Hinweis: 2023 wird auch ein Onlinekurs als Anfängerlehrgang anerkannt.
Voraussetzungen
Imkerinnen und Imker mit Wohn- und Betriebssitz in Bayern.
Anfängerinnen und Anfänger in der Imkerei
Im ersten Halbjahr des Förderjahres oder in den 3 Jahren davor Teilnahme an einem Anfängerlehrgang und erstmals Beginn mit der Imkerei.
Erwerbsimkerinnen und Erwerbsimker
Imkerinnen und Imker mit Beitragszahlung an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Die geförderten Ausrüstungsgegenstände dürfen innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach der Beschaffung nur für die Bienenhaltung genutzt werden.
Bei Anträgen mit einer Investitionssumme von mehr als 5.000 Euro wird eine zusätzliche Stellungnahme der Imkerfachberatung zur Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Maßnahme eingeholt.
Förderung
Förderfähig (bis zu 30 %) ist die Neuanschaffung verschiedener Geräte und Maschinen zur Verbesserung der Honiggewinnung, die im Merkblatt aufgeführt sind. Beuten sind nicht förderfähig. Zusätzlich kann bei Erwerbsimkern die Anschaffung von Anhängern, Ladekränen, Staplern und digitaler Bienenstockwaagen gefördert werden.
Mindestinvestitionssummen
Anfängerinnen und Anfänger: 476 Euro (inkl. MwSt)
andere Imkerinnen und Imker: 952 Euro (inkl. MwSt)
maximal förderfähiges Investitionsvolumen: 25.000 Euro jährlich
Mittelherkunft
EU
Bayern
Antragszeitraum
Förderanträge müssen bis spätestens 15. April bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) eingereicht werden.
Bitte beachten Sie folgenden Ablauf bei der Antragstellung:
Merkblatt zur Abwicklung der Bienenförderung lesen
Förderantrag stellen
Zustimmung abwarten
Geräte kaufen
Zahlungsantrag stellen (Rechnung und Zahlungsbeleg einreichen)
Hinweise zum Zahlungsantrag
Wenn Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gescannt bzw. fotografiert haben, senden Sie diesen mit allen Unterlagen an: poststelle@fueak.bayern.de
Um Ihren Antrag eindeutig zuordnen und zügig bearbeiten zu können, machen Sie im Betreff-Feld der E-Mail unbedingt folgende Angaben:
Name und Vorname
Betriebsnummer (10-stellig)
betroffenes Förderprogramm (z. B. investive Maßnahmen Bienenhaltung)
Für Rückfragen geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten im Antragsformular korrekt und vollständig an.
Kontakt
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- Fax:
- 0871 9522-4399
- E-Mail:
- poststelle@fueak.bayern.de
- Adresse:
- Porschestraße 5 a, 84030 Landshut
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme
Antrag auf Förderung
Antrag auf Auszahlung