Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)

Der Umbau der Nutztierhaltung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Landwirte sind bereit, diesen Weg mitzugehen. Aber die Kosten können sie nicht allein stemmen. Das Bayerische Programm Tierwohl unterstützt: Es gleicht laufende Kosten für mehr Tierwohl (z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu) im Bereich der Schweinehaltung sowie ab 2023 der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus.

Erstellt am: 01.06.2023
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BayProTier 2022/23

Für bereits bewilligte Förderanträge für den Verpflichtungszeitraum 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 kann ab dem 1. Juli 2023 der Zahlungsantrag gestellt werden.

BayProTier 2023/24

Der einjährige Verpflichtungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024. Die Antragstellung ist im Juni 2023 über iBALIS möglich.

Wer kann gefördert werden?

Tierhaltende Unternehmen der Landwirtschaft unbeschadet der gewählten Rechtsform und Umfang der Flächenbewirtschaftung, die die Voraussetzung für Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 erfüllen

Was wird gefördert und wie sind die Fördersätze bemessen?

BayProTier gleicht laufende Kosten (z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu) für mehr Tierwohl im Bereich der Zuchtsauenhaltung, der Ferkelaufzucht, der Mastschweinehaltung sowie der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus.

Folgende Fördersätze können gewährt werden:

Abkürzungen: ZS (produktive Zuchtsau,) AF (Absatzferkel), MS (Mastschwein), GV (Großvieheinheit)

Schweinehaltung
Modul
Komfortstufe
Premiumstufe
Deckstall
50,00 € je ZS
90,00 € je ZS
Wartestall
15,00 € je ZS
30,00 € je ZS
Abferkelstall
60,00 € je ZS
110,00 € je ZS
Ferkelaufzucht
1,50 € je AF
5,50 € je AF
Mastschweine
-
23,00 € je MS
Rinderhaltung
Modul
Komfortstufe
Premiumstufe
Mast- und Aufzuchtrinder
-
220,00 € je GV
Förderobergrenzen
Die Förderung kann pro Jahr gewährt werden für jeweils
  • 560 Zuchtsauen
  • 25 Absatzferkel je Zuchtsau
  • 4.500 Mastschweine und
  • 360 GV bei den Mast- und Aufzuchtrindern. 

Zudem ist aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die Förderhöhe auf maximal 500 €/GV pro Jahr beschränkt.

Welche Voraussetzungen / Verpflichtungen müssen eingehalten werden?
  • Einhaltung der in der Richtlinie geforderten Haltungsbedingungen
  • Teilnahme an einer Qualitätsregelung (GQ Bayern, Bayerisches Biosiegel)
  • Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen durch eine vom StMELF anerkannte Stelle (ausgenommen Kleinbetriebe mit einem Zuwendungsbetrag bis 5.000 € und Ökobetriebe)
  • Führung von Bestandsregistern in der Zuchtsauenhaltung, Ferkelaufzucht und Mastschweinehaltung
Mittelherkunft
  • Bayern
Ansprechpartner

Bei Fragen zur Antragstellung steht das örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Folgende Stellen sind für die betriebliche Stellungnahme im Rahmen von BayProTier anerkannt:

Name:
LKV Bayern e. V. / LKV Beratungsgesellschaft mbH
Adresse:
Landsberger Straße 282 80687 München
Handy:
0152 38850440

Name:
QAL GmbH
Adresse:
Am Branden 6b 85256 Vierkirchen
Telefon:
08139 8027-0
Online-Antragstellung

Die Antragstellung ist im Juni 2023 über iBALIS möglich.

iBALIS externer Link

Zuchtsauen und Absatzferkel

Bestandsregister

Checklisten zur betrieblichen Stellungnahme

BayProTier Deckblatt zu den Checklisten Zuchtsauen und Ferkelaufzucht

Deckstall Komfortstufe

Deckstall Premiumstufe

Wartestall Komfortstufe

Wartestall Premiumstufe

Abferkelstall Komfortstufe

Abferkelstall Premiumstufe

Ferkelaufzucht Komfortstufe

Ferkelaufzucht Premiumstufe

Mastschweine

Bestandsregister

Checkliste zur betrieblichen Stellungnahme

Mast- und Aufzuchtrinder

Checkliste zur betrieblichen Stellungnahme