Termine im Kalenderjahr

Diese Seite liefert eine Übersicht wichtiger Termine, vor allem für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen. Das jeweils angegebene Datum ist der letztmögliche Zeitpunkt zur Antragstellung.

Erstellt am: 30.01.2023
Teilen Drucken

Allgemeine Termine für Änderungen bei Fördermaßnahmen

Mitteilung des Betriebsinhaberwechsels (z. B. Verpachtung, Hofübergabe):

Umgehend melden über die Mitteilungsfunktion im iBALIS (ganzjährig möglich)

Online-Meldungen/Anzeigen im iBALIS (ganzjährig möglich):
  • Anzeige einer nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit
  • Anzeige des Umpflügens von Grünlandflächen
  • Antrag auf Ausnahme der jährlichen Mulchverpflichtung (bei brachliegenden Flächen)
  • Erneuerung von umweltsensiblem Dauergrünland 

Feldstücksprüfung – Vorbereitung Mehrfachantrag, alle Förderprogramme

Überprüfung und Anpassung der Feldstücksgrenzen anhand neuer Orthofotos im Portal iBALIS (Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen)

bis 15. Mai 2023 – Mehrfachantrag (alle Förderprogramme)

Antragstellung über das Portal iBALIS

bis 15. Mai 2023 – Direktzahlungen

Alle im Mehrfachantrag mit "B" gekennzeichneten Flächen müssen dem Antragsteller am 15. Mai 2023 zur Verfügung stehen und im gesamten Jahr 2023 beihilfefähig sein

Agroforstsystem

Vorlage positiv geprüftes Nutzungskonzept

Agri-Photovoltaik

Nachweis Agri-Photovoltaik-Anlage nach § 12 Absatz 5 Satz 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung

ab 15. Mai 2023 – gekoppelte Tierprämien

Beginn des Haltungszeitraums für Mutterkühe sowie für Schafe/Ziegen vom 15. Mai bis mindestens 15. August 2023

ab 16. Mai 2023 bis 30. September 2023 – Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag

Bis 30. September 2023 sind Änderungen und Korrekturen von Unstimmigkeiten bei Flächenangaben möglich (Flächenmonitoringsystem)

bis 31. Mai 2023 – Mehrfachantrag (alle Förderprogramme)

Nachmeldung oder Änderung einzelner Flächen bzw. Nachreichung fehlender Unterlagen. Nach dem Termin eingehende Anträge sind mehr als 16 Kalendertage verspätet und werden abgelehnt

bis 30. September 2023 – ÖR4

Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten

bis 15. August 2023 – gekoppelte Tierprämien

Der Haltungszeitraum für Mutterkühe sowie für Schafe/Ziegen muss vom 15. Mai bis mindestens 15. August 2023 eingehalten werden

bis 30. Juni 2023 – AUM

Antragstellung B49 "Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen" für Verpflichtungsbeginn 2023 Antragstellung B56 "Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen"

bis 30. September 2023 – Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag

Bis 30. September 2023 sind Änderungen und Korrekturen von Unstimmigkeiten bei Flächenangaben möglich (Flächenmonitoringsystem)

bis 30. September 2023 – ÖR4

Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten

bis 15. August 2023 – gekoppelte Tierprämien

Der Haltungszeitraum für Mutterkühe sowie für Schafe/Ziegen muss vom 15. Mai bis mindestens 15. August 2023 eingehalten werden

bis 30. September 2023 – Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag

Bis 30. September 2023 sind Änderungen und Korrekturen von Unstimmigkeiten bei Flächenangaben möglich (Flächenmonitoringsystem)

bis 30. September 2023 – ÖR4

Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten

bis 15. August 2023 – gekoppelte Tierprämien

Der Haltungszeitraum für Mutterkühe sowie für Schafe/Ziegen muss vom 15. Mai bis mindestens 15. August 2023 eingehalten werden

bis 30. September 2023 – Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag

Bis 30. September 2023 sind Änderungen und Korrekturen von Unstimmigkeiten bei Flächenangaben möglich (Flächenmonitoringsystem)

bis 30. September 2023 – ÖR4

Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten

bis 1. September 2023 – AUM

Vorlage Nachweis Milcherzeuger (KULAP-Maßnahme B50 "Heumilch")

bis 14. September 2023 – AUM

Meldung Einhaltung Stoppelbrache (VNP-Maßnahmen H15, W05)

bis 30. September 2023 – Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag

Bis 30. September 2023 sind Änderungen und Korrekturen von Unstimmigkeiten bei Flächenangaben möglich (Flächenmonitoringsystem)

bis 30. September 2023 – ÖR4

Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten

bis 1. Oktober 2023 – AUM

Meldung der in die Förderung einbezogenen Flächen bei KULAP-Maßnahmen B35 und B36 "Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten/Wildsaaten"

bis 2. November 2023 – AUM

Erstellung KULAP-Nährstoffsaldo online im Portal iBALIS

ab 15. November bis 15. Januar Folgejahr – Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung

Auf mind. 80 % der Ackerflächen eines Betriebes ist die Mindestbodenbedeckung nach GLÖZ6 einzuhalten

ab Anfang Dezember 2023 – Mehrfachantrag (alle Förderprogramme)

Meldung von Flächenzu- und abgängen für das Antragsjahr 2024

bis 31. Dezember 2023 – AUM

Meldung bei Aufnahme/Abgabe von Pensionsrindern für das Jahr 2023 (KULAP B60 "Weideprämie")

bis 15. Januar 2023 – AUM

Vorlage der Sammelbelege bei überbetrieblicher Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injektionsverfahren (B26)

bis 15. Januar Folgejahr – Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung

Auf mind. 80 % der Ackerflächen eines Betriebes ist die Mindestbodenbedeckung nach GLÖZ6 einzuhalten

ab 11. Januar bis 23. Februar – AUM

Antragstellung für Agrarumweltmaßnahmen (AUM) im Verpflichtungszeitraum 2023 (KULAP) und 2023 – 2027 (VNP) online über das Portal iBALIS

bis 15. Januar 2023 – AUM

Vorlage der Sammelbelege bei überbetrieblicher Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injektionsverfahren (B26) für das Jahr 2022

bis 15. Januar 2023 – Greening

Im Vorjahr als Ökologische Vorrangflächen beantragte Zwischenfrüchte und Begrünungen müssen auf der Fläche belassen werden

ab 1. Januar 2023 bis 30. September 2023 – ÖR4

Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten

ab 1. Februar 2023 – AUM

Meldung Daten für emissionsarme Gülleausbringung bei Eigenmechanisierung (B25) für das Jahr 2022 Meldung endgültiger Viehbestand Durchschnitt 2022 im Portal iBALIS

bis 23. Februar 2023 – Mehrfachantrag (alle Programme)

Schriftliche Mitteilung von Flächenzu- und -abgängen (über das Portal iBALIS bis zur Antragstellung möglich)

bis 30. September 2023 – ÖR4

Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten

Feldstücksprüfung – Vorbereitung Mehrfachantrag, alle Förderprogramme

Überprüfung und Anpassung der Feldstücksgrenzen anhand neuer Orthofotos im Portal iBALIS (Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen)

bis 15. März 2023 – AUM

Abgabe des Auszahlungsantrags bei Maßnahme B49 (Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen)

ab Mitte März bis 15. Mai 2023 – Mehrfachantrag (alle Programme)

Antragstellung über das Portal iBALIS
  • Direktzahlungen 
    • Einkommensgrundstützung
    • Umverteilungs-Einkommensstützung
    • Junglandwirte-Einkommensstützung
  • Öko-Regelungen
  • Gekoppelte Einkommensstützungen für Schafe/Ziegen sowie für Mutterkühe
  • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
  • Auszahlungsantrag KULAP/VNP
  • Prämie für Sommerweidehaltung
  • Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen
  • Mehrgefahrenversicherung

Agroforstsystem

Bei Beantragung als Agroforstsystem sowie bei Teilnahme an ÖR3 ist spätestens bis zur Antragstellung ein positiv geprüftes Nutzungskonzept vorzulegen

Agri-Photovoltaik

Nachweis Agri-Photovoltaik-Anlage nach § 12 Absatz 5 Satz 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung

bis 30. September 2023 – ÖR4

Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten

Feldstücksprüfung – Vorbereitung Mehrfachantrag, alle Förderprogramme

Überprüfung und Anpassung der Feldstücksgrenzen anhand neuer Orthofotos im Portal iBALIS (Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen)

AUM – bis 30. April 2023

Abfischmeldung für das Jahr 2022 bei Maßnahme B58 (Extensive Teichwirtschaft), H41 und H43 (Förderung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone)

bis 15. Mai 2023 – Mehrfachantrag (alle Förderprogramme)

Antragstellung über das Portal iBALIS

bis 15. Mai 2023 – Direktzahlungen

Alle im Mehrfachantrag mit "B" gekennzeichneten Flächen müssen dem Antragsteller am 15. Mai 2023 zur Verfügung stehen und im gesamten Jahr 2023 beihilfefähig sein

Agroforstsystem

Vorlage positiv geprüftes Nutzungskonzept

Agri-Photovoltaik

Nachweis Agri-Photovoltaik-Anlage nach § 12 Absatz 5 Satz 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung

bis 31. Mai 2023 – Mehrfachantrag (alle Förderprogramme)

Nachmeldung oder Änderung einzelner Flächen bzw. Nachreichung fehlender Unterlagen. Nach dem Termin eingehende Anträge sind mehr als 16 Kalendertage verspätet und werden abgelehnt

bis 30. September 2023 – ÖR4

Im Gesamtbetrieb ist ein GV-Besatz von 0,3 – 1,4 RGV/ha förderfähiges DG einzuhalten

Weitere Termine sind insbesondere bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zu beachten:

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)