Förderfähige Investitionen
Mobile Elektrozäune und elektrifizierte Festzäune
Herdenschutzhunde inklusive Zubehör
Informationen im Überblick
Ausführliche Informationen sind im Merkblatt "Investition Herdenschutz Wolf" zu finden.
Zuwendungsfähig sind:
in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die im Sinne von Anhang 1 der Verordnung (EU) 2022/2472 Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind und eine Betriebsstätte in Bayern haben und
Privatpersonen, die nicht Unternehmen der Landwirtschaft sind
soweit diese Nutztiere halten.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) legt anhand fachlicher Kriterien Gebiete (sog. Förderkulissen) fest und veröffentlicht diese. Die Zuwendungen werden nur innerhalb der veröffentlichten Förderkulissen gewährt.
Herdenschutz Wolf – LfU externer LinkBei Investitionen in mobile Elektrozäune und elektrifizierte Festzäune werden bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen gefördert.
Sofern Antragsteller die Umsatzsteuer nach § 24 UStG pauschalieren oder nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, zählt die verausgabte Mehrwertsteuer zu den zuwendungsfähigen Aufwendungen.
Bei Investitionen in Herdenschutzhunde werden bis zu 3.000 Euro je Hund zzgl. ggf. Zubehör (siehe Merkblatt) sowie ggf. die Umsatzsteuer gefördert.
Zuwendungen unter 200 Euro werden nicht gewährt.
Vorhaben dürfen vor Bewilligung nicht begonnen werden.
Für Eigenleistungen, Leistungen an Private, behördliche Gebühren, Abgaben und dgl. an staatliche, kommunale oder übergebietliche Stellen werden keine Zuwendungen gewährt.
Keine Förderung von Ersatzinvestitionen, Reparatur- und Unterhaltsmaßnahmen, sowie laufenden Kosten der Haltung von Herdenschutzhunden einschließlich Futter- und Tierarztkosten sowie Kosten für Versicherungen.
Der Erwerb gebrauchter Gegenstände wird nicht gefördert.
Es werden nur Investitionen in der "Förderkulisse Herdenschutzhunde" bzw. "Förderkulisse Zäune" gefördert.
Bayern
Anträge auf Zäune sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzureichen.
Kontaktdaten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in BayernDie Beantragung von Herdenschutzhunden inkl. Zubehör ist ausschließlich über ein Online-Antragsverfahren möglich. Das Formular "Eignungserklärung Herdenschutzhund" muss dazu ausgefüllt, unterschrieben und als PDF eingescannt an entsprechender Stelle im Antrag wieder hochgeladen werden. Den Link zum Antrag und die Eignungserklärung finden Sie unter "Merkblätter und Formulare".
Eine Antragsstellung ist Zeitraum 1. Januar bis einschließlich 31. Oktober eines jeden Jahres möglich.
Antrag auf Förderung
Checkliste für wolfsabweisende Herdenschutzzäune
Diese Checkliste ist als Arbeitsgrundlage für Weidetierhalter, Zaunbauunternehmen und Herdenschutzberater konzipiert. Mit ihr kann überprüft werden, ob Zäune wolfsabweisend sind. Zäune, die nach folgenden Kriterien erstellt wurden, entsprechen den Vorgaben des Förderprogramms "Investition Herdenschutz Wolf".









