Fraktion Renew Europe (Liberale), der die komplette allgemeine Ausrichtung des Rates übernimmt, angenommen. Der abgestimmte Text liegt noch nicht vor. Der Kommissions-Vorschlag wurde deutlich abgeschwächt: Das Gesetz soll erst dann zur Anwendung kommen, wenn die Kommission Daten über die notwendigen Bedingungen zur Gewährleistung der langfristigen Ernährungssicherheit in der EU vorgelegt hat und wenn die EU-Länder die Fläche quantifiziert haben, die wiederhergestellt werden muss, um die Wiederherstellungsziele für jeden Lebensraumtyp zu erreichen. Artikel 9 über die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme, einschließlich der Wiederherstellungsziele für entwässerte Moore wurde gestrichen. Die Wiederherstellungsverpflichtung an Land soll nur für Natura-2000-Flächen gelten. Das Ambitionsniveau des Zeithorizonts zur Wiederherstellung von Landflächen wurde deutlich abgeschwächt. Gleiches gilt für die Nichtverschlechterungsverpflichtungen. Das Parlament sieht auch die Möglichkeit vor, die Zielvorgaben bei außergewöhnlichen sozioökonomischen Auswirkungen zu verschieben. Binnen eines Jahres nach Inkrafttreten soll die Kommission verpflichtet werden, den Finanzbedarf für die Wiederherstellung mitzuteilen und ein Konzept zur Finanzierung vorzulegen. Nachdem der Rat bereits am 20.06.2023 seine Position festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen beginnen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem Bericht).

Kommission veröffentlicht einen Vorschlag zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung

Die Kommission hat am 05.07.2023 ein neues Lebensmittel- und Biodiversitäts-Maßnahmenpaket veröffentlicht mit Vorschlägen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung. Die Kommission schlägt im Rahmen der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie vor, rechtsverbindliche Ziele für die Verringerung der Lebensmittelverschwendung festzulegen, die von den Mitgliedstaaten bis 2030 erreicht werden sollen. Bis Ende 2023 sollen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Lebensmittelverschwendung zu verringern: um 10 % in der Verarbeitung und Herstellung und um 30 % im Einzelhandel und beim Konsum (Restaurants, Gastronomie und Haushalte) auf Basis der Ergebnisse aus dem Jahr 2020. Bis Ende 2027 ist eine förmliche Überprüfung der von den MS erzielten Fortschritte vorgesehen und in Folge ggf. eine Zielanpassung. Der Vorschlag dient der Umsetzung der EU-Verpflichtung, das globale Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 12.3 – Halbierung der Lebensmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene bis 2030 – zu erreichen und die Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette zu verringern. Der Verordnungsvorschlag wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt und wird im nächsten Schritt im Europäischen Parlament und im Rat beraten (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).

Kommission veröffentlicht Regelungsvorschlag zu neuen genomischen Techniken

Die Kommission hat am 05.07.2023 einen Vorschlag für Rechtsvorschriften zu neuen genomischen Techniken (NGT) veröffentlicht, mit dem die bestehenden Gentechnik-Vorschriften für solche gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermittel gelockert werden sollen. Mit dem Vorschlag soll ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, damit NGTs den ökologischen Wandel des Agrar- und Ernährungssystems unterstützen können und die Ernährungssicherheit gewährleistet bleibt. Der Gesetzentwurf ist Teil des Green Deals und damit der Farm to Fork- und Biodiversitätsstrategie. Neue genomische Techniken (NGT) sind molekulare Züchtungstechniken, mit denen das genetische Material eines Organismus verändert werden kann und die seit der Verabschiedung der Gentechnik-Rechtsvorschriften in der EU im Jahr 2001 entwickelt wurden. Die Verordnung umfasst Pflanzen (aller Art, d. h. auch Bäume), die durch gezielte Mutagenese (siehe auch Genschere CRISPR-Cas9) und Cisgenese erzeugt wurden. Produkte, die diese Pflanzen enthalten oder aus ihnen bestehen, sowie Lebens- und Futtermittel, die diese Pflanzen enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt wurden. Der Vorschlag gilt nicht für Pflanzen, die durch NGT gewonnen wurden und genetisches Material von einer nicht kreuzbaren Art einführen (sog. Transgenese; klassische Herbizidtoleranz – z. B. Roundup-Ready-Sorten). Solche Techniken unterliegen weiterhin den geltenden EU-Gentechnikvorschriften. Alle „NGT-Pflanzen“ sollen in einer öffentlichen Datenbank gelistet werden. Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial solcher NGT-Pflanzen soll entsprechend gekennzeichnet werden. Damit sollen Ökobetriebe und Landwirte, die gentechnikfrei wirtschaften und Verbraucher die Möglichkeit erhalten, alle NGT-Produkte und die Saatgutkennzeichnung einzusehen. Für Öko-Lebensmittel sollen diese Erleichterungen nicht gelten. Für den Ökolandbau bleiben die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung bestehen. Der Vorschlag sieht auch sog. Koexistenzmaßnahmen auf nationaler Ebene vor. Die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen ergreifen können, damit verschiedene Arten des Anbaus nebeneinander existieren können, z. B. Vorgabe zu Abständen zwischen den Feldern. Die Kommission möchte bis 2026 einen Bericht über die Patentierung von Pflanzen und die damit verbundenen Lizenzierungs- und Transparenzpraktiken veröffentlichen. Der Verordnungsvorschlag wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt und wird im nächsten Schritt im Europäischen Parlament und im Rat beraten (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem Bericht).

Kommission veröffentlicht VO-Vorschläge zu Saatgut und pflanzlichem und forstlichem Vermehrungsmaterial

Die Kommission hat am 05.07.2023 ein neues Lebensmittel- und Biodiversitäts-Maßnahmenpaket veröffentlicht, das u. a. Verordnungs-Vorschläge zu Saatgut und pflanzlichem und forstlichem Vermehrungsmaterial enthält. Die bisherigen 11 Richtlinien zu Saatgut/Pflanzenvermehrungsmaterial (PVM) und forstlichem Vermehrungsmaterial (FVM) sollen novelliert und in zwei Verordnungen überführt werden. Pflanzliches Vermehrungsgut (PRM) ist pflanzliches Material (z. B. Samen, Stecklinge, Bäume, Wurzeln, Knollen usw.), das für die Vermehrung anderer Pflanzen verwendet wird. Forstliches Vermehrungsgut (FRM) bezieht sich auf Samen, Pflanzen und Pflanzenteile von Baumarten, die für die Ansiedlung von neuen Wäldern und für andere Arten der Baumpflanzung verwendet werden. Mit dem Vorschlag sollen die bestehenden Rechtsvorschriften dem aktuellen Stand angepasst, die Klarheit des Rechtsrahmens verbessert, gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU geschaffen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technische Entwicklungen und die Herausforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit, Biodiversität und Klima berücksichtigt sowie der Rahmen für amtliche Kontrollen harmonisiert werden. Der Verordnungsvorschlag wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt und wird im nächsten Schritt im Europäischen Parlament und im Rat beraten.

Kommission veröffentlicht einen Vorschlag zur Bodenüberwachung

Die Kommission hat am 05.07.2023 einen Vorschlag für ein EU-Boden-Monitoring-Gesetz veröffentlicht, mit dem ein kohärentes Überwachungs- und Bewertungssystem zur Bodengesundheit in der EU geschaffen werden soll. Der Zweck des Vorschlages ist die Festlegung für einen kohärenten Bodenüberwachungsrahmen für alle Böden in der EU mit dem Ziel bis 2050 gesunde Böden in der EU zu erreichen und die Böden in einem gesunden Zustand zu erhalten. Es sind Maßnahmen vorgesehen für die Überwachung und Bewertung der Bodengesundheit, die nachhaltige Bewirtschaftung der Böden (Erosion, Dünger-/Pflanzenschutzmitteleinsatz, etc.) und die Identifizierung und Verwaltung kontaminierter Standorte. Dabei sollen folgende Instrumente zum Einsatz kommen: Mitgliedstaaten definieren Bodenbezirke und in jedem Bodenbezirk soll eine Überwachung der Bodengesundheit und des Flächenverbrauchs stattfinden. Ein digitales Bodengesundheitsdatenportal soll Auskunft über alle verfügbaren Bodengesundheitsdaten geben. Die erste Bodengesundheitsbewertung soll fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Richtlinie vorliegen und danach mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Es soll ein freiwilliges Bodengesundheitszertifizierungssystem für Landbesitzer und -bewirtschafter durch die Mitgliedstaaten geschaffen werden. Ein digitales Portal für Bodengesundheitsdaten soll bei der Europäischen Umweltagentur eingerichtet werden, das Daten zu Bodenmessungen, Bodenuntersuchungen, Fernerkundungen und ggf. weitere bodengesundheitsbezogene Daten enthält. Die Mitgliedstaaten sollen zur Festlegung von Maßnahmen für alle bewirtschafteten Böden nach ihrer Art, Nutzung und ihres Zustandes verpflichtet werden. Es sollen Grundsätze zur Reduzierung des Flächenverbrauchs festgelegt werden. Der Verordnungsvorschlag wird im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren behandelt und wird im nächsten Schritt im Europäischen Parlament und im Rat beraten (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).

Kommission legt weitere Folgenabschätzung zum Verordnungsvorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vor

Die Kommission hat im Juni 2023 eine zusätzliche Folgenabschätzung zum VO-Entwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) im Hinblick auf die Ernährungssicherheit vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine vorgelegt. Die Kommission wurde mit dem Beschluss (EU) 2022/2572 des Rates vom 19.12.2022 dazu aufgefordert. Laut dem Papier, einer Literaturstudie, sei die Erzeugung einer ausreichenden Menge an Nahrungsmitteln für die europäische Bevölkerung durch die SUR nicht gefährdet. Die größten Effekte der Pflanzenschutzmittelreduktion werden für Kulturen erwartet, die für Sicherstellung von Lebens- und Futtermitteln eine untergeordnete Rolle spielen, wie beispielsweise Weintrauben, Hopfen und Tomaten. Allerdings dürften sich viele Winzer in ihren Sorgen aufgrund der SUR nun bestätigt sehen. Die meisten Studien, die zum Anlass der Sorge im Hinblick auf die Ernährungssicherheit in der EU hinweisen, gingen von einer sofortigen und über alle Bereiche hinweg reichenden Halbierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes aus. Dies sei aber nicht im Sinne der Kommission, die ein schrittweises Vorgehen und ein differenziertes Vorgehen nach Kulturen bzw. der Machbarkeit im Hinblick auf Alternativen vorsehe. Entsprechend niedriger dürften die Ertragseinbußen deshalb ausfallen. So könne beispielsweise im Non-Food-Bereich eine verstärkte Reduktion von Pflanzenschutzmitteln Spielräume für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Food-Bereich ermöglichen. Neben der Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln wurden die Auswirkungen auf das allgemeine Preisgefüge, die Wirtschaftlichkeit von - vor allem kleineren – Betrieben, die Exportaktivitäten, die Ausbreitung von (invasiven) Schädlingen und Krankheiten, die Waldbestände und die vom Wald abhängige biologische Vielfalt sowie die Auswirkungen auf Siedlungsflächen und öffentliche Anlagen betrachtet. Die Managementqualitäten zwischen den einzelnen Landwirten seien so unterschiedlich, dass Ertragsdifferenzen nicht nur mit der Menge an eingesetzten Pflanzenschutzmitteln begründet werden könnten. Die Kommission unterstützt Maßnahmen im Rahmen des integrierten Pflanzenbaus und -schutzes und weitet entsprechende Forschungsaktivitäten aus. Die Zulassungsverfahren für Mittel mit geringem Risiko sowie für biologische Schädlingsbekämpfungsmittel ("Biocontrols") sollten verkürzt bzw. beschleunigt werden. Gewässerrandstreifen, die ohnehin meist nicht relevant sind für die Nahrungsmittelerzeugung seien ideale Flächen, auf denen auf Pflanzenschutzmittel verzichtet werden könnte. Das gilt analog für Schutzgebiete wie Natura2000-Flächen. Es sei durchaus denkbar, dass die Kommission auch zusätzliche Ausnahmeregelungen insbesondere in sog. sensiblen Gebieten erlässt. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand sowie Aufwand für Beratung und Schulung vor allem für kleine und mittlere Betriebe sei schwer zu beziffern, sollte aber in jedem Fall über die GAP ausgeglichen werden.

EFSA veröffentlicht Neubewertung zu Glyphosat

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 06.07.2023 ihre Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt veröffentlicht. Es gibt keine kritischen Problembereiche, aber es wurde auf einige Datenlücken (z. B. fehlende harmonisierte Daten im Hinblick auf Biodiversität) hingewiesen, die in der nächsten Phase des Genehmigungsverfahrens berücksichtigt werden müssen. Die Schlussfolgerungen wurden an die Kommission und die Mitgliedstaaten (Rat) übermittelt, um über die weitere Zulassung von Glyphosat zu entscheiden. In ihrer Analyse, die von den Behörden von vier berichterstattenden Mitgliedstaaten durchgeführt wurde, definiert die EFSA keine kritischen Vorbehalte gegenüber Glyphosat. Glyphosat wird im Grundsatz als nicht krebserregend eingestuft. Die Zulassungsverlängerung ist damit aber noch nicht entschieden. Die Experten stellten fest, dass die Risiken von Glyphosat in Bezug auf die Biodiversität von vielen Faktoren abhängen, was die Bewertung erschwert. Der dreijährige Prozess unterlag einer Transparenzregel und basierte auf der Analyse von mehreren tausend Studien und wissenschaftlichen Artikeln sowie auf den Beiträgen, die im Rahmen von öffentlichen Konsultationen gesammelt wurden. Die Verwendung von Glyphosat ist derzeit in der EU noch bis zum 15.12.2023 zugelassen. Diese Risikobewertung ist Teil des rechtlichen Verfahrens zur Erneuerung der Zulassung für die Verwendung in Europa. Die nationalen Delegationen werden im Herbst über das Dossier abstimmen. Es wird erwartet, dass vor dem Ende der Zulassung von Glyphosat zum 15.12.2023 eine Entscheidung über die Verlängerung fällt.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels 3/2023

Die Kommission hat am 27.06.2023 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat März 2023 veröffentlicht. Nachdem sich die Ausfuhren im Februar erholt hatten, setzte sich der Agrar- und Lebensmittelhandel der EU mit einem deutlichen Anstieg der Ausfuhren im März fort. Dies führte zu einem Handelsüberschuss von rund 7 Mrd. €, was einem Anstieg von rund 30 % gegenüber dem Vormonat und dem höchsten Stand der letzten drei Jahre entspricht. Insgesamt betrugen die Exporte im März rund 22 Mrd. €, was einem Anstieg von 16 % gegenüber Februar 2023 entspricht. Auch die Importe sind auf rund 15 Mrd. € gestiegen. Im März 2023 stiegen die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU erheblich an, was im ersten Quartal 2023 zu kumulierten Ausfuhren in Höhe von 58 Mrd. € führte. Dies entspricht einem deutlichen Wachstum von 13 % im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2022 (+ rund 7 Mrd. €). Nahezu alle Produktkategorien verzeichneten höhere Exportwerte als im Vorjahr. Insbesondere stiegen die Exporte von Getreidezubereitungen und Mahlerzeugnissen (+ 1,2 Mrd. €, + 24 %), Zubereitungen von Obst, Nüssen und Gemüse (+ 31 %) sowie Molkereiprodukten (+ 15 %). Nach einem saisonalen dreimonatigen Rückgang stiegen die Agrar- und Lebensmittelimporte der EU im März 2023 wieder um 10 % gegenüber dem Vormonat. Dies führte zu einer Erholung auf einen monatlichen Wert von rund 15 Mrd. €. In dieser Zeit stiegen die Einfuhren vor allem für Zucker und Isoglukose, Getreide und Tabakerzeugnisse sowohl mengenmäßig als auch wertmäßig. Die Importe aus der Ukraine, Kanada und dem Vereinigten Königreich stiegen am stärksten, während die Importe aus Russland in diesem Zeitraum deutlich unter dem Niveau von 2022 lagen (- 44 %, - 365 Mio. €).

EUROSTAT veröffentlicht Daten zu Agrarpreisindizes

Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) hat am 26.06.2023 seine Daten zu den Agrarpreisindizes veröffentlicht. Sie heben hervor, dass die Preise für Agrarprodukte im ersten Quartal 2023 weiter gestiegen sind. So stieg der Durchschnittspreis für Agrarprodukte in der EU zwischen dem ersten Quartal 2022 und dem ersten Quartal 2023 deutlich an (17 %). Diese Rate ist jedoch niedriger als im vorherigen Quartal (+ 26 %). Der Preisanstieg machte sich besonders bei Eiern (+ 60 %), Reis, Oliven und Schweinefleisch (rund 50 %) bemerkbar. Diese Preisanstiege sind vor allem auf die Verknappung von Futtergetreide und den Rückgang der Getreideexporte aus der Ukraine, aber auch auf den Ausbruch der Vogelgrippe in Belgien und den Niederlanden zurückzuführen. Die Kosten für den Kauf von Betriebsmitteln wirken sich auf die Kosten der landwirtschaftlichen Produktion aus. Der Durchschnittspreis für Waren und Dienstleistungen, die derzeit in der Landwirtschaft verbraucht werden, stieg zwischen 2022 und 2023 ebenfalls deutlich an. Allerdings stiegen die Preise mit dem langsamsten Tempo seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.

EU und Neuseeland unterzeichnen Freihandelsabkommen

Die EU und Neuseeland haben am 09.07.2023 ein gemeinsames Freihandelsabkommen unterzeichnet, was Europa große Handelsvorteile bringen soll. Das Freihandelsabkommen soll Unternehmen neue Exportmöglichkeiten eröffnen, indem es eine Reihe von Maßnahmen wie die Abschaffung der Zölle auf EU-Exporte nach Neuseeland und die Erleichterung von Verfahren zur Steigerung der Exporte vorsieht. Der Handel zwischen den beiden Partnern könnte um etwa 30 % zunehmen. Die Investitionen der EU in Neuseeland könnten um bis zu 80 % steigen. Allein die Exporte der EU nach Neuseeland könnten nach Angaben der EU-Mitgliedstaaten um 4,5 Mrd. € pro Jahr steigen. Im Bereich des Agrar- und Lebensmittelsektors besteht das Ziel darin, die EU-Exporte anzukurbeln und gleichzeitig sensible Sektoren zu schützen. Die Abschaffung der Zölle wird die wichtigsten EU-Exporte wie Schweinefleisch, Wein und Schaumwein sowie Schokolade stärken. Geografische Angaben werden ebenfalls respektiert, da 163 traditionelle Produkte wie Weine und Spirituosen, aber auch bestimmte Käsesorten und andere typische Produkte geschützt werden. Sensible Sektoren wie Rindfleisch oder bestimmte Milchprodukte werden berücksichtigt, indem der Handel für diese Sektoren nicht liberalisiert wird. Das Abkommen wird nur begrenzte Mengen an zollfreien oder zollermäßigten Einfuhren aus Neuseeland im Rahmen von Zollkontingenten zulassen. Das Abkommen zwischen der EU und Neuseeland ist das erste, das den neuen Ansatz der EU für Handel und nachhaltige Entwicklung beinhaltet. Der Text enthält auch ein Kapitel über nachhaltige Lebensmittelsysteme und einen Artikel über Handel und Geschlechtergleichstellung. Nach der Unterzeichnung wird der Text an das Europäische Parlament und anschließend an den Rat zur Genehmigung weitergeleitet. Danach könnte die Ratifizierung erfolgen. Das Abkommen soll 2024 in Kraft treten.

Kommission ergreift Marktstützungsmaßnahmen im Weinsektor

Die Kommission hat am 23.06.2023 mit sofortiger Wirkung außergewöhnliche Marktmaßnahmen ergriffen, um die derzeitigen Ungleichgewichte im Weinsektor in mehreren EU-Regionen auszugleichen. Im Rahmen der nationalen Förderprogramme für Wein wird es den Mitgliedstaaten nun möglich sein, die "Krisendestillation" zu nutzen, um den Überschuss an Wein vom Markt zu nehmen. Flexibilität bei der Umsetzung der Weinförderprogramme wird ebenfalls gewährt und der Kofinanzierungssatz der EU für Maßnahmen im Zusammenhang mit Umstrukturierung, Förderung und Investitionen von 50 % auf 60 % erhöht. Der Weinsektor leidet unter einem geringeren Konsum aufgrund der aktuellen Inflation der Lebensmittel- und Getränkepreise, die in Verbindung mit einer guten Ernte 2022 und einer Anhäufung von Lagerbeständen aus der Zeit der Corona-Pandemie geführt haben. Dieses Marktumfeld führt zu Absatzschwierigkeiten für die Winzer und Erzeuger in der EU, zu einer Senkung der Marktpreise und folglich zu erheblichen Einkommensverlusten in einigen Mitgliedstaaten. Die Situation ist in der EU sehr fragmentiert, und das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage konzentriert sich eher auf bestimmte Regionen und Weine. Aufgrund o. g. Beschlusses wird es bis zum 15.10.2023 möglich sein, den von der Marktkrise am stärksten betroffenen Wein im Rahmen der Weinförderprogramme zu destillieren. Der destillierte Wein wird vom Markt genommen und der gewonnene Alkohol darf nur für Non-Food-Zwecke verwendet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden

EUROSTAT veröffentlicht Daten zur Entwicklung der Ökofläche

Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) hat am 22.06.2023 Daten zur Entwicklung der ökologisch bewirtschafteten Fläche in der EU veröffentlicht. Die ökologisch bewirtschaftete Fläche in der EU wächst. Sie stieg von 14,7 Mio. ha im Jahr 2020 auf 15,9 Mio. ha im Jahr 2021. Damit werden rund 10 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) der EU ökologisch bewirtschaftet. Zwischen 2012 und 2021 hat der Ökolandbau in fast allen Ländern zugenommen. Der größte Anstieg war in Portugal und Kroatien (> + 280 %) zu verzeichnen. Auch in Frankreich (+ rund 170 %) stieg er schnell an und in Ungarn (+ 125 %) und Rumänien (+ 100 %) hat er sich mehr als verdoppelt. Insgesamt sind die Länder mit dem höchsten Anteil an ökologischer Landwirtschaft Österreich (26 %), Estland (23 % im Jahr 2021) und Schweden (20 % im Jahr 2021). Deutschland und Frankreich sind nahezu gleichauf mit knapp 10 % auf den Plätzen 13 und 14. In Bulgarien (1,7 %) und Malta (0,6 %) sind die Anteile am geringsten.

Kommission veröffentlicht Studie zur Entwicklung des ländlichen Raums

Die Kommission hat am 15.06.2023 eine Studie veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass die Netzwerkarbeit durch das europäische Netzwerk für die Entwicklung des ländlichen Raums (ENRD) und die nationalen Netzwerke für ländliche Entwicklung (NRN) einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung ländlicher Räume darstellen. Im Betrachtungszeitraum der Studie von 2014 bis 2022 zeigten sich die zwei Netzwerke als bedeutsame Instrumente der europäischen Agrarpolitik, um die verschiedenen Akteure stärker in den Projektprozess zu integrieren und dadurch eine bessere Umsetzung mit Abstimmung auf die lokalen Bedürfnisse zu erreichen. Die beteiligten Akteure vertraten dabei ein breites Spektrum von Personen, über Verwaltung, Politik und Interessensvertretungen bis hin zu lokalen Partnern vor Ort (Landwirte, lokale Aktionsgruppen etc.). Neben der Integration von Beteiligten werden die Netzwerke auch als wichtiger Bestandteil bei der Klärung von Konzepten und der Vermittlung von Informationen, die für die EU von Bedeutung sind (z. B. der Grüne Deal), gesehen. Dadurch machen sie Informationen zur europäischen Politik leichter zugänglich. Des Weiteren erhält die Studie 14 Empfehlungen für das EU-GAP-Netzwerk, welches aufbauend auf den Erfahrungen mit den bestehenden Netzwerken eingeführt wurde. Bei dem EU-GAP-Netzwerk handelt es sich um eine Plattform, auf der alle an der Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums beteiligten Akteure Wissen und Informationen austauschen können. Auch zukünftig sollen leistungsfähige Vernetzungsinstrumente mit bewährten Praktiken wie Veranstaltungen und Veröffentlichungen die Zusammenarbeit stärken und das Engagement der Akteure bei der neuen Umsetzung der GAP unterstützen. Im Jahr 2007 wurde das ENRD und die NRN in die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums integriert, ebenso wie LEADER. Anschließend wurde im Jahr 2014 auch die Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-AGRI) in die zweite Säule der GAP aufgenommen.

Trilogeinigung zur Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen

Die Unterhändler von Rat und Europäischem Parlament (EP) haben am 29.06.2023 eine vorläufige politische Einigung über die Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB, Verordnung (EG) Nr. 1217/2009) auf ein Netzwerk für Nachhaltigkeitsdaten landwirtschaftlicher Betriebe (FSDN) erzielt. Die Änderung zielt darauf ab, die Ziele der Biodiversitäts- und der Farm to Fork-Strategie besser zu unterstützen und die Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme zu verbessern. Die FSDN-Verordnung wird zusätzliche Umwelt- und Sozialdaten erheben, um die Ziele der GAP und des Green Deal zu verfolgen. Die Überarbeitung der Verordnung strebe auch eine bessere Verbindung zu anderen Datenerhebungsinitiativen an und solle den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die gesammelten Daten sollen für Forschung und politische Entscheidungen genutzt werden und verbesserte Beratungsdienste für Landwirte bieten. Die Teilnahme der Betriebe ist freiwillig und erfolgt im Rahmen eines Testbetriebsnetzes. Die vorläufige politische Einigung wird nun den Mitgliedstaaten zur Genehmigung vorgelegt und anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht, bevor sie in Kraft tritt. Die Änderung der Verordnung wird durch sekundäre Rechtsvorschriften ergänzt.

Kommission öffnet Konsultation für die Erfassung von Daten zur landwirtschaftlichen Erzeugung

Die Kommission hat am 06.07.2023 eine öffentliche Konsultation zu einem Entwurf zur Korrektur und Anpassung bestimmter Regeln für die Erfassung von Daten zur landwirtschaftlichen Erzeugung veröffentlicht. Der Entwurf zur Änderung und Korrektur der Durchführungsverordnung (EU) 2015/220 enthält die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates zur Bildung eines Netzes zur Sammlung von Buchführungsdaten über die Einkommenslage und die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Betriebe in der EU. Im Speziellen legt die Kommission in ihrem Anhang die Schwellenwerte für die wirtschaftliche Größe, die Anzahl der Buchführungsbetriebe je Mitgliedstaat und die Buchführungsdaten fest. Rückmeldungen zu dem Entwurf sind bis zum 03.08.2023 möglich.

Europabericht Nr. 08/2023 vom 27.07.2023 (PDF; 1,4 MB) externer Link

Tagung Agrarrat vom 30.05.2023

Die EU-Agrarminister trafen sich am 30.05.2023 in Brüssel und führten einen Gedankenaustausch über die Aspekte Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelverschwendung der vorgeschlagenen Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Ziel der neuen Verordnung ist es, die Menge der Verpackungsabfälle in der EU zu reduzieren und zugleich ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit aufrechtzuerhalten. Mit Blick auf das Ziel des Vorschlags, Verpackungsmengen und Lebensmittelverschwendung erheblich zu verringern, gingen die Minister der Frage nach, welche Faktoren eine Schlüsselrolle für die Lebensmittelsicherheit und für einen funktionierenden Binnenmarkt spielen. Kommissar Sinkevicius betonte, dass die Lebensmittelsicherheit als hohes Gut nicht beeinträchtigt werden dürfe. Die Ergebnisse des Agrarrates werden in die Beratungen des Umweltrates hierzu einfließen. Der Abschluss solle noch unter der spanischen Präsidentschaft erfolgen. Kroatien initiierte die Harmonisierung der Deklaration von gefrorenen Produkten – insbesondere von Fleisch – auf EU-Ebene und schlägt in diesem Zuge eine digitale Kennzeichnung vor. Hintergrund sind Bedenken, dass überlagertes Fleisch über die Tiefkühlschiene auf den Markt kommt. Die Landwirtschaftsminister erörterten die Lage auf dem Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Thema waren die anhaltenden Auswirkungen hoher Energie- und Betriebsmittelpreise auf Landwirte und Lebensmittelerzeuger, die Herausforderungen durch widrige klimatische Bedingungen in Südeuropa sowie Probleme in bestimmten Regionen und Sektoren. Eine Reihe von Mitgliedstaaten forderte die Kommission auf, zusätzliche Mittel aus der Agrarreserve (250 Mio. €) für die am stärksten betroffenen Regionen und Sektoren bereitzustellen und dabei einen flexiblen Ansatz zu verfolgen, der den Besonderheiten der einzelnen Regionen Rechnung trägt. Die Kommission möchte hierzu konkrete Vorschläge vorlegen. Nachdem das HH-Jahr bereits im September endet, ist eine Umsetzung über nationale Programme mit Mitteln aus der Agrarreserve 2023 eher unwahrscheinlich. Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien soll noch vor der Sommerpause zum Abschluss gebracht werden, was als ambitioniert angesehen wird. Es besteht ein großer Wille auf Einigung, da Australien als wichtiger Wertepartner gesehen wird. Das Nachhaltigkeitskapitel ist allerdings noch nicht zu Ende verhandelt. Die Südeuropäer möchten noch Regelungen zu den ggAs aufgenommen wissen.

Tagung Agrarrat vom 11. - 13.06.2023

Die EU-Agrarminister trafen sich vom 11. - 13.06.2023 in Stockholm und berieten sich in einem informellen Treffen zum Potenzial der Land- und Forstwirtschaft für den grünen Wandel und welche Voraussetzungen für dessen kurz- und langfristige Umsetzung geschaffen werden müssen. Der europäische Agrarkommissar Janusz Wojciechowski kündigte an, dass die EU-Agrarreserve der gemeinsamen Agrarpolitik für das laufende Jahr um rund 90 Mio. € angehoben werden soll. Damit belaufen sich die bis Jahresende noch verfügbaren Mittel auf rund 330 Mio. €. Bisher insgesamt bereits ausgezahlt bzw. verplant sind etwa 210 Mio. €, darunter 100 Mio. € für das Hilfspaket an fünf osteuropäische Staaten zur Abfederung der Folgen der ukrainischen Agrareinfuhren in den grenznahen Regionen. Der restliche Betrag von 330 Mio. € soll laut Wojciechowski zeitnah an die übrigen 22 Mitgliedstaaten ausgereicht werden. Ansprüche wegen Trockenheit haben u. a. Spanien und Portugal sowie Frankreich angemeldet. Italien möchte mit Geldern aus der Agrarreserve die Folgen der starken Regenfälle auf die Agrarproduktion im Süden des Landes abfedern. Agrarkommissar Janusz Wojciechowski nahm Stellung zu dem Kommissionsvorschlag zum Naturwiederherstellungsgesetz. Man solle die Landwirte nicht überfordern und das bereits bestehende Instrument der GAP-Strategiepläne zur Förderung von Klimaschutz und der Biodiversität nutzen, auch um den Landwirten bis 2027 Stabilität zu geben. Er verwies darauf, dass im letzten Jahrzehnt europaweit drei Millionen Landwirte aufgehört hätten. MdEP Norbert Lins, Vorsitzender des Agrarausschusses im Europäischen Parlament, wies die Agrarminister der Mitgliedstaaten darauf hin, dass die Ablehnung des NRL im Agrarausschuss ein klares Zeichen für die Kommission und Vizepräsident Frans Timmermanns für eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs sei. Insbesondere eine umfassende Folgeabschätzung des Gesetzes sei nötig. Der spanische Agrarminister Luis Planas sprach sich dafür aus, dass unter der spanischen Ratspräsidentschaft ab 01.07.2023 die Diskussion zu den neuen genomischen Techniken fokussiert werden solle, um innerhalb der Zeit der Ratspräsidentschaft eine grundlegende politische Haltung zur Einstufung der NGT im Kontext der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu finden. Für Minister Planas sind NGT keine GVO. Eine Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Einstufung von mit Hilfe von NGT gezüchteten Pflanzen durch die Kommission wird für den 05.07.2023 erwartet.

Kommission verlängert Importbeschränkungen für Agrarrohstoffe aus der Ukraine

Die Kommission verlängerte am 05.06.2023 die vorübergehenden Importbeschränkungen für ausgewählte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Ukraine in die EU bis zum 15.09.2023. Die Beschränkungen gelten für Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumensamen bei der Einfuhr in die Anrainerstaaten Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei. Die Maßnahmen schränken den Handel mit den genannten Gütern ein, wenn sie nicht für den Transit in andere EU- oder Nicht-EU-Länder bestimmt sind. Dies ist Teil eines politischen Pakets, auf das sich die Kommission und die fünf Nachbarländer geeinigt hatten. Laut Kommission sind die Maßnahmen für einen begrenzten Zeitraum weiterhin notwendig. Der zuvor gelockerte Handel sollte der Ukraine helfen, landwirtschaftliche Güter zu exportieren, was – gemeinsam mit Agrarrohstoffen, die gegen ihrer Bestimmung für den Transit vor Ort auf die Märkte kamen – einen Preisverfall bei örtlichen Landwirten in den genannten Ländern bewirkte. Parallel wurde die Aussetzung aller Einfuhrzölle, Kontingente und Handelsschutzmaßnahmen auf ukrainische Importe in die EU mit Wirkung ab dem 06.06.2023 um ein weiteres Jahr verlängert. Dieses starke Bekenntnis zur Unterstützung der Ukraine trägt dazu bei, die schwierige Lage der Hersteller und der Exporteure in der Ukraine zu entschärfen. Zusätzlich wurde unter Federführung von Handelskommissar Valdis Dombrovskis eine gemeinsame Koordinierungsplattform eingerichtet, die dabei helfen soll, die Ausfuhr von Agrargütern aus der Ukraine zu überwachen. Ungarn hat seine unilateralen Handelsbeschränkungen gegenüber der Ukraine noch immer nicht komplett aufgegeben, weshalb die zugesagte finanzielle Unterstützung an die fünf Anrainerstaaten in Höhe von 100 Mio. € aus der Agrarreserve noch nicht ausbezahlt werden kann.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels 2/2023

Die Kommission hat am 08.06.2023 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat Februar 2023 veröffentlicht. Die Aus- und Einfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern aus der EU wurden im Februar 2023 weiter gesteigert, womit die EU ihren Überschuss im Vergleich zum Januar 2023 um 33 % auf 5,4 Mrd. € erhöhte. Wertmäßig erreichten die EU-Ausfuhren ein Volumen von 18,6 Mrd. € (+ 10 % gegenüber des Vorjahresmonats). Demgegenüber standen Einfuhren von rund 13 Mrd. €, welche den dritten Monat in Folge rückläufig waren. Im Vergleich zum Januar und Februar 2022 erhöhten sich die EU-Ausfuhren zu Jahresbeginn 2023 in nahezu allen Produktkategorien. Die wichtigsten Exportprodukte, die zu diesem Anstieg führten, waren Getreidezubereitungen, Zubereitungen von Früchten und Nüssen sowie Molkereiprodukte. Im Februar 2023 setzten die EU-Einfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern ihren seit November 2022 anhaltenden sinkenden Trend fort und erreichten einen Wert von 13,3 Mrd. €. Die wichtigsten Importprodukte waren weiterhin Ölsaaten und Eiweißpflanzen. Die Einfuhren von Obst und Nüssen stiegen ebenfalls mengenmäßig an und übernahmen wertmäßig den zweiten Platz vor Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen. Das wichtigste Importland im Februar 2023 war die Ukraine. Brasilien ist damit anders als im Vormonat nur noch auf Rang zwei der Einfuhrquellen, gefolgt vom Vereinigten Königreich.

Höchststand der EU-Ausfuhren in die Ukraine

Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) meldete am 26.05.2023 einen Höchststand der Anteile an den EU-Ausfuhren in die Ukraine für den Monat März 2023. Während der EU-Ukraine-Handel zu Beginn des russischen Angriffskriegs stark beeinträchtigt wurde (Vergleich Importe Februar und März 2022: - rund. 40 %; Vergleich Exporte Februar und März 2022: - 55 %) übertraf im Dezember 2022 der Anteil der EU-Exporte in die Ukraine die Werte des Vorjahrs. Nach weiteren Rückgängen Anfang 2023 konnte im März 2023 ein Höchststand verbucht werden. Die Analyse des Handels mit sechs Schlüsselprodukten (Sonnenblumenöl, Mais, Sojaöl, Eisen und Stahl, Holz sowie Raps- oder Rübensamen) ergab einen Anstieg des Anteils der Ukraine bei fünf dieser Produkte im Vergleich zwischen dem ersten Quartal 2023 und dem gleichen Zeitraum 2022. Dieser Anstieg könnte laut Eurostat auf die EU-Verordnung zurückzuführen sein, die am 04.07.2022 in Kraft trat und am 25.05.2023 bis Juni 2024 verlängert wurde. Diese Verordnung ermöglicht einen offenen Handel mit der Ukraine ohne Einschränkungen und hebt alle Maßnahmen auf, die zuvor zum Schutz der EU-Industrie in Kraft waren. Der stärkste Anstieg war bei Sojaöl zu verzeichnen (ca. + 19 %). Weitere Anstiege gab es bei Raps- oder Rübensamen (ca. + 12 %), Sonnenblumenöl (+ 10,5 %), Holz (ca. + 3 %) und Mais (+ 0,6 %). Ein Rückgang wurde beim Anteil der Eisen- und Stahleinfuhren verzeichnet (rund - 3 %).

Kommission schlägt stärkere Zusammenarbeit mit Lateinamerika vor

Die Kommission hat am 07.06.2023 eine neue Agenda für die Beziehungen zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik angenommen, um die Zusammenarbeit in Politik und Wirtschaft zu stärken. Der Abschluss des Mercosur-Abkommens wird als prioritär eingestuft. Ziel der verstärkten Zusammenarbeit sei es, Handel und Investitionen auszuweiten und Handelsströme, insbesondere auch mit Blick auf Lieferketten bei kritischen Rohstoffen, zu diversifizieren. Zentrales Element hierfür sollen bilaterale Partnerschaften mit einzelnen Ländern sein. Der Abschluss des Mercosur-Abkommens habe jedoch Priorität. Die Region ist mit 14 % der weltweiten Nahrungsmittelproduktion und 45 % des internationalen Handels mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen ein wichtiger Akteur im Agrar- und Lebensmittelsektor. Die EU und Lateinamerika und die Karibik haben bereits zahlreiche politische Abkommen sowie Kooperations- und Handelsabkommen. Am 17./18.07.2023 findet in Brüssel ein Gipfeltreffen zwischen der EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten, CELAC, statt. Zu den wichtigsten erwarteten Ergebnissen des Gipfeltreffens EU-CELAC zählt eine Investitionsagenda, in der u. a. Investitionen in erneuerbare Energien und nachhaltige Waldbewirtschaftung mobilisiert werden sollen.

Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nitrat-Richtlinie ein

Die Kommission hat am 01.06.2023 das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Umsetzung der Nitratrichtlinie eingestellt. Damit wurden drohende, hohe Strafzahlungen in Millionenhöhe abgewendet. Die Kommission ist der Auffassung, dass die von Bund und Ländern erlassenen Regeln den Vorgaben der Richtlinie entsprechen und der Notwendigkeit gerecht werden, die hohe Nitratbelastung der Gewässer anzugehen. Sie schließt daher ihr Verfahren ab. Deutschland hat seitdem die Düngeverordnung und weitere einschlägige Rechtsvorschriften angepasst. Unter anderem wurden längere Sperrfristen, ein Düngeverbot auf gefrorenem Boden und strengere Regeln zur Düngung auf geneigten Flächen erlassen. Die Bundesländer haben besonders belastete Gebiete neu ausgewiesen. Unter anderem darf auf diesen Flächen nur 20 % unter Bedarf gedüngt werden und es gelten längere Sperrfristen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB).

Gründung Europäischer Landschaftspflegeverband "Landcare Europe"

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) hat zusammen mit Verbänden aus zehn weiteren Mitgliedstaaten am 07.06.2023 das Europäische Netzwerk für Landschaftspflege "Landcare Europe" gegründet, welches über 250 Einzelverbände und mehr als 2.000 Mitglieder repräsentiert. Die DVL-Vorsitzende Maria Noichl (MdEP, S&D/Bayern) wurde zur Vorsitzenden des Dachverbandes gewählt. Landcare Europe ist eine unabhängige, gemeinnützige Vereinigung, welche die Umsetzung zentraler EU-Strategien wie die Etablierung des Natura-2000-Netzes, die Gemeinsame Agrarpolitik, die Wasserrahmenrichtlinie oder die im Rahmen des Green Deals entstandene EU-Biodiversitätsstrategie und Farm-to-Fork-Strategie unterstützt. Der Landschaftspflege-Dachverband fördert den Austausch unter den Verbänden und verleiht den Verbänden auf EU-Ebene eine Stimme. Weiter unterstützt Landcare Europe die Gründung regionaler Landschaftspflegeorganisationen und nationaler Dachverbände.Das Netzwerk wurde unter Federführung des DVL in einem zweijährigen EU-geförderten Projekt seit 2021 etabliert. Im Rahmen der Projektarbeit wurden Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung der GAP erarbeitet: Die Flexibilität und Regionalität solle gestärkt werden, um aktuelle Forschungsergebnisse schneller umsetzen und auf lokale Gegebenheiten besser reagieren zu können. Der Fokus sei stärker auf den Umweltschutz zu richten und öffentliche Gelder nur für öffentliche Leistungen ausgereicht werden. Dabei müsse die ergebnisorientierte Förderung forciert und das Grünland zu einem Förderschwerpunkt werden.

Landwirtschafts- und Fischereiausschuss lehnen Wiederherstellungs-VO ab

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 23.05.2023 mit seiner Stellungnahme den Kommissionsvorschlag zur Wiederherstellung der Natur (NRL = Nature Restoration Law) mit 30 zu 16 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen, zurückgewiesen. Der Fischereiausschuss (PECH) hatte am 24.05.2023 analog zum AGRI mit seiner Stellungnahme den federführenden Umweltausschuss (ENVI) mit 15 zu 13 Gegenstimmen aufgefordert, den Kommissionsvorschlag zurückzuweisen. Der Umweltausschuss hat am 15.05.2023 keine Mehrheit zur Zurückweisung der Verordnung des NRL erzielen können und die Endabstimmung auf den 27.06.2023 vertagt. Das Ergebnis war mit 44 Ja-Stimmen und 44 Nein-Stimmen äußerst knapp. Die Abstimmung im Plenum des EP ist für den 10.07.2023 angesetzt. Die allgemeine Ausrichtung des Rats wird für den 20.06.2023 angestrebt.

Europäisches Parlament nimmt Entschließung zum Schutz von geografischen Angaben an

Das Europäische Parlament (EP) hat am 01.06.2023 seinen Standpunkt zu neuen Regeln für geografische (Herkunfts-)Angaben und traditionelle Spezialitäten in der EU zum Schutz von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten mit 603 Stimmen zu 18 Gegenstimmen bei acht Enthaltungen angenommen. Berichterstatter ist MdEP Paolo de Castro (S&D/ITA). Durch die Weiterentwicklung des Systems soll die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsystems sowie die ländlichen Gebiete in der EU gestärkt werden. Die Neuerungen können in vier Säulen gegliedert werden: Die Verstärkung des Schutzes der geografischen Angaben, die Klarstellung der Zuständigkeiten, die Stärkung der Rolle der Genossenschaften und Erzeugervereinigungen und die Erhöhung der Nachhaltigkeit sowie Transparenz für den Konsumenten. In einem nächsten Schritt muss der Rat bezüglich des Kommissionsvorschlags Stellung beziehen. Anschließend folgt das Trilogverfahren.

Europäisches Parlament nimmt Bericht zur Ernährungssicherheit an

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 14.06.2023 einen Bericht zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und zur langfristigen Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft mit 447 zu 142 Stimmen, bei 31 Enthaltungen, angenommen. Berichterstatterin ist Frau MdEP Marlene Mortler (EVP/Bayern). Die Abgeordneten fordern von der Kommission einen Aktionsplan, der u. a. für die Bevorratung strategischer Nahrungsmittelreserven im Krisenfall sorgt. Zudem sollen europäische Erzeuger finanzielle Unterstützung erhalten, u. a. für den Einsatz digitaler Technologien und für die Präzisionslandwirtschaft, um Erträge zu steigern und PSM zu reduzieren; das Wassermanagement soll in den Fokus gerückt werden. Des Weiteren soll die Lebensmittelverschwendung reduziert werden, u. a. durch eine EU-Kampagne und nationale Programme. Der Green Deal wird als wichtiger Meilenstein für eine nachhaltige Landwirtschaft anerkannt, zeitgleich wird angemahnt, dass dessen Umsetzung unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit haben kann. Die Berichterstatterin hob in der vorangehenden Aussprache im Plenum am 13.06.2023 die Bedeutung der Landwirte in der EU hervor: „Eine positive Einstellung zu unseren Bauern muss Ziel der Politik sein, denn Nahrungsmittel fallen nicht vom Himmel“. Sie unterstrich, dass die Ernährungssicherheit global gedacht werden müsse, da die Menschheit massiv wachse.

Umweltausschuss des Europäischen Parlaments legt Standpunkt zur Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie und zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals fest

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 24.05.2023 seinen Standpunkt zum Vorschlag der Novellierung der Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emission Directive – IED) mit 55 zu 26 Gegenstimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Zusätzlich hat der ENVI seinen Standpunkt zum Vorschlag zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals mit 77 zu 3 Gegenstimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten im ENVI sprechen sich dafür aus, Industrieemissionen strikter zu begrenzen und den Anwendungsbereich der IED künftig auch auf Bergbautätigkeiten, Großanlagen zur Batterieherstellung und größere Rinderbetriebe auszuweiten und mehr Schweine- und Geflügelbetriebe aufzunehmen. Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs für Tierhaltungsbetriebe soll auf folgende Schwellenwerte begrenzt werden (Vorschlag der Kommission: Schwellenwert für alle Tierhaltungsanlagen: 150 GV = Großvieheinheiten): 300 GV für Rinder, 200 GV für Schweine und Geflügel und 250 GV für gemischte Betriebe. Ausnahmen sollen für extensive Betriebe gelten – die genaue Definition steht noch aus. Eine strikte Beweislastumkehr, die im Kommissionsvorschlag enthalten war, sieht der Bericht nicht mehr vor. Die Abgeordneten betonten, dass für Produzenten außerhalb der EU analoge Vorgaben gelten müssten. Darüber hinaus sprachen sich die Abgeordneten für eine umfassendere Information der Öffentlichkeit aus. Bürger sollten Zugang zum Industrieemissionsportal erhalten, die Öffentlichkeitsbeteiligung solle ausgeweitet werden. Der ENVI hat bemerkenswerterweise den Vorschlag der Kommission in wesentlichen Punkten abgeschwächt. Der Agrarausschuss hat in seiner Stellungnahme vom 25.04.2023 darauf gedrungen, im Wesentlichen den Status quo zu erhalten, was insbesondere beinhaltet, dass Rinder aus dem RL-Entwurf genommen würden und damit auch zukünftig nicht betroffen wären. Das EP wird voraussichtlich im Rahmen seiner Plenarsitzung vom 10. - 13.07.2023 über die Berichte abstimmen. Der (Umwelt-)Rat hat seine Position zur Industrieemissions-RL bereits am 16.03.2023 und für die Verordnung über die Einrichtung eines Industrieemissionsportals am 07.06.2023 festgelegt. Sobald das Plenum des EP seine Positionen festgelegt hat, können die Trilogverhandlungen beginnen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB).

Aufruf zur Bewerbung Teilnahme an Delegationsreise mit Agrarkommissar nach Indien

Die Kommission wird vom 06. bis 12.12.2023 im Rahmen der internationalen Messe SIAL India mit einem EU-Pavillon vertreten sein, um den Export und die Präsenz landwirtschaftlicher Produkte der EU auf dem indischen Markt zu stärken. Zur Begleitung von Herrn Agrarkommissar Janusz Wojciechowski ist eine Delegation aus Vertretern des Landwirtschafts- und Lebensmittelsektors mit hohem Exportpotenzial der verschiedenen europäischen Mitgliedsstaaten vorgesehen. In diesem Zusammenhang lädt die Kommission Vertreter verschiedener Sektoren von z. B. Schweine- und Geflügelfleisch, Milch, Bier und Getreide sowie Futtermittel ein, sich für die Teilnahme an der Delegationsreise zu bewerben. Der Besuch in Indien soll den teilnehmenden Firmenvertretern ermöglichen, direkt vor Ort den indischen Markt kennen zu lernen und Kontakte zu knüpfen. Mit 1,3 Milliarden Menschen und einer schnell wachsenden Wirtschaft stellt Indien einen interessanten Markt für den Export landwirtschaftlicher Produkte dar, der bisher kaum genutzt wird. Um bestehende Herausforderungen zu überwinden und Handelsbeziehungen aufzubauen, entwickelt die EU verstärkt Programme, um z. B. die europäische Präsenz auf Messen vor Ort zu fördern. Bei Interesse ist bis zum 15.06.2023 eine Bewerbung/Registrierung notwendig. Die Auswahl findet im Hinblick auf eine ausgewogene Repräsentation der Mitgliedstaaten sowie Produktbereiche statt.

Waldbrandbekämpfung: EU verdoppelt rescEU-Brandbekämpfungsflotte für den Sommer 2023

Die Kommission kündigte am 30.05.2023 eine Verdoppelung der Kapazitäten für die Brandbekämpfung im Wald aus der Luft – "rescEU-Brandbekämpfungsflotte" – an. Die rescEU-Reserve für Löschflugzeuge umfasst damit 24 Flugzeuge und 4 Hubschrauber aus insgesamt zehn Mitgliedstaaten – 75 % der Bereitschaftskosten für die Ausrüstung und Personal während der Laufzeit der Vereinbarung (Waldbrandsaison) werden von der EU übernommen. Transportkosten werden von der EU zu 100 % für jede Entsendung getragen, operative Kosten zu 75 % innerhalb und zu 100 % außerhalb der EU. Im Jahr 2022 ist insgesamt eine Fläche etwa in der Größe Montenegros in der EU verbrannt, wobei zehnmal das EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert wurde, um Hilfe bei grenzüberschreitenden Brandbekämpfungen zu mobilisieren. Die EU sorgt für ein koordiniertes Vorgehen bei der Verhütung von Waldbränden sowie der Vorbereitung und Reaktion auf Waldbrände, wenn diese die nationalen Bewältigungskapazitäten übersteigen. Ist ein Land mit seinen Bewältigungskapazitäten einem Waldbrand nicht gewachsen, kann es über das Katastrophenschutzverfahren der EU um Hilfe bitten. Sobald das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen der EU aktiviert ist, koordiniert und finanziert es die Hilfe (siehe hierzu auch Beitrag des StMI in diesem EB).

Europabericht Nr. 07/2023 vom 20.06.2023 (PDF; 1,2 MB) externer Link

Generaldebatte zur Landwirtschaft im Europäischen Parlament

Das Europäische Parlament (EP) hat sich am 10.05.2023 im Rahmen einer Generaldebatte mit der „Rolle der Landwirte als Wegbereiter für den grünen Wandel und der Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors“ auseinandergesetzt. Zentrale Diskussionspunkte waren neben dem Green Deal die Verordnungsvorschläge der Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) und das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL). In Vertretung für den abwesenden Agrarkommissar Janusz Wojciechowski betonte Finanzkommissarin Mairead McGuiness die Bedeutung und Dringlichkeit der vorgeschlagenen Pakete, um die Lebensgrundlage der Landwirte und die Ernährungssicherheit zu erhalten. Für die schwedische Ratspräsidentschaft nahm die Ministerin für EU-Angelegenheiten, Jessika Roswall, teil. Während Grüne durch ihren agrarpolitischen Sprecher Martin Häusling (Hessen) sowie Linke und Sozialdemokraten die Kommissionsvorschläge unterstützen und sogar in Teilen ein höheres Ambitionsniveau wünschen, sehen EVP und Liberale die Kommissionsvorschläge äußerst kritisch: MdEP Ulrike Müller (RENEW/DEU) kritisierte die mangelnde Wertschätzung und die zunehmende Bevormundung und Verbotspolitik, welche den Landwirten die Luft zum Atmen nähme und äußert den Wunsch nach mehr Freiheit, um die künftigen Herausforderungen zu bewältigen. MdEP Norbert Lins (EVP/DEU) bemängelte als Vorsitzender des Agrarausschusses, dass Landwirte mit den Vorgaben bereits jetzt überfordert seien und hob hervor, dass von den momentan rund 80 Gesetzesinitiativen in der EU, 30 die Landwirtschaft mehr oder weniger stark beträfen. MdEP Marlene Mortler (EVP/DEU) unterstrich die hohe Qualität der Erzeugnisse, welche europäische Landwirte lieferten und kritisierte, dass Landwirte unter Generalverdacht gestellt würden.

Rat bestätigt politische Einigung zu entwaldungsfreien Lieferketten

Der Rat hat am 16.05.2023 die politische Einigung (Trilogergebnis) zum Kommissionsvorschlag einer Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten bestätigt. Das Europäische Parlament hat das Trilogergebnis bereits am 19.04.2023 angenommen. Die Verordnung soll das Risiko der Entwaldung und der Waldschädigung im Zusammenhang mit Produkten, die auf den europäischen Markt kommen oder von diesem exportiert werden, minimieren. Hintergrund ist, dass die EU ein großer Verbraucher von Rohstoffen und Produkten ist, die eine wesentliche Rolle für die weltweite Entwaldung spielen. Die Verordnung legt verbindliche Sorgfaltspflichten für alle Erzeuger und Händler fest, die die Waren Palmöl, Rinder, Holz, Kaffee, Kakao, Gummi und Soja auf den EU-Markt bringen. Nachdem die Kommission die Verordnung im Amtsblatt veröffentlicht hat, tritt diese nach 20 Tagen in Kraft.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels, 01/2023

Die Kommission hat am 11.05.2023 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat Januar 2023 veröffentlicht. Die Ausfuhren und Einfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern aus der EU blieben im Januar 2023 im Vergleich zum Januar des Vorjahres stark und erreichten einen Gesamtwert von rund 32 Mrd. €, waren aber den zweiten Monat in Folge rückläufig. Wertmäßig erreichten die EU-Ausfuhren 18 Mrd. € und die EU-Einfuhren knapp 14 Mrd. €. Dies führte zu einer positiven Handelsbilanz für die EU in Höhe von rund 4 Mrd. €. Im Januar 2023 exportierte die EU vor allem Getreidezubereitungen und Mahlerzeugnisse. Die Getreideausfuhren sind im Vergleich zum Vorjahr um 4 % auf rund 1 Mrd. € gestiegen. Die EU-Handelsbilanz für Getreide erreichte für diesen Monat knapp 620 Mio. €. Auch die Ausfuhren von Milcherzeugnissen – vor allem Käse, Quark und Milchpulver – erreichten höhere Werte als im Januar 2022. Das Vereinigte Königreich blieb mit einem Anteil von über 20 % an den Gesamtausfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern aus der EU das wichtigste Zielland. Die Vereinigten Staaten (11 %) und China (7 %) folgten. Im Januar 2023 erreichten die EU-Einfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern einen Wert von rund 14 Mrd. € (+ 10 % im Jahresvergleich). Die wichtigste Einfuhrquelle blieb Brasilien mit einem Anteil von 10 % - am stärksten stiegen hier die Maiseinfuhren. Die zweitwichtigste Einfuhrquelle war die Ukraine (+ 16 %, bei einem erreichten Wert von 1,2 Mrd. €). Getreideeinfuhren aus der Ukraine sanken bereits den zweiten Monat in Folge und erreichten einen Wert von knapp 610 Mio. €.

Kommission legt Vorschlag für Unterstützungsmaßnahmen für EU-Anrainerstaaten zur Ukraine vor

Die Kommission hat am 03.05.2023 einen Vorschlag für Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von 100 Mio. € aus der Agrarreserve für Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei vorgelegt. Die Unterstützungsmaßnahmen werden den an die Ukraine angrenzenden Mitgliedstaaten helfen, den Preisverfall aufgrund Getreideeinfuhren aus der Ukraine auszugleichen. Hintergrund ist die Tatsache, dass ukrainisches Getreide, das über die Solidaritätskorridore in die EU kommt, nicht in Gänze und vor allem nicht zeitnah umgeschlagen und weiter über die EU-Seehäfen an ihre Bestimmungsorte verbracht werden kann. Parallel dazu haben sich Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und die Slowakei verpflichtet, ihre einseitigen Schutzmaßnahmen gegenüber Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkernen sowie allen anderen Erzeugnissen aus der Ukraine aufzuheben. Die Mittel sollen aus der Agrarreserve für 2023 entnommen werden und sind für Landwirte aus den genannten Staaten bestimmt, die Getreide und Ölsaaten erzeugen. Die Kommission schlägt vor, rund 10 Mio. € für Bulgarien, rund 16 Mio. € für Ungarn, rund 39 Mio. € für Polen, rund 30 Mio. € für Rumänien und rund 5 Mio. € für die Slowakei bereitzustellen.

Europäisches Parlament stimmt für Verlängerung der Aussetzung diverser Exportzölle auf ukrainische Agrargüter

Das Europäische Parlament (EP) hat am 09.05.2023 dem Vorschlag zur Verlängerung der Aussetzung der Einfuhrzölle, Antidumpingzölle und Schutzmaßnahmen auf Agrargüter für ukrainische Exporte in die Europäische Union um ein weiteres Jahr mit 537 Stimmen bei 42 Gegenstimmen und 38 Enthaltungen zugestimmt. Die derzeitig gültigen Maßnahmen sind noch bis zum 05.06.2023 gültig. Die Aussetzung der Zölle gilt für Obst und Gemüse, die dem Einfuhrpreissystem unterliegen, sowie für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, die Zollkontingenten unterliegen. Für Industrieerzeugnisse gelten im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine ab dem 01.01.2023 keine Zölle mehr, so dass sie in dem neuen Vorschlag nicht berücksichtigt sind. Die Beziehungen der EU und der Ukraine werden durch ein Assoziierungsabkommen geregelt. Die in dem Abkommen enthaltene vertiefte und umfassende Freihandelszone sichert ukrainischen Unternehmen bereits seit 2016 einen erleichterten Zugang zum EU-Markt. Neben dem Assoziierungsabkommen spielt der russische Angriffskrieg eine große Rolle für die Entscheidung zur Verlängerung der Aussetzung diverser Zölle. Ebenfalls stehen die Erleichterungen in Zusammenhang mit der schwierigen Handelssituation der Ukraine mit dem Weltmarkt. Nach der Genehmigung durch den Rat wird die Maßnahme im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Rat einigt sich auf Verhandlungsmandat zum Verordnungsvorschlag über geografische Herkunftsangaben

Der Rat hat sich am 08.05.2023 im Rahmen der Sitzung des Sonderausschusses für Landwirtschaft (SAL) auf ein Verhandlungsmandat zum Verordnungsvorschlag zu den „Geografischen Herkunftsangaben“ geeinigt. In seinem Mandat änderte der Rat den ursprünglichen Kommissionsvorschlag in einer Reihe von Punkten, um ihn besser auf die praktischen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten abzustimmen und sicherzustellen, dass das Eintragungsverfahren reibungslos funktioniert und gleichzeitig harmonisierte Vorschriften für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse beibehalten werden. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Überarbeitung des ursprünglichen Kommissionsvorschlags zu den Erzeugergemeinschaften, die Bekräftigung der Bedeutung der Beteiligung der Kommission am System der geografischen Angaben bei gleichzeitiger Streichung der vorgeschlagenen Aufgabenübertragung an das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), die Stärkung des Schutzes der geografischen Angaben im Internet und in den Domänennamen sowie die Möglichkeit, Nachhaltigkeitspraktiken in die Produktspezifikation für geografische Angaben aufzunehmen. Die Kommission bedauerte insbesondere die Streichung der Aufgabenübertragung an die EUIPO. Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des EP hat seinen Standpunkt bereits einstimmig angenommen. Die Annahme des Berichts durch das Plenum ist am 31.05.2023 vorgesehen. Nach Annahme durch das Parlament können die Trilog-Verhandlungen beginnen.

Agrarausschuss nimmt Stellungnahme zur Änderung der IED an

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) hat am 25.04.2023 seine Stellungnahme über die Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) mit 36 zu 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Der Kommissionsvorschlag über Industrieemissionen zielt darauf ab, den Geltungsbereich der Richtlinie auf die größten Tierhaltungsbetriebe in der EU auszuweiten – primäres Ziel liegt in der Schadstoffemissionsreduzierung. Parteiübergreifend fand das Ziel der Kommission hinsichtlich der Schadstoffreduzierung Zustimmung. Kritik wurde jedoch an der Durchführung geäußert – besonders der vorgeschlagene Schwellenwert von 150 Großvieheinheiten (GVE) stieß auf Ablehnung. Die verabschiedete Stellungnahme beinhaltet die Forderung, Rinder aus der Richtlinie auszunehmen und bei den übrigen Tierarten die Schwellenwerte beizubehalten – d. h. letztlich den Status quo der aktuellen Richtlinie zu erhalten. Der federführende Umweltrat hat am 16.03.2023 seine Verhandlungsposition zum Kommissionsvorschlag zur IED festgelegt. Die Annahme des Berichts zur IED im federführenden Umweltausschuss (ENVI) ist für den 24.05.2023 geplant. Im Anschluss erfolgt die Annahme im Plenum und erst dann können die Triologverhandlungen beginnen.

Europäisches Parlament fordert weitere Finanzmittel für EU-Schulprogramm

Das Europäische Parlament (EP) hat am 09.05.2023 einen Entschließungsantrag angenommen und fordert zusätzliche Finanzmittel sowie eine Vereinfachung des EU-Schulprogramms für Obst, Gemüse, Milch und Milcherzeugnisse. Nach einer Plenardebatte am 08.05.2023 nahmen die Abgeordneten die Entschließung mit 534 bei 57 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen an. Trotz der großen Nachfrage von Schulen in einigen Mitgliedstaaten verhinderten die begrenzten Haushaltsmittel, dass flächendeckend Schüler in der EU erreicht werden. Die Abgeordneten fordern daher eine Aufstockung des Budgets für das Programm, damit die Produkte häufiger und regelmäßiger an mehr Schüler verteilt werden können. Ein Vorschlag der Abgeordneten war unter anderem die Zuweisung der nicht genutzten Mittel an andere Mitgliedstaaten. Mindestens 10 % der Mittel soll für Aufklärungsmaßnahmen über gesunde Ernährungsgewohnheiten genutzt werden. Bürokratische Hürden sollten verringert werden, damit die Teilnahme aller Schulen ermöglicht werde. Auch eine Ausweitung auf EU-Beitrittsländer wurde von den Abgeordneten vorgeschlagen. Die finanziellen Mittel betragen pro Schuljahr 220 Mio. €. Der vorgelegte Initiativbericht des EP betrachtete den Zeitraum zwischen 2017 und 2022. Hier wurde ein Rückgang der Teilnahme am Programm verzeichnet – lediglich 16 der 76 Mio. EU-Schüler nahmen teil.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu Meldungen von Unregelmäßigkeiten im Rahmen der GAP

Die Kommission veröffentlichte am 26.04.2023 eine Konsultation zu einer Durchführungsverordnung sowie eine Delegierte Verordnung in Bezug zu Meldungen von Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Mitgliedstaaten müssen die Kommission unterrichten über Unregelmäßigkeiten und andere Verstöße gegen die in ihren GAP-Strategieplänen festgelegten Bedingungen, Fälle von Betrugsverdacht und Maßnahmen zur Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Zusammenhang mit diesen Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen. Während sich die Durchführungsverordnung mit der Häufigkeit und dem Format der Meldungen von Unregelmäßigkeiten beschäftigt, legt der delegierte Rechtsakt die Kriterien für die Bestimmung der von den Mitgliedstaaten zu meldenden Fällen von Unregelmäßigkeiten und die zu übermittelnden Daten fest. Rückmeldungen sind möglich bis 24.05.2023.

EFSA veröffentlicht überarbeitete Leitlinien zur Bewertung der Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 11.05.2023 ihre überarbeiteten Leitlinien zur Bewertung von Risiken für Honigbienen, Hummeln und Solitärbienen durch Pflanzenschutzmittel veröffentlicht. Die überarbeiteten Leitlinien berücksichtigen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und enthalten die aktuellsten Methoden für die Durchführung von Risikobewertungen (z. B. Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel) in diesem Bereich. In Zusammenarbeit mit dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (PAFF) wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten die Zulassungsverfahren auf Basis der Veröffentlichung überarbeiten. Am 13.06.2023 ist hierzu eine Online-Infoveranstaltung geplant.

EUROSTAT veröffentlicht Bericht über Pflanzenschutzmittelabsatz in der EU

Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlichte am 10.05.2023 einen Bericht über den Absatz von Pflanzenschutzmitteln in der EU in 2021. Demnach betrug der Absatz von Pflanzenschutzmitteln in der EU im Jahr 2021 rund 355.000 t und stieg damit gegenüber dem Vorjahr um rund 3 %, gemessen in Wirkstoffmenge („kilograms of active substances“). Für Deutschland wurden für 2021 rund 49.000 t ermittelt – gegenüber dem Start der statistischen Erfassung in 2012 (rund 46.000 t) ist das ein Anstieg um rund 7 %. Bei der Differenzierung in Wirkstoffklassen ist ein gesteigerter Absatz von Insektiziden und ein leichter Rückgang bei Fungiziden in Deutschland zu erkennen. Der Absatz schwankt jährlich, nachvollziehbar witterungsbedingt, auf ähnlichem Niveau über den Betrachtungszeitraum hinweg. Für Bayern liegen keine gesonderten Daten vor. Von 16 Mitgliedstaaten, für die Vergleichsdaten von 2011 zur Verfügung stehen, haben laut Eurostat 11 ihren Pflanzenschutzmittelabsatz seitdem verringert. Die größten Einsparungen kann mit 36 % Tschechien vorweisen, gefolgt von Dänemark mit 35 % und Portugal mit 32 %. Deutlich zurückgefahren worden ist der Absatz auch in Italien und Rumänien, wo der Einsatz 2021 gegenüber 2011 um 29 % beziehungsweise 27 % reduziert werden konnte. In einigen Mitgliedstaaten überstieg der Pflanzenschutzmittelabsatz 2021 die Menge von 2011. Absoluter Spitzenreiter war dabei Lettland mit einem Plus von 85 %. Mit einer Zunahme von 68 % landete Österreich auf dem zweiten Platz. Im Vergleich dazu moderat fielen die Steigerungen in Frankreich und Deutschland aus, die sich auf 13 % beziehungsweise 11 % beliefen.

Organisationen der agrarischen Wertschöpfungskette fordern mehr Beteiligung bei Ausgestaltung des Rahmens für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem

31 europäische Organisationen der agrarischen Wertschöpfungskette forderten am 12.05.2023 in einem gemeinsamen Brief von den EU-Kommissaren Stella Kyriakides (Gesundheit), Janusz Wojciechowski (Agrar) und Virginijus Sinkevičius (Umwelt) mehr Beteiligung bei der Ausgestaltung des künftigen Legislativ-Rahmens für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem (Framework for Sustainable Food Systems, FSFS). In dem Brief, den u. a. Copa-Cogeca (Dachverband der europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbände) unterzeichneten, skizzieren die Organisationen die aus ihrer Sicht zentralen Elemente für eine erfolgreiche Gestaltung des FSFS. Dazu zählen eine klare Definition von Nachhaltigkeit und eine gleiche Gewichtung der Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales; präzise Zielformulierungen; politische Kohärenz und interdisziplinäre Zusammenarbeit; realistische Kostenabschätzungen; das Beachten der internationalen Dimension von Nachhaltigkeit und Handel im Zusammenspiel mit Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit sowie die Anerkennung der Vielfalt an Akteuren, Prozessen und Produkten, um jeweils geeignete Maßnahmen ableiten zu können. Das FSFS stellt eine flankierende Maßnahme zum Green Deal und der Farm to Fork-Strategie dar und zielt als horizontales Rahmengesetz darauf ab, bestehende einzelne und sektorspezifische Maßnahmen auf das gesamte Lebensmittelsystem auszuweiten und so den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem zu beschleunigen. Neben einem Nachhaltigkeitslabel liegt auch ein Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung. Eine erste öffentliche Konsultation für das FSFS wurde am 21.07.2022 abgeschlossen. Die Rückmeldung der Kommission ist ausstehend und für das dritte Quartal 2023 geplant. Im weiteren Verfahren plant die Kommission, Parlament und Rat noch in diesem Jahr einen Legislativvorschlag vorzulegen.

Organisationen senden offenen Brief an die Kommission zu neuen NGTs

Ein Zusammenschluss von 20 Organisationen der Agrarbranche sendete am 10.05.2023 einen offenen Brief an die Kommission im Hinblick auf den angekündigten Legislativvorschlag zu den neuen genomischen Techniken (NGT). Der Brief ging an Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans (Klima), Kommissar Janusz Wojciechowski (Landwirtschaft) sowie die Kommissarin Stella Kyriakides (Gesundheit; Federführung für dieses Thema). Grundsätzlich begrüßen die Verfasser den Gesetzesvorschlag zur Zulassung von NGT-Pflanzen. Nicht einverstanden zeigen sie sich mit den umfangreichen Regulierungsmaßnahmen. Pflanzen, die durch konventionelle Züchtungsmethoden entstehen können, sollten auch wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt werden. Durch überzogene Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsauflagen laufe die Kommission Gefahr, das Vertrauen der Verbraucher zu verlieren und die Produktion zu verteuern. Die Verhältnismäßigkeit der Regulierungsmaßnahmen wird hierbei infrage gestellt. Unter den Verfassern des Schreibens ist auch Copa-Cogeca (Dachverband der europäischen Bauern- und Genossenschaftsverbände). Als Vorteil für die NGTs wurde unter anderem der Beitrag zur Ernährungssicherung angeführt. Neben den Rückverfolgbarkeitsanforderungen entstünden auch durch die Trennungsanforderungen erhebliche Mehrkosten, bei denen die EU Gefahr laufe, das Vertrauen der Verbraucher zu verlieren. Auch im internationalen Handel werden erhebliche Schwierigkeiten gesehen. So existiere aktuell eine funktionierende Koexistenz zwischen konventionellen und ökologischen Produkten. Ein zusätzlicher Standard würde dies gefährden und der Aufbau einer weiteren Lieferkette für NGT-Güter das internationale Massentransportsystem für Agrarrohstoffe verteuern.

EFSA veröffentlicht Gutachten zur Haltung von Milchkühen, Enten, Gänsen und Wachteln

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 16.05.2023 zwei neue wissenschaftliche Gutachten mit Empfehlungen zum Tierschutz für Milchkühe sowie Enten, Gänse und Wachteln veröffentlicht (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Die Gutachten sind Teil einer Reihe von Empfehlungen zur Haltung von Nutztieren, mit denen die laufende Überarbeitung der Tierschutzvorschriften der Europäischen Union unterstützt wird. Die Erfüllung des Tierwohls führt zu einer Erhöhung der Tiergesundheit und stellt damit einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung innerhalb der Lebensmittelkette dar. Der empfohlene Ausstieg aus der Anbindehaltung und der Fokus auf die Weidehaltung bei Rindern, auch in Laufstallbetrieben, ist für Bayern von Relevanz. Die EFSA hat bereits Bewertungen zum Wohlergehen von Zuchtschweinen, Masthühnern und Legehennen, Kälbern sowie Tieren beim Transport veröffentlicht. Die Kommission hat angekündigt, in der zweiten Jahreshälfte 2023 einen Legislativvorschlag zur Novellierung der Tierschutzgesetzgebung vorzulegen.

Europäischer Rechnungshof veröffentlicht interaktives Online-Dashboard zur Vergleichbarkeit von Tiertransporten

Der Europäische Rechnungshof (ERH) hat am 08.05.2023 ein interaktives Online-Dashboard zur Vergleichbarkeit von Tiertransporten zwischen verschiedenen Ländern freigeschaltet. Trotz der öffentlich zugänglichen Daten zu Lebendtiertransporten sind diese vielfach auf verschiedenen Datenbanken und Internetseiten zu finden und oftmals schwer zugänglich und wenig aufbereitet. Dies veranlasste EU-Prüfer dazu, ein System zu schaffen, um technologische und analytische Fortschritte besser nutzen zu können. Das Online-Dashboard bündelt Informationen, die Medien, Forschern und der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden und für weitere Analysen/Schlussfolgerungen genutzt werden können.

Europabericht Nr. 05/2023 vom 24.05.2023 (PDF; 1,04 MB) externer Link

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 25.04.2023 in Luxemburg. Im Anschluss an einen Gedankenaustausch billigte der Rat Schlussfolgerungen zu den Chancen der Bioökonomie angesichts der aktuellen globalen Herausforderungen. Die Minister hoben Schlüsselrollen hervor, die die Bioökonomie bei der Verwirklichung der Umwelt- und Klimaziele im Rahmen des Green Deals sowie bei der Wettbewerbsfähigkeit, dem Umbau weg von fossilen Brennstoffen sowie der Ernährungssicherheit spielen könnten. Der Rat betonte insbesondere die Bedeutung der Bioökonomie für die Wiederbelebung ländlicher Gebiete durch die Förderung von Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die Mitgliedstaaten wiesen darauf hin, dass regionale und lokale Besonderheiten anerkannt und genutzt werden müssten und dass die jüngeren Generationen durch die Förderung von Kompetenzen und Schulungen im Bereich der Bioökonomie in ländlichen Gemeinden einbezogen werden müssten. Die Minister befassten sich insbesondere mit dem Beitrag, den Landwirte und Forstwirte zur Förderung einer kreislauforientierten Bioökonomie auf EU-Ebene leisten könnten. Sie wiesen auf das Potenzial von Agrar- und Lebensmittelabfällen für die Herstellung alternativer biobasierter Ressourcen sowie auf die Nutzung nichtkonventioneller Wasserquellen für die Bewässerung hin. Sie betonten die Bedeutung des forstbasierten Sektors für die Bioökonomie und hoben die Rolle der nachhaltigen Waldbewirtschaftung hervor. Auf der Grundlage von Informationen der Kommission führte der Rat eine Orientierungsaussprache über die land- und forstwirtschaftlichen Aspekte der vorgeschlagenen Verordnung über die Zertifizierung des Kohlenstoffabbaus. Die Minister begrüßten die vorgeschlagene Verordnung und hoben sowohl den potenziellen Beitrag zu den Klimazielen der EU als auch die Möglichkeit hervor, die Einkommen der Land- und Forstwirte zu verbessern. Die Minister führten einen Meinungsaustausch bezüglich der GAP für den Zeitraum 2023 - 2027. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Lehren aus der Einführung der Strategiepläne in den Mitgliedstaaten und die Frage, was getan werden sollte, um die Umsetzung der Strategiepläne kurz- und längerfristig weiter zu erleichtern und zu verbessern. Kritisiert wurde der hohe Verwaltungsaufwand und die mangelnde Vereinfachung. Die Subsidiarität müsse wieder stärker in den Fokus rücken. Die Kommission befürchtet eine Abschwächung des Ambitionsniveaus im Rahmen von Anpassungen bzw. Änderungen der Strategiepläne. Im Anschluss an diesen Austausch konzentrierte sich der Rat auf Fragen, die sich auf die EU-Binnenmärkte auswirken, auch für die Nachbarländer der Ukraine, sowie auf die Notwendigkeit einer gründlichen Analyse der Auswirkungen der Einfuhren aus der Ukraine über die Solidaritätsrouten. Agrarkommissar Wojciechowski kündigte ein Maßnahmenpaket an, das sowohl dem Schutz des Binnenmarktes als auch den Exportmöglichkeiten der Ukraine gerecht werden soll – d. h. Importstopp bei maximaler Unterstützung des Transits von Getreide durch den europäischen Binnenraum. Einigkeit bestand, dass es EU-einheitlicher Regelungen bedürfe, wenn es um den EU-Binnenmarkt gehe. Die lettische Delegation hatte mit Unterstützung einer Reihe osteuropäischer Länder den umstrittenen Vorschlag der Kommission zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) auf die Tagesordnung gesetzt. Einige Agrarminister befürchten, dass diese Einsparungen die Pflanzengesundheit und die Einhaltung internationaler Verpflichtungen gefährden und sich somit auf die Exporte von Agrargütern außerhalb der EU auswirken könnten. Im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) ist die EU verpflichtet, Schädlinge zu bekämpfen und deren internationale Ausbreitung zu verhindern, insbesondere bei solchen, die in Drittländern als gefährlich gelten. Die Agrarminister erhielten darüber hinaus Informationen über biologische Schädlingsbekämpfungsmittel und stellten Fragen zum Milchsektor und zur Honigrichtlinie.

Europäisches Parlament bestätigt politische Einigung zu entwaldungsfreien Lieferketten

Das Europäische Parlament (EP) hat am 19.04.2023 die politische Einigung (Trilogergebnis) zum Kommissionsvorschlag einer Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten mit 552 zu 44 Stimmen bei 43 Enthaltungen bestätigt. Die Annahme erfolgte mit einer großen Mehrheit über alle Parteien hinweg mit dem Ziel, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu stoppen. Einfuhren aus bestimmten Ländern bzw. Einfuhren bestimmter Rohstoffe werden zwar nicht verboten, aber Unternehmen dürfen ihre Produkte nur dann in der EU verkaufen, wenn die entsprechenden Lieferanten eine sogenannte Sorgfaltserklärung abgegeben haben. Diese bestätigt, dass das jeweilige Produkt weder von einer Fläche stammt, die nach dem 31.12.2020 gerodet wurde, noch zur Schädigung von Wäldern und insbesondere von unersetzlichen Primärwäldern geführt hat. Die Unternehmen müssen auch nachweisen, dass diese Produkte den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen. Das bedeutet, dass die Menschenrechte und die Rechte der betroffenen indigenen Völker geachtet werden müssen. Unter die neuen Rechtsvorschriften fallen Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz, einschließlich der Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden (wie Leder, Schokolade und Möbel). Bei den Verhandlungen hat das Parlament durchgesetzt, dass die Vorschriften auch auf Kautschuk, Holzkohle, Druckerzeugnisse und einige Palmölderivate ausgeweitet werden. Das EP sorgte außerdem für eine umfassendere Definition der Waldschädigung. Sie schließt nun die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich nachwachsenden Wäldern in Plantagenwälder oder in andere bewaldete Flächen mit ein. Für Erzeugnisse aus Ländern mit geringem Risiko gilt ein vereinfachtes Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Die Ausmaße der Kontrollen richten sich nach dem Risikoniveau des jeweiligen Landes. Das Trilogergebnis muss vom Rat noch förmlich gebilligt werden. Im Anschluss wird es im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

Europäisches Parlament nimmt Entschließung zu nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen an

Das Europäische Parlament (EP) hat am 18.04.2023 eine Entschließung zu nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen mit 323 zu 257 Stimmen bei 59 Enthaltungen angenommen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem Bericht). Der Kohlenstoffabbau durch Land- und Forstwirtschaft oder technische Lösungen muss eine wachsende Rolle bei der Erreichung der Klimaneutralität in der EU bis 2050 spielen. Das Parlament nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, eine Verordnung zur Schaffung eines EU-Zertifizierungsrahmens für den Kohlenstoffabbau sowie einen Rahmen zur Identifizierung von Tätigkeiten zu installieren, die eindeutig Kohlenstoff aus der Atmosphäre entfernen. Die Abgeordneten betonen, dass ein solcher Rahmen für die Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung genutzt werden sollte, um Anreize für den Abbau von Kohlenstoff zu schaffen. Die Erhöhung der Kohlenstoffmenge im Boden bringe zahlreiche Vorteile mit sich, darunter eine verbesserte Bodenqualität und Fruchtbarkeit. Nach Ansicht der Abgeordneten bietet Carbon Farming neue Einkommensmöglichkeiten für Landwirte, die sich freiwillig für einen Übergang zu agrarökologischen und nachhaltigen agroforstwirtschaftlichen Praktiken einsetzen, die auch die biologische Vielfalt fördern.

AGRI nimmt Bericht zum Schutz von geografischen Angaben an

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des EP hat am 20.04.2023 seinen Standpunkt zu neuen Regeln für geografische (Herkunfts-)Angaben und traditionelle Spezialitäten in der EU zum Schutz von landwirtschaftlichen Qualitätsprodukten einstimmig angenommen. Die Abgeordneten schlagen vor, die Frist für die Eintragung einer neuen geografischen Angabe durch die Kommission von sechs auf fünf Monate zu verkürzen und die Frist für die Verlängerung auf maximal drei Monate zu begrenzen, um den bürokratischen Aufwand für die Erzeuger zu verringern. Die nationalen Behörden sollten die meisten Anträge auf Änderung bestehender geografischer Angaben-Eintragungen ohne erneute Prüfung durch die Kommission bearbeiten, um das Änderungsverfahren zu beschleunigen und die Arbeitsbelastung zu verringern. Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dass die Kommission mit ihrem einzigartigen landwirtschaftlichen Fachwissen weiterhin das System der geografischen Angaben verwaltet und nicht das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), wie im Textentwurf vorgeschlagen. Um geografische Angaben im Internet besser zu schützen, sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, dass alle Domänen, die den Namen einer geografischen Angabe missbrauchen, automatisch geschlossen oder einer Erzeugergemeinschaft zugewiesen werden, die die geografischen Angaben legal verwenden. Der Bericht wird nun dem Plenum des Parlaments zur Abstimmung vorgelegt, im Anschluss beginnen die Trilogverhandlungen. Die den geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) und geschützten Ursprungsangaben (g.U.) zugrundeliegende EU-Verordnung trat 1992 in Kraft und wurde 2006 und 2012 aktualisiert. Zudem werden mit der Regelung garantierte traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) sowie die Namen von Spirituosen durch g.A. geschützt.

Kommission schlägt Überarbeitung geltender Vermarktungsnormen für Agrar- und Lebensmittel-erzeugnisse vor

Die Kommission hat am 21.04.2023 vorgeschlagen, geltende Vermarktungsnormen für eine Reihe von Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse zu überarbeiten, um den Bedürfnissen der Verbraucher und der Nachhaltigkeit besser gerecht zu werden. Im Zuge dessen wurden zahlreiche Konsultationen veröffentlicht. Die Überarbeitung der Vermarktungsnormen soll es den Verbrauchern leichter machen, fundierte Entscheidungen für eine gesündere Ernährung zu treffen und zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beizutragen. Änderungen betreffen Ursprungskennzeichnungen, Verpackungen, Fruchtsäfte, Konfitüren und Marmeladen sowie Eier. Die Vorschläge für frisches Obst und Gemüse, Eier und Geflügel werden in Form von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vorgelegt. Die Texte stehen der Öffentlichkeit einen Monat lang für Rückmeldungen zur Verfügung. Anschließend werden die Rechtsakte angenommen und dem Europäischen Parlament (EP) und dem Rat für einen Prüfungszeitraum von zwei Monaten übermittelt. Am Ende dieses Verfahrens wird die Kommission sie dann veröffentlichen. Die Vorschläge zu Konfitüren, Marmeladen, Fruchtsäften und Honig sind Gegenstand von Richtlinien, die das ordentliche Gesetzgebungsverfahren des EP und des Rates durchlaufen, bevor sie veröffentlicht werden und in Kraft treten. Parallel dazu übermittelt die Kommission dem EP und dem Rat einen Bericht, damit in naher Zukunft neue Vermarktungsnormen für Apfel- und Birnenwein sowie für die Ursprungskennzeichnung von Hülsenfrüchten festgelegt werden können. Für diese Erzeugnisse sind derzeit in der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation keine Vermarktungsnormen vorgesehen. Die EU-Vermarktungsnormen dienen dazu, die hohe Qualität der Erzeugnisse zu wahren, die Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass die Normen auf dem EU-Markt kohärent sind. Mit den heute vorgelegten Vorschlägen wird sichergestellt, dass Vermarktungsnormen im Einklang mit der Farm to Fork-Strategie und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen zur Förderung und Verbreitung nachhaltiger Erzeugnisse beitragen können und gleichzeitig den neuen Bedürfnissen von Verbrauchern und Betrieben Rechnung tragen. Rückmeldungen sind möglich bis 19.05.2023.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für 2022

Die Kommission hat am 13.04.2023 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für das Gesamtjahr 2022 veröffentlicht. 2022 erreichten die Handelsströme der EU mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln einen Gesamtwert von rund 402 Mrd. €, mit einer positiven Handelsbilanz von 58 Mrd. €. Trotz des weltweiten Preisanstiegs ist das Volumen der gehandelten Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nicht zurückgegangen, sondern hat mitunter sogar zugenommen – die EU ist nach wie vor die weltweit führende Handelsmacht von Agrar- und Ernährungserzeugnissen. Im Jahr 2022 erreichten die EU-Ausfuhren von Agrar- und Ernährungserzeugnissen einen Wert von rund 230 Mrd. €, was einem Anstieg von 31 % gegenüber 2021 entspricht. Getreide und Getreidezubereitungen sowie Mahlerzeugnisse haben in der EU-Gesamtausfuhr am meisten zugenommen. Im Einklang mit ihrem Engagement für globale Ernährungssicherheit hat die EU ihre Weizenexporte in Entwicklungsländer erhöht. Die wichtigsten Bestimmungsländer waren Algerien (rund 5 Mio. t), Marokko (rund 4 Mio. t), Ägypten (rund 3 Mio. t) und Nigeria (rund 2,5 Mio. t). Milcherzeugnisse blieben mit einem Ausfuhrwert von rund 20 Mrd. € eines der wichtigsten Exportgüter. Schweinefleisch blieb mit rund 14 Mrd. € das wichtigste Ausfuhrprodukt bei Fleisch. Der wichtigste Handelspartner bleibt das Vereinigte Königreich – mit einem Fünftel der gesamten EU-Ausfuhren –, gefolgt von den USA (13 %) und China (7 %). Im Jahr 2022 sind die EU-Einfuhren wertmäßig um 32 % gegenüber 2021 gestiegen, was einem Einfuhrwert von 172 Mrd. € entspricht. Dies ist primär auf den Anstieg der Weltmarktpreise zurückzuführen. Ölsaaten und Eiweißpflanzen wurden im Wert von rund 26 Mrd. € eingeführt und bilden die wichtigste Agrarhandelskategorie – der Anstieg der Weltmarktpreise ging mit einem zunehmenden Bedarf an Einfuhren von Sonnenblumen und Sojabohnen aufgrund der Dürre im Sommer 2022 einher. Gleiches gilt auch für Maisimporte. Wichtigste Länder gemessen am Anteil der Gesamteinfuhren der EU sind Brasilien (12 %), das Vereinigte Königreich (9 %) und die Ukraine.

Kommission gibt Ausblick zur Marktentwicklung im Frühjahr 2023

Die Kommission veröffentlichte am 30.03.2023 eine Mitteilung über die zu erwartende Marktentwicklung unter den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2023. Die negativen Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine und die daraus resultierenden hohen Inputkosten sowie die Nahrungsmittelinflation belasten weiterhin die Agrarmärkte und die Kaufentscheidungen der Verbraucher. Winterdürren und bereits rekordverdächtig niedrige Wasserreservoirs verschlechterten in weiten Teilen der EU die Wasserverfügbarkeit und damit die Ernteprognosen. Neben witterungs- und kostenbedingten Produktionsbeschränkungen tragen Tierseuchen zur Unsicherheit der Aussichten für die Lebensmittelerzeugung bei. Trotz Unsicherheiten über die Energieversorgung für den nächsten Winter und der jüngsten Spannungen an den Finanzmärkten gestaltet sich die aktuelle makroökonomische Prognose der EU relativ gesehen positiver als im Herbst 2022. Trotz Absinken der Inflation, was zu einer gewissen Entlastung der Inputpreise führen kann, sind die Preise immer noch deutlich höher im Vergleich zu Beginn des Jahres 2020. Situationsanpassungen sind die Folge – nicht nur Anpassungen der Landwirte an Umwelt- und Klimamaßnahmen, sondern auch Präferenzverlagerungen von Verbrauchern zu billigeren und einfacheren Lebensmitteln. Es wird ein Rückgang der Getreideerzeugung in der EU aufgrund des warmen und trockenen Wetters prognostiziert, was durch steigende Importe aus der Ukraine ausgeglichen werden kann. Der zu erwartete Rückgang der Fleischerzeugung führt zur Verringerung der Verwendung von Getreide als Futtermittel, während die Verwendung für Lebensmittel leicht zunehmen dürfte. Die Ölsaaterzeugung könnte auf einen neuen Rekordwert steigen. Es wird erwartet, dass die Zuckerrübenanbaufläche weiter zurück geht. Der Umfang der Milcherzeugung wird als weiter stabil erwartet; die Rindfleischerzeugung als weiter rückläufig. Der Fleischkonsum wird als weiter abnehmend erwartet, mit Ausnahme des Geflügelfleisches.

EUROSTAT veröffentlicht Bericht über Strukturwandel landwirtschaftlicher Betriebe

Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlichte am 03.04.2023 eine Mitteilung über den Strukturwandel landwirtschaftlicher Betriebe in der EU. Die Luxemburger Statistiker stellen fest, dass es im Jahre 2020 geschätzte 9,1 Millionen landwirtschaftliche Betriebe in der EU gab – ein Rückgang von 5,3 Millionen bzw. 37 % im Vergleich zu 2005. Vor allem sog. "Gemischbetriebe" sind von diesem Rückgang betroffen (- 2,6 Mio.), gefolgt von Veredelungsbetrieben (- 1,6 Mio.) und Pflanzenbaubetrieben (- 900.000). Im Berichtsjahr erwirtschafteten 58 % der Betriebe in der Union mindestens zwei Drittel ihrer Einnahmen mit Feld- oder Dauerkulturen. Auf die Tierhaltung entfielen 22 % sowie 19 % auf die Gemischbetriebe. 1 % der Betriebe konnte der Subsistenzwirtschaft zugeordnet oder nicht nach ihrer Standardproduktion kategorisiert werden. Etwas mehr als die Hälfte (52 %) der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) wurde zum Anbau von Kulturpflanzen genutzt. 33 % entfielen auf die Tierhaltung und 15 % auf Mischbetriebe. Hierbei überwog die Pflanzenproduktion in den östlichen Mitgliedstaaten sowie in den Mitgliedstaaten im Mittelmeer, während Tierhaltungsbetriebe im Nordwesten der EU vorherrschten.

Kommission veröffentlicht Online-Dashboard zum Monitoring der GAP-Ziele

Die Kommission veröffentlichte am 05.04.2023 ein Online-Dashboard, auf dem die von den einzelnen Mitgliedstaaten im GAP-Strategieplan festgelegten Ziele, die Ziele auf EU-Ebene sowie der aktuelle Stand der Zielerreichung dargestellt werden. Dies erfolgt im Einklang mit den Transparenz- und Überwachungsanforderungen und soll den Mitgliedstaaten als Hilfestellung zur gegebenenfalls notwendigen Nachjustierung dienen. Die GAP-Rechtsvorschriften enthalten 44 Ergebnisindikatoren, die mit spezifischen Zielen verknüpft sind. Die Überwachung der einzelnen Ziele durch den jährlichen Vergleich der erreichten Werte ermöglicht eine Bewertung der Fortschritte auf dem Weg zur Zielerreichung. Dank des Online-Dashboards geschieht dies öffentlich und auf transparenter Weise. Anhand der Überprüfung der jährlichen Fortschritte bei der Umsetzung der GAP lässt sich feststellen, ob die Maßnahmen innerhalb der GAP zur Zielerreichung beitragen. Die derzeitige GAP hat ehrgeizige Umweltziele. Die GAP-Mittel sind an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, die nahezu 90 % der landwirtschaftlichen Flächen in der EU abdecken. Das Indikatorsystem zeigt, dass mehr als 30 % der landwirtschaftlichen Fläche der EU durch zusätzliche Maßnahmen zur Erhaltung/Wiederherstellung der biologischen Vielfalt abgedeckt wird. Der reduzierte und nachhaltige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird auf mindestens 27 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche der EU gefördert. Eine bessere Bodenbewirtschaftung wird durch die GAP auf 47 % der EU-Flächen gefördert. Die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe wird durch Investitionsbeihilfen für fast 400.000 Betriebe gefördert. Die derzeitige GAP ist auch gerechter und kleinere und mittlere Betriebe werden mittels Umverteilung auf die ersten Hektare proportional mehr Zahlungen erhalten als größere Betriebe. Im EU-Durchschnitt bedeutet dies eine um etwa 15 % höhere Einkommensstützung pro Hektar zugunsten der kleineren Betriebe.

Neue Ausschreibung für die Analyse der Agrar- und Lebensmittelproduktion und des Handels

Die Kommission hat am 14.04.2023 eine Mitteilung über neue Ausschreibungen für Analysen der Agrar- und Lebensmittelproduktion und des Handels veröffentlicht. Die Hauptziele dieser Analysen umfassen die Unterstützung der Bewertung der GAP und der damit verbundenen Instrumente, die Unterstützung der Bewertung künftiger Initiativen in der Agrarpolitik und in der Politik für den ländlichen Raum, die Analyse des Agrar- und Ernährungssektors und die Bewertung des europäischen und internationalen Kontextes, in dem die Agrarpolitik und die Politik für den ländlichen Raum tätig sind. Die Analysen beziehen sich hauptsächlich auf die Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion, erneuerbare Energien, Zahlungen für Ökosystemleistungen, Land etc.), den Handel und die damit verbundenen Politiken sowie öffentliche Unterstützung und Instrumente. Möglich sind auch andere Teile der Lieferkette (vor- und nachgelagerte Bereiche, Vertrieb, Einzelhandel etc.) sowie der Transport und die Lagerung. Frist für die Einreichung der Angebote: 21.08.2023.

Kommission reagiert auf Europäische Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten"

Die Kommission hat am 05.04.2023 eine Mitteilung als Reaktion auf die Europäischen Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten! Eine bienenfreundliche Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt!" veröffentlicht. Die Kommission begrüßte die Europäische Bürgerinitiative (EBI). Der Erfolg der EBI sei ein deutliches Zeichen für die breite öffentliche Unterstützung für Maßnahmen zugunsten von Bestäubern, der biologischen Vielfalt und nachhaltiger Landwirtschaft. Weiter forderte die Kommission das Europäische Parlament (EP) und den Rat auf, die bereits bestehenden Gesetzgebungsvorschläge, die zum Schutz und zur Erholung der Bestäuberpopulationen in Europa beitragen und die Anliegen der Bürger in Rechtsvorschriften festschreiben, rasch und ohne Abstriche anzunehmen. Somit appelliert die Kommission insbesondere, den Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRL) und den Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) unverändert zügig anzunehmen. Zusammen mit den oben genannten Vorschlägen für neue Rechtsanforderungen sind diese Vorschläge und Initiativen der Kommission eine umfassende Antwort auf die in der EBI formulierten Forderungen. Das heißt, dass die Kommission keine Vorschläge für neue Rechtsakte vorlegen möchte, sondern sich auf die bereits im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Vorschläge konzentriert, die erheblichen Diskussionsbedarf auslösen. Am 10.10.2022 hat die Europäische Bürgerinitiative „Bienen und Bauern retten! – Auf dem Weg zu einer bienenfreundlichen Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt“ über 1 Millionen Unterstützungserklärungen von Bürgerinnen und Bürgern aus der gesamten EU erhalten. Nach Ansicht der Bürgerinitiative sei der Vorschlag zur SUR, der von der Kommission am 22.06.2022 veröffentlicht wurde, nicht ehrgeizig genug. Von der Bürgerinitiative werden weitergehende Maßnahmen gefordert. Der Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln soll bis 2030 um 80 % reduziert werden. Mit der Antwort der Kommission ist die Europäische Bürgerinitiative formal abgeschlossen.

Kommission und ERRIN – Auftaktveranstaltung Mission Soil Manifesto

Die Kommission und das Forschungs- und Innovationsnetzwerk der europäischen Regionen (ERRIN) haben am 18.04.2023 die Auftaktveranstaltung zur "Mission Soil Manifesto" abgehalten. Die Auftaktveranstaltung war ein wichtiger Meilenstein für den Erfolg der EU-Mission "A Soil Deal for Europe". Hintergrund der Initiative liegt in der Bedeutung der Böden für die Lebensmittelerzeugung sowie wichtiger Ökosystemleistungen, wie die Bereitstellung von sauberem Wasser, die Bindung von Kohlenstoff und die Schaffung von Lebensräumen für die biologische Vielfalt. Um den Bodenstatus zu verbessern und die wichtigen Ökosystemleistungen des Bodens erhalten zu können, hat die Kommission 2021 die EU-Mission eingerichtet, um bis 2030 konkrete Ergebnisse für Forschung und Innovation, Politik und Praxis zu erzielen. Die Mission Soil unterstützt die Einrichtung von 100 Reallaboren und "Leuchttürme", führt auch ein ehrgeiziges Forschungs- und Innovationsprogramm durch, treibt das Bodenmonitoring in der EU voran und stärkt die Beteiligung der Öffentlichkeit am Bodenschutz und an der Bodensanierung. Seit 2021 wurden über 300 Mio. € für die Forschungsagenda bereitgestellt. Durch ihre Umweltziele gewährleistet die GAP die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz des Bodens und ermutigt die Landwirte, zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung zu ergreifen. Bewerbungen für die Einreichung von Forschungs- und Innovationsvorschlägen im Rahmen des aktuellen Arbeitsprogramms sind bis zum 20.09.2023 möglich.

EuRH veröffentlicht Sonderbericht über die Sicherstellung der Agrar- und Lebensmittelversorgungs-kette während der COVID-19-Pandemie

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 20.04.2023 einen Sonderbericht über die Sicherung der Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten während der COVID-19-Pandemie veröffentlicht. Da die Pandemie eine große Auswirkung auf die Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten gehabt habe, überprüfte der EuRH, ob die Reaktionen der EU angemessen gewesen seien. In seinem Bericht stellt der EuRH fest, dass die Kommission schnell handelte, indem sie Leitlinien vorlegte, direkte Unterstützung gewährte und Marktmaßnahmen einleitete. Die Mitgliedstaaten seien bei der Umsetzung direkter Unterstützungen jedoch nicht zielgerichtet vorgegangen. Durch den großen Umfang an Beihilfen hätten diese zu Wettbewerbsverzerrung und Überkompensation führen können, stellte der EuRH fest. Daher empfiehlt der Hof der Kommission, im Falle künftiger Krisen klare Regeln vorzuschlagen.

Europabericht Nr. 05/2023 vom 02.05.2023 (PDF; 1 MB) externer Link

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 20.03.2023 in Brüssel und tauschten sich über die Marktlage für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der EU, sowohl im Hinblick auf den allgemeinen Zustand als auch auf die Herausforderungen für bestimmte Sektoren und Regionen, aus. Kommissar Wojciechowski informierte die Minister außerdem über den Vorschlag der Kommission, Landwirte in Bulgarien, Rumänien und Polen, die von der Einfuhr von Getreide, Raps und Sonnenblumenerzeugnissen aus der Ukraine betroffen sind, über die Agrarreserve zu unterstützen. Im Rahmen des Gedankenaustauschs erhielt der Rat auch Informationen der lettischen und der litauischen Delegation über die Herausforderungen für die Milchwirtschaft im Ostseeraum. Die Kommission möchte diesbezüglich nicht aktiv werden. Die Landwirtschaftsminister haben die aktuelle Lage auf den internationalen Agrarmärkten erörtert. Sie brachten ihre Unterstützung für laufende Verhandlungen über Handelsabkommen zum Ausdruck und erkannten zugleich an, dass in der EU und weltweit eine nachhaltige Landwirtschaft gefördert werden müsse. Im Rahmen der Erörterungen legte Österreich Informationen über die landwirtschaftlichen Aspekte des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den Mercosur-Ländern vor. Die Kommission möchte Zusatzvereinbarungen zur Nachhaltigkeit (v. a. im Hinblick auf Rindfleisch, Zucker) verhandeln. Einige Mitgliedstaaten forderten in diesem Zusammenhang, die versprochene Herkunftskennzeichnung auf den Weg zu bringen. Die Minister tauschten sich über die land- und forstwirtschaftlichen Aspekte des Rechtsaktes zur Wiederherstellung der Natur aus. Eine Allgemeine Ausrichtung solle es noch unter schwedischer Ratspräsidentschaft hierzu geben. Die Präsidentschaft plant einen Mix aus freiwilligen und obligatorischen Indikatoren, um die Ziele zu erreichen. Die Mitgliedstaaten kritisierten die Berichtsintervalle und forderten, dass diese mehr als fünf Jahre sein müssten; alles andere sei nicht leistbar. Einflüsse externer Faktoren wie Extremwetterereignisse und Waldbrände müssten berücksichtigt werden. Die Mitgliedstaaten forderten Flexibilität und Finanzierungsinstrumente neben der GAP. Die Agrarminister tauschten sich auch über die Mitteilung der Kommission vom 24.01.2023 mit dem Titel "Ein neuer Deal für Bestäuber" aus. Eine Balance zwischen Ernährungssicherung und Bestäuberschutz (Pflanzenschutzmittelreduktion) sei erforderlich. Der Rat hat die Schlussfolgerungen gebilligt, in denen seine Prioritäten für die Arbeit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) festgelegt werden.

Green Deal: Politische Einigung zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Die Verhandlungsführer von Rat und Europäischem Parlament (EP) haben am 30.03.2023 eine Einigung im Trilog zum Richtlinienvorschlag der Kommission im Rahmen des Fit for 55-Paketes zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) erzielt (siehe hierzu auch Beitrag des StMWi in diesem EB). Für die Nutzung von Biomasse aus Holz ist grundsätzlich das Kaskadenprinzip, nach dem die Biomasse entsprechend ihrem höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwert genutzt werden soll, anzuwenden. Ausnahmetatbestände sind beispielsweise Schadholzaufkommen und notwendige Durchforstungs-maßnahmen. Die Nutzung von Bioenergie soll an die Einhaltung der Ziele für die Entwicklung der CO2-Senken aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) geknüpft werden. Die direkte finanzielle Förderung großer Biomasseheiz(kraft)werke, die „Rundholz industrieller Qualität“ einsetzen, soll ausgeschlossen werden. Die Vorschläge des EP zur Definition von "primärer Holzbiomasse" und zur Einschränkung der Anrechenbarkeit von Holz als erneuerbarer Energieträger haben sich nicht durchgesetzt. Die gewählte Definition von "Rundholz industrieller Qualität" lässt den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielraum. Diese Einigung muss nun noch von Parlament und Rat formal bestätigt werden. Der Text der Richtlinie wird anschließend im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Rat bestätigt politische Einigung zu LULUCF

Der Rat hat am 28.03.2023 mit 24 zu 1 Stimmen (POL) – bei 2 Enthaltungen (AUT, BEL) – die überarbeitete Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) im Rahmen des Fit for 55-Paketes angenommen, nachdem das EP die Trilogeinigung bereits am 14.03.2023 angenommen hatte. Die neuen Regeln sollen den natürlichen CO2-Senken in der EU zugutekommen und Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen. Außerdem sollen sie im Einklang mit dem europäischen Green Deal die Artenvielfalt fördern. Für die CO2-Senken vereinbarten EU und Mitgliedstaaten konkrete Zielwerte zum Abbau von Treibhausgasen. Die CO2-Reduzierung soll nach den verabschiedeten Vorschriften nunmehr 15 % betragen, was 310 Mio. t CO2 entspricht. In der Folge sollen die EU-Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 nicht wie bisher geplant um 55 %, sondern um rund 57 % zurückgehen. Die Lastenteilungsverordnung und die Marktstabilitätsreserve wurden ebenfalls angenommen (siehe hierzu auch Beiträge des StMUV und StMWi in diesem EB). Die heutige Annahme durch den Rat ist der letzte Schritt des Beschlussfassungsverfahrens. Der Beschluss wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt nach weiteren 20 Tagen in Kraft.

Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch

Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (AGRI) hat am 22.03.2023 eine Entschließung zum Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch mit 42 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und ohne eine Enthaltung angenommen. Über das EU-Schulprogramm werden die Abgabe von Obst, Gemüse, Milch und bestimmten Milcherzeugnissen an Kinder (vom Kindergarten bis zur Sekundarschule) sowie pädagogische Maßnahmen zur Vermittlung gesunder Ernährungsgewohnheiten unterstützt. Im Entschließungsentwurf drängt der AGRI-Ausschuss auf mehr Mittel für das Schulprogramm. Die Abgeordneten befürworten darin einen Abbau der Bürokratie, längere Vertragslaufzeiten für die Schulen und eine Vereinfachung der Beschaffungsverfahren, die verhindern könnten, dass das gesamte Budget ausgeschöpft wird. Daneben fordern sie die EU-Länder auf, mindestens 10 % ihres Budgets für Bildungsmaßnahmen auszugeben, um das Bewusstsein für den Nährwert von Lebensmitteln zu schärfen. Lokale und saisonale Produkte sollten dabei Vorrang haben. Außerdem sollten Obst, Gemüse und Molkereiprodukte, die in den Schulen der EU verteilt werden, unverarbeitet, biologisch, lokal produziert und mit Qualitätsangaben versehen sein. Parallel veröffentlichte die Kommission ebenfalls am 22.03.2023 eine Konsultation zum Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch. Mit einer Durchführungsverordnung sollen die Vorschriften für die Beihilfezahlung geändert werden. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die nationalen Behörden für Beihilfeanträge ab dem Schuljahr 2023/2024 Vorschusszahlungen gewähren können. Rückmeldungen sind möglich bis zum 19.04.2023.

Kommission eröffnet Bewerbungsverfahren EU Organic Award

Die Kommission hat am 25.03.2023 das Bewerbungsverfahren zur Verleihung des EU Organic Award 2023 eröffnet. Die EU-Bio-Preise würdigen innovative, nachhaltige und inspirierende Projekte entlang der Wertschöpfungskette von ökologisch angebauten Lebensmitteln. Es werden insgesamt acht Auszeichnungen vergeben, und zwar in sieben Kategorien. Bewerben kann sich jeder EU-Akteur oder jede EU-Institution entlang der ökologischen Wertschöpfungskette, die ein nennenswertes Projekt mit einem nennenswerten Beitrag zur Verbesserung der Erschwinglichkeit und/oder Zugänglichkeit ökologischer Erzeugnisse in der EU leistet. Die EU-Bio-Preise werden gemeinsam von der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Europäischen Ausschuss der Regionen, COPA-COGECA und IFOAM Organics Europe (Internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen) organisiert. In der Jury sind auch Europäisches Parlament und der Rat vertreten. Bewerbungen können noch bis 14.05.2023 eingereicht werden.

Kommission veröffentlicht neue Leitlinien zur Aufforstung und zum Schutz alter Wälder

Die Kommission veröffentlichte am 21.03.2023 – am internationalen Tag der Wälder – zwei neue Leitlinien, um den Schutz und die Wiederherstellung der Wälder in der EU zu unterstützen, ihre Qualität zu verbessern und sie widerstandsfähiger gegen den Klimawandel zu machen. Die Leitlinien für eine biodiversitätsfreundliche Aufforstung, Wiederaufforstung und Baumpflanzung bieten eine Reihe praktischer Empfehlungen zur Unterstützung von Behörden, Wald- und Landbesitzern sowie Managern und der Zivilgesellschaft bei der besseren Umsetzung von biodiversitätsfreundlichen Aufforstungs-, Wiederaufforstungs- und Baumpflanzungsprojekten. Sie fördern insbesondere die im Rahmen des Europäischen Green Deals eingegangene Verpflichtung, die Waldfläche in der EU sowohl quantitativ als auch qualitativ zu vergrößern. Die Leitlinien für die Definition, die Kartierung, das Monitoring und den strengen Schutz von Primär- und Altwäldern in der EU bieten den nationalen Politikern und Entscheidungsträgern praktische Anleitungen, die es ihnen ermöglichen, die verbleibenden Primär- und Altwälder in der EU wirksam zu identifizieren und zu schützen. Aktuell machen diese nur rund 3 % der gesamten bewaldeten Fläche der EU und rund 1 % der EU-Landfläche aus. Die beiden Leitlinien sind das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen nationalen EU-Experten, Interessenvertretern, Stakeholdern und der Zivilgesellschaft. Sie unterstützen die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie und der EU-Forststrategie für 2030 und tragen gleichzeitig zu den Zielen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bei.

Kommission veröffentlicht Untersuchungsergebnisse zu Honigverfälschungen

Die Kommission hat am 21.03.2023 die Ergebnisse der EU-weiten Aktion "From the Hives" ("Aus den Bienenstöcken") sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Honigverfälschungen veröffentlicht. Ziel war es, sich einen Überblick über das Ausmaß der Verfälschung von Importhonigen mit Zuckersirup zu machen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) mit Unterstützung des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) insgesamt 320 Proben aus 20 verschiedenen Drittländern untersucht, die im Zeitraum von Oktober 2021 bis Februar 2022 gesammelt wurden. Von diesen Proben standen 147 (46 %) im Verdacht, nicht konform zu sein. Die meisten der beanstandeten Honige stammten dabei aus China. Diese Verdachtsrate war im Vergleich zu einem früheren EU-weiten koordinierten Kontrollplan, der 2015 - 2017 durchgeführt wurde, deutlich höher: 14 % der analysierten Proben entsprachen nicht den festgelegten Benchmark-Kriterien zur Bewertung der Honigechtheit. Die EU-Honigrichtlinie, die derzeit überarbeitet wird, soll die Interessen der Verbraucher und der ehrlichen Erzeuger noch besser schützen, indem eine detaillierte Kennzeichnung des geografischen Ursprungs von Honig vorgeschrieben wird. Die Kommission hat außerdem die nationalen Behörden aufgefordert, die amtlichen Kontrollen in diesem Sektor zu verstärken, um von betrügerischen Praktiken abzuschrecken und diese zu bestrafen. Während das Risiko für die Gesundheit der Verbraucher als sehr gering eingeschätzt wird, stellt die Verfälschung von Honig mit Zucker eine Herausforderung für das Vertrauen der Verbraucher in die EU-Lebensmittelkette, für die Unternehmer und für den Ruf des Honigs dar.

EuGH-Urteil zu Schadenersatz beim Sortenschutz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16.03.2023 in seinem Urteil festgehalten, dass der durch die Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) von einem Landwirt eingeforderte Schadenersatz in vierfacher Höhe der Z-Lizenz einen Verstoß gegen die EU-Sortenschutzgrundverordnung darstellt und daher unzulässig ist. Im vorliegenden Rechtsstreit hatte die STV nach wiederholtem Verstoß eines Landwirts gegen den Saatgutnachbau einen entsprechenden Schadenersatz gefordert. Sie berief sich dabei auf eine Durchführungsverordnung der Kommission, die dieses Vorgehen ermögliche. Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens verwies das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken an den EuGH, welcher feststellte, dass mit dieser Regelung der Kommission die Grenzen der Sortenschutzgrundverordnung überschritten würden. Laut EuGH kann daher weder die STV noch ein Züchter für einen wiederholten Verstoß gegen die Nachbaubestimmungen einen Schadenersatz oberhalb der Höhe der einfachen Z-Lizenz nachfordern. Dies wäre eine rechtswidrige "pauschale Überkompensation". Dies gelte allerdings wiederum nur, sofern kein weitergehender Schaden festgestellt worden sei.

Kommission registriert Bürgerinitiative gegen das Schlachten von Pferden

Die Kommission hat am 22.03.2023 beschlossen, eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) mit dem Titel "End The Horse Slaughter Age" zu registrieren. Die Initiatoren der Bürgerinitiative fordern die Kommission zu einer Gesetzesinitiative auf, welche das Schlachten von Pferden sowie ihre Zucht und Ausfuhr zur Herstellung von Pelzen, Leder, Fleisch oder zur Herstellung von Medikamenten oder anderen Substanzen verbietet. Außerdem wird ein Verbot von Langstreckentransporten von Pferden quer durch Europa zum Zwecke der Schlachtung gefordert sowie der Schutz von Pferden vor übermäßiger Arbeit oder hartem Training. Die Organisatoren haben sechs Monate Zeit, um mit der Unterschriftensammlung zu beginnen. Wenn eine EBI innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann dann unter Angabe ihrer Gründe entscheiden, ob sie den Antrag weiterverfolgt oder nicht.

Europabericht Nr. 04/2023 vom 06.04.2023 (PDF; 986 KB) externer Link

Europäisches Parlament bestätigt politische Einigung zu LULUCF

Das Europäische Parlament hat am 14.03.2023 mit 479 zu 97 Stimmen bei 43 Enthaltungen die überarbeitete Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) im Rahmen des Fit for 55-Paketes angenommen. Die neuen Regeln sollen den natürlichen CO2-Senken in der EU zugutekommen und Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen. Außerdem sollen sie im Einklang mit dem europäischen Green Deal die Artenvielfalt fördern. Für die CO2-Senken vereinbarten die EU und die Mitgliedstaaten konkrete Zielwerte zum Abbau von Treibhausgasen. Die CO2-Reduzierung soll nach den verabschiedeten Vorschriften nunmehr 15 % betragen, was 310 Mio. t CO2 entspricht. In der Folge sollen die EU-Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 nicht wie bisher geplant um 55 %, sondern um rund 57 % zurückgehen. Für Emissionen und deren Abbau in den Bereichen LULUCF hat außerdem jeder Mitgliedstaat eigene verbindliche Ziele für 2030. Sie hängen davon ab, wie viele Emissionen die Mitgliedstaaten bereits abgebaut haben und wie viele sie noch abbauen können. Die aktuellen Vorschriften gelten noch bis 2025. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass in dem besagten Bereich nicht mehr Emissionen verursacht als abgebaut werden können ("no-debit"-Verpflichtung). Ab 2026 wird statt der verbindlichen Jahresziele eine bestimmte Menge festgelegt, die die Mitgliedstaaten in den vier Jahren von 2026 bis 2029 verursachen dürfen. Um ihre Ziele zu erreichen, können die Mitgliedstaaten u. a. Gutschriften für den CO2-Abbau kaufen und verkaufen und dabei den Spielraum nutzen, den ihnen die sog. Lastenteilungsverordnung bietet. Es ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten bei Naturkatastrophen wie Waldbränden entsprechend entschädigt werden. Verbesserungen gibt es bei der Überwachung und Prüfung der verursachten und abgebauten Emissionen und bei der diesbezüglichen Berichterstattung – unter anderem dadurch, dass stärker auf geografische Daten und Fernerkundung gesetzt wird. Die Sanktionen sollen verschärft werden. Der Text muss noch vom Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht und 20 Tage später tritt er in Kraft.

Europäisches Parlament bestätigt politische Einigung zur Lastenteilungsverordnung

Das Europäische Parlament (EP) nahm am 14.03.2023 mit 486 zu 132 Stimmen bei 10 Enthaltungen die überarbeitete Lastenteilungsverordnung (effort sharing regulation, ESR) im Rahmen des Fit for 55-Paketes an. Sie legt für jeden EU-Mitgliedstaat verbindliche jährliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen fest und deckt zurzeit etwa 60 % aller EU-Emissionen ab. Die Verordnung umfasst die Bereiche Straßenverkehr, Gebäudebeheizung, Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und Abfallwirtschaft (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB). Durch die Überarbeitung der Verordnung wird der Zielwert für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 für die gesamte EU von 30 % auf 40 % gegenüber dem Stand von 2005 angehoben. Zum ersten Mal müssen nun alle EU-Staaten ihre Treibhausgasemissionen verringern, und zwar um 10 bis 50 %. Die Zielvorgaben für 2030 für jeden einzelnen Mitgliedstaat richten sich nach dessen Pro-Kopf-BIP und der Kostenwirksamkeit. Der Text muss noch vom Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht und 20 Tage später tritt er in Kraft.

Agrarausschuss legt Berichtsentwurf zur Initiative für eine europäische Eiweißstrategie vor

Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments (AGRI) veröffentlichte am 07.03.2023 einen Berichtsentwurf zu einer Initiative für eine europäische Eiweißstrategie. Der Berichtsentwurf der Berichterstatterin MdEP Emma Wiesner (Renew/SWE) verweist auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen und Programme, welche bei dem Vorhaben zu berücksichtigen sind. Daran schließen sich zwölf Erwägungsgründe an. Unter anderem soll es ein Ziel der geforderten europäischen Eiweißstrategie sein, die Nahrungs- und Futtermittelversorgung in der EU sicherzustellen. Nachfolgend finden sich 33 Handlungsanweisungen, die die folgenden Bereiche umfassen: der Bedarf der Schaffung einer Eiweißstrategie zur Steigerung des Eiweißpotentials, eine höhere Eiweißproduktion in der EU, bessere Bedingungen für die Eiweißproduktion in der EU, Entwicklung von pflanzlichen und alternativen Proteinen für Lebens- und Futtermittel, ein ganzheitlicher Ansatz und konkrete politische Maßnahmen. Der Berichtsentwurf soll im Mai im AGRI-Ausschuss angenommen werden. Die Abstimmung im Plenum des EP ist für Juni angesetzt.

Europäischer Rechnungshof legt Sonderbericht zu Interessenkonflikten bei den Kohäsions- und Agrarausgaben vor

Der Europäische Rechnungshof (ERH) veröffentlichte am 13.03.2023 einen Sonderbericht zu Interessenkonflikten in der Agrarpolitik der EU. Mit der Prüfung sollte auf mögliche Mängel beim Umgang mit Interessenkonflikten auf Ebene der Kommission und der Mitgliedstaaten hingewiesen werden. Auch sollten Empfehlungen für Verbesserungen ausgesprochen werden. Der ERH gelangte dabei zu dem Ergebnis, dass zwar Kommission und Mitgliedstaaten über einen Rahmen zur Vermeidung und zum Umgang mit Interessenkonflikten verfügten, jedoch Lücken in Bezug auf die Förderung von Transparenz und die Aufdeckung von Risikosituationen bestünden. Der Rechnungshof empfiehlt der Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, damit Interessenkonflikte besser vermieden, aufgedeckt und gemeldet werden können, und für mehr Transparenz zu sorgen. Die Kommission begrüßt in ihrer Antwort den Sonderbericht und nimmt die Empfehlung des ERH ausdrücklich an. Zudem macht sie deutlich, dass sie mit dem Vorschlag für eine gezielte Überarbeitung der Haushaltsordnung vom Mai 2022 einen besseren Schutz des EU-Haushaltes bezweckt.

Kommission startet Konsultation zum EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch

Die Kommission veröffentlichte am 06.03.2023 eine Konsultation zu den Bedingungen für Vorschusszahlungen im Rahmen des EU-Schulprogramms für Obst, Gemüse und Milch. Hierbei handelt es sich um einen Vorschlag zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/127 in Bezug auf die Zahlung von Vorschüssen im Rahmen des Schulprogramms. Mit dieser Initiative werden die Bedingungen festgelegt, unter denen nationale Behörden für Beihilfeanträge ab dem Schuljahr 2023/2024 Vorschusszahlungen gewähren können. Dies soll zu einem verantwortungsvollen Einsatz von EU-Mitteln beitragen. Das EU-Schulprogramm soll die Abgabe dieser Lebensmittel an Schulkinder (vom Kindergartenalter bis zur Sekundarschule), sowie pädagogische Maßnahmen zur Vermittlung gesunder Ernährungsgewohnheiten unterstützen. Rückmeldungen sind möglich bis 03.04.2023.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels, 11/2022

Die Kommission hat am 07.03.2023 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat November 2022 veröffentlicht. Die monatlichen Handelsströme der EU mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln erreichten im November 2022 einen Rekordwert von rund 37 Mrd. €. Im Zeitraum von Januar bis November 2022 erreichte der Handel einen Gesamtwert von 369 Mrd. €, was einem Anstieg von 23 % gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2021 entspricht. Die Ausfuhren erreichten im November einen Wert von rund 21 Mrd. € (+ 2%), der Wert der Einfuhren belief sich auf rund 16 Mrd. €. Die EU-Ausfuhren stiegen im Vergleich zum Vormonat wieder leicht an. Die beiden wichtigsten Bestimmungsländer für EU-Erzeugnisse sind das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Die EU-Ausfuhren von Schweinefleisch, Getreide und pflanzlichen Ölen nach China gingen im gleichen Zeitraum zurück, während die EU-Ausfuhren nach Russland sowohl mengen- als auch wertmäßig deutlich zurückgingen. Die EU-Einfuhren von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln blieben im November 2022 im Vergleich zum Vormonat recht stabil. Aufgrund höherer Lebensmittelpreise auf den Weltmärkten stieg der Wert der EU-Einfuhren jedoch an und erreichte in den elf Monaten des Jahres 2022 157 Mrd. €. Die drei wichtigsten Herkunftsländer, aus denen Agrar- und Ernährungsprodukte in die EU exportiert werden, sind Brasilien, das Vereinigte Königreich und die Ukraine.

Kommission schlägt digitale Kennzeichnung von Düngemitteln vor

Die Kommission hat am 27.02.2023 eine digitale Kennzeichnung für EU-Düngemittel vorgeschlagen. Ziel des Vorschlags ist es, die Verbraucher besser zu informieren und die Kosten zu senken. Anbieter von Düngemitteln, die den EU-weiten Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen (CE-Kennzeichnung), können dadurch Informationen auf einem digitalen Etikett bereitstellen. Die digitale Kennzeichnung soll freiwillig erfolgen. Lieferanten und Einzelhändler sollen wählen können, wie sie die Informationen auf dem Etikett weitergeben wollen, physisch, digital oder in kombinierter Form. Bei Produkten, die in Verpackungen an Landwirte und andere Düngemittelverbraucher verkauft werden, werden die wichtigsten Informationen zusätzlich zum digitalen Etikett weiterhin auf einem physischen Etikett stehen. Durch die Information der Verbraucher soll es zu einem effizienteren Einsatz von Düngemitteln kommen. Gleichzeitig werden die Kennzeichnungspflichten für den Handel vereinfacht und dadurch deren Kosten gesenkt. Der Vorschlag wurde dem EP und dem Rat übermittelt. Nach ihrer Verabschiedung ist bis zur Anwendbarkeit der Vorschriften ein Übergangszeitraum von zweieinhalb Jahren geplant, damit in der Zwischenzeit technische Vorschriften beschlossen werden können.

Kommission stellt Toolbox zum Integrierten Pflanzenschutz vor

Die Kommission stellte am 28.02.2023 eine Toolbox mit bewährten Verfahren des Integrierten Pflanzenschutzes zur Unterstützung von Landwirten, Beratern und nationalen Behörden vor. Integrierter Pflanzenschutz bedeutet eine sorgfältige Abwägung aller verfügbaren Pflanzenschutzmethoden und die anschließende Integration geeigneter Maßnahmen, die der Entwicklung von Schadorganismen entgegenwirken, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ein wirtschaftlich und ökologisch vertretbares Maß beschränken und die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt minimieren. Der Integrierte Pflanzenschutz legt den Schwerpunkt auf das Wachstum gesunder Pflanzen bei möglichst geringer Beeinträchtigung der Agrarökosysteme und fördert die natürlichen Mechanismen der Schädlingsbekämpfung. Die veröffentlichte Toolbox enthält eine Datenbank mit etwa 1300 Beispiele für Praktiken im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes wie beispielsweise die Anwendung von Fruchtfolge und ausgewogener Düngung oder die Bevorzugung nicht-chemischer Schädlingsbekämpfungsmethoden. Daneben beinhaltet die Datenbank 273 „kulturspezifische Leitlinien“, die von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Anforderungen an den Integrierten Pflanzenschutz der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) entwickelt wurden.

Kommission präsentiert Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Nachhaltigkeit/Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors

Die Kommission hat am 21.02.2023 ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors der EU vorgelegt. Das Paket besteht aus einer Mitteilung zur Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor der EU, einem Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Fischerei, einer Mitteilung über die Gemeinsame Fischereipolitik heute und morgen und einem Bericht über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur. Die Maßnahmen bezwecken eine schrittweise Anpassung des Fischerei- und Aquakultursektors, in deren Mittelpunkt die verstärkte Nutzung sauberer Energiequellen, die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und die Reduzierung der Auswirkungen von Fischerei und Aquakultur auf die Meeresökonomie steht. Ebenfalls soll die vollständige Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik dadurch unterstützt werden und der Sektor zu einem attraktiven Arbeitsplatz werden. Ziel ist sowohl die Erreichung der Klimaneutralität des Fischerei- und Aquakultursektors bis 2050, als auch die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen Energiepreisvolatilität und der Nachhaltigkeit des Sektors. Insbesondere für Bayern relevant sind die Maßnahmen bezüglich der Energiewende in dem Sektor, da diese auch die Binnenfischerei und die Aquakultur betreffen.

Kommission lässt neue GVO-Rapssorte zu und verlängert Zulassung für GVO-Sojabohnen

Die Kommission hat am 22.02.2023 eine neue Sorte von gentechnisch verändertem Raps zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel zugelassen sowie die Zulassung für gentechnisch veränderte Sojabohnen verlängert. Die Genehmigungen umfassen nicht den Anbau in der EU und gelten für zehn Jahre. Alle daraus hergestellten Produkte unterliegen den Kennzeichnungs- und Rückverfolgungsvorschriften der EU. Die Kommission hat die Zulassungen auf Empfehlung der EFSA und entgegen der Ablehnung des Parlaments erlassen. Die Mitgliedstaaten haben in beiden Instanzen weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen die Zulassungen erreichen können. Laut den Untersuchungen der EFSA sind die genveränderten Pflanzen genauso sicher wie ihre herkömmlichen Äquivalente .

Europabericht Nr. 03/2023 vom 22.03.2023 (PDF; 977 KB) externer Link

Europäisches Parlament: Entschließung zur Verfügbarkeit von Düngemitteln in der EU

Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) nahm am 16.02.2023 eine Entschließung zur Verfügbarkeit von Düngemitteln in der EU mehrheitlich an. Darin fordert das EP die Kommission auf, die Versorgung mit Düngemitteln sicherzustellen, Maßnahmen zur Senkung der Preise zu ergreifen und die strategische Autonomie der EU bei Düngemitteln zu stärken. Düngemittel seien für die Ernährungssicherheit unerlässlich. Langfristig verlangen die Abgeordneten eine EU-Dünge(mittel)strategie und eine EU-Bodennährstoffstrategie bis Juni 2023. Die Abgeordneten forderten darüber hinaus, Importzölle für Düngemittel bzw. ihre Bestandteile abzuschaffen und langfristig diversifizierte Fruchtfolgen in der Landwirtschaft zu unterstützen, da diese eine Abhängigkeit von Düngemitteln senken. Ein gemeinsamer Einkauf von Düngemitteln auf EU-Ebene solle geprüft werden. Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass russisches Gas, das zur Herstellung von Düngemitteln verwendet werde, zur Finanzierung des Krieges in der Ukraine beitrage und forderten daher, die Abhängigkeit von diesem Gas und von Import-Düngemitteln zu beenden. Dabei solle jedoch nicht eine Abhängigkeit durch eine andere ersetzt werden. Aber auch Stimmen im Hinblick auf den Ausstieg aus der Abhängigkeit von Mineraldünger wurden laut. Der Öko-Landbau sei bewährt und alleinig zukunftsfähig und müsse nun flächendeckend etabliert werden. Langfristig empfahlen die Abgeordneten, den Dekarbonisierungsprozess zu beschleunigen und fossilfreie und recycelte Nährstoffe zur Herstellung von Düngemitteln zu verwenden. Agrarkommissar Wojciechowski wies auf die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten hin, staatliche Beihilfen bereitzustellen, um die Verfügbarkeit von Düngemitteln zu sichern. Auch betonte er, dass für Ukraine-Nachbarländer eine Krisenreserve bereits vorbereitet wird. Er sieht im Moment keinen Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen. Langfristig betonte er das Ziel, eine tragfähige und nachhaltige Düngemittelproduktion innerhalb der EU aufzubauen und daneben die Effizienz der Verwendung von Düngemitteln voranzutreiben, unter anderem durch Bodenverbesserung oder die Diversifizierung des Pflanzenanbaus.

Kommission legt Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland zur Ratifizierung vor

Die Kommission hat am 17.02.2023 das EU-Neuseeland-Handelsabkommen dem Europäischen Rat zur Ratifizierung vorgelegt. Es werden große Vorteile von dem Abkommen erwartet: Das resultierende Wachstum des bilateralen Handels wird auf 30 % geschätzt; die jährlichen Exporte der EU sollen um 4,5 Mrd. € steigen. Dazu können Investitionen in Neuseeland um 80 % zunehmen und europäische Unternehmen etwa 140 Mio. € an Zöllen einsparen. Durch das Abkommen werden ab Inkrafttreten die Zölle auf die wichtigsten europäischen Exporte abgeschafft, insbesondere auf Schweinefleisch, Wein, Sekt, Schokolade, Zucker- und Backwaren. Ebenfalls werden europäische Weine und Spirituosen, sowie 163 geographisch indizierte Produkte auch in Neuseeland geschützt. Für sensible Sektoren werden schützende Regelungen getroffen, insbesondere für diverse Milchprodukte, Rinder- und Schweinefleisch, Ethanol und Zuckermais. In diesen Sektoren werde Zollsenkungen nur bis zu bestimmten Mengen zugelassen werden. Nach der Ratifizierung durch den Europäischen Rat kann das Abkommen unterzeichnet und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

Kommission veröffentlicht Abschlussbericht des Europäischen Bürgergremiums für Lebensmittelverschwendung

Die Kommission veröffentlichte am 13.02.2023 einen Abschlussbericht mit Empfehlungen des Europäischen Bürgergremiums für Lebensmittelverschwendung. Das Panel beriet im Anschluss an die Konferenz zur Zukunft Europas und besteht aus 150 zufällig ausgewählten Europäern, die laut Kommission repräsentativ für die Vielfalt der EU in Bezug auf Geografie, Geschlecht, Alter, sozioökonomischen Hintergrund und Bildungsniveau seien. Die Ideen der Bürger zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung konzentrieren sich auf kürzere Lieferketten, eine stärkere Sensibilisierung für das Problem und dessen Vermeidung sowie auf Kanäle zur Verwendung überschüssiger Lebensmittel. Der Text enthält 23 Empfehlungen in drei Rubriken, von denen die erste die Überschrift „Zusammenarbeit in der Lebensmittelwertschöpfungskette“, die zweite „Initiativen der Lebensmittelunternehmen“ und die dritte „Unterstützung der Änderung des Verbraucherverhaltens“ trägt. Die Kommission plant noch dieses Jahr einen Vorschlag für die Revision der Abfallrahmenrichtlinie zu veröffentlichen, um verbindliche Reduktionsziele für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung festzulegen.

Offener Brief an Agrarkommissar zur Überarbeitung der Honigrichtlinie

Annähernd 50 Abgeordnete (MdEPs) aus verschiedenen Fraktionen veröffentlichten am 13.02.2023 einen offenen Brief an Agrarkommissar Wojciechowski zur Überarbeitung der Honigrichtlinie. Ziel der Parlamentarier ist es insbesondere, den Import aus Drittstaaten besser zu regulieren und dadurch Verbraucher besser aufzuklären. Der importierte Honig ist oft deutlich billiger als der in der EU hergestellte. Daher sollen importierte Honigmischungen mit einem Etikett versehen werden, auf dem die einzelnen Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge und ihr jeweiliger Anteil am Honig angegeben sind. Der Vorschlag zur Überarbeitung der Honigrichtlinie wird voraussichtlich im März 2023 von der Kommission angenommen. Nach den derzeit geltenden EU-Vorschriften muss auf den Honiggläsern das genaue Herkunftsland des Honigs angegeben werden. Bei Mischungen, die Honig unterschiedlicher Herkunft enthalten, ist dies jedoch nicht der Fall, so dass es für die Verbraucher schwierig ist, den wahren Ursprung des Honigs nachzuvollziehen.

EuGH: In-vitro-Zufallsmutagenese nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie über genetisch veränderte Organismen erfasst

Der EuGH entschied am 07.02.2023, dass die sogenannte In-vitro-Zufallsmutagenese bei Pflanzen nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2001/18 über genetisch veränderte Organismen (GVO-Richtlinie) erfasst ist. Bei der In-vitro-Zufallsmutagenese wird durch Strahlung und Chemikalien die Häufigkeit spontaner genetischer Mutationen lebender Organismen erhöht. Das Verfahren kann in vitro (die Mutagene wird auf Pflanzenzellen angewandt, die vollständige Pflanze wird anschließend künstlich zusammengesetzt) oder in vivo (die Mutagene wird auf die ganze Pflanze oder auf Pflanzenteile angewandt) eingesetzt werden. Anschließend wählen Züchter Pflanzen aus, die nützliche Eigenschaften aufweisen. Hintergrund des Verfahrens ist eine Klage von französischen Kleinbauern und NGOs mit dem Ziel, Produkte, die mit der In-vitro-Zufallsmutagenese entstanden sind, denselben Regelungen der GVO-Richtlinie zu unterwerfen wie andere transgene Pflanzen. Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass das Verfahren, welches die In-vitro-Kulturen betrifft, nicht unter die Anforderungen der GVO-Richtlinie fällt. Damit entfallen die in der GVO-Richtlinie grundsätzlich bestehenden Kennzeichnungspflichten. Zudem können die derart veränderten Organismen auch ohne umfassendes Prüfverfahren in Umlauf gebracht werden.

Kommission: strengere Rückstandshöchstmengen für Neonicotinoide

Die Kommission erließ am 02.02.2023 neue Vorschriften mit strengeren Rückstandshöchstmengen für Pflanzenschutzmittel. Bereits 2018 wurde die Verwendung der Chemikalien Clothianidin und Thiamethoxam, die zur Gruppe der Neonicotinoide gehören, im Freien verboten. Mit den neuen Vorschriften, welche die Durchführungsverordnungen 2018/784 und 2018/785 ändern, werden erstmals die bestehenden Rückstandshöchstwerte für diese Stoffe auf den niedrigsten Wert gesenkt, der mit den neuesten Technologien gemessen werden kann. Sie gelten für alle in der EU hergestellten Produkte, aber auch für importierte Lebens- und Futtermittel. Ziel ist es, dadurch dem Rückgang der Bestäuber entgegenzuwirken und die Umwelt zu schützen. Dies geschieht im Einklang mit dem Green Deal und der Farm to Fork-Strategie, welche auf nachhaltige Lebensmittelsysteme und den Schutz von Bestäubern abzielt. Die Maßnahmen werden für importierte Produkte ab 2026 gelten. Dies gibt Drittländern Zeit, die neuen Regeln einzuhalten.

Europabericht Nr. 02/2023 vom 24.02.2023 (PDF; 1,2 MB) externer Link

Schweden hat seit dem 1. Januar 2023 den Vorsitz im Rat der EU inne: Schwerpunkte aus dem Bereich des StMELF

Schweden hat am 01.01.2023 turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft für die kommenden sechs Monate von Tschechien übernommen und übergibt das Amt zum 01.07.2023 an Spanien (siehe hierzu auch Beiträge unter "Politische Schwerpunkte" und der übrigen Ressorts in diesem EB). Die schwedische Ratspräsidentschaft betont den Beitrag der grünen und blauen Wirtschaft zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Der Ratsvorsitz wird sich mit handelsbezogenen Agrarfragen befassen und der Rolle und dem Potenzial der Bioökonomie – allgemein der Kreislaufwirtschaft – Priorität einräumen. Die Präsidentschaft plant, die Verhandlungen bezüglich der Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie die Wiederherstellungsverordnung voranzutreiben. Der schwedische Ratsvorsitz wird außerdem die Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen zu einer Priorität machen und den Vorschlag für ein Zertifizierungssystem für die Kohlenstoffabscheidung und -bindung vorantreiben. Darüber hinaus wird die Präsidentschaft Gespräche sowohl über den Vorschlag zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Saatgut und pflanzliches und forstliches Vermehrungsmaterial als auch über den bevorstehenden Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Pflanzen, die mit bestimmten neuen Genomtechniken erzeugt wurden, aufnehmen. Die Arbeit im Rahmen des Agrarrats werde auch 2023 von den Entwicklungen der russischen Aggression gegen die Ukraine beeinflusst werden, was Fragen der Nahrungsmittelerzeugung und der Ernährungssicherheit weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung stehen lassen. Der Mangel an Düngemitteln und die allgemein hohen Betriebsmittelkosten stellen eine Herausforderung für die kommende Erntesaison dar. Die Präsidentschaft beabsichtigt, alle Vorschläge und Initiativen zur Stärkung der europäischen Nahrungsmittelproduktion weiterzuverfolgen. Die Präsidentschaft möchte die Verhandlungen über die Revision der geschützten geografischen Angaben vorantreiben. Darüber hinaus wird sie die Verhandlungen im Rat über den Vorschlag für ein Netzwerk für Nachhaltigkeitsdaten landwirtschaftlicher Betriebe intensivieren. Die Schweden wollen die Verhandlungen zur Überarbeitung der Verordnung über die Verbraucherinformation über Lebensmittel und die Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung vorrangig behandeln. Diese Vorschläge sind ein wichtiger Teil der Farm to Fork-Strategie und spielen eine wichtige Rolle dabei, Verbrauchern zu helfen, sich bewusst für nachhaltig erzeugte Lebensmittel zu entscheiden. Der Vorsitz möchte im Rat Beratungen über das Waldmonitoring und die Etablierung von Strategieplänen einleiten. Die Präsidentschaft möchte die Umsetzung der EU-Waldstrategie vorantreiben und sicherstellen, dass das Gleichgewicht zwischen den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit gewahrt bleibt.

Tschechien: Rückblick auf Präsidentschaft im Rat für Landwirtschaft und Fischerei

Die tschechische Ratspräsidentschaft (CZ PRES) hat am 19.12.2022 einen Rückblick auf ihre Präsidentschaft im Rat für Landwirtschaft und Fischerei (AGRIFISH) vorgenommen und hob vor allem die Errungenschaft des aus eigener Sicht fairen Ansatzes zur Reduzierung des Pflanzenschutzmittelverbrauchs, das Gesetz über entwaldungsfreie Lieferketten sowie die Unterstützungsmaßnahmen für Landwirte und Verbraucher in der EU und in Entwicklungsländern im Sinne der Ernährungssicherheit vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine hervor. Während der Präsidentschaft hielt die Tschechische Republik insgesamt fünf formelle Räte in Brüssel und ein informelles Treffen der Landwirtschaftsminister in Prag ab. Gleichzeitig fanden 15 weitere informelle Veranstaltungen auf Ministerebene statt, an denen EU-Experten sowie Gäste aus Drittländern teilnahmen. Laut CZ PRES lag es an ihren intensiven Bemühungen, dass die Kommission in diesem Jahr alle nationalen GAP-Strategiepläne genehmigen konnte. Dies sei wichtig für die Ausrichtung der europäischen Landwirtschaft bis zum Jahr 2027. Die EU könne trotz Gewährleistung der Ernährungssicherheit die großen politischen Leitlinien der Erhaltung der Landschaft sowie eines guten Wasser- und Bodenzustandes verwirklichen. Tschechien betont seine Rolle als Vermittler bei den Diskussionen hinsichtlich des Verordnungsvorschlags zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Die Ratsentscheidung zur Aufforderung der Kommission, eine weitere Folgenabschätzung vorzulegen, erfolgte auf tschechischer Initiative. Ziel sei es, die Menge der eingesetzten Pflanzenschutzmittel zu reduzieren und gleichzeitig eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion zu erhalten. Unter der CZ PRES wurde eine politische Einigung über die Verhinderung der Entwaldung erzielt, die über die gesetzten Ziele hinausgeht. Das Thema Ernährungssicherheit wurde zum Hauptthema erklärt und in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit und Bedeutung neuer genomischer Techniken für die Zukunft der Landwirtschaft hervorgehoben. Tschechien habe die Debatte über den bevorstehenden Legislativvorschlag zur Einführung einer obligatorischen Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung (sog. Nutri-Score) angestoßen.

Kommission veröffentlicht Arbeitsprogramm zur Absatzförderung in 2023

Die Kommission hat am 16.12.2022 ihr Arbeitsprogramm zur Absatzförderung für 2023 veröffentlicht und kündigt darin an, rund 186 Mio. € zur Finanzierung von Absatzförderungsmaßnahmen für nachhaltige und hochwertige Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse in der EU und weltweit bereitstellen zu wollen. Damit sollen die politischen Ziele der Kommission für den Zeitraum 2019 - 2024 in die Tat umgesetzt werden, insbesondere die Farm to Fork-Strategie. Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die anstehenden Kampagnen für 2023 werden im Januar 2023 von der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung veröffentlicht und richten sich an Branchenverbände und Erzeugerorganisationen (EOs), die sich mit Absatzförderung beschäftigen. Sie können dann Finanzmittel beantragen. Das Programm sieht vor, landwirtschaftliche Erzeugnisse zu fördern, die Nachhaltigkeit, die Verbesserung des Tierwohls und den Verzehr von Obst- und Gemüse hervorzuheben. Verschiedene Kampagnen sollen Verbraucher in der EU und weltweit über EU-Qualitätssiegel wie geschützte geographische Angaben und biologische Erzeugnisse informieren. Die Hälfte der Mittel gehen in den EU-Binnenmarkt, die andere Hälfte an Drittländer. Außerhalb der EU werden damit das Vereinigte Königreich (dorthin gehen weiterhin 25 % der EU-27-Ausfuhren) und vor allem Wachstumsmärkte wie China, Japan, Südkorea, Singapur sowie auch Nordamerika bedient. Potenzial für europäische Exporte haben auch Neuseeland und Australien.

Eurostat: Betriebsmittel- und Erzeugerpreise 2022 über ein Viertel angestiegen

Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlichte am 12.01.2023 seine ersten Schätzungen zu den jährlichen Preisen in der Landwirtschaft für das Jahr 2022. Laut Eurostat sind die Preise im vergangenen Jahr für fast alle wichtigen Produktkategorien und die wichtigsten landwirtschaftlichen Betriebsmittel deutlich höher ausgefallen als 2021. Der Durchschnittspreis für landwirtschaftliche Erzeugnisse ist in der EU 2022 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 24 % angestiegen. Als die drei Hauptgründe nennt Eurostat den Angriff Russlands auf die Ukraine, die weit verbreitete Trockenheit im Sommer 2022 und den vor allem durch die hohen Energiekosten ausgelösten Inflationsdruck. Den stärksten Anstieg gab es bei Getreide mit einem Plus von 45 %. Bei Eiern und Milch legten die Preise im Schnitt um 43 % beziehungsweise 31 % zu. Tatsächlich gab es Preiserhöhungen für alle Produktgruppen, mit Ausnahme von Obst (- 3 %).

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels, 9/2022

Die Kommission hat am 21.12.2022 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat September 2022 veröffentlicht. Sowohl die Agrar- und Lebensmittelausfuhren als auch die Einfuhren der EU stiegen im September 2022, was mit rund 36 Mrd. € erneut zum Höchststand der monatlichen Handelsströme der EU im Jahr 2022 führte. Auch die Handelsbilanz der EU hat im selben Monat mit rund 6 Mrd. € wiederholt einen Jahreshöchstwert erreicht. Die Ausfuhren haben seit Jahresbeginn zugenommen und erreichten in September einen Wert von rund 21 Mrd. € (+ 3 % im Vergleich zum Vormonat), der Wert der Einfuhren belief sich auf rund 16 Mrd. € (+ 3 %).nDie USA sind einer der wichtigsten Handelspartner der EU im Bereich Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse. Um die Zusammenarbeit in landwirtschaftlichen Fragen, insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit, zu vertiefen, haben die Kommission und das US-Landwirtschaftsministerium im November 2021 eine Kooperationsplattform für die Landwirtschaft eingerichtet. Im Laufe des Jahres 2022 fanden gemeinsame Workshops zu den Themen Produktivität, Bodengesundheit, Lebensmittelsicherheit und Treibhausgasemissionen statt, die im Dezember in einer breit angelegten Diskussion zwischen Interessenvertretern aus der EU und den USA gipfelten.

Rat fordert von Kommission Folgenabschätzung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Die EU-Agrarminister einigten sich auf einen Beschluss, in dem die Kommission aufgefordert wird, eine ergänzende Studie zu ihrer bestehenden Folgenabschätzung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) vorzulegen. Der Beschluss wurde am 19.12.2022 im Rahmen des Rates für "Verkehr, Telekommunikation und Energie" formal getroffen, nachdem auf dem Agrarrat am 12.12.2022 noch keine Einigung erzielt werden konnte. Die Mitgliedstaaten begrüßen die Ziele des SUR-Vorschlags, bis 2030 den Einsatz und die Risiken von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf EU-Ebene um 50 % zu reduzieren. Da sich die von der Kommission vorgelegte Folgenabschätzung jedoch auf Daten stützt, die vor dem Ausbruch des russischen Krieges in der Ukraine erhoben und analysiert wurden, sind die Mitgliedstaaten besorgt, dass die langfristigen Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Agrarsektors nicht ausreichend berücksichtigt werden. Der Rat fordert daher ergänzende Daten, um die Ernährungssicherheit als zentrales Ziel der Landwirtschaft zu gewährleisten. Die Kommission wird ersucht, die erforderlichen Daten so bald wie möglich, spätestens jedoch sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten, vorzulegen. Um den Prozess nicht zu verlangsamen, wird in dem Beschluss betont, dass die Arbeiten auf technischer Ebene zu Fragen, die nicht von der Anforderung zusätzlicher Daten betroffen sind, fortgesetzt werden. Deutschland hat gegen diese Ratsentscheidung gestimmt und eine Protokollerklärung abgegeben, Dänemark hat sich enthalten.

Kommission veröffentlicht Arbeitspapier über die wichtigsten Faktoren für die Ernährungssicherheit in der EU und weltweit

Die Kommission hat am 04.01.2023 eine Analyse der Kommissionsdienststellen zu den wichtigsten Faktoren, die die Ernährungssicherheit beeinflussen, veröffentlicht und darin festgestellt, dass die Lebensmittelversorgung in Europa ausreichend gesichert ist, die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit in Verbindung mit der Preisstabilität jedoch zunehmend unsicherer werden. Das Arbeitspapier untersuchte u. a. die Auswirkungen von Klimawandel, Umweltzerstörung, den wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 und Russlands Einmarsch in der Ukraine auf die Ernährungssicherheit. Rechtlicher Hintergrund: Die Gewährleistung der Verfügbarkeit von und des Zugangs zu Lebensmitteln für die Verbraucher zu angemessenen Preisen sind Ziele, die in Art. 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt sind. Das Inflationsniveau bei Lebensmittelpreisen lag im Oktober 2022 bei 18 %. Das bedeutet, dass Haushalte einen größeren Teil ihres Budgets für Lebensmittel ausgeben müssen, was die Qualität der Ernährung beeinträchtigen kann. Während die schwersten Formen des Hungers, einschließlich Unterernährung, in der EU selten sind, hat die selbstberichtete mittlere oder schwere Ernährungsunsicherheit ("food insecurity") in der EU zwischen 2019 und 2020 zugenommen.

EU-Mercosur-Abkommen: Antwort der Kommission auf eine Petition zur Aussetzung des Freihandelsabkommens

Die Kommission hat sich in einer am 03.01.2023 veröffentlichten Antwort auf eine Petition für die Aussetzung des Mercosur-Abkommens für eine Garantie der Einhaltung von EU-Gesundheits- und Lebensmittelstandards ausgesprochen. Sie sieht das Abkommen mit den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) als Notwendigkeit im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit in Europa und den Export europäischer Güter und misst dem Abkommen einen sehr hohen wirtschaftlichen, wie geostrategischen Stellenwert zu. Eine im Grundsatz gleichlautende Antwort gab die Kommission bereits im Jahr 2021 auf eine Petition. Die Relevanz und Bedeutung sieht sie sogar als noch gestiegen an, da das Abkommen den wirtschaftlichen Aufschwung nach COVID-19 und den grünen Wandel unterstützen sowie die Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine abmildern könne. So sei das Abkommen für die EU auch ein Instrumentarium, die Mercosur-Staaten etwa bei der biologischen Vielfalt oder den Arbeitnehmerrechten zu unterstützen. Die Kritiker sehen hingegen in den meisten Bereichen Verschlechterungen durch das Abkommen. Die EU möchte – vor allem vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, aber auch für mehr Unabhängigkeit von China – ihre Handelsströme diversifizieren. Europäische Landwirte sind besorgt, dass billigere südamerikanische Produkte wie Rind- und Geflügelfleisch, Zucker oder Ethanol für Biokraftstoffe den Markt überschwemmen. Mehrere nationale Parlamente haben bereits erklärt, dass sie das Mercosur-Abkommen in seiner jetzigen Form ablehnen werden. Ein weiteres großes Thema ist die Entwaldung zur Futtererzeugung, vor allem im brasilianischen Amazonasgebiet, die von einigen EU-Staaten und NGOs angeprangert wird. Da das Problem auch der Kommission zunehmend Sorge bereitet, will sie mit den Mercosur-Ländern in naher Zukunft einen zusätzlichen Text aushandeln, der mehr Nachhaltigkeitsverpflichtungen enthalten würde. Dies ist auf beiden Seiten des Verhandlungstisches weiterhin ein politisch heikles Thema. Aktuell laufen keine Verhandlungen. Laut Kommission werden auf EU-Seite gerade technische Fragen geklärt, um den handelspolitischen Teil des Abkommens sowie die rechtliche Überarbeitung der Texte abzuschließen.

Kommission startet Konsultation zu unfairen Handelspraktiken in der Lieferkette des Agrar- und Lebensmittelsektors

Die Kommission hat am 19.12.2022 ihre dritte Konsultation gestartet, um die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen gegen unfaire Handelspraktiken in der Lieferkette des Agrar- und Lebensmittelsektors zu bewerten. Die Umfrage richtet sich an Landwirte, Selbstständige und Unternehmen, die in der Produktion, dem Vertrieb, der Verarbeitung oder dem Großhandel in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette tätig sind. Rückmeldungen sind möglich bis 15.03.2023. Die Antworten sollen relevante Aussagen über die Entwicklung der EU-Politik nach der Umsetzung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Jahren 2021 und 2022 liefern. Die Lebensmittelerzeugung und -vermarktung sind aufgrund des eklatanten Ungleichgewichts zwischen kleinen und großen Akteuren anfällig für unfaire Handelspraktiken. Landwirte, kleine Erzeugerorganisationen oder andere kleine Vereinigungen haben oft nicht genügend Verhandlungsmacht. Um sie besser zu schützen, sollen mit der Richtlinie 16 unlautere Handelspraktiken unterbunden werden.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu Leitlinien zur Ausgestaltung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft

Die Kommission hat am 10.01.2023 eine öffentliche Konsultation zu Leitlinien zur Ausgestaltung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft veröffentlicht. Mit der neuen GAP ab 2023 haben das Europäische Parlament und der Rat eine neue Ausnahme von Wettbewerbsvorschriften für landwirtschaftliche Erzeugnisse angenommen. Die neue Ausnahme ist in der Verordnung 2021/2117 enthalten, mit der Art. 210a der GMO-Verordnung geändert wurde. Durch diesen Artikel werden Vereinbarungen zugelassen, die darauf abzielen, einen höheren Nachhaltigkeitsstandard anzuwenden als er durch das Unionsrecht oder nationales Recht vorgeschrieben ist. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass mit diesen Vereinbarungen lediglich Wettbewerbsbeschränkungen auferlegt werden, die für das Erreichen der betreffenden Ziele unerlässlich sind. Die Kommission wird die Stellungnahmen auswerten und die Leitlinien bis zum 08.12.2023 ausarbeiten. Darüber hinaus plant die Kommission, im Juni 2023 einen Workshop mit den Teilnehmern dieser öffentlichen Konsultation abzuhalten, um die Erörterung über den Textentwurf fortzuführen und noch offene Fragen zu klären. Rückmeldungen sind möglich bis 24.04.2023.

Konferenz zur Zukunft Europas – Folgemaßnahmen: Kommission veranstaltet erstes Bürgerforum für weniger Lebensmittelverschwendung

Vom 16. - 18.12.2022 wurde in Brüssel im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas die eröffnende Tagung des ersten Bürgerforums für eine Verringerung der Lebensmittelverschwendung abgehalten. Die Vorschläge des Meinungsaustausches sollen auch in die Legislativvorschläge der Kommission und damit schließlich in die EU-Gesetzgebung einfließen. Das Anliegen, weniger Müll zu produzieren, insbesondere im Lebensmittelsektor, findet sich in den EU-Zielen für weniger Lebensmittelverschwendung und auch im Arbeitsprogramm der Kommission für 2023 von Oktober 2022 und wurde dort mit einem Gesetzgebungsvorschlag bedacht. Mit den Zielen und Maßnahmen soll die Farm to Fork-Strategie verwirklicht werden. 2020 wurden in der EU knapp 57 Mio. t Lebensmittel weggeworfen, was 127 kg pro Person entspricht. 55 % der Verschwendung entfällt dabei auf private Haushalte. Das Wegwerfen von Lebensmitteln ist für rund 5 % der CO2-Emissionen der EU verantwortlich. Gemäß den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung will die EU die Lebensmittelverschwendung pro Kopf bis 2030 weltweit halbieren. Mit den bisherigen Maßnahmen in der EU ist die Verwirklichung dieses Ziels jedoch nicht erreichbar, weshalb ein neuer Legislativvorschlag vorgelegt werden soll, dessen Annahme EU-weite, rechtsverbindliche Maßnahmen durchsetzen wird. Mitgliedstaaten sollen damit zu ehrgeizigen Maßnahmen verpflichtet werden.

Kommission genehmigt deutsche Beihilfe-Regelung zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken in Schutzgebieten

Die Kommission hat am 16.12.2022 eine deutsche Beihilferegelung über 648 Mio.€ genehmigt, um nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken in Schutzgebieten zu fördern. Sie steht mit den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Rahmenregelung für staatliche Beihilfe in der Land- und Forstwirtschaft und in ländlichen Gebieten, im Einklang. Die Regelung soll Landwirte für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste entschädigen, die sich aus Nutzungsbeschränkungen bzw. dem Nutzungsverbot bestimmter Erzeugnisse in Gebieten ergeben, die unter besonderem Schutz zur Erhaltung der biologischen Vielfalt stehen. Im Rahmen der Bestimmung werden Beihilfen in Form von Zahlungen an Betriebe gewährt, die im primären Agrarsektor tätig sind und in den Schutzgebieten arbeiten, die unter die Habitats- und der Vogelschutzrichtlinie fallen. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027.

Kommission genehmigt französische Beihilferegelung zur Unterstützung der Einstellung der Verwendung von Glyphosat

Die Kommission hat am 10.01.2023 eine französische Beihilfenregelung im Umfang von 215 Mio. € zur Unterstützung der Einstellung der Verwendung von Glyphosat in der Landwirtschaft vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine genehmigt. Die Regelung wurde auf der Grundlage des Vorübergehenden Krisenrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt, der von der Kommission am 23.03.2022 angenommen wurde. Im Rahmen dieser Regelung wird die Beihilfe in Form einer Steuergutschrift in Höhe von 2.500 € pro Jahr und Begünstigtem gewährt, wenn dieser sich verpflichtet, keine Pflanzenschutzmittel auf Glyphosatbasis mehr zu verwenden. Die Beihilfe gilt für die Sektoren Ackerbau, Obstbau und Weinbau. Ziel dieser Regelung ist es, einen Teil der wirtschaftlichen Folgen abzumildern, die mit der Einstellung der Verwendung von Glyphosat in landwirtschaftlichen Betrieben in den Jahren 2022 und 2023 verbunden sind und durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine verstärkt werden.

DECHEMA-Forschungsgruppe fordert Anpassung der EU-Gesetzgebung für mehr neuartige genomische Techniken in der Agrar- und Lebensmittelindustrie

Die Fachgruppe Lebensmittelbiotechnologie der Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie (DECHEMA) spricht sich in einem Positionspapier vom Dezember 2022 für mehr biotechnologische Lösungen im Agrar- und Lebensmittelbereich aus, um die Ernährungssicherheit weltweit nachhaltiger und sicherer zu gestalten. Das Positionspapier mit dem Titel "Biotechnologie als Chance für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion" zeichnet den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Lebensmitteltechnologie nach und fordert die Politik auf, sich für eine sachgerechte, ideologiefreie und differenzierte Regelung“ einzusetzen, die neue genomische Techniken (NGT) berücksichtigt. Speziell die gezielte Mutagenese und Cisgenese, bei denen keine artfremde DNA in Organismen eingebaut wird, solle von den bisherigen Vorschriften für genveränderte Organismen (GVO) ausgenommen werden. So könnten neue Proteinquellen erschlossen, durch Präzisionsfermentation Produktionskosten reduziert, Landfläche eingespart sowie Produkte für Allergiker mittels maßgeschneiderter Enzyme zur Verfügung gestellt werden. NGT bieten also die Möglichkeit, ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig – als Hauptziel – zur Erreichung der Ziele des Europäischen Green Deals und der Farm to Fork-Strategie beizutragen. Damit könnte ein wichtiger Beitrag zu den großen Herausforderungen des Klimawandels und der wachsenden Weltbevölkerung geleistet werden. Einige Wissenschaftler und Interessenträger sind indes der Ansicht, dass die Vorteile der NGT hypothetisch und mit anderen Mitteln als der Biotechnologie zu erreichen sind. Unter anderem wird bezweifelt, dass der Einsatz von NGT schneller zu Resultaten führt als die konventionelle Pflanzenzüchtung. Insbesondere aus dem biologischen Sektor kommen Bedenken. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam in ihrem Beitrag zur Studie von 2021 zumindest zu dem Schluss, dass durch gezielte Mutagenese und Cisgenese gewonnene Pflanzen das gleiche Risikoprofil aufweisen können wie Pflanzen, die durch konventionelle Züchtung erzeugt wurden.

UN-Biodiversitätskonferenz erzielt globales Abkommen für Mensch und Natur

195 Länder und die EU haben am 19.12.2022 auf der UN-Biodiversitätskonferenz COP15 (Conference of Parties) im kanadischen Montreal/Kunming ein Abkommen über die biologische Vielfalt unterzeichnet, das globale Ziele und Vorgaben zum Schutz und zur Wiederherstellung der Natur für heutige und künftige Generationen ausgibt und die nachhaltige Nutzung der Natur sowie Investitionsförderungen in eine grüne Weltwirtschaft enthält (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB). Die EU hat, vertreten durch Umweltkommissar Sinkevičius und Vertretern der tschechischen Ratspräsidentschaft, zentrale Forderungen eingebracht. Das Abkommen, das auch "Globaler Rahmen für die biologische Vielfalt" genannt wird, ist ein solider Rahmen mit einigen messbaren Zielen und Vorgaben sowie Überwachungs-, Berichts- und Überprüfungsregelungen zur Verfolgung der Fortschritte, ergänzt durch ein Paket zur Mobilisierung von Ressourcen. Innerhalb der Rahmenvereinbarung wurde ein globaler Biodiversitätsfonds geschaffen, der als Kompromiss innerhalb des bereits bestehenden Finanzmechanismus, der Globalen Umweltfazilität, eingerichtet wird. Die vertragsunterzeichnenden Parteien müssen die Rahmenvereinbarung nun durch nationale und internationale Maßnahmen umsetzen. Vor der nächsten COP im Jahr 2024 müssen alle Länder aktualisierte nationale Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne sowie nationale Biodiversitätsfinanzierungsstrategien ausarbeiten.

Europabericht Nr. 01/2023 vom 23.01.2023 (PDF; 1 MB) externer Link

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich vom 11. - 13.12.2022 in Brüssel. Für Deutschland hat die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick teilgenommen. Die Minister verschafften sich einen Überblick über die Marktlage in den Mitgliedstaaten, insbesondere im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine, der die Landwirte und die Weltmärkte unter einen noch nie dagewesenen Druck und Unsicherheit setzt. Die Minister betonten ferner die kritische Situation hinsichtlich der Erschwinglichkeit von Düngemitteln und die Auswirkungen, die dies auf die allgemeinen Ernteaussichten für 2023 haben könnte, da viele Landwirte wahrscheinlich ihren Düngemitteleinsatz reduzieren würden. Die Minister tauschten sich außerdem über die Möglichkeit aus, die Agrarreserve für 2023 zu nutzen, und wiesen auf die Auswirkungen der hohen Lebensmittelpreise auf die Verbraucher hin. Die Minister führten einen Gedankenaustausch über die Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und erklärten sich bereit, diese ab Januar 2023 konsequent umzusetzen, wobei das erste Jahr eine besondere Herausforderung darstellen würde. Die Mitgliedstaaten äußerten Unsicherheit bezüglich der Annahme der sog. Öko-Regeln durch die Landwirte. Viele Minister betonten, dass die Aspekte der Ernährungssicherung bei nächster Gelegenheit verstärkt Berücksichtigung finden sollten und sie bereits Änderungen bei den Strategieplänen planen würden. Die tschechische Präsidentschaft präsentierte ihren Fortschrittsbericht zum Kommissionsentwurf zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR). Die Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sei auch ein Bürgeranliegen, da es u. a. auch um Gesundheitsaspekte gehe. Die Mitgliedstaaten würden daher das grundsätzliche Ziel der SUR unterstützen, hätten aber einigen Klärungsbedarf. Insbesondere wünschten sie sich weitere Informationen durch die Kommission, u. a. zu den Auswirkungen (Folgenabschätzung) auf die Ernährungssicherheit. Eine entsprechende Bitte werde alsbald durch den Rat als Entscheidung verabschiedet. Die Definition der sensiblen Gebiete und die hierfür vorgesehenen Vorschriften seien ein weiteres heikles Thema. Kommissarin Kyriakides (GD SANTE) verwies ebenfalls auf die Erfordernis der Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, zeigte sich allerdings gleichzeitig offen für einen konstruktiven Austausch. Der Entwurf sei eine Verhandlungsbasis. Ob sie der Bitte der Mitgliedstaaten nach weiteren Daten folgen wird, blieb insoweit offen. Vielmehr nahm sie Rat und Europäisches Parlament in die Pflicht; es obliege diesen, einen Kompromisstext zu erarbeiten. Deutschland unterstrich die Bedeutung der SUR mit Blick auf Fortschritte beim Schutz der biologischen Vielfalt und der Umwelt, auch wenn Deutschland selbst noch einigen Klärungsbedarf hinsichtlich mancher Aspekte wie der sensiblen Gebiete habe. Die Minister erörterten öffentlich die Bewertung der aktuellen Tierschutzgesetzgebung und betonten die Notwendigkeit, die aktuelle Gesetzgebung – insbesondere auch was Tiertransporte betrifft – zu überarbeiten. Der Vorsitz informierte über den Stand der Überarbeitung der Verordnung über geografische Angaben (g.g.A.) und Qualitätsregelungen. Noch offen seien die Positionen in Bezug auf das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO). Ferner erörterten die Agrarminister die Kennzeichnung von Lebensmitteln auf der Vorderseite der Verpackung ("Front of Pack Labelling") und die Nachhaltigkeitskennzeichnung. Der Diskurs verlief insbesondere entlang der Frage, wie in diesem Kontext das in einigen Ländern, darunter Deutschland, bereits angewandte Nutri-Score-System zu bewerten sei.

Neue GAP ab 01.01.2023

Mit der förmlichen Annahme der neuen GAP-Rechtsvorschriften am 02.12.2022 und der Genehmigung des Strategieplans für die Niederlande am 13.12.2022 und damit aller 28 Strategiepläne der EU-Mitgliedstaaten (einer für jedes EU-Land und zwei für Belgien) durch die Kommission steht der operationalen Phase der neuen GAP, die am 01.01.2023 startet und bis 2027 läuft, nichts mehr im Wege. Die neue GAP wird mit 307 Mrd.€ ausgestattet, 86 % davon kommen aus EU-Mitteln. Kernanliegen der Reform ist die Unterstützung von Landwirten beim Übergang zu einem nachhaltigen und resilienten Agrarsektor und gleichzeitig der Erhalt der ländlichen Gebiete. Die Strategiepläne werden im gesamten Zeitraum überwacht und wenn erforderlich angepasst. Die Direktzahlungen mit rund 20 Mrd. € jährlich sind nach wie vor das Rückgrat der GAP zur Einkommenssicherung der Landwirte. Sie sind jedoch an strengere Standards des "guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands" (GLÖZ) gebunden, die auf fast 90 % der landwirtschaftlichen Fläche der EU Anwendung finden. Kleine und mittlere Betriebe werden in 25 EU-Staaten dank einer Umverteilungsprämie eine höhere Einkommensunterstützung erfahren. Junglandwirten wird in jedem nationalen Strategieplan eine übergeordnete Rolle eingeräumt. Alle Mitgliedsstaaten gingen über die Mindestanforderung von 3 % der Direktzahlungen für den Generationenwechsel hinaus und unterstützen so Junglandwirte mit über 8 Mrd. € in den ersten Jahren. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf dem Land sind die GAP-Zahlungen auch erstmals an die Einhaltung bestimmter Sozial- und Arbeitsstandards geknüpft. Spezielle Risikomanagementinstrumente werden ins Leben gerufen. Drei von zehn spezifischen Zielen der GAP betreffen Umwelt und Klima. 32 % der GAP-Mittel oder 98 Mrd. € werden für die Umsetzung von Umweltmaßnahmen in den Bereichen Klima, Wasser, Boden, Luft, Artenvielfalt und Tierschutz sowie der Förderung von Verfahren der sog. zweiten Säule bereitgestellt, die über die verpflichtende Konditionalität hinausgehen. Die Förderung für die ökologische Landwirtschaft verdoppelt sich im Vergleich zu 2018. Die nationalen Pläne sehen bis 2030 einen Anteil der ökologischen Landwirtschaft an der Gesamtlandwirtschaft von 5 bis 30 % vor. Landwirte sollen dazu bewegt werden, ökologische und weniger intensive Bewirtschaftungsmethoden anzuwenden wie etwa die extensive Grünlandbewirtschaftung, den Anbau von Leguminosen, organische Düngung oder Agroforstwirtschaft. Damit soll Kohlenstoff im Boden und in Biomasse gespeichert und die Treibhausgasemissionen gesenkt werden.

Outlook-Konferenz 2022: Ausblick über Agrarmärkte und Einkommensentwicklung

Die Kommission gab am 08./09.12.2022 auf der Outlook-Konferenz in Brüssel einen Überblick über die Aussichten für die wichtigsten Agrarmärkte, die Einkommensentwicklung und das Umfeld des Agrarsektors und stellte einen Bericht mit einem Ausblick bis 2032 vor. Agrarkommissar Wojciechowski verwies in seiner Eröffnungsrede auf zwei strukturelle Grundprobleme der EU-Landwirtschaft, die auch im Bericht zu finden sind: den Rückgang von Familienbetrieben und das steigende Durchschnittsalter der Landwirte. Die Ernährungssicherheit ist ein Schwerpunkt des Berichts, zusammen mit einer Szenarioanalyse zu extremen Wetterereignissen und zu einem geringeren Viehbestand. Mögliche Szenarien können in einem online eingerichteten Dashboard getestet werden, das eine breite Palette von Indikatoren wie Wetter- und Dürreereignisse, Fracht- und Energiekosten, die Entwicklung von Tierkrankheiten, mögliche Handelsbeschränkungen und die Auswirkungen von Inflation bündelt. Ein spezieller Überwachungsteil des Dashboards enthält Daten zu den Selbstversorgungsraten der wichtigsten Agrarrohstoffe sowie zu den Anteilen der EU und der Mitgliedstaaten an den Einfuhren dieser Rohstoffe und Düngemittel. Um ein widerstandsfähiges Lebensmittelsystem zu schaffen, brauche es laut Kommission ein solides Instrumentarium im Rahmen der GAP und der nationalen Strategiepläne, um die Landwirte besser zu unterstützen und ihnen zu helfen, eine nachhaltige Ernährungssicherheit für die Gesellschaft zu gewährleisten.

Europäisches Parlament nimmt Bericht zu Kommissionsmitteilung "Eine langfristige Vision für ländliche Gebiete 2040" an

Das Europäische Parlament (EP) hat am 13.12.2022 den Bericht als Reaktion auf die Mitteilung der Kommission über "eine langfristige Vision für ländliche Gebiete 2040" vom Juli 2021 mit 465 Stimmen bei 29 Gegenstimmen und 131 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, den ländlichen Gebieten der EU mehr Aufmerksamkeit zu schenken, sich den Herausforderungen zu stellen und bedauerten, dass die Mitteilung so spät vorgelegt wurde und somit keinen Eingang in die aktuelle Finanzplanung findet. Das EP fordert, dass sofortige Maßnahmen mit klaren und erreichbaren Zielen ergriffen werden müssen: höhere Mindestlöhne, gute Arbeitsbedingungen und soziale Integration aller Bürgerinnen und Bürger, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis – beispielsweise in landwirtschaftlichen Entscheidungsgremien – und die Verringerung der Frauenarbeitslosigkeit. Bevölkerungsrückgang und Überalterung wurden als Herausforderungen für die Ernährungssicherheit identifiziert. Zudem wurden grundlegende Probleme beim Zugang zu Dienstleistungen festgestellt und die Kommission aufgefordert, Hindernisse zu beseitigen, die die Koordinierung zwischen EU- und nationalen Finanzierungsinstrumenten blockieren. Das Parlament unterstrich die Wichtigkeit der Einführung eines Mechanismus, mit dem EU-Initiativen auf die Auswirkungen auf den ländlichen Raum überprüft werden können. Es wurde darauf gedrängt, diesen verpflichtend zu machen und die lokalen und regionalen Behörden in die Definition und Umsetzung dieses Mechanismus einzubeziehen.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels (8/2022)

Die Kommission hat am 29.11.2022 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat August 2022 veröffentlicht. Sowohl die Agrar- und Lebensmittelausfuhren als auch die Einfuhren der EU stiegen im August 2022, was mit 35 Mrd. € zum Höchststand der monatlichen Handelsströme der EU im Jahr 2022 führte. Auch die Handelsbilanz der EU hat im selben Monat mit 5,6 Mrd. € den höchsten Wert des Jahres erreicht. Die größten Exportwerte verzeichneten im August Getreidezubereitungen (1,7 Mrd. €), Weizen (1,6 Mrd. €) und Wein (1,4 Mrd. €). Ein großer Teil der Weizenausfuhren der EU geht in die Region Naher Osten/Nordafrika (MENA) und nach Afrika südlich der Sahara. Im August 2022 importierte die EU hauptsächlich aus Brasilien, dem Vereinigten Königreich und der Ukraine. Die EU-Einfuhren aus der Ukraine stiegen im August gegenüber Juli um rd. 20 %, was vor allem auf wertmäßig gestiegene Einfuhren von Raps (+ rd. 500 %) und Weizen (+ rd. 250 %) zurückzuführen ist. Die EU-Maiseinfuhren verschiedener Herkunft stiegen im August deutlich an, aufgrund der Sommerdürre, die die Erträge in den EU-Ländern beeinträchtigte.

Europäisches Parlament fordert eine Änderung des Schutzstatus von Wölfen

Das Europäische Parlament hat am 24.11.2022 im Rahmen seiner Plenarsitzung eine Entschließung zum "Schutz der Viehwirtschaft und der großen Beutegreifer in Europa" mit 306 Stimmen bei 225 Gegenstimmen und 25 Enthaltungen angenommen. Die Entschließung betont, dass die Zahl mehrerer streng geschützter Arten von großen Beutegreifern in der EU zugenommen habe. Die wachsende Population an Wölfen führe zu negativen Auswirkungen der Angriffe auf Nutztiere. In dicht besiedelten Bereichen kämen Wölfe zunehmend in die Nähe von Menschen. Es sei wichtig, das richtige Gleichgewicht für das Zusammenleben von Menschen, Tieren und großen Beutegreifern zu finden, insbesondere im ländlichen Raum. Die Abgeordneten fordern die Kommission insbesondere auf, den Schutzstatus von Wölfen und Bären abzusenken, um einen effektiven Schutz von Weidetieren zu gewährleisten. Die Kommission wird ausdrücklich aufgefordert, die Fortschritte bei der Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes für Arten auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu bewerten und zu überwachen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll weiter intensiviert werden. Die Fördermöglichkeiten für Landwirte sollen verbessert werden. Es bedarf langfristiger Finanzierungsmöglichkeiten für Präventivmaßnahmen sowie einer angemessenen Entschädigung für Landwirte, und zwar nicht nur für Verluste, sondern auch für die ergriffenen Maßnahmen zur Koexistenz von großen Beutegreifern und nachhaltigen Tierhaltungsmethoden (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem Bericht).

Kommission schlägt Rechtsrahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen vor

Die Kommission hat am 30.11.2022 das Kreislaufwirtschaftspaket II mit Vorschlägen zur Zertifizierung von CO2-Entnahmen (Carbon Farming) zu biobasierten, biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffen und zur Vermeidung, Reduzierung und Wiederverwendung von Verpackungsabfällen veröffentlicht (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem Bericht). Die Einführung eines europäischen Standards bei der CO2-Entnahme soll zu mehr Rechtssicherheit bei entsprechenden Zertifizierungen führen. In der vorgeschlagenen Verordnung werden im Wesentlichen die Kriterien für die Zertifikate festgelegt, während die konkrete Ausgestaltung auf der Basis dieser Kriterien durch die Kommission, unterstützt durch eine Expertengruppe, erfolgen wird. Der Vorschlag eröffnet Förderungsmöglichkeiten für innovative Technologien zur CO2-Entnahme und für nachhaltige Lösungen für eine klimaeffiziente Land- und Forstwirtschaft. Mit dem Vorschlag soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt wird. Neben der Verringerung von Treibhausgasemissionen ist dafür die verstärkte Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre ein entscheidendes Werkzeug.

Trilog-Einigung zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten erzielt

Das Europäische Parlament (EP) und der Rat haben am 06.12.2022 eine vorläufige politische Einigung zur EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten erzielt. Mit der Annahme und Anwendung des neuen Gesetzes im Rahmen des Green Deal soll sichergestellt werden, dass eine Reihe von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht länger zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen und auch Treibhausgasemissionen und der Verlust an biologischer Vielfalt reduziert werden. Sobald die neuen Vorschriften in Kraft treten, müssen alle betroffenen Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht erfüllen, wenn sie folgende Waren in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen: Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (wie Rindfleisch, Möbel oder Schokolade). Diese Rohstoffe wurden auf der Grundlage einer gründlichen Folgenabschätzung ausgewählt. Mit der neuen Verordnung werden strenge verbindliche Sorgfaltspflichtvorschriften für Unternehmen festgelegt. Marktteilnehmer und Händler müssen nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei (d. h. auf Flächen erzeugt, die nicht nach dem 31.12.2020 entwaldet wurden) als auch legal (im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften) sind. Die Unternehmen werden auch verpflichtet sein, genaue geografische Informationen über die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erheben, auf denen die von ihnen bezogenen Erzeugnisse erzeugt wurden, damit diese auf Einhaltung der Vorschriften überprüft werden können. Die Kommission wird ein Benchmarking-System einführen, bei dem die Länder oder Teile davon und ihr Risiko für Entwaldung und Waldschädigung – hoch, normal oder gering – unter Berücksichtigung der Ausweitung der Landwirtschaft bei der Erzeugung der sieben Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte bewertet werden. Die Verpflichtungen für Unternehmen hängen von der Höhe des Risikos ab. Das EP und der Rat müssen die neue Verordnung noch förmlich annehmen, bevor sie in Kraft treten kann. Sobald sie in Kraft ist, haben die Marktteilnehmer und Händler 18 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften umzusetzen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen werden ein längerer Anpassungszeitraum sowie andere spezifische Bestimmungen gelten.

Kommission genehmigt 35 Mio. € für neues deutsches Waldförderprogramm

Die Kommission hat am 09.12.2022 die beihilferechtliche Genehmigung des neuen deutschen Waldförderprogramms im Rahmen des sog. "Wald-Klima-Paketes" in Höhe von 35 Mio. € genehmigt. Ziel der Förderung ist es, kleinen oder in Privatbesitz befindlichen Forstverbänden dabei zu helfen, nachhaltige Waldbewirtschaftungstechniken einzuführen, um die Wälder an den Klimawandel anzupassen, ihr CO2-Absorptionspotenzial zu erhalten und zu erweitern oder die biologische Vielfalt und den Bodenschutz zu stärken. Damit können die Selbsthilfeeinrichtungen der Waldbesitzenden mehr Förderung beziehen und ihren Mitgliedern mehr Dienstleistungen für eine nachhaltige Bewirtschaftung anbieten. Das Förderprogramm soll auch dem Rückgang der Anzahl an forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen entgegenwirken. Das Programm läuft bis zum 31.12.2028.

EU fördert nachhaltige Fischerei und Aquakultur in Deutschland mit 212 Mio. €

Die Kommission hat am 24.11.2022 im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und in Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deals das Programm für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) für Deutschland verabschiedet und damit den Weg für die Auszahlung von rund 212 Mio. € für mehr Nachhaltigkeit im Fischerei- und im Aquakultursektor, insbesondere für die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt von Meeres- und Binnenlandökosystemen bis 2027, freigemacht. Bayern erhält davon rund 12 Mio. €. Die Hälfte der Mittel sind für die Fischerei, ein Drittel für Aquakulturen sowie die Verarbeitung und Vermarktung bestimmt. Deutschland verstärkt die EU-Mittel mit weiteren rund 91 Mio. €. Dabei soll die Umstellung auf kohlenstoffärmere Brennstoffe, schonende bzw. selektivere Fangtechniken und -geräte sowie auf innovative Lösungen für die Kontrolle und Erhebung von Fischereidaten unterstützt werden.

Kommission veröffentlicht vereinfachte Beihilferegeln für Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur

Die Kommission hat am 14.12.2022 überarbeitete Beihilfevorschriften für die Sektoren Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur angenommen, die der neuen GAP, der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sowie im größeren Rahmen dem Green Deal Rechnung tragen sollen. Zudem wurde die Geltungsdauer der sog. De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 717/2014) für die Fischerei um ein Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert. Die überarbeiteten Vorschriften, die im Rahmen einer Folgenabschätzung aus der Konsultation mit den nationalen Behörden resultieren, werden ab dem 01.12.2023 gelten. Die neue Beihilfevorschriften bestehen aus der neuen Leitlinie für staatliche Beihilfen in der Land- und Forstwirtschaft und im ländlichen Raum ("Agrarleitlinien"), den neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen im Fischerei- und Aquakultursektor ("Fischereileitlinien") sowie der aktualisierten Gruppenfreistellung-verordnungen für die Landwirtschaft und die Fischerei.

Kommission verlängert die Zulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat um ein Jahr

Die Kommission hat am 02.12.2022 die Zulassung des Herbizidwirkstoffs Glyphosat mittels Durchführungsverordnung um ein Jahr verlängert. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte bereits im Mai dieses Jahres mitgeteilt, dass sie erst im Juli 2023 in der Lage sei, eine finale Stellungnahme an die Mitgliedstaaten und die Kommission zu übermitteln. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im Rahmen ihrer neuen Risikobewertung festgestellt, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend "nicht gerechtfertigt" sei. Sie bleibe aber bei der Bewertung, dass der Wirkstoff Verursacher schwerer Augenschäden und giftig für Wasserlebewesen sei. Sobald die fachlichen Gutachten vorliegen, muss die Kommission neu entscheiden, ob der Wirkstoff nach dem 15.12.2023 erneut zugelassen wird.

Kommission veröffentlicht Studie zum EU-Programm für Schulobst-, gemüse und -milch

Die von der Kommission am 23.11.2022 veröffentliche Studie zum EU-Programm für Schulobst, -gemüse und -milch zeigt einen Aufwärtstrend der profitierenden Kinder, bei gleichzeitiger Abnahme der verteilten Mengen, bedingt durch die COVID-19-Pandemie. Der Bericht zeigt, dass der Anteil der meist 6- bis 10-jährigen Kinder, die sowohl Obst und Gemüse als auch Milch/Milchprodukte erhielten, im Evaluierungszeitraum von 40 % (2017/18) auf 55 % (2020/21) gestiegen ist. Auch hat sich die Produktpalette vergrößert, was darauf hindeutet, dass mehr Kinder von einem vielfältigeren Angebot an Produkten profitieren. Die Studie zur Unterstützung der Evaluierung des Förderprogramms kommt zum Schluss, dass das bestehende Programm seine Hauptziele erfüllt, nämlich den Konsum ausgewählter landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch Kinder zu erhöhen und ihre Essgewohnheiten zu verbessern. Das Schulprogramm unterstützt die Abgabe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen an Schulkinder vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe sowie Bildungsmaßnahmen zur Steigerung des Konsums dieser Erzeugnisse und zur Förderung einer gesünderen Ernährung. Hintergrund ist der zunehmende Verbrauch von verarbeiteten Lebensmitteln in Verbindung mit geringer körperlicher Betätigung, die mitunter zu Fettleibigkeit führt. Dem Programm steht pro Schuljahr bis 2023 ein Budget von 250 Mio. € zur Verfügung. Die Kommission plant, im Jahr 2023 eine Überarbeitung des Rechtsrahmens für das EU-Schulprogramm als Teil der Farm to Fork-Strategie vorzulegen.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu neuer Verordnung zu biologischen Lebensmittel- und Futtersalzen

Die Kommission hat am 07.12.2022 eine Konsultation zu einer delegierten Verordnung mit detaillierten Erzeugungsvorschriften für ökologisches Meersalz und andere Salze für Lebens- und Futtermittel veröffentlicht. Durch die vielfältigen Methoden der Salzgewinnung ist es notwendig, detaillierte Produktionsregeln festzulegen. Insbesondere wird mit der Ausdifferenzierung der Vorschriften ein Umstellungszeitraum definiert, in dem bereits mit ökologischem Verfahren produziert, aber noch keine biologischen Produkte entstehen können. Bestimmte Produktions- und Aufbereitungsverfahren werden verboten, die auf nicht-erneuerbare Energien zurückgreifen, z. B. Rekristallisation, d. h. Wiederherstellung der festen Form nach künstlicher Auflösung oder Steinsalzabbau mittels Sprengstoffes. Alle dem Salz zugesetzten Zutaten wie etwa Kräuter müssen biologischen Ursprungs sein. Insgesamt unterliegen die Salze damit den Vorschriften für ökologische Produktion gemäß der Verordnung (EU) 2018/848. Rückmeldungen sind möglich bis 04.01.2023.

Kommission startet Aufruf zur Bewerbung für Teilnahme an Delegationsreise nach Japan

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski wird vom 02. - 06.07.2023 in Begleitung einer Wirtschaftsdelegation aus hochrangigen Vertretern der EU-Agrar- und Lebensmittelsektors nach Japan reisen, um die europäischen Exporte von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in das Land zu erleichtern und die Marktpräsenz vor Ort auszubauen. Interessierte Unternehmen, besonders aus den Sektoren Fleisch, Molkereiprodukte (mit Schwerpunkt auf Käse), Wein, Bier und Spirituosen, Olivenöl sowie Obst und Gemüse, können sich noch bis 31.01.2023 um eine Anmeldung bemühen. Die Reise richtet sich besonders an Unternehmen, die bisher noch nicht auf dem japanischen Markt vertreten sind und die noch nicht an ähnlichen Reisen teilgenommen haben. Vorrang wird kleinen und mittleren Betrieben mit einem glaubwürdigen Exportpotenzial eingeräumt.

Europabericht Nr. 20/2022 vom 21.12.2022 (PDF; 1.48 MB) externer Link

Kommission: Genehmigung deutscher GAP-Strategieplan

Die Kommission hat am 21.11.2022 den deutschen GAP-Strategieplan für den Zeitraum 2023 - 2027 genehmigt. Die neue GAP (Gemeinsame Agrarpolitik), die ab 01.01.2023 in Kraft tritt, wird für den Zeitraum 2023 - 2027 mit EU-Mitteln in Höhe von rd. 270 Mrd. € ausgestattet, davon rd. 30 Mrd. € für Deutschland und über 6 Mrd. € für Bayern. Deutschland konzentriert sich in seinem Plan auf den Schutz des Klimas und der Umwelt bei gleichzeitiger Gewährleistung der Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und ländlichen Gebiete. Der ökologische Landbau wird mit fast 2,4 Mrd. € speziell gefördert, und etwa 30 % der landwirtschaftlichen Flächen werden von Verfahren profitieren, mit denen Emissionen reduziert, die Kohlenstoffspeicherung erhalten bzw. erhöht, die Bodenqualität sowie die Wasserqualität verbessert werden. Bayern profitiert u. a. von der Steigerung der Förderung der ersten Hektare, von der Verdreifachung der Förderung von Junglandwirten sowie der Prämien für kleine Feldstücke. Zusätzlich kann eine Mehrgefahrenversicherung flächendeckend eingeführt werden.

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 21.11.2022 in Brüssel, um sich u. a. über die neue Waldstrategie 2030, den Entwurf der Wiederherstellungs-Verordnung und der Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und die Düngemittelstrategie auszutauschen. Umweltkommissar Sinkevičius stellte den Zeitplan für die geplante Verordnung zum harmonisierten Waldmonitoring-Rahmen vor. Eine weitere Konsultation der nationalen Stakeholder sei vorgesehen. Die geplante Veröffentlichung des Verordnungsvorschlags hierzu sei nun für das 2. Quartal 2023 geplant. Durch mehrere Mitgliedstaaten wurde darauf hingewiesen, dass der gemeinsame ständige Forstausschuss der Mitgliedstaaten weiter federführend und fachlich zuständig durch die Kommission für die Entwicklung dieses Rechtsrahmens und generell für Waldthemen zu berücksichtigen sei und die notwendigen Kompetenzen besitze. Kommissar Sinkevičius kündigte noch für dieses Jahr eine Veröffentlichung von Leitlinien unter dem Titel „naturnahe Waldbewirtschaftung“ an. Diese werden federführend von der dem Umweltrat zugeordneten AG Forst und Natur der Mitgliedstaaten entwickelt. Umweltkommissar Sinkevičius führte bei der Vorstellung des Entwurfs der sog. Wiederherstellungsverordnung aus, dass der Vorschlag keine Beschränkungen für Landwirte oder Fischer vorsehe und dass er „wirtschaftliche Tätigkeiten in Gebieten, in denen Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden, nicht verbietet, solange diese Tätigkeiten die Erholung der betreffenden Ökosysteme ermöglichen“. Dennoch dürften trotz der aktuellen Krisen und Diskussion um die Ernährungssicherheit Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur nicht aufgeschoben werden. Die von der Kommission am 09.11.2022 vorgestellte Mitteilung zu Düngemitteln wurde durch Agrarkommissar Wojciechowski den Mitgliedstaaten vorgestellt. In einem Positionspapier, das auch von Deutschland unterstützt wird, fordern die Mitgliedstaaten die Kommission auf, die Düngemittel-Mitteilung zu konkretisieren sowie bessere kurz-, mittel- und langfristige Lösungen und Strategien für die bessere Verfügbarkeit von Düngemitteln zu schaffen. Die strategische Unabhängigkeit im Düngemittel-Sektor solle erhalten bleiben und es sollten keine neuen Abhängigkeiten von Importen aus Drittstaaten entstehen. Der Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln wurde mit Hinblick auf die Definition sog. sensibler Gebiete intensiv zwischen den Mitgliedsstaaten diskutiert. Die tschechische Ratspräsidentschaft bereitet einen Fortschrittsbericht vor, der den aktuellen Stand der Diskussionen widerspiegeln und zum letzten Agrarrat unter CZ-Vorsitz vorgestellt werden soll. Der nächste Agrarrat findet am 12./13.2022 statt. Im 1. Halbjahr 2023 übernimmt Schweden die Ratspräsidentschaft.

Trilog-Einigung LULUCF

Die Unterhändler der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments (EP) haben sich am 10.11.2022 im Trilog auf einen Gesetzestext für die Ziele zur Steigerung der Klimaambitionen im Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) geeinigt. Das EU-Ziel für den Netto-CO2-Abbau durch natürliche Senken wird bis 2030 auf 310 Millionen t CO2-Äquivalent und damit um 15 % zum heutigen Stand erhöht. Die angestrebte Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 wird de facto von 55 % auf 57 % angehoben. Damit werden ehrgeizigere Ziele für jeden MS festgelegt, um den rückläufigen Trend der Kohlenstoffsenke in der EU umzukehren. Die Mitgliedstaaten sind für den Erhalt und den Ausbau ihrer Kohlenstoffsenken selbst verantwortlich, um das neue EU-Ziel zu erreichen. Zahlreiche Maßnahmen stehen zur Verfügung, darunter die nachhaltige Waldbewirtschaftung oder die Wiedervernässung von Torfgebieten. Für den Zeitraum von 2021 bis 2025 sind die Ziele eng an die derzeitige LULUCF-Verordnung angelehnt, die eine Verpflichtung zur Beibehaltung des derzeitigen Niveaus der Kohlenstoffsenken vorsieht, die sogenannte "no-debit"-Verpflichtung. In einer zweiten Phase von 2026 bis 2030 wird das Nettoabbauziel der EU auf - 310 Mio. t CO2-Äquivalent erhöht, was die Union auf den Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2050 bringt. Die vorläufige Einigung muss nun vom EP und vom Rat förmlich angenommen werden. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die neuen Rechtsvorschriften im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten in Kraft.

Europabericht Nr. 19/2022 vom 28.11.2022 (PDF; 794 KB) externer Link

Kommission veröffentlicht Düngemittelstrategie

Die Kommission hat am 09.11.2022 eine Düngemittelstrategie („Mitteilung über die Gewährleistung der Ernährungssicherheit“) veröffentlicht. Düngemittel spielen eine wichtige Rolle für die Ernährungssicherheit. Ihre Produktion und ihre Kosten hängen weitgehend von Erdgas ab. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine belastet nun eine globale Mineraldünger- und Energiekrise die globale Ernährungssicherheit und die Lebensmittelpreise. Die Notwendigkeit, die allgemeine Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit unserer Lebensmittelsysteme mittel- und langfristig zu stärken, erfolgt im Einklang mit der im März 2022 angenommenen Mitteilung über die Gewährleistung der Ernährungssicherheit, der Farm to Fork-Strategie und REPowerEU. In der Mitteilung werden mehrere bewährte Verfahren und Wege skizziert, die Landwirten helfen sollen, ihren Düngemitteleinsatz zu optimieren, ihre Abhängigkeiten zu verringern und gleichzeitig Erträge zu sichern. Dazu gehören die priorisierte Gasversorgung der Düngemittelhersteller, die gezielte Unterstützung aller Marktbeteiligten (u. a. über staatliche Beihilfen), die verbesserte Markttransparenz, der Ersatz von mineralischen durch organische Düngemittel sowie Beratung und Schulung der Landwirte im Hinblick auf effizienteren und umweltschonenderen Einsatz von Düngemitteln und die Optimierung ihrer Produktionsverfahren.

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) fordert eine nachhaltige Strategie für Pflanzeneiweiß und Pflanzenöl

Der EWSA hat am 31.10.2022 in einer Initiativstellungnahme die zahlreichen Vorteile einer EU-Strategie zur Ausweitung der Produktion von Pflanzeneiweiß und Pflanzenöl hervorgehoben. Die konkreten Empfehlungen stehen im Einklang mit dem Ziel der EU, eine strategische Versorgungsautonomie zu erreichen. Zu diesen Vorteilen gehören die Verringerung der Importabhängigkeit der EU und ein Beitrag zur Entwicklung des ländlichen Raums. Die EU ist in hohem Maße von Futtermittelimporten abhängig, da 75 % der Eiweißfuttermittel aus Drittstaaten bezogen werden. Die Förderung der EU-Erzeugung von Eiweißpflanzen ist von wesentlicher Bedeutung und wird sich gleichzeitig positiv auf die biologische Vielfalt und die gesamte Umwelt auswirken und den Landwirten helfen, den Einsatz von Mineraldünger zu verringern. Zu den vielen Vorteilen einer Ausweitung des Anbaus von pflanzlichen Proteinen und Ölen in der EU und einer stärkeren Rolle des Grünlands in der Tierfütterung gehören erweiterte Fruchtfolgen, die Selbstversorgung mit Traktorenkraftstoff und eine erhöhte Verfügbarkeit von Eiweißfuttermitteln. Der EWSA empfiehlt der Kommission, sich näher mit der von der deutschen Bundesregierung eingesetzten „Zukunftskommission Landwirtschaft“ zu befassen und zu prüfen, ob dieses Format für die Entwicklung einer europäischen Eiweißstrategie geeignet wäre.

Kommission veröffentlicht Anerkennung „Oktoberfestbier“ als g.g.A.

Die Kommission hat am 28.10.2022 verkündet, dass das bayerische „Oktoberfestbier“ die Bezeichnung „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ tragen darf. Die Zutaten müssen Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser sein. Das Wasser muss aus dem Münchener Stadtgebiet und damit aus den Tertiärschichten der Münchener Schotterebene stammen. Der gesamte Herstellungsprozess des Oktoberfestbieres muss im Gebiet der Stadt München stattfinden. Die Qualitätspolitik der EU zielt darauf ab, die Namen bestimmter Erzeugnisse zu schützen, um ihre einzigartigen Eigenschaften zu fördern, die mit ihrer geografischen Herkunft und ihrem traditionellen Know-how zusammenhängen. Produktnamen können eine „geografische Angabe“ (GI) erhalten, wenn sie einen spezifischen Bezug zu dem Ort haben, an dem sie hergestellt werden. Die GI-Anerkennung ermöglicht es den Verbrauchern, Qualitätsprodukten zu vertrauen und sie zu unterscheiden und hilft gleichzeitig den Herstellern, ihre Produkte besser zu vermarkten. Die neue Bezeichnung wird in die Liste der 1.598 bereits geschützten Lebensmittel aufgenommen.

Gemeinsame Forschungsstelle veröffentlicht Waldbrandbericht 2021

Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission hat am 31.10.2022 den Waldbrandbericht 2021 vorgelegt. Die Waldbrand-Saison 2021 war – nach 2017 – die zweitschlimmste in der EU seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2006. Insgesamt sind mehr als 5.500 Quadratkilometer Land abgebrannt – das ist eine Fläche mehr als doppelt so groß wie das Saarland. Dabei verbrannten über 1.000 Quadratkilometer in geschützten Natura-2000-Gebieten, die das Reservoir der biologischen Vielfalt in der EU bilden. Laut der Analyse der vorläufigen Daten waren die Brände im laufenden Jahr noch zerstörerischer. Demnach ist 2022 bereits eine Fläche von 8.600 Quadratkilometer verbrannt. Neun EU-Länder haben neue Höchstwerte gemeldet. Obwohl die durch Waldbrände verbrannte Fläche im Jahr 2022 bemerkenswert groß war, konnte die Zahl der Toten dank der Präventionsmaßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und des EU-Katastrophenschutzverfahrens begrenzt werden.

Kommission startet Waldpartnerschaften

Die Präsidentin der Kommission Ursula von der Leyen hat am 08.11.2022 im Namen der EU fünf Vereinbarungen über Waldpartnerschaften mit Guyana, der Mongolei, der Republik Kongo, Uganda und Sambia auf der COP27-Klimakonferenz der Vereinten Nationen als Beitrag zur externen Dimension des Green Deals der EU unterzeichnet. Waldpartnerschaften stehen für den ganzheitlichen Rahmen der EU für die Zusammenarbeit im Bereich der Wälder, der darauf abzielt, die Entwaldung in den unterstützten Ländern umzukehren und somit den Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt zu verbessern. Wälder fungieren als Kohlenstoffsenken und sind sowohl für die Anpassung an den Klimawandel als auch für dessen Eindämmung von entscheidender Bedeutung.

Europabericht Nr. 18/2022 vom 14.11.2022 Downloadlink

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 17.10.2022 in Luxemburg; für Deutschland nahm Staatssekretärin Bender teil. Die Mitgliedstaaten berieten erneut über die Lage auf den Agrarmärkten infolge des Krieges in der Ukraine und wie die ergriffenen Krisenmaßnahmen wirken. Der Rat befasste sich mit der systematischen Tötung männlicher Küken, der Kofinanzierung von Veterinär- und Phytosanitärmaßnahmen, dem Wald-Monitoring, Carbon Farming, der Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern und mit der Versorgungslage bei Öko-Eiweißfuttermitteln. Die Mitgliedstaaten zeigten sich besorgt über die Steigerungen bei den Preisen der Betriebsmittel (v. a. für Mineraldünger), die besonders die viehhaltenden Betriebe sowie die Ernährungswirtschaft betreffen, sich aber auch massiv auf die Verbraucherpreise auswirken. Deutschland und Frankreich kritisierten erneut die ethisch nicht vertretbare Praxis der systematischen Tötung männlicher Eintagsküken aus Legelinien und forderten die Kommission auf, diese Praxis im Rahmen der Überarbeitung des EU-Tierschutzrechts EU-weit zu verbieten. Litauen forderte die Mitgliedstaaten auf, wieder Öko-Eiweißfuttermittel aus der Ukraine zu beziehen. Die Mitgliedstaaten sollten deshalb auf Ausnahmeregelungen verzichten, die die Fütterung von konventionellen Eiweißfuttermitteln in der biologischen Tierhaltung erlauben. Die Minister kritisierten das Vorhaben der Kommission, die Kofinanzierungssätze zur Unterstützung von Dringlichkeitsmaßnahmen und Programmen im Veterinär- und Phytosanitär-Bereich zu kürzen. Solche Kürzungen könnten die Fähigkeit der Mitgliedstaaten gefährden, das bisher erreichte hohe Niveau der Pflanzen- und Tiergesundheit sowie der Lebensmittelsicherheit in der EU aufrechtzuerhalten. Der Rat befasste sich mit der Ausgestaltung des künftigen Waldmonitorings in der EU. Die Delegationen wiesen darauf hin, dass das nationale Waldmonitoring jeweils auf die regionalen Gegebenheiten ausgerichtet sei; einige betonten dabei auch die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Der Informationsbedarf für ein Monitoring auf EU-Ebene sollte deshalb geprüft und in enger Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten auf den Zweck der Politiken abgestimmt werden. Kommissar Wojciechowski betonte in seiner Replik, dass die Kommission das Waldmonitoring und die Entwicklung von Waldstrategieplänen in gemeinsamer Zuständigkeit der EU und der Mitgliedstaaten sehe. Einige Mitgliedstaaten forderten ein Geschäftsmodell für Carbon Farming zu entwickeln und alternative Finanzierungsquellen neben der GAP zu erschließen.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels (7/2022)

Die Kommission hat am 26.10.2022 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat Juli 2022 veröffentlicht. Sowohl die Ausfuhren (- 2 %, auf rund 19 Mrd. €) als auch die Einfuhren (- 2 %, auf rund 14 Mrd. €) von Agrarlebensmitteln in der EU sind im Juli 2022 wertmäßig leicht zurückgegangen. Die Handelsbilanz der EU liegt stabil bei rund 5 Mrd. €. Trotz des Rückgangs der Gesamtausfuhrwerte stiegen die EU-Ausfuhren von Getreide, insbesondere Weizen, aber auch Gerste, vorwiegend in den Nahen Osten und nach Nordafrika Die gesamten Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU von Anfang des Jahres bis Juli erreichten 127 Mrd. €, was 14 % mehr als im Vorjahreszeitraum entspricht. Die EU ist nach wie vor der weltweit größte Exporteur von Agrar- und Lebensmitteln. Die Gesamteinfuhren der EU von Anfang des Jahres bis Juli erreichten 96 Mrd. € und liegen damit 33 % über dem Vorjahreszeitraum. Das Vereinigte Königreich ist zum wichtigsten Handelspartner der EU geworden.

Kommission legt Arbeitsprogramm 2023 vor – Schwerpunkte aus dem Bereich des StMELF

Die Kommission hat am 18.10.2022 ihr Arbeitsprogramm für 2023 veröffentlicht. Das Arbeitsprogramm 2023 enthält insgesamt 43 neue politische Initiativen zu allen sechs übergreifenden Zielen der politischen Prioritäten der Kommission. Der Bereich Landwirtschaft ist im Rahmen des Green Deal maßgeblich betroffen: Im Hinblick auf die Reduzierung von Lebensmittelabfällen soll ein Schwerpunkt im Rahmen der Abfallvermeidung gesetzt werden. Ein umfassender Rechtsrahmen für ein nachhaltiges Lebensmittelsystem soll geschaffen werden. Die Bemühungen um eine nachhaltige Bewirtschaftung und Wiederherstellung der Böden in der EU gipfeln im angekündigten Vorschlag für ein „Bodengesundheitsgesetz“. Der Bereich "neue genomische Techniken" soll über entsprechende Rechtsvorschriften geregelt werden. Wie in der Farm to Fork-Strategie angekündigt, sollen alle EU-Rechtsvorschriften zum Tierschutz umfassend überarbeitet werden (siehe hierzu auch Beiträge der übrigen Fachressorts in diesem EB).

SCoPAFF hat befristeter Verlängerung der Glyphosatzulassung formal widersprochen

Der Ständige Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) und damit die Mehrheit der Mitgliedstaaten hat am 14.10.2022 der zeitlich befristeten Verlängerung der Glyphosatzulassung formal widersprochen. Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten; gleiches gilt für Frankreich und Slowenien. Nur Kroatien, Luxemburg und Malta stimmten für die befristete Verlängerung. Die aktuelle Zulassung läuft am 15.12.2022 aus. Die Entscheidung über eine befristete Verlängerung wurde erforderlich, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Mai dieses Jahres mitgeteilt hatten, dass sie erst im Juli 2023 in der Lage seien, eine finale Stellungnahme an die Mitgliedstaaten und die Kommission zu übermitteln. Die Entscheidung über die Fristverlängerung geht nun vor eine Berufungskommission. Kann auch diese keine Einigung herbeiführen, liegt die Entscheidung allein beim Kollegium der EU-Kommissare. Eine Ablehnung der befristeten Verlängerung durch die Kommission ist nicht zu erwarten.

Kommission registriert EU-Bürgerinitiative für veganes Essen

Die Kommission hat am 18.10.2022 beschlossen, die Europäische Bürgerinitiative mit dem Titel "Europäische Bürgerinitiative für veganes Essen" grundsätzlich zuzulassen. Die Organisatoren der Initiative fordern ein Gesetz, das die ausdrückliche Bereitstellung einer veganen Alternative in privaten und öffentlichen Räumen, in denen Lebensmittel und Getränke in Europa verkauft werden, vorschreibt. Sie behaupten, dass dies dem aufkommenden kollektiven Bewusstsein für die Rechte der Tiere Rechnung tragen und zur Bekämpfung der Klimakrise beitragen würde, indem der Konsum von pflanzlichen Lebensmitteln erhöht und die Kosten für Lebensmittel gesenkt würden. Da diese Europäische Bürgerinitiative die formalen Voraussetzungen erfüllt, hält die Kommission sie für rechtlich zulässig. Die Kommission hat den Vorschlag zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht inhaltlich geprüft. Nach der Registrierung haben die Organisatoren nun sechs Monate Zeit, um die Unterschriftensammlung zu eröffnen. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Mio. Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die Kommission reagieren. Sie kann entscheiden, ob sie den Antrag weiterverfolgt oder nicht und muss ihre Gründe dafür darlegen.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu Beistoffen in Pflanzenschutzmitteln

Die Kommission hat am 21.10.2022 eine Konsultation zu einer Durchführungsverordnung in Bezug auf Beistoffe in Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht. Im Rahmen der Initiative sollen harmonisierte Kriterien und Verfahren zur Ermittlung unzulässiger Beistoffe festgelegt werden und zwar in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Damit das erzielte Maß an Sicherheit gleich ist, sollen die Kriterien äquivalent zu denjenigen für Wirkstoffe sein. Rückmeldungen sind möglich bis 18.11.2022. Die Annahme durch die Kommission soll noch im Jahr 2022 erfolgen.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu Verzeichnis im ökologischen Landbau zugelassener Erzeugnisse und Stoffe

Die Kommission hat am 24.10.2022 eine Konsultation zur Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 veröffentlicht, die im ökologischen Landbau zugelassene Erzeugnisse und Stoffe regelt. Gemäß den EU-Vorschriften dürfen in der ökologischen Landwirtschaft nur Stoffe und Erzeugnisse verwendet werden, bei denen natürliche Systeme und Kreisläufe geachtet und die Boden-, Wasser- und Luftqualität sowie die Gesundheit von Pflanzen und Tieren geschützt und verbessert werden. Die Kommission möchte mit dieser Durchführungs-VO das entsprechende Verzeichnis zugelassener Erzeugnisse und Stoffe aktualisieren. Rückmeldungen sind möglich bis 21.11.2022. Die Annahme durch die Kommission soll noch im Jahr 2022 erfolgen.

Europabericht Nr. 17/2022 vom 28.10.2022 (PDF; 899 KB) externer Link

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels (6/2022)

Die Kommission hat am 03.10.2022 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat Juni 2022 veröffentlicht. Der Wert des EU-Agrar- und Lebensmittelhandels hat im Juni 2022 einen Gesamtwert von rund 34 Mrd. € erreicht (Rückgang um knapp 3 % ggü. Mai 2022 und Anstieg um 24 % ggü. Juni 2021). Der Überschuss aus dem Agrar- und Ernährungshandel wuchs deutlich und belief sich auf rund 5 Mrd. €, ein Anstieg von 33 % gegenüber dem Vormonat. Die Exporte stiegen geringfügig auf rund 20 Mrd. € (+1 % gegenüber dem Vormonat), während die Importe auf rund 15 Mrd. € geschätzt wurden, 7 % weniger als im Mai. Die Exporte in die Ukraine stiegen im Vergleich zum Juni letzten Jahres um 25 % auf 275 Mio. €. Dies war vor allem auf die Exporte von Gemüse und Schweinefleisch zurückzuführen. Nach der Einführung von Solidaritätskorridoren und der vorübergehenden Liberalisierung des Handels stiegen die Importe aus der Ukraine im Juni. Deutliche Zuwächse wurden bei den Importen von Ölsaaten (+92 Mio. €) und Ölen (+90 Mio. €) verzeichnet. Auch die Einfuhren von Geflügel und Getreide stiegen um 17 Mio. € bzw. 11 Mio. €. Das Ausfuhrvolumen von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen aus der EU stieg vor allem bei Getreide. Betrachtet man die tierischen Produkte, so stiegen die Exporte von Rind- und Kalbfleisch, Milchprodukten sowie Schafen und Ziegen, während die Geflügelexporte leicht zurückgingen. Die Einfuhren gingen bei Getreide und Ölsaaten aber auch bei Obst- und Gemüse deutlich zurück und zwar um 206 Mio. €. Dies war auf eine Verringerung der Importmengen zurückzuführen. Den deutlichsten Rückgang verzeichneten die Getreideeinfuhren aus Brasilien, um 60 %, und die der Ölsaaten um 31 %.

Kommission gibt Ausblick auf Agrarmärkte

Die Kommission hat am 05.10.2022 ihren kurzfristigen Ausblick auf die Agrarmärkte veröffentlicht: Die landwirtschaftliche Erzeugung in der EU ist nach wie vor von den Folgen des russischen Krieges in der Ukraine stark betroffen. Neben der geopolitischen Instabilität verzeichnete die EU einen der heißesten Sommer der Geschichte, der die Sommerkulturen wie Mais, Sojabohnen und Sonnenblumen erheblich beeinträchtigte. Die meteorologischen Bedingungen waren auch für Viehzüchter und Tiere, die unter Hitzestress und weniger Futter litten, schwierig. Trotz offensichtlich herausfordernder Bedingungen ist der EU-Agrarsektor gut aufgestellt und weitgehend stabil. Die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln ist in der EU nicht gefährdet. Darüber hinaus werden die Getreideausfuhren der EU voraussichtlich 51 Mio. t erreichen, was rund 7 % über dem Vorjahr und mehr als 20 % über dem Fünfjahresdurchschnitt liegt. Die EU wird weiterhin ihren Teil zur globalen Ernährungssicherheit beitragen. Die Verfügbarkeit von Düngemitteln für die kommende Saison ist eine weitere Herausforderung für den Agrarsektor. Weiterhin hohe Preise und eine reduzierte Produktion und Verwendung von Düngemitteln könnte sich auf die Pflanzenproduktion im Jahr 2023 auswirken und auch die Getränke- und Fleischverarbeitungsbranche beeinflussen, die Nebenprodukte des Produktionsprozesses von Düngemitteln verwendet. Die gesamte Getreideerzeugung in der EU wird voraussichtlich rund 271 Mio. t erreichen. Der stärkste Rückgang betrifft Mais mit rund 56 Mio. t, ein Rückgang von rund 24 % gegenüber dem Vorjahr. Dank der höheren erwarteten Erträge bei Eiweißpflanzen wird die EU-Erzeugung schätzungsweise auf über 4 Mio. t steigen. Der Frischobstverbrauch geht zurück, was hauptsächlich auf steigende Preise zurückzuführen ist. Für 2022/2023 wird erwartet, dass der EU-Verbrauch von frischen Äpfeln und Orangen leicht auf 12 kg pro Kopf zurückgehen wird. Das heiße und trockene Wetter dieses Sommers verursachte nicht nur Hitzestress für die Kühe, sondern führte auch zu einer geringeren Verfügbarkeit und Qualität von Gras. Um dies zu bewältigen, griffen die Landwirte teils bereits auf die Winterfuttervorräte zurück bzw. stockten ihre Viehbestände ab. Infolgedessen wird erwartet, dass die jährliche EU-Milchanlieferung um 0,5 % zurückgehen wird. Tierhalter gehören zu denen, die am stärksten von den Rekordenergie- und Inputkosten betroffen sind. Trotz hoher Erlöse für Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch schränken diese schwierigen Bedingungen die Produktion in diesen drei Sektoren ein, weshalb die Erzeugung in 2022 rückläufig sein wird.

Start des EU-GAP-Netzes

Die Kommission hat am 06.10.2022 im Vorgriff auf die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2023 das sog. "Europäische GAP-Netzwerk" installiert. Das EU-GAP-Netzwerk, das aus über 300 Mitgliedern aus Verwaltung, Verbänden und Privatpersonen zählt, zielt darauf ab, den Informationsfluss über die Landwirtschaft und die Politik für den ländlichen Raum innerhalb der EU zu optimieren, die Umsetzung und Bewertung der GAP-Strategiepläne zu unterstützen und die Innovation des Sektors zu fördern. Die beiden bestehenden Netzwerke – das Europäische Netzwerk für die Entwicklung des ländlichen Raums, einschließlich seines Evaluierungsteils, und die Europäische Innovationspartnerschaft für die Landwirtschaft (EIP-AGRI) – sind zum neuen EU-GAP-Netzwerk verschmolzen. Das EU-GAP-Netzwerk wird unter anderem thematische Gruppensitzungen und Workshops zum Kapazitätsaufbau sowie größere Seminare für ein breites Publikum organisieren. Sie wird Fakten und Zahlen zur Programmplanung und Durchführung der GAP liefern und monatlich einen Newsletter mit relevanten Informationen über die GAP verteilen. Ein Evaluierungs-Helpdesk wird den Interessenträgern des EU-GAP-Netzwerks auch helfen, besser zu verstehen, wie die Leistung der GAP bewertet werden kann und wie sie in Zukunft verbessert werden könnte.

Europäisches Parlament: Aussprache zur Notwendigkeit einer EU-Strategie für Düngemittel

Im Plenum des Europäischen Parlamentes (EP) fand am 06.10.2022 eine Aussprache zur Notwendigkeit einer EU-Strategie für Düngemittel zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit in Europa statt. Agrarkommissar Wojciechowski verwies darauf, dass die Düngerpreise in der EU von September 2021 bis September 2022 um 149 % gestiegen seien. Wegen der hohen Erdgaspreise habe die Düngerindustrie in der EU die Produktion von Stickstoffdünger teilweise eingestellt oder um bis zu 70 % reduziert. Dass es bisher nicht zu Versorgungsengpässen gekommen sei, führte er auf eine um 20 % verringerte Nachfrage der Landwirte nach Mineraldünger und höhere Einfuhren aus anderen Exportländern als Russland zurück. Der Agrarkommissar hat für Ende dieses Monats eine Mitteilung zur Düngemittelversorgung angekündigt. Er setzt auf eine stabile Düngerproduktion in der EU, aber auch auf eine Kreislaufwirtschaft und eine optimierte Präzisionslandwirtschaft, die insgesamt mit weniger Nährstoffen auskommt. Wojciechowski wies darauf hin, dass die Kommission die Aufhebung bestimmter Einfuhrzölle vorgeschlagen habe. Die Abschaffung aller Antidumping-Maßnahmen sieht er allerdings kritisch, weil dadurch langfristig die europäische Düngemittelindustrie gefährdet werden könnte. Mehrere Abgeordnete vertraten die Auffassung, dass der Kreislauf der Nährstoffe durch eine bessere Verteilung der Tierbestände gestärkt werden sollte. Während die Viehbestände in einigen Regionen Europas und damit auch deren organischer Dünger konzentriert seien, sei die Nutztierhaltung in anderen Regionen geradezu "ausgestorben". Die Politik der "Tierreduzierung" müsse ein Ende haben. Der Blick sei auch auf die negativen Auswirkungen, die von mineralischen Düngemitteln auf das Klima und die Biodiversität ausgehen, zu richten. Das Modell der konventionellen Agrarproduktion und ihrer Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sei sehr verwundbar.

Europäisches Parlament nimmt Trilog zur Agrarstatistik an

Das Europäische Parlament (EP) hat am 04.10.2022 die Anfang Juni erzielte Trilog-Einigung zur Novellierung der Verordnung über die Statistik der landwirtschaftlichen Inputs und Outputs (SAIO) mit 555 Stimmen, bei 42 Gegenstimmen und 23 Enthaltungen, angenommen. Die Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und soll ab dem 01.01.2025 gelten. Konkret soll ab dem Jahr 2028 die entsprechende Datenerhebung jährlich erfolgen und ab 2030 auch veröffentlicht werden. Erste Datensammlungen sollen aber bereits ab 2026 erfolgen. Im Weiteren sollen die in Verkehr gebrachten und bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten verwendeten Wirkstoffe nach repräsentativen Kulturen und behandelten Flächen aufgelistet und jährlich veröffentlicht werden. Die Methodik dazu soll während des Übergangszeitraums ab 2026 entwickelt werden. In Bezug auf den ökologischen Landbau hatte man sich darauf verständigt, dass die verfügbaren Statistiken und Datensätze mit denen des konventionellen Landbaus weitgehend kohärent sein sollen. Die SAIO-Verordnung ist Teil der Modernisierung der europäischen Agrarstatistik, die Stück um Stück digitalisiert. Die Anpassung der Statistiken – insbesondere hinsichtlich der von der Landwirtschaft genutzten Betriebsmittel – soll dazu beitragen, die Kenntnisse über die landwirtschaftlichen Praktiken und die Agrarproduktion im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik, den Green Deal und die darin enthaltene Farm to Fork-Strategie zu verbessern.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu Durchführungsverordnung über Aufzeichnungspflicht von Pflanzenschutzmitteln

Die Kommission hat am 06.10.2022 eine Konsultation zu einer Durchführungsverordnung veröffentlicht, die die Aufzeichnungspflicht für berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln regeln soll. Gemäß den EU-Vorschriften über Pflanzenschutzmittel (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) führen berufliche Verwender Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel, in denen Folgendes vermerkt ist: die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde. Im Rahmen dieser Initiative wird festgelegt, wie diese Informationen aufzuzeichnen sind und dass die Aufzeichnungen in elektronischer Form geführt werden. Rückmeldungen sind möglich bis 03.11.2022. Die Annahme durch die Kommission ist für das erste Quartal 2023 geplant.

Europäische Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten!" erreicht erforderliche Unterstützungen

Die Bürgerinitiative "Bienen und Bauern retten! Eine bienenfreundliche Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt" hat die Schwelle von einer Mio. Unterstützungsbekundungen von EU-Bürgern erhalten, wobei mehr als die Hälfte der Unterschriften aus Deutschland stammt. Sie verfolgt das Ziel, synthetische Pflanzenschutzmittel bis 2035 komplett zu verbieten, die biologische Vielfalt wiederherzustellen und die Landwirte bei diesem Übergang zu unterstützen. Die Kommission wird sich in den nächsten Wochen mit den Organisatoren treffen, um die Initiative im Detail zu besprechen. Anschließend wird das Europäische Parlament eine öffentliche Anhörung organisieren. Die Kommission hat bis zum 07.04.2023 Zeit, ihre offizielle Antwort vorzulegen, in der sie darlegt, welche Maßnahmen sie zu ergreifen gedenkt: ob sie Rechtsvorschriften vorschlagen, andere nicht-legislative Maßnahmen ergreifen oder gar nicht tätig werden will (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB).

Kommission möchte rescEU-Flotte verstärken

Die Kommission schlug am 05.10.2022 vor, 170 Mio. € aus dem EU-Haushalt für die Verstärkung der rescEU-Flotte am Boden und aus der Luft zur Waldbrandbekämpfung ab Sommer 2023 bereitzustellen. Die rescEU-Übergangsflotte würde damit über insgesamt 22 Flugzeuge und 4 Hubschrauber sowie über mehr vorbereitete Bodenteams verfügen. Ab 2025 soll die Flotte durch eine beschleunigte Beschaffung von Flugzeugen und Hubschraubern weiter verstärkt werden. Die Waldbrände in der EU nehmen an Umfang, Häufigkeit und Intensität zu. Bis zum 01.10.2022 zeigen die Daten für 2022 einen Anstieg der verbrannten Fläche um 30 % im Vergleich zum vorhergehenden schlimmsten Jahr (2017) und einen Anstieg um mehr als 170 % gegenüber der durchschnittlichen verbrannten Fläche seit Beginn der Aufzeichnungen auf EU-Ebene im Jahr 2006.

Europabericht Nr. 16/2022 vom 17.10.2022 (PDF; 999 KB) externer Link

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 26.09.2022 in Brüssel, um sich über die aktuelle Marktlage und die Situation in der Ukraine auszutauschen.Die Minister begrüßten das relativ stabile Niveau der Getreideproduktion sowie die Wiedereröffnung der Schwarzmeerhäfen, betonten jedoch, dass die derzeitige Lage sowohl in der Ukraine als auch weltweit schwierig bleibe. Die EU-Getreideernte sei mit rd. 273 Mio. t etwa 7 % niedriger ausgefallen als im letzten Jahr. Die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Düngemitteln stelle eine weitere Herausforderung dar. Der Kommissionsvorschlag, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln über eine neue Verordnung bis 2030 zu halbieren und den Einsatz in „sensiblen Gebieten“ komplett zu untersagen, stieß auf breite Ablehnung bei den Mitgliedstaaten (Ausnahme: D und NL). Die zuständige Kommissarin Kyriakides zeigte sich kompromissbereit, insbesondere bezüglich der Regelungen zu den sensiblen Gebieten. Kommissar Sinkevičius betonte, dass die Industrieemissions-RL zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Betriebe beitrage, indem sie einen Beitrag zur ihrer Krisenvorsorge und Widerstandsfähigkeit leiste. Die Mitgliedstaaten sind sich weitestgehend darin einig (Ausnahme: D, DK, NL, SWE), dass die landwirtschaftliche Erzeugung in Bezug auf die Emissionen nicht auf das gleiche Niveau wie die Industrieproduktion gestellt werden kann. Die vorgesehenen Anpassungen hätten erhebliche Auswirkungen auf viele Tierhalter, v. a. die Ausweitung auf die Rinderhaltung. Zudem würden die Unterschiede im Hinblick auf extensive Haltungsformen, wie die ökologische Tierhaltung nicht berücksichtigt. Gegenstand der Kritik war insbesondere der abgesenkte, teils als zu pauschal erachtete Schwellenwert, wodurch ein Vielfaches der Betriebe unter die Richtlinie fallen. Bei diesen handele es sich oftmals um kleine Familienbetriebe, für die die hohen Verwaltungslasten und ein zu großer Investitionsdruck gerade in aktuellen Krisenzeiten schwer zu schultern seien. Die Mehrheit der EU-Landwirtschaftsminister hat sich für eine Aktualisierung und flexiblere Anwendung der rund 30 Jahre alten Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie im Umgang mit Beutegreifern (Wolf/Braunbär) ausgesprochen. Auf großen Anklang war dazu eine Initiative Österreichs gestoßen, in der auf einen gesamteuropäischen Ansatz gepocht wird. Die Minister diskutierten über die Zukunft der Lebensmittelkennzeichnung und der Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen. Diese Diskussion fand im Vorfeld des erwarteten Legislativvorschlags statt, der derzeit von der Kommission vorbereitet und voraussichtlich erst 2023 veröffentlicht wird.

Erklärung der EU und weiterer Staaten zur globalen Ernährungssicherheit im Rahmen der UN-Generalsversammlung

Die Staats- und Regierungschefs von Deutschland, Spanien, den USA, der Afrikanischen Union, der Europäischen Union, von Kolumbien, Indonesien und Nigeria haben anlässlich eines Treffens am 20.09.2022 im Rahmen der 77. UN-Generalsversammlung eine gemeinsame Erklärung zur globalen Ernährungssicherheit abgegeben. Sie bekräftigten angesichts der aktuellen Situation ihre Entschlossenheit, dringend, in großem Umfang und gemeinsam zu handeln, um auf die dringenden Bedürfnisse von Hunderten von Millionen Menschen weltweit im Bereich der Ernährungssicherheit zu reagieren. Eine widerstandsfähigere Landwirtschaft und Nahrungsmittelsysteme sollen entlang von sieben spezifischen Aktionslinien aufgebaut werden. So ist zusammenfassend u. a. Folgendes geplant: Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Spenden und Sachspenden für wichtige humanitäre Organisationen für lebensrettende humanitäre Soforthilfe; Offenhalten der Nahrungsmittel-, Düngemittel- und Agrarmärkte und Vermeidung ungerechtfertigter restriktive Maßnahmen wie Exportverbote; Steigerung der Düngemittelproduktion; Beschleunigung der Bemühungen zur Unterstützung einer nachhaltigen Landwirtschaft und nachhaltiger Nahrungsmittelsysteme durch Stärkung der landwirtschaftlichen Produktivität; Erhöhung der Investitionen in Forschung und Technologie; Überwachung der Märkte, die sich auf die Ernährungssysteme auswirken, einschließlich der Terminmärkte.

Kommission veröffentlicht Bilanz des CETA-Abkommens zwischen der EU und Kanada

Die Kommission hat am 21.09.2022 angesichts des fünfjährigen Jubiläums des vorläufigen Inkrafttretens des CETA-Abkommens zwischen der EU und Kanada Bilanz gezogen. Das Abkommen ist seit der Zustimmung des Europäischen Parlaments seit 21.09.2017 vorläufig in Kraft. Für ein vollständiges Inkrafttreten bedarf das Abkommen u. a. noch der Ratifizierung aller nationaler Parlamente. So hat auch Deutschland das Abkommen bisher nicht ratifiziert. Dennoch habe das Abkommen laut der Kommission den Handel der EU mit Kanada angekurbelt und der EU eine verlässliche und vertrauenswürdige Bezugsquelle für wichtige Ressourcen wie Energie und Rohstoffe verschafft. In den letzten fünf Jahren habe der bilaterale Warenhandel zwischen der EU und Kanada insgesamt um 31 % zugenommen. Ein besonders starkes Wachstum sei beim Handel mit Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu verzeichnen. Dort gab es einen mehr als 40 %-igen Anstieg. Die deutschen Warenexporte nach Kanada stiegen um 8 %. Für Fleisch und essbare Innereien von Rindern habe sich in Kanada ein neues Geschäftsfeld ergeben (siehe hierzu auch Beitrag des StMWi in diesem EB).

Kommission verleiht Bio-Auszeichnungen

Die Kommission hat am 23.09.2022, dem Tag des Ökologischen Landbaus, in acht Kategorien Bio-Auszeichnungen vergeben. Die Preisträger kommen aus Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Kroatien, Österreich, Spanien und Schweden und stehen allesamt für Wachstum und Innovation des europäischen Bio-Sektors und der Bio-Wertschöpfungskette sowie deren Beitrag zur Verringerung der Auswirkungen der Landwirtschaft auf Klima und Umwelt. Das Unternehmen Goodvenience.bio aus Magdala/Thüringen hat in der Kategorie bestes Bio-KMU gewonnen. Die kleine Manufaktur stellt Brühen, Suppen, Soßen, Gewürze und Öl in Bio-Qualität her. Der Schwerpunkt liegt auf einer nachhaltigen, kreislauforientierten und innovativen Produktion und der Förderung einer gesunden Ernährung, unter anderem über einen Rezept-Blog und Kochvideos. Mit der ersten Vergabe der EU-Bio-Auszeichnungen feiern das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission zum zweiten Mal den EU-Bio-Tag, der letztes Jahr ins Leben gerufen wurde. Die Preisträger wurden aus über 200 Bewerbungen aus 26 Mitgliedstaaten ausgewählt. Die Jury setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommission, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen, von COPA-COGECA und IFOAM Organics Europe sowie aus Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Parlaments und des Rates der EU.

COPA-Dachverband bestätigt Präsidentin Christiane Lambert im Amt

Das Präsidium des Dachverbands der europäischen Bauernverbände (COPA) hat am 23.09.2022 Christiane Lambert einstimmig in ihrem Amt als Präsidentin bestätigt. Copa vertritt die Interessen von über 22 Millionen europäischen Landwirten und ihren Familienmitgliedern gegenüber den EU-Institutionen und anderen relevanten europäischen Steakholdern. Die Präsidentin des französischen Bauernverbandes (FNSEA) führt den EU-Dachverband bereits seit zwei Jahren an. Neben Lambert wurden auch die sechs COPA-Vizepräsidenten gewählt. Neuer Erster Vizepräsident ist der Vorsitzende von Confagricoltura, dem Verband der großen italienischen Landwirtschaftsbetriebe, Massimiliano Giansanti. Als weitere COPA-Vizepräsidenten fungieren der Präsident des spanischen Bauernverbandes (ASAJA), Pedro Gallardo, sowie Mladen Jakopovic vom kroatischen Verband HPK und der Präsident des irischen Bauernverbandes (IFA), Tim Cullinan. Komplettiert wird diese Riege durch Marius Mihai Micu vom rumänischen Bauernverband (AAC) und den Vorsitzenden des schwedischen Bauernverbandes (LRF), Palle Borgström. Präsidentin Lambert hob hervor, dass sie sich nach den Erfahrungen aus ihrer ersten Amtszeit der Herausforderungen, die in den nächsten zwei Jahren auf den Berufsstand in der EU zukommen dürften, besonders bewusst sei. Man werde sich mit zahlreichen Krisen und deren Folgen auseinandersetzen müssen.

Kommission veröffentlicht Konsultation zu Düngemitteln aus tierischen Nebenprodukten

Die Kommission hat am 26.09.2022 eine öffentliche Konsultation zur Verwendung tierischer Nebenprodukte als Düngemittel veröffentlicht. Für bestimmte Düngemittel, die tierische Nebenprodukte enthalten, sollen Bedingungen geregelt werden, die ein Inverkehrbringen ohne weitere amtliche Kontrollen zulassen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem EB). Rückmeldungen sind möglich bis 24.10.2022.

Europabericht Nr. 15/2022 vom 03.10.2022 (PDF; 778 KB) externer Link

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister kamen am 16.09.2022 zu einem informellen Treffen in Prag zusammen. Neben den EU-Ministern nahmen auch die Landwirtschaftsminister der Ukraine, Georgiens und der Republik Moldau teil. Schwerpunktthema war erneut die Ernährungssicherheit und die Rolle der EU-Landwirtschaft im Rahmen einer nachhaltigen globalen Nahrungsmittelproduktion. Die Diskussionen fokussierten sich auf zukünftige Trends und Lösungen, die dazu beitragen werden, die Zahl der hungernden Menschen auf der Welt zu reduzieren. Die Lage auf den Agrarmärkten ist nach wie vor angespannt: Die Minister beklagen neben dem Mangel an Getreide und Ölsaaten aufgrund der Verringerung der Exportkapazitäten und der Beschlagnahme oder Zerstörung von Getreidelagern in der Ukraine auch die Unterbrechung des Flusses landwirtschaftlicher Betriebsmittel, insbesondere von Mineraldüngemitteln und Brennstoffen, deren Verfügbarkeit sich erheblich verschlechtert hat und deren Preise dramatisch gestiegen sind. Die Folgen der Nahrungsmittelknappheit sind nicht nur direkt, sondern auch indirekt, beispielsweise über eine verstärkte Migration zu spüren. Mit der Farm to Fork- und Biodiversitätsstrategie hat sich die Kommission Ziele gesetzt, um den Verbrauch von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern zu reduzieren, was zwangsläufig zu einem Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion führen wird. Um dies auszugleichen und der Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung Rechnung zu tragen, haben die Minister sogenannte neue genomische Techniken als potenzielles innovatives Instrument für den Agrar- und Lebensmittelsektor intensiv diskutiert. Der nächste Agrarrat findet am 26.09.2022 in Brüssel statt.

Kommission veröffentlicht Bericht über Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels (Mai 2022)

Die Kommission hat am 06.09.2022 ihren Bericht über die Handelsbilanz des Agrar- und Lebensmittelhandels für den Monat Mai 2022 veröffentlicht. Der Wert des EU-Agrar- und Lebensmittelhandels hat im Mai 2022 einen Gesamtwert von rund 35 Mrd. € erreicht (Anstieg um 11 % gegenüber April 2022 und um 32 % gegenüber Mai 2022). Dieser Anstieg ist vor allem durch den anhaltenden Anstieg der Rohstoffpreise bedingt. Die Ausfuhren beliefen sich auf rund 20 Mrd. €. Dies spiegelt ein Wachstum von 8 % im Vergleich zum Vormonat und 21 % gegenüber Mai 2021 wider. Hierbei wurden höhere Mengen an Weizen und Mais, aber geringere Mengen an anderen Getreidesorten exportiert. Die Ausfuhren in die Ukraine haben sich auf das Niveau vor der russischen Invasion erholt und stiegen monatlich um 27 % auf 233 Mio. €. Die Ausfuhren von Gemüse und Schweinefleisch in die Ukraine überstiegen die Werte für das Vorjahr sowohl hinsichtlich des Wertes (+ 102 %) als auch des Volumens (+ 148 %) deutlich. Die Einfuhren erreichten mit einem Wert von 15,6 Mrd. € ein Rekordniveau, was einem Anstieg um 15 % gegenüber April 2022 und 48 % mehr als im Mai 2021 entspricht. Dies ist vor allem auf einen starken Anstieg der Importmengen von Mais und höhere Preise für Kaffee und Nüsse zurückzuführen. Insbesondere die Einfuhren aus Brasilien stiegen aufgrund von Preis- und Mengenerhöhungen um 41 % und 84 % gegenüber Mai 2021. Hierbei verzeichnen Ölsaaten und Getreide die größten Zuwächse. Auch die Importe aus der Ukraine stiegen um 36 %. Auch hier tragen gerade Ölsaaten und Getreide zum Anstieg bei.

Kommission genehmigt erste nationale GAP-Strategiepläne

Die Kommission hat am 13.09.2022 die GAP-Strategiepläne für Österreich und Luxemburg gebilligt. Dies ist das zweite Genehmigungspaket der GAP-Strategiepläne nach der Genehmigung der Pläne für Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Polen, Portugal und Spanien am 31.08.2022. Für die GAP werden im Zeitraum 2023 - 2027 Mittel in Höhe von 270 Mrd. € bereitgestellt. Die Kommission strebt nun eine rasche Genehmigung der 19 verbleibenden Pläne an. Dabei sei ausschlaggebend, wie gut und wie schnell die Mitgliedstaaten auf die Bemerkungen der Kommission zu den Entwürfen der Strategiepläne reagieren.

Kommission nimmt Durchführungs-VO zur Überwachung der Umsetzung der GAP ab 2023 an

Die Kommission hat am 12.09.2022 eine Durchführungsverordnung (EU 2022/1475) angenommen, die einen gemeinsamen Rahmen für die Überwachung und Bewertung der Ergebnisse der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und damit der Umsetzung der GAP Strategiepläne bietet. Dieser Beschluss enthält auch klare Vorschriften für die detaillierten Informationen, die die Mitgliedstaaten erheben müssen, damit sie vor Beginn der neuen GAP am 01.01.2023 die geeigneten IT-Instrumente und Sammelsysteme entwickeln können. Die Durchführungsverordnung stellt einen wichtigen Schritt im Hinblick auf die allgemeine Neuausrichtung der GAP i.S. der Ergebnisorientierung dar. Bei der Bewertung ihrer GAP-Strategiepläne wird von den Mitgliedstaaten erwartet, dass sie ihre Erfolgsfaktoren bewerten; beispielsweise die Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft, die Stabilität oder Steigerung des landwirtschaftlichen Einkommens, die Verbesserung der Nährstoffbilanz auf landwirtschaftlichen Flächen oder das Wachstum ländlicher Unternehmen. Die Vorteile der GAP-Strategiepläne müssen auch zu vertretbaren Kosten und zu einem Faktor der Vereinfachung sowohl für die Begünstigten als auch für die Verwaltung erreicht werden. Dank dieser detaillierten Daten werden die Kommission sowie unabhängige Analysten und Forscher in der Lage sein, den Beitrag der GAP zu ihren zehn spezifischen Zielen zu bewerten. Diese Daten werden auch zur Vorbereitung der nächsten GAP sowie zur Umsetzung mehrerer Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofs verwendet.

Kommission vereinfacht Einsatz biologischer Pflanzenschutzmittel

Die Kommission hat am 31.08.2022 durch die Änderung von vier Verordnungen den Einsatz biologischer Pflanzenschutzmittel vereinfacht. So können u. a. Mikroorganismen als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln schneller zugelassen werden. Landwirte sollen dadurch chemische Pflanzenschutzmittel besser ersetzen können. Die neuen Regelungen sollen dabei helfen, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 % zu reduzieren. Die neuen Regelungen treten am 21.11.2022 in Kraft.

Europäisches Parlament: Plenum nimmt Entschließung zur neuen EU-Waldstrategie 2030 an

Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 13.09.2022 die Entschließung „Eine neue EU-Waldstrategie für 2030 – Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Europa“ mit 417 Stimmen bei 144 Gegenstimmen und 67 Enthaltungen angenommen. Das EP fordert eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in der EU, die den örtlichen Gegebenheiten und den Stimmen der Waldbesitzer Rechnung trägt. Die Abgeordneten betonten, dass Wälder sowohl für die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen als auch für Arbeitsplätze v. a. im ländlichen Raum von wesentlicher Bedeutung seien. Nur eine dynamische, nachhaltige und aktive Bewirtschaftung der Wälder werde ihre Widerstandsfähigkeit und erfolgreiche Anpassung an das sich verändernde Klima ermöglichen. Gleichzeitig erfordern die Vielfalt der Wälder, die Klimabedingungen, die Eigentumsverhältnisse und die Formen der Verwaltung in der EU, dass die Bewirtschaftung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Hand in Hand mit den Waldbesitzern entwickelt werde. In diesem Zusammenhang sollten Förderprogramme, freiwillige Zahlungen für Ökosystemleistungsprogramme und Forschungsmittel insbesondere für kleinere Waldbesitzer zur Verfügung gestellt werden.

Europäisches Parlament: Plenum nimmt Standpunkt zu „Entwaldungsfreien Lieferketten“ an

Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am 13.09.2022 mit 453 Stimmen bei 57 Gegenstimmen und 123 Enthaltungen seinen Standpunkt zur Verordnung über Entwaldungsfreie Lieferketten angenommen. Das EP drängt bei der geplanten Verordnung zur Schaffung entwaldungsfreier Lieferketten auf eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs. Mehr Produkte sollen einbezogen werden. Nach Inkrafttreten der Verordnung dürften damit keine der betroffenen Produkte mehr auf den EU-Markt gelangen, wenn sie auf Flächen hergestellt wurden, die nach 2019 der Entwaldung oder Waldschädigung zum Opfer gefallen sind. Beispielsweise dürfte ein Holzschrank, der aus dem Holz eines im Januar 2020 gerodeten Tropenwaldstückes hergestellt wurde, nicht mehr in der EU verkauft werden. Nach der Vorstellung des Parlaments würde dies den Verbrauchern garantieren, dass sie mit ihrem Kauf der betreffenden Produkte nicht zur Zerstörung von Wäldern, insbesondere „unersetzlicher Tropenwälder“, beitragen. Nach Ansicht der Abgeordneten wird damit der Beitrag der EU zum Klimawandel und zum Artensterben verringert. Des Weiteren drängen die Europaabgeordneten darauf, dass die Unternehmen nachweisen, dass importierte Waren im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsbestimmungen hergestellt worden sind und die Rechte der indigenen Völker dabei respektiert werden. Der Vorschlag der Kommission bezieht sich auf Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz. Betroffen sind auch Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden wie etwa Leder, Schokolade und Möbel. Das Parlament will nun auch Schweinefleisch, Schafe und Ziegen, Geflügel, Mais und Kautschuk sowie Holzkohle und bedruckte Papierprodukte einbeziehen. Der Stichtag soll um ein Jahr auf den 31.12.2019 vorverlegt werden. Das Parlament möchte außerdem zusätzliche Auflagen für Finanzinstitute (Prüfungstatbestand „Entwaldung“ bei der Kreditvergabe u. a. an kleine und mittlere Unternehmen), damit deren Aktivitäten nicht zur Entwaldung beitragen. Kein Land und kein Rohstoff sollen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Unternehmen müssten die Risiken in ihren Lieferketten für den EU-Markt mit der gebotenen Sorgfalt bewerten. Auf der Grundlage einer transparenten Bewertung müsste die Kommission innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung Länder oder Teile davon in die Kategorien geringes, normales oder hohes Risiko einteilen. Für Produkte aus Ländern mit geringem Risiko gelten dann weniger Verpflichtungen. Mit diesem Standpunkt geht das Parlament in den Trilog mit den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission über das endgültige Gesetz.

Green Deal: Europäisches Parlament nimmt Standpunkte zur Energie-Effizienz- und Erneuerbare-Energien-Richtlinie an

Das Plenum des Europäisches Parlament (EP) hat am 14.09.2022 mit 418 Stimmen bei 109 Gegenstimmen und 111 Enthaltungen seinen Standpunkt zur Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) angenommen. Bis zum Jahr 2030 sollen nach dem Willen des Parlaments erneuerbare Energien deutlich mehr genutzt und der Energieverbrauch stark reduziert werden. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch der EU soll bis 2030 auf 45 % erhöht werden. Die Abgeordneten nahmen auch Änderungsanträge an, die eine schrittweise Senkung des Anteils von Primärholz als erneuerbare Energie fordern. In den Rechtsvorschriften werden auch Unterziele für Branchen wie Verkehr, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte festgelegt. Jeder Mitgliedstaat muss zwei grenzüberschreitende Projekte zum Ausbau von Ökostrom entwickeln. Mitgliedstaaten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100 TWh müssen bis 2030 ein drittes Projekt entwickeln. In einer weiteren Abstimmung legten die Abgeordneten die Position des EP für die Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) fest. Der Text wurde mit 469 Stimmen gegen 93 bei 82 Enthaltungen angenommen. Die Abgeordneten sprechen sich für eine Erhöhung des EU-Ziels für die Senkung des End- und Primärenergieverbrauchs aus, so dass die Mitgliedstaaten gemeinsam sicherstellen müssen, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 40 % und der Primärenergieverbrauch um 42,5 % im Vergleich zu den Prognosen von 2007 gesenkt wird. Dies entspricht 740 bzw. 960 Mio. t RÖE (Millionen Tonnen Rohöleinheiten) für den End- und Primärenergieverbrauch. Die Mitgliedstaaten sollen verbindliche nationale Beiträge zur Erreichung dieser Ziele festlegen. Die Ziele sollen durch Maßnahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene in verschiedenen Sektoren – z. B. öffentliche Verwaltung, Gebäude, Unternehmen, Datenzentren – erreicht werden. Die Abgeordneten und die tschechische Ratspräsidentschaft werden nun in die Trilog-Verhandlungen über die Gesetzentwürfe eintreten, zu denen die EU-Minister bereits im Juni 2022 ihren Standpunkt festgelegt haben (siehe hierzu auch Beiträge des StMWi und StMB in diesem Bericht).

Ausbau der Kapazitäten zur Bekämpfung von Waldbränden

Die Kommission, die Minister, Staatssekretäre und Generaldirektoren für Katastrophenschutz der EU-Mitgliedstaaten und der am Unionsverfahren für den Katastrophenschutz (UCPM) teilnehmenden Staaten haben sich am 05.09.2022 in einem informellen Treffen darauf verständigt, die Kapazitäten zur Bekämpfung von Waldbränden auszubauen. Angesichts der zahlreichen Waldbrände in Europa in diesem Sommer und der steigenden Gefahr von Waldbränden auch in den nächsten Jahren einigten sich die Ländervertreter und die Kommission auf vier Aktionspunkte: die Beschleunigung des Aufbaus der RescEU-Flotte für die Brandbekämpfung aus der Luft, die Erweiterung des bestehenden saisonalen europäischen Sicherheitsnetzes von Löschflugzeugen, die Verstärkung der saisonalen Vorpositionierung von Bodenteams an Brandherden und die Operationalisierung eines Aktionsplans für Brandprävention und -vorsorge. Diese Maßnahmen sollen die ausreichende Bekämpfung von Waldbränden bis zum Aufbau der permanenten neuen europäische Flotte von Löschflugzeugen (rescEU) sicherstellen. Diese Maßnahmen stehen allerdings unter dem Vorbehalt, dass zusätzliche EU-Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden (siehe hierzu auch Beitrag des StMI in diesem Bericht).

Kommission startet Konsultation zu neuem Rahmen zur Waldbeobachtung

Die Kommission hat am 25.08.2022 eine öffentliche Konsultation zu Stellungnahmen für eine Folgenabschätzung eines neuen EU-Rahmens für die Waldüberwachung gestartet. Hintergrund ist die – zurzeit im parlamentarischen Verfahren befindliche – neue EU-Waldstrategie im Rahmen des Europäischen Green Deals. Die Kommission bittet um Meinungen dazu, wie ein EU-weiter Waldbeobachtungsrahmen gestaltet werden sollte. Ziel eines solchen Rahmens soll sein, einen offenen Zugang zu detaillierten, regelmäßigen und zeitnahen Informationen über den Zustand und die Bewirtschaftung der Wälder sowie über die zahlreichen Produkte und Ökosystemdienstleistungen der Wälder zu bieten. Hierdurch sollen Entscheidungen über Wälder künftig stärker datengesteuert getroffen werden. Dies solle das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Waldbewirtschaftung stärken, den illegalen Holzeinschlag verringern, eine nachhaltigere Waldbewirtschaftung fördern und die Anpassung der Wälder an den Klimawandel unterstützen. Rückmeldungen sind möglich bis 17.11.2022.

Europabericht Nr. 14/2022 vom 19.09.2022 (PDF; 949 KB) externer Link

Tagung Agrarrat

Die EU-Agrarminister trafen sich am 18.07.2022 in Brüssel erstmals unter tschechischem Vorsitz. Sie forderten insbesondere eine rasche Genehmigung der nationalen Strategiepläne im Rahmen der GAP, billigten Schlussfolgerungen zur Aquakultur und sprachen über die Lage auf den Agrarmärkten und die Auswirkungen der aktuellen Trockenheit in der EU. Landwirtschaftsminister Zdeněk Nekula stellte die Prioritäten des tschechischen Ratsvorsitzes für den Agrarrat vor. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Ernährungssicherheit im Zusammenhang mit der russischen Invasion in die Ukraine, der Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und der Verhinderung der Entwaldung. Agrarkommissar Wojciechowski hob den positiven Verlauf der strukturierten Dialoge mit den MS zu den nationalen Strategieplänen im Rahmen der GAP hervor. Mit den MS Portugal, Spanien, Polen, Frankreich und Dänemark sind die Gespräche abgeschlossen. Er rechne mit einer zeitnahen Vorlage der bewilligungsreifen Strategiepläne und mit einer Genehmigung im September. Bis Ende des Jahres soll der komplette Prozess abgeschlossen sein. Eine schnelle Annahme sei wichtig, aber die Ziele der Reform müssen unbedingt eingehalten werden. Die Minister einigten sich auf eine Reihe von Schlussfolgerungen zur Aquakultur, um einen nachhaltigen, widerstandsfähigen und wettbewerbsfähigen Meeres- und Süßwasser-Aquakultursektor aufzubauen. Die Minister riefen dazu auf, dem Sektor eine entsprechend hohe Priorität einzuräumen, um seine Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu steigern. Die Minister erörterten den jüngsten Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Sie begrüßten die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und äußerten ihre Besorgnis über die Festlegung des Ziels einer Reduzierung der Menge chemischer Pflanzenschutzmittel um 50 % sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Sie erinnerten an die Notwendigkeit tragfähiger nachhaltiger Alternativen zu diesen Pflanzenschutzmitteln, bevor verbindliche Ziele für deren Reduzierung festgelegt werden. Sie betonten auch, dass Nachhaltigkeit nicht auf Kosten der Ernährungssicherheit oder der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft gehen darf. Die Minister führten einen Gedankenaustausch über den Stand der Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse im Zusammenhang mit Entwaldung und Waldschädigung. Mit dem Vorschlag der Kommission soll sichergestellt werden, dass die von den Europäern gekauften Produkte nicht an der Waldzerstörung beteiligt sind. Die Tschechische Republik ist bereit, Triloge zu diesem Thema mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament einzuleiten. Zusätzlich erörterten sie die Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften über Tiertransporte in der EU.

Dürrebeobachtungsstelle veröffentlicht Bericht zur Trockenheit in der EU

Die Europäische Dürrebeobachtungsstelle (EDO) – ein Dienst der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission – hat am 18.07.2022 einen Bericht über die Trockenheit (Dürrelage) in der EU veröffentlicht. Nach dem Bericht gelte für einen großen Teil der EU derzeit eine Dürre-Warnstufe (46 %) oder eine Dürre-Alarmstufe (11 %). In der Folge werde man in Frankreich, Rumänien, Spanien, Portugal und Italien wahrscheinlich mit geringeren Ernteerwartungen zurechtkommen müssen. In gewissem Maße seien auch Deutschland, Polen, Ungarn, Slowenien und Kroatien betroffen. Besonders wird auf die schwierige Lage in Italien verwiesen. Gegen Waldbrände helfe die EU durch das Entsenden von Löschflugzeugen aus der rescEU-Flotte und der Überwachung von bestimmten Wäldern durch den Copernicus-Satellitendienst.

Kurzfristiger Ausblick der Kommission auf die Agrarmärkte

Die Kommission hat am 07.07.2022 den neuesten Bericht über die kurzfristigen Aussichten für die EU-Agrarmärkte veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass sich die Auswirkungen der russischen Aggression in der Ukraine weiterhin auf die globalen Rohstoffmärkte auswirken und eine große Bedrohung für die weltweite Ernährungssicherheit darstellen. Die ukrainische Landwirtschaft ist entlang der gesamten Lieferkette von der Produktion bis zum Handel direkt betroffen. In der EU wird die Getreideproduktion durch trockene Witterungsbedingungen in mehreren Regionen beeinträchtigt. Daher sind die Prognosen für die Getreideproduktion in der EU niedriger als erwartet und liegen unter dem Niveau von 2021. Die vorhandenen Bestände werden laut des Berichts jedoch dazu beitragen, den Bedarf für den Binnenverbrauch und einen Teil der Exportnachfrage zu decken. Die gesamte Getreideerzeugung in der EU wird voraussichtlich rd. 280 Mio. t erreichen, was einem Rückgang von 2 - 5 % gegenüber der Saison 2021/22 entspricht. Es wird jedoch erwartet, dass die Nachfrage nach Futtermitteln und Getreide zur Herstellung von Biokraftstoffen zurückgehen wird und die Getreideausfuhren im Vergleich zu 2021 um rd. 15 % steigen werden, was den Rückgang des Exports aus der Ukraine etwas abmildert. Die im März von der Kommission gewährte Ausnahmeregelung, die die Erzeugung von Kulturen für Lebens- und Futtermittelzwecke auf brachliegenden Flächen erlaubt, führte zu einer Erhöhung der Aussaatflächen v. a. von Eiweißpflanzen. Es wird erwartet, dass die EU-Sonnenblumenkernproduktion rd. 11 Mio. t (+ 8 %) ein Allzeithoch erreichen wird. Der Tiersektor der EU (Fleisch und Milchprodukte) steht aufgrund des Ausbruchs von Tierseuchen und der hohen Futtermittelpreise vor eigenen Herausforderungen. Die Milchpreise in der EU befinden sich auf einem Rekordniveau. Trotzdem bleiben die Margen der landwirtschaftlichen Betriebe aufgrund der hohen Kosten für Betriebsmittel und Logistik gering. Es wird erwartet, dass die Rindfleischerzeugung trotz hoher Preise im Jahr 2022 zurückgehen wird. Zunehmende umweltbezogene Maßnahmen, geringere Exportaussichten, anhaltend hohe Inputkosten und die Afrikanische Schweinepest (ASP) führen zu einem erwarteten Rückgang der Schweinefleischerzeugung um rd. 5 % im Jahr 2022. Die Verfügbarkeit von Lebensmitteln in der EU ist nicht gefährdet.

Rat beschließt weitere Liberalisierung des Agrarhandels mit der Republik Moldau

Der Rat hat am 18.07.2022 einer vorübergehenden Liberalisierung des Handels mit weiteren landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus der Republik Moldau zugestimmt. Die Republik Moldau kann ein Jahr lang mindestens die doppelte Menge an Tomaten, Knoblauch, Tafeltrauben, Äpfel, Kirschen, Pflaumen und Traubensaft in die EU zollfrei einführen. Das potenzielle zollfreie Volumen wird sich nun auf rund 55 Mio. € belaufen, etwa 10 Mio. € entfallen dabei auf Pflaumen und 27 Mio. € auf Tafeltrauben. Mit diesem Solidaritätsbeweis will die EU der Republik Moldau dabei helfen, den Verlust der wichtigsten Märkte und Transitknotenpunkte zu bewältigen, der bezüglich dieser zentralen landwirtschaftlichen Erzeugnisse durch den ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine entsteht. Die Verordnung muss noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, um einen Tag später in Kraft treten zu können (siehe hierzu auch Beitrag des StMB in diesem Bericht).

AGRI: Annahme Bericht zur neuen EU-Waldstrategie

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) des Europäischen Parlaments (EP) hat am 12.07.2022 mit 30 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen den Entschließungsentwurf „Eine neue EU-Waldstrategie für 2030 – Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Europa“ der Berichterstatterin MdEP Ulrike Müller (RENEW/D) angenommen. Die Abgeordneten betonen die Bedeutung und Vielfalt der EU-Wälder und fordern, dass ihre nachhaltige Bewirtschaftung gemeinsam mit den Waldbesitzern entwickelt wird. Nur so können diese und vor allem ihre wertvollen Funktionen erhalten und ausgebaut werden: In Anerkennung der vielfältigen Ökosystemleistungen und sozioökonomischen Funktionen, die Wälder bieten, einschließlich der Eindämmung des Klimawandels und der Schaffung von mehr als 2 Millionen Arbeitsplätzen in der EU, fordern die Abgeordneten eine ausgewogene Umsetzung der Strategie in Bezug auf die Erbringung all dieser Dienstleistungen. Holzbasierte Produkte sollten so effizient wie möglich und im Einklang mit den nationalen Besonderheiten eingesetzt werden, so die Abgeordneten. Der Bericht fordert eine nachhaltige aktive Bewirtschaftung der Wälder, um die Anpassung und Widerstandsfähigkeit der Wälder an das Ökosystem zu stärken. Angesichts der unterschiedlichen Wälder und Klimabedingungen der EU sollte diese Bewirtschaftung jedoch auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene entwickelt werden. Die Landwirtschaftsabgeordneten fordern ferner eine gemeinsame Definition sowie die Kartierung von Primär- und Urwäldern, die eine Schlüsselrolle für den Schutz der biologischen Vielfalt, die Kohlenstoffbindung und die Bereitstellung von Süßwasser spielen. Der Text betont unterschiedliche Eigentumsverhältnisse und Formen der Bewirtschaftung von Wäldern in den Mitgliedstaaten. Die Entschließung zu einer neuen EU-Waldstrategie für 2030 muss nun vom Plenum des EP verabschiedet werden, möglicherweise während der September-Sitzung.

AGRI billigt Vereinbarung mit Rat über VO zu Agrarstatistiken

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlamentes (AGRI) hat am 12.07.2022 eine Vereinbarung mit dem Rat über eine Verordnung über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung angenommen. Die Verordnung soll die Erhebung von landwirtschaftlichen Daten in der EU, einschließlich der Statistiken über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, vereinheitlichen. Die gesammelten Daten werden zur Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Farm to Fork – Strategie und der Biodiversitätsstrategie verwendet. Die ersten Daten über die Größe der mit Pflanzenschutzmitteln behandelten Anbauflächen sollen 2026 erhoben und 2028 veröffentlicht werden. Danach soll die Erhebung jährlich erfolgen. Der Verordnungsentwurf muss nun vom Plenum des Europäischen Parlaments und vom Rat förmlich angenommen werden. Die Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und ab dem 01.01.2025 gelten.

EuRH: Sonderbericht zur Betrugsbekämpfung in der EU-Agrarpolitik

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 04.07.2022 einen Sonderbericht zu Betrug im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) veröffentlicht. Der Sonderbericht 14/2022 untersucht Daten aus dem Zeitraum 2007 bis 2020. Zugleich wurden die Antworten der Kommission auf diesen Bericht veröffentlicht. In dem Bericht wird auf die Betrugsrisiken im Rahmen der EU-Agrarpolitik infolge der Komplexität vieler der finanzierten Maßnahmen verwiesen und es wird bewertet, wie die Kommission auf derartigen Betrug reagiert hat. Die Prüfer kommen zu dem Schluss, dass die Kommission zwar gegen Betrug bei den EU-Agrarausgaben vorgegangen ist, sie halten aber stärker proaktive Maßnahmen gegen bestimmte Betrugsrisiken, insbesondere bei Investitionsmaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, für wünschenswert. In ihrer Antwort verweist die Kommission auf die geteilte Zuständigkeit beim Haushaltsvollzug. Auch die Mitgliedsstaaten müssten eine effektive Betrugsbekämpfung sicherstellen. Die Förderung des Einsatzes von Satellitendaten für das GAP-Monitoring sei voranzutreiben.

Abschluss des Freihandelsabkommens mit Neuseeland

Die Kommission und Neuseeland haben am 30.06.2022 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen (FHA) abgeschlossen. Die Verhandlungen für das FHA wurden bereits im Juni 2018 aufgenommen. Für den Bereich der Landwirtschaft beinhaltet das Abkommen viele Erleichterungen: Zölle auf Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse aus der EU werden mit dem Inkrafttreten abgeschafft. Außerdem werden künftig die gesamte Liste der Weine und Spirituosen aus der EU sowie 163 geografische Angaben auch in Neuseeland geschützt werden. Für bestimmte Erzeugnisse, wie einige Milcherzeugnisse, Rind- und Schaffleisch, Ethanol und Zuckermais, wird es Zollkontingente für die Einfuhr in die EU geben. Des Weiteren wurden gemeinsame Standards für ein nachhaltiges Ernährungssystem und Tierwohl vereinbart. In Kürze werden die ausgehandelten Textentwürfe veröffentlicht. Nach der rechtlichen Überarbeitung und der Übersetzung in alle EU-Amtssprachen wird die Kommission das Abkommen dem Rat zur Unterzeichnung vorlegen. Danach kann dieses von der EU und Neuseeland unterzeichnet werden. Im Anschluss erfolgen die Zustimmungen des Europäischen Parlaments sowie die Ratifizierung durch Neuseeland. Erst danach kann das Abkommen in Kraft treten.

Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung über Düngemittel

Am 16.07.2022 ist die neue EU-Verordnung über Düngemittel in Kraft getreten. Die Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 05.06.2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von Düngeprodukten auf dem Markt soll eine fakultative Harmonisierung ermöglichen, d. h. die Erzeuger können entscheiden, ob sie die neuen EU-Vorschriften anwenden oder weiterhin die nationalen Vorschriften einhalten wollen, um Produkte in der EU in Verkehr zu bringen. Sie legt außerdem Grenzwerte für bestimmte Stoffe, wie Cadmium, Quecksilber oder Arsen, in Düngemitteln fest. Nach Ansicht der Kommission wird die neue Verordnung die Rolle des Binnenmarktes stärken, zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Düngemitteln beitragen, ihre Risiken für die menschliche Gesundheit begrenzen und die Abhängigkeit Europas von Düngereinfuhren verringern. Sie sei ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigen Landwirtschaft. Hierzu soll u. a. eine stärkere Verwendung organischer und abfallbasierter Düngemittel beitragen, welche durch die neue Verordnung erleichtert werde. Zur besseren Umsetzung hat die Kommission einen Leitfaden für Unternehmen in Form einer Mitteilung herausgegeben.

Kommission richtet Expertengremium zu Kohlenstoffspeicherung ein

Die Kommission hat am 06.07.2022 den Startschuss für die Einrichtung eines Expertengremiums zum Thema Carbon Farming/Kohlenstoffspeicherung gegeben. Dafür werden u. a. auch Experten aus den Mitgliedstaaten (Versuchsanstalten, Behörden, etc.) gesucht, die sich in diesem Beratungsgremium mit ihrem Fachwissen zur Kohlenstoffspeicherung in landwirtschaftlichen Böden einbringen möchten. Der Hintergrund ist die von der Kommission für 30.11.2022 geplante Veröffentlichung zur Zertifizierung von Kohlenstoffspeicherung, die Bestandteil des Green-Deal ist. Die Bewerbung für das Expertengremium ist bis zum 15.09.2022 möglich.

Einjähriges Jubiläum EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Lebensmittelgeschäfte und Vermarktungspraktiken

Die Kommission berichtete am 05.07.2022 zu den Fortschritten des EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Unternehmens- und Handelspraktiken im Lebensmittelbereich. Der Kodex wurde im Juli 2021 ins Leben gerufen und ist eine freiwillige Initiative, welche die Akteure in der „mittleren Lebensmittelkette“ (Hersteller, Großhandel, Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie) dazu ermutigen soll, auf freiwilliger Basis ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und darüber zu berichten. Er ist ein Schlüsselelement der Farm to Fork - Strategie. Die Unterzeichner verpflichten sich u. a. dazu, gesunde und nachhaltige Ernährungsweisen zu fördern, die Ressourceneffizienz in ihren eigenen Betrieben zu verbessern, nachhaltige Lieferketten zu fördern und jährlich über diese Verpflichtungen zu berichten. Im Laufe des letzten Jahres stieg die Zahl der Unterzeichner von 65 auf heute 124. Auf Grundlage der Berichte hat die Kommission eine Studie in Auftrag gegeben, um die Selbstverpflichtungen der Unternehmen und die Bereiche, die sie abdecken, zu kartieren. Die ersten Ergebnisse sollen am Ende des Jahres vorliegen. Bei – aus Sicht der Kommission – unzureichenden Fortschritten, behält diese sich gesetzgeberische Schritte vor.

EuGH: Urteil zum Umfang des Schutzes von geschützten Ursprungsbezeichnungen bei der Ausfuhr in Drittstaaten

Der EuGH hat am 14.07.2022 über den Umfang des Schutzes von geschützten Ursprungsbezeichnungen bei der Ausfuhr in Drittstaaten entschieden. Der Gerichtshof hat in einem Vertragsverletzungsverfahren geurteilt, dass Dänemark gegen seine Pflichten aus der Verordnung Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel verstoßen hat. Es hat die Verwendung der Bezeichnung „Feta“ für Käse, der zur Ausfuhr in Drittländer bestimmt ist, nicht unterbunden, obwohl dieser nicht den Voraussetzungen der einschlägigen Produktspezifikation entspricht.

EuGH: Urteil zu einer Ausnahme bzgl. der Lenkzeiten-Beschränkung für Unternehmen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 07.07.2022 zur Frage Stellung genommen, inwieweit Fahrzeuge von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen von einer Ausnahme bzgl. der Lenkzeiten-Beschränkung profitieren können. Der Gerichtshof hat in dem Urteil für Recht erkannt, dass „der Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens“ als Luftlinie zu verstehen ist und es nicht auf die tatsächlich zurückgelegte Straßenentfernung ankommt.

Kommission schlägt drei neue Module für die umweltökonomische Gesamtrechnung vor

Die Kommission hat am 11.07.2022 einen Vorschlag für die Änderung der Verordnung über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen (VO 691/2011) veröffentlicht. Nach der bisherigen Verordnung müssen die Mitgliedsstaaten in sechs Bereichen Daten an Eurostat übermitteln. Zu den bestehenden Umweltkonten sollen drei Konten hinzugefügt werden: Ökosysteme, Wälder und Umweltsubventionen. Die Waldkonten sollen die Waldfläche und ihren verfügbaren Anteil für die Holzgewinnung messen (siehe hierzu auch Beitrag des StMUV in diesem Bericht).

Europabericht Nr. 13/2022 vom 20.07.2022 (PDF; 973 KB) externer Link

Tschechien hat seit dem 01.07.2022 den Vorsitz im Rat der EU inne – Schwerpunkte aus dem Bereich des StMELF

Zum 01.07.2022 hat Tschechien von Frankreich turnusgemäß für die kommenden sechs Monate (zum 01.01.2023 folgt Schweden) die EU-Ratspräsidentschaft übernommen und diese unter das Motto „in Vielfalt geeint“ gestellt (siehe weiteren Beitrag unter Politische Schwerpunkte in diesem EB). Der Fokus liegt eindeutig auf der Bewältigung der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und damit liegt der Schwerpunkt aus dem Bereich des StMELF auf der Ernährungssicherung. Der erste Agrarrat unter tschechischer Präsidentschaft wird am 18.07.2022 stattfinden und sich mit dem Stand im Hinblick auf die GAP-Strategiepläne und der aktuellen Marktlage beschäftigen. Die Präsidentschaft möchte vor allem vorliegende Dossiers abschließen; mit neuen Initiativvorhaben ist nicht zu rechnen. Zum Thema geschützte geografische Angaben (g.g.A.) wird eine allgemeine Ausrichtung angestrebt.

Kommission veröffentlicht monatlichen Agrar- und Lebensmittelhandelsbericht

Die Kommission hat am 28.06.2022 ihren monatlichen Argar- und Lebensmittelhandelsbericht für März 2022 veröffentlicht. Der Gesamtwert des Agrar- und Lebensmittelhandels der EU erreichte einen Wert von 32,6 Mrd. €, was einem Anstieg von 12 % gegenüber März 2021 und von 13 % gegenüber Februar 2022 entspricht. Im März 2022 beliefen sich die EU-Ausfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf 18,9 Mrd. €, während die Einfuhren auf 13,7 Mrd. € geschätzt wurden, was einem Anstieg von 11 % bzw. 16 % gegenüber dem Vormonat entspricht. Die EU profitiert weiterhin vom Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit einer Handelsbilanz von 5,3 Mrd. €. Der Bericht hat auch einen besonderen Fokus auf die Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine auf den Agrar- und Lebensmittelhandel im März 2022. Im März 2022 gingen die EU-Einfuhren von ukrainischem Sonnenblumenöl, Mais und Raps im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 10 %, 37 % bzw. 29 % zurück. Bei Weizen ging die in die EU eingeführte Menge im Vergleich zum März 2021 um 77 % zurück. Ebenso wurde ein deutlicher Rückgang der ukrainischen Weizenexporte für ihre wichtigsten Partner weltweit verzeichnet. Im Allgemeinen stiegen die Exporte der EU in ihre Top-10-Länderpartner, mit Ausnahme von Russland. Im Zeitraum Januar bis März 2022 stiegen die EU-Einfuhren aus Brasilien, dem Vereinigten Königreich und der Ukraine im Jahresvergleich am stärksten an.

Globale Ernährungsunsicherheit: Rat billigt Schlussfolgerungen zur "Team Europa"-Reaktion

Der Rat der Europäischen Union für Auswärtige Angelegenheiten billigte am 20.06.2022 Schlussfolgerungen zur "Team Europa"-Reaktion auf die weltweite Ernährungsunsicherheit. In seinen Schlussfolgerungen zeigt sich der Rat zutiefst besorgt über die beispiellose Ernährungsunsicherheit, mit der gefährdete Bevölkerungsgruppen durch den Krieg in der Ukraine konfrontiert sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten stehen solidarisch an der Seite der am stärksten betroffenen Partnerländer. Sie werden ihre Unterstützung als reaktionsfähiger, verantwortungsbewusster und zuverlässiger globaler Akteur verstärken. In diesem Sinne fordert der Rat eine „Team Europa“-Reaktion auf die globale Ernährungsunsicherheit mit vier Handlungsschwerpunkten: Solidarität durch Soforthilfe und Unterstützung der Erschwinglichkeit; Förderung der nachhaltigen Erzeugung, der Widerstandsfähigkeit und des Wandels des Lebensmittelsystems; Erleichterung des Handels durch Unterstützung der Ukraine bei der Ausfuhr von Agrarerzeugnissen und ein wirksamer Multilateralismus und eine nachdrückliche Unterstützung der zentralen Rolle der Globalen Krisenreaktionsgruppe der Vereinten Nationen bei der Koordinierung der weltweiten Anstrengungen.

Welthandelsorganisation: 12. WTO-Ministerkonferenz erzielt wichtige Ergebnisse zur Ernährungssicherheit

Die Handelsminister der 164 Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) verpflichteten sich am 17.06.2022 im Rahmen der WTO-Ministerkonferenz zu verschiedenen Maßnahmen in einer gemeinsamen Erklärung zur Ernährungssicherheit. Die WTO-Mitglieder sollen ungerechtfertigte Ausfuhrbeschränkungen für Lebensmittel vermeiden und die Transparenz bei bestehenden Ausfuhrbeschränkungen verbessern. Darüber hinaus wurde ein Beschluss gefasst, humanitäre Ankäufe für das Welternährungsprogramm vollständig von Ausfuhrbeschränkungen auszunehmen. Die EU bedauert, dass die Mitglieder nicht in der Lage waren, ihre Differenzen über ein Arbeitsprogramm für die Landwirtschaft zu überwinden. Die EU setzt sich weiterhin dafür ein, im Vorfeld der 13. Ministerkonferenz dazu ein realistisches, zielgerichtetes und ausgewogenes Ergebnis zu erzielen.

Eurobarometer-Umfrage: Europäer wünschen sich eine stets stabile Versorgung mit Lebensmitteln

Fast die Hälfte (+6 % seit 2020) der Europäerinnen und Europäer sieht die Sicherstellung einer stabilen Versorgung mit Lebensmitteln in der EU als ein Hauptziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Dies zeigt die am 21.06.2022 veröffentlichte Eurobarometer-Umfrage zur Landwirtschaft und zur GAP. 55 % (+6 %) der Befragten sind der Meinung, dass die GAP angemessene Lebensmittelpreise für die Verbraucher gewährleisten sollte. Seit 2020 hat diese Ansicht in 20 EU-Ländern (vor allem Griechenland, Zypern) an Bedeutung gewonnen. Mehr als die Hälfte der Befragten sind der Meinung, dass die GAP zum Umweltschutz und zur Bewältigung des Klimawandels beiträgt. Dennoch sind 67 % der Befragten der Ansicht, dass die Landwirte in der EU noch mehr tun könnten, indem sie Ihre Arbeitsweisen anpassen. Die Umfrage wurde in den 27 EU-Mitgliedstaaten vom 21.02.2022 - 21.03.2022 durchgeführt, d. h. während der ersten Wochen des Ukraine-Krieges.

Kommission veröffentlicht einen Vorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Die Kommission hat am 22.06.2022 im Rahmen des Green Deal als Bestandteil des neuen Naturschutzpakets einen Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht. Die bestehende Richtlinie (Richtlinie 2009/128/EG) soll in eine Verordnung überführt werden, die rechtsverbindliche Ziele auf EU- und nationaler Ebene für eine nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln festlegt. Bis 2030 soll der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln und die damit verbundenen Risiken um 50 % reduziert werden (im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015, 2016 und 2017). Die Mitgliedstaaten sollen eigene nationale Reduktionsziele innerhalb vorgegebener Parameter mittels nationaler Aktionspläne festlegen. Vorrangig sollen alternative umweltfreundlichere Methoden zur Schädlingsprävention und -bekämpfung genutzt werden. Der Vorschlag enthält auch ein generelles Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten, wie insbesondere städtischen Grünflächen, in Natura-2000-Schutzgebieten und allen ökologisch empfindlichen Gebieten, die für bedrohte Bestäuber erhalten werden müssen (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB). Nächster Schritt: Rat und Parlament werden eine jeweilige Positionierung erarbeiten.

Kommission veröffentlicht neueste Zahlen über die Einsatzmengen chemischer Pflanzenschutzmittel

Die Kommission hat am 15.06.2022 die neuesten Zahlen veröffentlicht, die die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes im Rahmen der Farm to Fork-Strategie zeigen. Ziel ist, den Gesamtverbrauch und die damit einhergehenden Risiken chemischer Pflanzenschutzmittel (PSM) bis 2030 um 50 % zu reduzieren. Um die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele zu verfolgen, veröffentlicht die Kommission jedes Jahr Zahlen über den Einsatz und das Risiko chemischer PSM in der EU. Für das Jahr 2020 zeigen die Zahlen, dass insgesamt weniger chemische PSM eingesetzt werden. Die Aufwandmengen chemischer PSM sind im Vergleich zu 2019 um 1 % und im Vergleich zur Basisperiode (2015-2017) um 14 % zurückgegangen. Weiterhin zeigen die Zahlen, dass die „gefährlicheren“ PSM deutlich weniger eingesetzt werden. Sie sind im Vergleich zu 2019 um 9 % und im Vergleich zur Basisperiode um 26 % zurückgegangen. Es ist das zweite Jahr in Folge, in dem ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen ist. Gleichzeitig behauptet die EU ihre weltweite Position als führender Exporteur von Lebensmitteln. Die Fortschritte sind zwar stetig und anhaltend, aber noch nicht schnell genug. Die Mitgliedstaaten müssen mehr tun, um den Einsatz und die Risiken chemischer Pflanzenschutzmittel zu verringern, wie dies von Wissenschaftlern und Bürgern gefordert wird. Die Akzeptanz von risikoarmen PSM und biologischen Alternativen ist immer noch sehr gering.

Rat erzielt allgemeine Ausrichtung zu Kernelementen des Fit-für-55-Pakets

Der Rat hat am 29.06.2022 seine Verhandlungsposition zu Kernelementen des Fit-für-55-Pakets festgelegt und damit auch zu Emissionen und zum Abbau aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) sowie zum Vorschlag zur Begrenzung des Verbrauchs von Erzeugnissen, die zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Die Mitgliedstaaten bestätigten das Reduktionsziel von 310 Mio. t CO2-Äquivalenten. Die Verteilung der Teilziele auf die Mitgliedstaaten entspricht dem Vorschlag der Kommission. Die Kommission soll einen Bericht über die Einbeziehung der Nicht-CO2-Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft (z. B. Methan, Ammoniak) vorlegen. Im Rahmen eines Gesamtkompromisses wurde auch eine allgemeine Ausrichtung zur Novellierung des EU-Emissionshandelssystems (ETS) sowie zur Lastenteilungsverordnung (ESR; siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem EB), zum neuen Klima Sozialfond (siehe hierzu Beitrag des StMAS in diesem EB) und zu neuen CO2-Emissionsnormen für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (siehe hierzu Beitrag des StMWi in diesem EB) erzielt.

Erste Konferenz des Pakts für den ländlichen Raum

Mehr als 450 Vertreter von EU-, nationalen und regionalen Entscheidungsträgern sowie von lokalen Behörden und sozialen und wirtschaftlichen Interessengruppen trafen sich am 15./16.06.2022 in Brüssel zur ersten Konferenz des Pakts für den ländlichen Raum. Sie einigten sich auf die Umsetzung des Pakts für den ländlichen Raum und gingen Verpflichtungen ein, um die ländlichen Gebiete der EU bis 2040 zu stärken, besser zu vernetzen, widerstandsfähiger zu machen und ihren Wohlstand zu steigern. Ziel des Paktes, der im Juni 2021 von der Kommission angenommen wurde, ist es, den Stimmen aus dem ländlichen Raum mehr Gehör zu verschaffen und sie auf der politischen Agenda weiter nach oben zu bringen, die Zusammenarbeit zu strukturieren und zu ermöglichen, voneinander zu lernen und freiwillige Verpflichtungen für Maßnahmen zu fördern und zu überwachen. Die Konferenzteilnehmer legten über 40 Verpflichtungen vor, welche sich auf spezifische Probleme, die in ländlichen Gemeinden und Gebieten auftreten, beziehen. Zu den wichtigsten Bedürfnissen der ländlichen Gebiete zählt, die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Darauf folgen der Zugang zur Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung oder Altenpflege und die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen/Beschäftigungs-/Geschäftsmöglichkeiten sowie die digitale Infrastruktur. Die Kommission wird die Einrichtung und die Arbeit des Pakts unterstützen und überwachen. Darüber hinaus wird die Kommission u. a. eine EU-Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum einrichten, um detailliertere Daten über die wirtschaftlichen und demografischen Trends in den ländlichen Gebieten der EU zu erhalten. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stehen für den Zeitraum 2023-2027 über 60 Mrd. € für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung. Im Rahmen der neuen GAP werden mindestens 35 % dieser Mittel für Maßnahmen zur Förderung der regionalen Entwicklung, des Klimas, der biologischen Vielfalt, der Umwelt und des Tierschutzes bereitgestellt.

Kommission macht Vorschlag zur Datenerfassung auf landwirtschaftlichen Betrieben

Die Kommission hat am 22.06.2022 vorgeschlagen, das bestehende Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) in ein Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe (FSDN) umzuwandeln, wie bereits in der Farm to Fork-Strategie vorgesehen. Das INLB ist ein 1965 geschaffenes europäisches Buchführungsnetzwerk, mit dessen Hilfe das Einkommen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten landwirtschaftlicher Betriebe betrachtet werden können. Es hilft, die Auswirkungen der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) getroffenen Maßnahmen zu verstehen. Jedes Jahr liefern mehr als 80 000 landwirtschaftlichen Betriebe ihre Daten. Entsprechend der Entwicklung der GAP wird das zukünftige FSDN über die wirtschaftlichen Daten hinaus auch Nachhaltigkeitsdaten zu ökologischen und sozialen Aspekten erfassen. Neben der Vereinfachung der bestehenden Datenerfassung und Einführung innovativer und moderner Systeme wird auch eine bessere Verknüpfung mit anderen Datenquellen angestrebt. Um die Struktur des INLB umzugestalten hat die Kommission am 22.06.2022 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung 1217/2009 des Rates angenommen. Am selben Tag wurde die Konsultation zur Initiative „Umstellung auf ein Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe“ (FSDN) geöffnet. Rückmeldungen zu dem angenommenen Rechtsakt sind bis zum 17.08.2022 möglich. Sie werden von der Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können.

ERH-Bericht zu Big Data und Gemeinsamer Agrarpolitik

Der Europäische Rechnungshof (ERH) veröffentlichte am 28.06.2022 einen Bericht zu Big Data im Hinblick auf die Analyse und Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und zieht das Fazit, dass die Kommission nicht ausreichend vom Potenzial von Big Data profitieren würde. Obwohl die Kommission über große Datenmengen für die Gestaltung, das Monitoring und die Bewertung der GAP verfüge, lieferten ihr die derzeit verwendeten Software-Anwendungen und Daten nicht alle Informationen, die als Grundlage für die Politikgestaltung auf EU-Ebene benötigt werden. Die Kommission könne die Erfordernisse und die Auswirkungen der GAP daher nicht umfassend bewerten. Auch erhebe die Kommission derzeit nicht genügend Daten – etwa zum Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sowie zu umweltbelastenden Bewirtschaftungsmethoden. Sie habe zudem nur begrenzten Zugang zu den Daten über Bauernhöfe und Agrarunternehmen in den EU-Ländern und daher keinen detaillieren Überblick über die Zuweisung von EU-Geldern.

Europäisches Parlament verabschiedet Resolution zu illegalem Holzeinschlag

Das Plenum des Europäischen Parlaments nahm am 23.06.2022 eine Resolution zu illegalem Holzeinschlag in der EU an. Darüber hinaus unterstützen die Abgeordneten die Einrichtung eines EU-Rahmens für die Beobachtung, Berichterstattung und Datenerhebung im Forstsektor („Forstbeobachtungsstelle“). Die Abgeordneten fordern u. a., dass illegaler Holzeinschlag eine Straftat darstellen und in den Geltungsbereich der überarbeiteten Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt aufgenommen werden soll (siehe hierzu Beitrag des StMJ in diesem Bericht). Auch wird eine einheitliche Definition des illegalen Holzeinschlags als Umweltdelikt in allen Mitgliedstaaten gefordert sowie EU-weit harmonisierte Verfahren und Sanktionen. Mehrere Petitionen von Bürgern haben das Ausmaß und die Schwere des illegalen Holzeinschlags in der EU hervorgehoben, der weitgehend unentdeckt bleibt und für schätzungsweise 20 % der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich ist.

EuGH stärkt den Schutz des Auerhuhns

Der EuGH hat am 22.06.2022 sein Urteil in der Rechtssache C-661/20 veröffentlicht, in dem er feststellt, dass die Slowakei ihren Verpflichtungen aus der Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie nicht umfassend nachgekommen ist. Er stellt darin fest, dass die Slowakei nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um die Lebensräume des Auerhuhns zu erhalten. Da in den meisten zur Erhaltung des Auerhuhns ausgewiesenen Natura-2000-Gebieten keine besonderen Schutzmaßnahmen für dessen Lebensräume getroffen wurden, sieht der EuGH auch die Verpflichtungen aus der Vogelschutzrichtlinie nicht umfassend erfüllt. Der Vertragsverletzungsklage der Kommission lagen Beschwerden über eine übermäßige Waldnutzung in zwölf zur Erhaltung des Auerhuhns ausgewiesenen besonderen Schutzgebieten in der Slowakei zugrunde (siehe hierzu Beitrag des StMUV in diesem Bericht).

Kommission veröffentlicht Konsultation zur Kontrollstellenliste für Einfuhr ökologischer Lebensmittel

Die Kommission hat am 27.06.2022 eine Konsultation zur Durchführungsverordnung im Hinblick auf die Liste der anerkannten Kontrollstellen für die Einfuhr ökologischer Lebensmittel veröffentlicht. In die EU dürfen ausschließlich ökologische Erzeugnisse eingeführt werden, die zuvor als solche zertifiziert wurden. Eine derartige Zertifizierung kann nur von bestimmten zugelassenen Kontrollstellen vorgenommen werden. Mit dieser Initiative wird das entsprechende Verzeichnis berichtigt. Rückmeldungen sind möglich bis 25.07.2022.

Europabericht Nr. 12/2022 vom 01.07.2022 (PDF; 1 MB) externer Link