Mittelherkunft
EU
Bayern
Termine
Die Meldungen der durchgeführten Fortbildungen müssen bis 2. August bei den Imkerlandesverbänden eingegangen sein.
Die Anträge auf Förderung sind von den Imkerlandesverbänden bis 30. August bei der Staatlichen Führungsakademie (FüAk) einzureichen.
Ansprechpartner
Imkerlandesverbände sowie
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Kontakt
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- Fax:
- 0871 9522-4399
- E-Mail:
- KomZF@fueak.bayern.de
- Adresse:
- Porschestraße 5a, 84030 Landshut
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk), Kompetenzzentrum Förderprogramme
Fortbildungen für Imkerinnen und Imker durch Vereine
- Merkblatt Bienenförderung – Fortbildungen für Imker durch Vereine Downloadlink
- Anlage zum Merkblatt – Fortbildungsthemen Downloadlink
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (NBest-EU-Invest) – Bayern.Recht externer Link
- Rechtsvorschriften Subventionsgesetz Downloadlink
- Richtlinie zur Förderung der Bienenhaltung – Bayern.Recht externer Link
Formulare 2024
- Antrag für Imkerlandesverbände (wird den Verbänden zugesandt)
Ergänzende Hinweise für die Veranstaltung und Förderung von Online-Fortbildungen
Aufgrund der weiterhin kritischen Corona-Situation und den damit verbundenen Einschränkungen von Versammlungen können im Imkereijahr auch Fortbildungsveranstaltungen gefördert werden, die in Form von Online-Fortbildungen durchgeführt werden.
Damit für diese Online-Fortbildungen eine Zuwendung aus dem Bayerischen Programm zur Förderung der Bienenhaltung gewährt werden kann, ist an Stelle der Unterschrift auf der Teilnehmerliste für jeden Teilnehmer eine "Persönliche Erklärung über die Teilnahme an einer Online-Fortbildung" vorzulegen.
Zusätzlich ist vom veranstaltenden Verein mit der Meldung an den Landesverband die Teilnehmerliste einzureichen, in der alle Teilnehmer der Online-Fortbildung mit Vor- und Nachnamen aufgeführt sind.
Alle anderen im Merkblatt "Bienenförderung - Fortbildungen für Imker durch Vereine" genannten Anforderungen sind auch bei Online-Fortbildungen einzuhalten.
Zusätzlich ist vom veranstaltenden Verein die Referentenbestätigung, samt Vor- und Familienname auszufüllen. Die entsprechende Unterschrift des Referenten wird ebenfalls mit Hilfe der "Persönlichen Erklärung über die Teilnahme an einer Online-Fortbildung" belegt.