Zuschüsse für Imkereigeräte

Die Förderung unterstützt die Anschaffung bestimmter Geräte. Ziel ist, die Erzeugung und Vermarktung von Honig und Bienenzuchterzeugnissen zu verbessern. Für Erwerbsimkerinnen und Erwerbsimker sowie Anfängerinnen und Anfänger in der Imkerei gelten gesonderte Konditionen.

Erstellt am: 19.01.2023
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Hinweis: 2023 wird auch ein Onlinekurs als Anfängerlehrgang anerkannt.

Voraussetzungen
  • Imkerinnen und Imker mit Wohn- und Betriebssitz in Bayern.
  • Anfängerinnen und Anfänger in der Imkerei
    • Im ersten Halbjahr des Förderjahres oder in den 3 Jahren davor Teilnahme an einem Anfängerlehrgang und erstmals Beginn mit der Imkerei.
  • Erwerbsimkerinnen und Erwerbsimker
    • Imkerinnen und Imker mit Beitragszahlung an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
  • Die geförderten Ausrüstungsgegenstände dürfen innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach der Beschaffung nur für die Bienenhaltung genutzt werden. 
    
  • Bei Anträgen mit einer Investitionssumme von mehr als 5.000 Euro wird eine zusätzliche Stellungnahme der Imkerfachberatung zur Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Maßnahme eingeholt.
    
Förderung
  • Förderfähig (bis zu 30 %) ist die Neuanschaffung verschiedener Geräte und Maschinen zur Verbesserung der Honiggewinnung, die im Merkblatt aufgeführt sind. Beuten sind nicht förderfähig. Zusätzlich kann bei Erwerbsimkern die Anschaffung von Anhängern, Ladekränen, Staplern und digitaler Bienenstockwaagen gefördert werden.
    
  • Mindestinvestitionssummen
    • Anfängerinnen und Anfänger: 476 Euro (inkl. MwSt)
    • andere Imkerinnen und Imker: 952 Euro (inkl. MwSt)
  • maximal förderfähiges Investitionsvolumen: 25.000 Euro jährlich
    
Mittelherkunft
  • EU
  • Bayern
Antragszeitraum

Förderanträge müssen bis spätestens 15. April bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) eingereicht werden.

Bitte beachten Sie folgenden Ablauf bei der Antragstellung:
  • Merkblatt zur Abwicklung der Bienenförderung lesen
  • Förderantrag stellen
  • Zustimmung abwarten
  • Geräte kaufen
  • Zahlungsantrag stellen (Rechnung und Zahlungsbeleg einreichen)
Hinweise zum Zahlungsantrag
  • Wenn Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gescannt bzw. fotografiert haben, senden Sie diesen mit allen Unterlagen an: 
    poststelle@fueak.bayern.de
    
  • Um Ihren Antrag eindeutig zuordnen und zügig bearbeiten zu können, machen Sie im Betreff-Feld der E-Mail unbedingt folgende Angaben: 
    • Name und Vorname
    • Betriebsnummer (10-stellig)
    • betroffenes Förderprogramm (z. B. investive Maßnahmen Bienenhaltung)
  • Für Rückfragen geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten im Antragsformular korrekt und vollständig an.
Kontakt
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme
Telefon:
0871 9522-4600
Fax:
0871 9522-4399
E-Mail:
poststelle@fueak.bayern.de
Adresse:
Porschestraße 5 a, 84030 Landshut

Antrag auf Förderung

  • Erhebungsbogen

Antrag auf Auszahlung

Allgemeines