Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital

Mit dem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) fördert der Freistaat Investitionen im digitalen Bereich. Ziel ist, das betriebliche Management zu optimieren, die Umweltverträglichkeit zu verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

Erstellt am: 18.01.2023
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Flugdrohne mit Multispektralkamera zur Bestandsanalyse der Weinreben © LWG
Sensor zur Erfassung der N-Aufnahme von Pflanzenbeständen
Hackgerät mit automatischer Reihenführung durch Kamerasteuerung und Verschieberahmen
Autonomer Hackroboter
Automatisches Hackgerät zur mechanischen Unkrautregulierung zwischen den Reihen ...
... und in der Reihe
Wiederkau-Sensor
Flugdrohne mit Multispektralkamera zur Bestandsanalyse der Weinreben
Sensor zur Erfassung der N-Aufnahme von Pflanzenbeständen
Hackgerät mit automatischer Reihenführung durch Kamerasteuerung und Verschieberahmen
Autonomer Hackroboter
Automatisches Hackgerät zur mechanischen Unkrautregulierung zwischen den Reihen ...
... und in der Reihe
Wiederkau-Sensor
  • Teil A Digitalbonus Agrar (Förderantragstellung endete am 31.12.2021)
    Agrarsoftware im Rahmen der pflanzlichen und tierischen Erzeugung sowie Wein- und Gartenbau 
  • Teil B Sensorik und digitale Steuerungstechnik im Pflanzenbau
    Düngesensoren, Drohnentechnik und Effizienzsteigerung der Freilandbewässerung
  • Teil C Digitale Hack-und Pflanzenschutztechnik
    Digitale Hack- und PfIanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes
  • Teil D Sensorik in der Tierhaltung
    Sensor-Technologie zur Steigerung des Tierwohls und zur Gesundheitsüberwachung
Hinweis:

Die Förderantragstellung wird nach dem 20.12.2022 vorübergehend ausgesetzt und im Frühjahr 2023 wieder geöffnet. Zahlungsanträge für bereits genehmigte (= bewilligte) Förderanträge können jedoch auch nach dem 20.12.2022 ohne Unterbrechung weiterhin abgesendet werden.

Voraussetzungen
  • Bereits vor Bewilligung begonnene Vorhaben können nicht gefördert werden.
  • Eine Antragstellung ist nur online im iBALIS-Serviceportal und nur mit 10stelliger Betriebsnummer und zugehöriger PIN möglich.
  • Antrag stellen können landwirtschaftliche Unternehmen (einschl. Wein- und Gartenbau) mit einer Mindestgröße gemäß §1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
  • Förderfähig sind Produkte aus der jeweiligen (erweiterbaren) Produktliste.
Förderung
  • Teil A: Festbetragszuschuss in Höhe von einmalig 500 € bei förderfähigen Ausgaben von mindestens 1.250 € 
    (Antragstellung endete am 31.12.2021)
  • Teile B und C: Zuschuss in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – je nach Investitionsgegenstand zwischen 500 € und 40.000 €
  • Teil D: Zuschuss in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – maximal 3.750 €
  • Vor einer Auszahlung ist im Online-Serviceportal iBALIS ein Zahlungsantrag zu stellen, mit dem die notwendigen Belege (Rechnungen, Zahlungsnachweise) hochzuladen sind.
Mittelherkunft
  • Bayern

Fachliche Ansprechpartner für die Effizienzsteigerung bei Bewässerungsvorhaben

(einschl. Zuständigkeit für die fachliche Stellungnahme)

Bei Vorhaben im Weinbau:

Name:
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) Veitshöchheim, Institut für Weinbau und Oenologie

Bei allen anderen Vorhaben:

Name:
Abteilung Gartenbau an den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Ansprechpartner/Bewilligungsstelle

Name:
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kompetenzzentrum Förderprogramme
Adresse:
Heinrich-Rockstroh-Str. 10, 95615 Marktredwitz
Telefon:
0871 9522-4658