Die Antragstellung im Bayerischen Förderprogramm Tierwohl (BayProTier) ist auch 2026 wieder im Juni über das Serviceportal iBALIS möglich. Die Richtlinie wird derzeit noch überarbeitet. Alle Teilmaßnahmen werden unverändert wieder angeboten. Erstantragsteller sowie Antragsteller, die bereits 2023 einen Antrag gestellt haben, müssen ab einer beantragten Fördersumme über 5.000 Euro eine betriebliche Stellungnahme anfertigen lassen und zur Antragstellung in iBALIS hochladen. Ökobetriebe sind hiervon ausgenommen. Neu-Antragsteller benötigen zudem eine erfolgreiche Zertifizierung des Betriebs/der Betriebsstätte in einem der beiden Qualitätsmanagementsysteme "Geprüfte Qualität Bayern" oder "Bayerisches Biosiegel". Die für die betrieblichen Stellungnahmen anerkannten Stellen finden Sie unter dem Reiter "Antragstellung" in den Informationen zu BayProTier 2026/27. Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall des "Bayerischen Biosiegels" in der Regel ein Kombiaudit mit der jährlichen Ökozertifizierung möglich ist.
Informationen zum Bayerischen Biosiegel externer LinkBayProTier 2026/27
Der einjährige Verpflichtungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.
Zum Serviceportal iBalis externer LinkTierhaltende Unternehmen der Landwirtschaft unbeschadet der gewählten Rechtsform und Umfang der Flächenbewirtschaftung, die die Voraussetzung für Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2472 erfüllen
BayProTier gleicht laufende Kosten (z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu) für mehr Tierwohl im Bereich der Zuchtsauenhaltung, der Ferkelaufzucht, der Mastschweinehaltung sowie der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus.
Abkürzungen: ZS (Zuchtsau), AF (Absatzferkel), MS (Mastschwein), GV (Großvieheinheit)
| Modul | Komfortstufe | Premiumstufe |
|---|---|---|
| Deckstall | 50,00 € je ZS | 90,00 € je ZS |
| Wartestall | 15,00 € je ZS | 30,00 € je ZS |
| Abferkelstall | 60,00 € je ZS | 110,00 € je ZS |
| Ferkelaufzucht | 9,00 € je AF-Platz | 32,00 € je AF-Platz |
| Mastschweine | - | 70,00 € je MS-Platz |
| Modul | Komfortstufe | Premiumstufe |
|---|---|---|
| Mast- und Aufzuchtrinder | - | 220,00 € je GV |
560 Zuchtsauen
2.500 Ferkelaufzuchtplätze
1.500 Mastschweineplätze und
360 GV bei den Mast- und Aufzuchtrindern.
Zudem ist aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die Förderhöhe auf maximal 500 €/GV pro Jahr beschränkt.
Einhaltung der in der Richtlinie geforderten Haltungsbedingungen
erfolgreiche Teilnahme an einer Qualitätsregelung (GQ Bayern, Bayerisches Biosiegel) bereits zur Antragsstellung
Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen durch eine vom StMELF anerkannte Stelle (ausgenommen Kleinbetriebe mit einem Zuwendungsbetrag bis 5.000 € und Ökobetriebe), vorliegend bereits zur Antragsstellung
Bayern
Die Richtlinie wird derzeit überarbeitet.
Bei Fragen zur Antragstellung steht das örtlich zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) als Ansprechpartner zur Verfügung.
Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenFolgende Stellen sind für die betriebliche Stellungnahme im Rahmen von BayProTier anerkannt:
- Name:
- LKV Bayern e. V. / LKV Beratungsgesellschaft mbH
- Adresse:
- Landsberger Straße 282 80687 München
- Handy:
- 0152 38850440
- E-Mail:
- flp.fach@lkv.bayern.de
- Internet:
- www.lkv.bayern.de externer Link
- Name:
- QAL GmbH
- Adresse:
- Am Branden 6b 85256 Vierkirchen
- Telefon:
- 08139 8027-0
- E-Mail:
- z-stelle@qal-gmbh.de
- Internet:
- www.qal-gmbh.de externer Link
Zuchtsauen und Absatzferkel
Checklisten zur betrieblichen Stellungnahme
Mastschweine
Checkliste zur betrieblichen Stellungnahme
Mast- und Aufzuchtrinder
Checkliste zur betrieblichen Stellungnahme
BayProTier 2025/26
Der einjährige Verpflichtungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.
BayProTier 2024/25
Der einjährige Verpflichtungszeitraum erstreckte sich vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025.
