Was sind Ländliche Kernwegenetze?
Die moderne Landtechnik, Maschinenringe und Lohnunternehmen sowie der Wettbewerbsdruck lassen es nicht zu, dass Zeit und Geld auf der Streck bleiben. Früher gebaute Wege sind maximal 3 Meter breit und häufig nur auf 5 Tonnen ausgelegt. Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind bei Schleppern und Anhängern 2,55 Meter Breite zugelassen. Werden diese mit bodenschonender breiter Bereifung ausgestattet, beträgt die Höchstgrenze 3 Meter, die auch für Anbaugeräte gilt. Breitere land- und forstwirtschaftliche Landmaschinen sind zulässig, brauchen aber eine Sondergenehmigung. Dafür sehen die neuen Richtlinien des ländlichen Wegebaus Hauptwirtschaftswege mit 3,5 Meter Fahrbahnbreite plus befahrbare Seitenstreifen von jeweils 0,75 Meter und Entwässerungsgräben vor.
Was können wir tun?
Moderne Landmaschinen sind das Eine. Hinzu kommt, dass für die Landwirte der orts- und gemeindeübergreifende Transportbedarf und die Bewirtschaftung von weiter entfernten Pachtflächen immer bedeutender werden. Deshalb erarbeiten kooperierende Gemeinden in über der Hälfte der rund 110 Integrierten Ländlichen Entwicklungen in Bayern Kernwegenetzkonzepte mit weiträumigen Lösungen. Die Konzepte berücksichtigen auch Rad- und Wanderwege für Erholungssuchende. Durch leistungsfähige Verbindungswege in der Flur werden vor allem Dörfer von landwirtschaftlichem Schwerlastverkehr entlastet.
Wir informieren interkommunale Kooperationen und Landwirte über den ländlichen Straßen- und Wegebau
Wir motivieren Gemeinden und Landwirte, sich aktiv in die Konzepterstellung einzubringen
Wir berücksichtigen Natur und Landschaft, vermeiden Flächenverbrauch und informieren über die Möglichkeiten der Bodenordnung
Wir beraten zur Planung des Wegenetzkonzeptes, zur Auftragsvergabe und zum Aufgabenumfang
Wir begleiten die Erarbeitung des Wegenetzkonzeptes in der Integrierten Ländlichen Entwicklung und den Gemeinden
Wir genehmigen das Wegenetzkonzept und stimmen die Prioritäten, Finanzierung und Bauträgerschaft zur Umsetzung ab
Wir leiten zur Umsetzung ein Projekt der Ländlichen Entwicklung ein und klären die Grundeigentümer auf
Wir unterstützen die Konzepterstellung und den Bau von Kernwegen finanziell
Wir regeln die Landbereitstellung durch Bodenordnung