Verbesserung der Haltungsbedingungen landwirtschaftlicher Nutztiere (auch: Förderung der erstmaligen Umstellung auf Laufstallhaltung bei Milchvieh in kleinen Betrieben)
notwendige Anpassungen an die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung in viehhaltenden Betrieben
Vermeidung von Unwetter- und Insektenschäden im Obst-, Garten-, Wein- und Sonderkulturbau
Anpassung an den Klimawandel (Wasserbevorratung)
Saat- und Pflanzgutaufbereitungsanlagen
betriebliche Heutrocknungsanlagen auf Basis regenerativer Energien
Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und vergleichbaren Gemeinden des Kerngebiets
Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen des Weinbaus
Mindestgröße 3 Hektar selbst bewirtschaftete landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) oder 1 Hektar bei mindestens 5-jähriger Mehrfachantragstellung oder 0,25 Hektar Rebfläche in den Steillagen des Weinbaus. Bei Kooperationen gelten abweichende Mindestflächen. Gartenbaubetriebe und Obstbaubetriebe sind ohne Mindestflächen förderfähig.
Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von maximal 90.000 Euro bei Ledigen und 120.000 Euro bei Verheirateten.
Zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 5.000 Euro, maximal 100.000 Euro.
Bei Investitionen in Saatgutaufbereitungsanlagen, chemiefreie Beikrautregulierung, Multiphasenfütterungsanlagen und Witterungsschutzeinrichtungen betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben maximal 50.000 Euro.
Bei erstmaliger Umstellung auf Laufstallhaltung für Milchvieh und bei Tierwohlmaßnahmen für Zuchtsauen betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben maximal 150.000 Euro.
Keine Förderung von Ersatzinvestitionen.
Der Erwerb gebrauchter Maschinen und Anlagen.
Keine Förderung von Investitionen, die ausdrücklich die Anpassung an bestehende rechtsverbindliche Standards zum Gegenstand haben.
Keine Förderung von baulichen Investitionen in Lager- oder Bergeräume, ausgenommen untergeordnete Umbaumaßnahmen bei Investitionen in Heutrocknungsanlagen.
Keine Förderung von Landankauf sowie Erwerb von Bauten und baulichen Anlagen.
Keine Förderung von Vorhaben von Mitgliedern einer Erzeugerorganisation, die gemäß deren operationellen Programmen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 gefördert werden können.
Es werden nur Investitionen in Bayern gefördert.
Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung.
Zuschuss von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls nach Nr. 3.1 der Richtlinie werden bis zu 30 % Zuschuss gewährt.
Für Investitionen bei erstmaliger Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung für Milchvieh nach Nr. 3.1.1 a) der Richtlinie werden bis zu 40 % Zuschuss gewährt.
Bayern
Bei der Antragstellung unterstützen die örtlich zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in BayernDer vollständige Antrag ist in der Regel beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen. Garten- und Obstbaubetriebe wenden sich an ihr Amt mit Abteilung Gartenbau (Augsburg, Abensberg-Landshut, Fürth-Uffenheim oder Kitzingen-Würzburg); Weinbaubetriebe stellen ihren Antrag bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.
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Unterlagen zur Antragstellung (Förderantrag)
- Anlagenverzeichnis zum BaySL-Förderantrag Downloadlink
- Stellungnahme der Kreisverwaltungsbehörde bzw. des AELF Downloadlink
- Kreditbereitschaftserklärung Downloadlink
- Kostenschätzung / Übersicht Kostenangebote Downloadlink
- Erklärung der Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse Downloadlink
- Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse Downloadlink
- Erklärung zur Unternehmensgröße Downloadlink
- Merkblatt Unternehmensklassen Downloadlink
Antrag auf Auszahlung
- Zahlungsantrag zum Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Downloadlink
- Merkblatt zum Zahlungsantrag Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Downloadlink
- Belegliste in elektronischer Form (Excel) Downloadlink
- Belegliste Handformular Downloadlink
- Hinweisblatt - Rechnungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen Downloadlink