Alle Informationen zu den Programmen und den Terminen sind in den jeweiligen Merkblättern enthalten.
Je Probeimkerin/Probeimker kann eine Pauschale von bis zu 100 Euro pro Jahr für maximal zwei Jahre gewährt werden.
Je Schule kann ein pauschaler Zuschuss von bis zu 300 Euro je Schuljahr gewährt werden.
Bayern
Antragsberechtigt sind die Imkerlandesverbände mit Sitz in Bayern, die Landesgruppe Bayern des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes sowie die Schulen.
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- Fax:
- 0871 9522-4399
- E-Mail:
- KomZF@fueak.bayern.de
- Adresse:
- Heinrich-Rockstroh-Str. 10, 95615 Marktredwitz
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Antrag auf Förderung
Die Antragsfrist endete am 30. Juni.
Förderantrag für das Imkern an SchulenAntrag auf Auszahlung
Die Antragsfrist endete am 31. Juli.