BayProTier 2022/23
Für bereits bewilligte Förderanträge für den Verpflichtungszeitraum 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 kann ab dem 1. Juli 2023 der Zahlungsantrag gestellt werden.
BayProTier 2023/24
Der einjährige Verpflichtungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024. Die Antragstellung ist im Juni 2023 über iBALIS möglich.
Tierhaltende Unternehmen der Landwirtschaft unbeschadet der gewählten Rechtsform und Umfang der Flächenbewirtschaftung, die die Voraussetzung für Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 erfüllen
BayProTier gleicht laufende Kosten (z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu) für mehr Tierwohl im Bereich der Zuchtsauenhaltung, der Ferkelaufzucht, der Mastschweinehaltung sowie der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus.
Abkürzungen: ZS (produktive Zuchtsau,) AF (Absatzferkel), MS (Mastschwein), GV (Großvieheinheit)
Modul | Komfortstufe | Premiumstufe |
---|---|---|
Deckstall | 50,00 € je ZS | 90,00 € je ZS |
Wartestall | 15,00 € je ZS | 30,00 € je ZS |
Abferkelstall | 60,00 € je ZS | 110,00 € je ZS |
Ferkelaufzucht | 1,50 € je AF | 5,50 € je AF |
Mastschweine | - | 23,00 € je MS |
Modul | Komfortstufe | Premiumstufe |
---|---|---|
Mast- und Aufzuchtrinder | - | 220,00 € je GV |
560 Zuchtsauen
25 Absatzferkel je Zuchtsau
4.500 Mastschweine und
360 GV bei den Mast- und Aufzuchtrindern.
Zudem ist aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die Förderhöhe auf maximal 500 €/GV pro Jahr beschränkt.
Einhaltung der in der Richtlinie geforderten Haltungsbedingungen
Teilnahme an einer Qualitätsregelung (GQ Bayern, Bayerisches Biosiegel)
Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen durch eine vom StMELF anerkannte Stelle (ausgenommen Kleinbetriebe mit einem Zuwendungsbetrag bis 5.000 € und Ökobetriebe)
Führung von Bestandsregistern in der Zuchtsauenhaltung, Ferkelaufzucht und Mastschweinehaltung
Bayern
Bei Fragen zur Antragstellung steht das örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenFolgende Stellen sind für die betriebliche Stellungnahme im Rahmen von BayProTier anerkannt:
- Name:
- LKV Bayern e. V. / LKV Beratungsgesellschaft mbH
- Adresse:
- Landsberger Straße 282 80687 München
- Handy:
- 0152 38850440
- E-Mail:
- beratung@lkv.bayern.de
- Internet:
- www.lkv.bayern.de externer Link
- Name:
- QAL GmbH
- Adresse:
- Am Branden 6b 85256 Vierkirchen
- Telefon:
- 08139 8027-0
- E-Mail:
- z-stelle@qal-gmbh.de
- Internet:
- www.qal-gmbh.de externer Link