Allgemeine Termine für Änderungen bei Fördermaßnahmen
Umgehend melden über die Mitteilungsfunktion im iBALIS (ganzjährig möglich)
Anzeige einer nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit
Anzeige des Umpflügens von Grünlandflächen
Ausnahme von der Pflicht zur jährlichen Durchführung einer Mindesttätigkeit
Erneuerung von umweltsensiblem Dauergrünland
ab 11. Januar bis 23. Februar – AUM
Antragstellung für Agrarumweltmaßnahmen (AUM) im Verpflichtungszeitraum 2023 (KULAP) und 2023 – 2027 (VNP) online über das Portal iBALIS
bis 15. Januar 2023 – AUM
Vorlage der Sammelbelege bei überbetrieblicher Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injektionsverfahren (B26) für das Jahr 2022
bis 15. Januar 2023 – Greening
Im Vorjahr als Ökologische Vorrangflächen beantragte Zwischenfrüchte und Begrünungen müssen auf der Fläche belassen werden
ab 1. Januar 2023 bis 30. September 2023 – ÖR4
Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten
ab 1. Februar 2023 – AUM
Meldung Daten für emissionsarme Gülleausbringung bei Eigenmechanisierung (B25) für das Jahr 2022 Meldung endgültiger Viehbestand Durchschnitt 2022 im Portal iBALIS
bis 23. Februar 2023 – Mehrfachantrag (alle Programme)
Schriftliche Mitteilung von Flächenzu- und -abgängen (über das Portal iBALIS bis zur Antragstellung möglich)
bis 30. September 2023 – ÖR4
Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten
Feldstücksprüfung – Vorbereitung Mehrfachantrag, alle Förderprogramme
Überprüfung und Anpassung der Feldstücksgrenzen anhand neuer Orthofotos im Portal iBALIS (Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen)
bis 15. März 2023 – AUM
Abgabe des Auszahlungsantrags bei Maßnahme B49 (Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen)
ab Mitte März bis 15. Mai 2023 – Mehrfachantrag (alle Programme)
Direktzahlungen
Einkommensgrundstützung
Umverteilungs-Einkommensstützung
Junglandwirte-Einkommensstützung
Öko-Regelungen
Gekoppelte Einkommensstützungen für Schafe/Ziegen sowie für Mutterkühe
Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
Auszahlungsantrag KULAP/VNP
Prämie für Sommerweidehaltung
Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen
Mehrgefahrenversicherung
Agroforstsystem
Bei Beantragung als Agroforstsystem sowie bei Teilnahme an ÖR3 ist spätestens bis zur Antragstellung ein positiv geprüftes Nutzungskonzept vorzulegen
Agri-Photovoltaik
Nachweis Agri-Photovoltaik-Anlage nach § 12 Absatz 5 Satz 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
bis 30. September 2023 – ÖR4
Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten
Feldstücksprüfung – Vorbereitung Mehrfachantrag, alle Förderprogramme
Überprüfung und Anpassung der Feldstücksgrenzen anhand neuer Orthofotos im Portal iBALIS (Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen)
AUM – bis 30. April 2023
Abfischmeldung für das Jahr 2022 bei Maßnahme B58 (Extensive Teichwirtschaft), H41 und H43 (Förderung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone)
bis 15. Mai 2023 – Mehrfachantrag (alle Förderprogramme)
Antragstellung über das Portal iBALIS
bis 15. Mai 2023 – Direktzahlungen
Alle im Mehrfachantrag mit "B" gekennzeichneten Flächen müssen dem Antragsteller am 15. Mai 2023 zur Verfügung stehen und im gesamten Jahr 2023 beihilfefähig sein
Agroforstsystem
Vorlage positiv geprüftes Nutzungskonzept
Agri-Photovoltaik
Nachweis Agri-Photovoltaik-Anlage nach § 12 Absatz 5 Satz 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
bis 31. Mai 2023 – Mehrfachantrag (alle Förderprogramme)
Nachmeldung oder Änderung einzelner Flächen bzw. Nachreichung fehlender Unterlagen. Nach dem Termin eingehende Anträge sind mehr als 16 Kalendertage verspätet und werden abgelehnt
bis 30. September 2023 – ÖR4
Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten
Feldstücksprüfung – Vorbereitung Mehrfachantrag, alle Förderprogramme
Überprüfung und Anpassung der Feldstücksgrenzen anhand neuer Orthofotos im Portal iBALIS (Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen)
bis 15. Mai 2023 – Mehrfachantrag (alle Förderprogramme)
Antragstellung über das Portal iBALIS
bis 15. Mai 2023 – Direktzahlungen
Alle im Mehrfachantrag mit "B" gekennzeichneten Flächen müssen dem Antragsteller am 15. Mai 2023 zur Verfügung stehen und im gesamten Jahr 2023 beihilfefähig sein
Agroforstsystem
Vorlage positiv geprüftes Nutzungskonzept
Agri-Photovoltaik
Nachweis Agri-Photovoltaik-Anlage nach § 12 Absatz 5 Satz 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
ab 15. Mai 2023 – gekoppelte Tierprämien
Beginn des Haltungszeitraums für Mutterkühe sowie für Schafe/Ziegen vom 15. Mai bis mindestens 15. August 2023
ab 16. Mai 2023 bis 30. September 2023 – Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag
Bis 30. September 2023 sind Änderungen und Korrekturen von Unstimmigkeiten bei Flächenangaben möglich (Flächenmonitoringsystem)
bis 31. Mai 2023 – Mehrfachantrag (alle Förderprogramme)
Nachmeldung oder Änderung einzelner Flächen bzw. Nachreichung fehlender Unterlagen. Nach dem Termin eingehende Anträge sind mehr als 16 Kalendertage verspätet und werden abgelehnt
bis 30. September 2023 – ÖR4
Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten
bis 15. August 2023 – gekoppelte Tierprämien
Der Haltungszeitraum für Mutterkühe sowie für Schafe/Ziegen muss vom 15. Mai bis mindestens 15. August 2023 eingehalten werden
bis 30. Juni 2023 – AUM
Antragstellung B49 "Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen" für Verpflichtungsbeginn 2023 Antragstellung B56 "Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen"
bis 30. September 2023 – Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag
Bis 30. September 2023 sind Änderungen und Korrekturen von Unstimmigkeiten bei Flächenangaben möglich (Flächenmonitoringsystem)
bis 30. September 2023 – ÖR4
Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten
bis 15. August 2023 – gekoppelte Tierprämien
Der Haltungszeitraum für Mutterkühe sowie für Schafe/Ziegen muss vom 15. Mai bis mindestens 15. August 2023 eingehalten werden
bis 30. September 2023 – Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag
Bis 30. September 2023 sind Änderungen und Korrekturen von Unstimmigkeiten bei Flächenangaben möglich (Flächenmonitoringsystem)
bis 30. September 2023 – ÖR4
Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten
bis 15. August 2023 – gekoppelte Tierprämien
Der Haltungszeitraum für Mutterkühe sowie für Schafe/Ziegen muss vom 15. Mai bis mindestens 15. August 2023 eingehalten werden
bis 30. September 2023 – Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag
Bis 30. September 2023 sind Änderungen und Korrekturen von Unstimmigkeiten bei Flächenangaben möglich (Flächenmonitoringsystem)
bis 30. September 2023 – ÖR4
Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten
bis 1. September 2023 – AUM
Vorlage Nachweis Milcherzeuger (KULAP-Maßnahme B50 "Heumilch")
bis 14. September 2023 – AUM
Meldung Einhaltung Stoppelbrache (VNP-Maßnahmen H15, W05)
bis 30. September 2023 – Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag
Bis 30. September 2023 sind Änderungen und Korrekturen von Unstimmigkeiten bei Flächenangaben möglich (Flächenmonitoringsystem)
bis 30. September 2023 – ÖR4
Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten
bis 1. Oktober 2023 – AUM
Meldung der in die Förderung einbezogenen Flächen bei KULAP-Maßnahmen B35 und B36 "Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten/Wildsaaten"
bis 2. November 2023 – AUM
Erstellung KULAP-Nährstoffsaldo online im Portal iBALIS
ab 15. November bis 15. Januar Folgejahr – Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
Auf mind. 80 % der Ackerflächen eines Betriebes ist die Mindestbodenbedeckung nach GLÖZ6 einzuhalten
ab Anfang Dezember 2023 – Mehrfachantrag (alle Förderprogramme)
Meldung von Flächenzu- und abgängen für das Antragsjahr 2024
bis 31. Dezember 2023 – AUM
Meldung bei Aufnahme/Abgabe von Pensionsrindern für das Jahr 2023 (KULAP B60 "Weideprämie")
bis 15. Januar 2023 – AUM
Vorlage der Sammelbelege bei überbetrieblicher Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injektionsverfahren (B26)
bis 15. Januar Folgejahr – Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
Auf mind. 80 % der Ackerflächen eines Betriebes ist die Mindestbodenbedeckung nach GLÖZ6 einzuhalten
Weitere Termine sind insbesondere bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zu beachten:
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)