Förderung
Gestaffelter teilnehmerorientierter Festbetrag in folgender Höhe:
10 bis 20 Teilnehmer: bis zu 100 Euro
21 bis 40 Teilnehmer: bis zu 140 Euro
41 bis 60 Teilnehmer: bis zu 180 Euro
61 bis 80 Teilnehmer: bis zu 220 Euro
ab 81 Teilnehmern: bis zu 260 Euro
Mittelherkunft
EU
Bayern
Termine
Die Meldungen der durchgeführten Fortbildungen müssen bis 4. August bei den Imkerlandesverbänden eingegangen sein.
Die Anträge auf Förderung sind von den Imkerlandesverbänden bis 31. August bei der Staatlichen Führungsakademie (FüAk) einzureichen.
Ansprechpartner
Imkerlandesverbände sowie
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Kontakt
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- Fax:
- 0871 9522-4399
- E-Mail:
- KomZF@fueak.bayern.de
- Adresse:
- Porschestraße 5a, 84030 Landshut
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk), Kompetenzzentrum Förderprogramme
Wichtiger Hinweis:
PDF-Formulare nicht direkt im Browser bearbeiten, sondern herunterladen und dann in einem PDF-Editor (Acrobat Reader, PDF-XChange o.ä.) öffnen und ausfüllen.
Fortbildungen für Imkerinnen und Imker durch Vereine
Formulare 2023
- Antrag für Imkerlandesverbände (wird den Verbänden zugesandt)
- Meldung einer Fortbildung für Imker durch Vereine Downloadlink
- Anlage zur Meldung von Fortbildungen für Imker durch Vereine Downloadlink
- Anlage zur Meldung: Bestätigung der Qualifikation des Referenten Downloadlink
- Persönliche Erklärung über die Teilnahme an einer Online Fortbildung Downloadlink
Ergänzende Hinweise für die Veranstaltung und Förderung von Online-Fortbildungen
Aufgrund der weiterhin kritischen Corona-Situation und den damit verbundenen Einschränkungen von Versammlungen können im Imkereijahr auch Fortbildungsveranstaltungen gefördert werden, die in Form von Online-Fortbildungen durchgeführt werden.
Damit für diese Online-Fortbildungen eine Zuwendung aus dem Bayerischen Programm zur Förderung der Bienenhaltung gewährt werden kann, ist an Stelle der Unterschrift auf der Teilnehmerliste für jeden Teilnehmer eine "Persönliche Erklärung über die Teilnahme an einer Online-Fortbildung" vorzulegen.
Zusätzlich ist vom veranstaltenden Verein mit der Meldung an den Landesverband die Teilnehmerliste einzureichen, in der alle Teilnehmer der Online-Fortbildung mit Vor- und Nachnamen aufgeführt sind.
Alle anderen im Merkblatt "Bienenförderung - Fortbildungen für Imker durch Vereine" genannten Anforderungen sind auch bei Online-Fortbildungen einzuhalten.
Zusätzlich ist vom veranstaltenden Verein die Referentenbestätigung, samt Vor- und Familienname auszufüllen. Die entsprechende Unterschrift des Referenten wird ebenfalls mit Hilfe der "Persönlichen Erklärung über die Teilnahme an einer Online-Fortbildung" belegt.