Imkerinnen und Imker durch Vereine fortbilden

Die Förderung unterstützt die fachliche Weiterbildung der Imkerinnen und Imker (Technische Hilfe). Damit sollen die Erzeugung und Vermarktung von Honig und Bienenzuchterzeugnissen verbessert werden. Ausführlich informiert das Merkblatt zur Abwicklung der Bienenförderung "Fortbildung für Imker durch Vereine".

Erstellt am: 20.01.2023
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Förderung
Gestaffelter teilnehmerorientierter Festbetrag in folgender Höhe:
  • 10 bis 20 Teilnehmer: bis zu 100 Euro
  • 21 bis 40 Teilnehmer: bis zu 140 Euro
  • 41 bis 60 Teilnehmer: bis zu 180 Euro
  • 61 bis 80 Teilnehmer: bis zu 220 Euro
  • ab 81 Teilnehmern: bis zu 260 Euro
Mittelherkunft
  • EU
  • Bayern
Termine
  • Die Meldungen der durchgeführten Fortbildungen müssen bis 4. August bei den Imkerlandesverbänden eingegangen sein.
  • Die Anträge auf Förderung sind von den Imkerlandesverbänden bis 31. August bei der Staatlichen Führungsakademie (FüAk) einzureichen. 
Ansprechpartner
  • Imkerlandesverbände sowie
  • Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Kontakt
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk), Kompetenzzentrum Förderprogramme
Telefon:
0871 9522-4600
Fax:
0871 9522-4399
E-Mail:
KomZF@fueak.bayern.de
Adresse:
Porschestraße 5a, 84030 Landshut
Wichtiger Hinweis:

PDF-Formulare nicht direkt im Browser bearbeiten, sondern herunterladen und dann in einem PDF-Editor (Acrobat Reader, PDF-XChange o.ä.) öffnen und ausfüllen.

Ergänzende Hinweise für die Veranstaltung und Förderung von Online-Fortbildungen
  • Aufgrund der weiterhin kritischen Corona-Situation und den damit verbundenen Einschränkungen von Versammlungen können im Imkereijahr auch Fortbildungsveranstaltungen gefördert werden, die in Form von Online-Fortbildungen durchgeführt werden.
  • Damit für diese Online-Fortbildungen eine Zuwendung aus dem Bayerischen Programm zur Förderung der Bienenhaltung gewährt werden kann, ist an Stelle der Unterschrift auf der Teilnehmerliste für jeden Teilnehmer eine "Persönliche Erklärung über die Teilnahme an einer Online-Fortbildung" vorzulegen.
  • Zusätzlich ist vom veranstaltenden Verein mit der Meldung an den Landesverband die Teilnehmerliste einzureichen, in der alle Teilnehmer der Online-Fortbildung mit Vor- und Nachnamen aufgeführt sind.
  • Alle anderen im Merkblatt "Bienenförderung - Fortbildungen für Imker durch Vereine" genannten Anforderungen sind auch bei Online-Fortbildungen einzuhalten.
  • Zusätzlich ist vom veranstaltenden Verein die Referentenbestätigung, samt Vor- und Familienname auszufüllen. Die entsprechende Unterschrift des Referenten wird ebenfalls mit Hilfe der "Persönlichen Erklärung über die Teilnahme an einer Online-Fortbildung" belegt.