Weiterbildungsstipendium - im Beruf durchstarten

Besonders begabte Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung sollen einen Anreiz zur "Karriere mit Lehre" erhalten. Das Weiterbildungsstipendium – ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – unterstützt finanziell.

Erstellt am: 18.01.2023
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Wer kann gefördert werden?
  • Junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung noch nicht 25 Jahre alt sind; in Ausnahmefällen bis 28 Jahre. 
    Darunter fallen z. B. ein freiwilliges soziales Jahr, Bundeswehr, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst (BFD), schwerwiegende Erkrankung, Elternzeiten, Zweitausbildungen. 
  • Die Absolventen sollen 
    
    • ihre Leistungsfähigkeit und Begabung in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben.
      
    • für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen. 
      
    • bereit sein, an anspruchsvollen berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. 
      
    • in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder arbeitssuchend gemeldet sein. 
  • Nachweis der Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von 1,9 oder besser. 
  • Nachweis einer besonders erfolgreichen Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (ab Landesentscheid). 
    
Was wird gefördert?
Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen:
  • Fachkurse an Lehr- und Bildungsstätten, Landmaschinenschulen, Waldbauernschulen, Bildungsstätte des Deutschen Gartenbaus Grünberg, Landvolkshochschulen, Lehr- und Versuchsanstalten für Tierhaltung
  • anspruchsvolle Fachstudienreisen
  • Küchenseminare (für Berufe der Hauswirtschaft)
    
  • anspruchsvolle gelenkte Praktika (auch im Ausland) 
Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung:
  • Meister/in
  • Techniker/in
  • Betriebswirt/in (Höhere Landbauschule)
  • Fachagrarwirt/in
  • Assistent/in
  • Fachakademie, Fachlehrer/in, Dorfhelfer/in
Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, um fachübergreifende, allgemeine berufliche und soziale Kompetenzen zu entwickeln oder zur Persönlichkeitsbildung:
  • Sprachkurse (auch im Ausland)
  • Rhetorikseminare
  • Persönlichkeitstraining
  • EDV-Seminare
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen. Voraussetzung ist jedoch, dass gleichzeitig ein Beschäftigungsverhältnis mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden besteht. 
Förderung
  • Förderungsdauer: Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre
    
  • Höhe der Förderung bis zu 8.100 Euro für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Prüfungskosten, Aufenthaltskosten bei einem Eigenanteil von 10 % je Maßnahme 
    
  • Die Förderung erfolgt während bzw. nach Abschluss der Bildungsmaßnahme. 
    
Mittelherkunft
  • Bund
Ansprechpartner

Name:
Regierung von Niederbayern Sachgebiet 61
Adresse:
Am Lurzenhof 3, 84036 Landshut-Schönbrunn
Telefon:
0871 808-1911
E-Mail:
Begabtenfoerderung@reg-nb.bayern.de

Die Regierung von Niederbayern entscheidet in einem Auswahlverfahren, ob ein Weiterbildungsstipendium für Agrarberufe und Berufe der Hauswirtschaft in Bayern gewährt wird.

Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Stammblatt für Stipendiatinnen/Stipendiaten Aufnahmestichtag: 1. Januar Anmeldeschluss: i. d. R. jeweils 15. November; falls eine Weiterbildung direkt nach Prüfungsabschluss begonnen wird der 10. September

Wichtiger Hinweis:

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