Planung eines Windparks

Die Planung eines Windparks führt häufig zu Widerständen in der Bevölkerung. Während eines laufenden Flurneuordnungsverfahrens kann dies sogar zum Stillstand des Projekts führen, wenn eine Neuverteilung nicht mehr aussichtsreich erscheint. Durch ein eigens entwickeltes Flächenmodell und mit Hilfe der Bodenordnung konnten in Creußen bei der Errichtung eines Windparks Nutzungskonflikte vermieden und die regionale Wertschöpfung erhöht werden. Dies kommt nicht nur den Grundstückseigentümern, sondern auch der gesamten Dorfgemeinschaft zu Gute.

Aktualisiert am: 28.09.2023
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Drei Windräder in der Landschaft entlang eines Weges

Im Jahr 2001 begann ein privater Projektentwickler im Gebiet der Gemarkung Neuhof (Stadt Creußen, Landkreis Bayreuth) mit den Planungen zur Errichtung eines Windparks mit drei Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von ca. 108 m und einem Rotordurchmesser von ca. 82 m. Die Stadt Creußen hat 4 700 Einwohner und umfasst 38 Ortsteile. Auf ca. 61 ha Fläche ist im Regionalplan Oberfranken-Ost ein Vorbehaltsgebiet für Windkraft ausgewiesen.

Flurkarte mit den drei Windkraftradstandorten. Hervorgehoben sind die Eigentumsflächen der Standorte, der Erschließungsweg und der Radius der Rotorblätter.

Die Standorte

Zu Beginn der Planungen für den Windpark war in der Flurneuordnung Neuhof (Fläche 380 ha) die Wertermittlung für die landwirtschaftlichen Grundstücke bereits durchgeführt und ein Teil des Wegenetzes ausgebaut. Die genauen Standorte für die Windkraftanlagen lagen zu Planungsbeginn noch nicht endgültig fest. Dies erwies sich im Nachhinein bei der weiteren Konzeption und bei den Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern als Vorteil. Nach Bekanntwerden der Planungen für den Windpark wurden Befürchtungen laut, dass die Grundeigentümer an den Einlageflächen festhalten wollen und somit nur eine unzureichende Flächenzusammenlegung im Flurneuordnungsverfahren erreicht werden kann. Ebenso gab es in der Dorfbevölkerung von Neuhof Befürworter und Gegner der Windkraftnutzung.

Die Lösung

Von drei mit den Bürgern und dem Projektentwickler diskutierten Lösungsansätzen wurde letztlich ein Flächenmodell gewählt, das folgende Rahmenbedingungen enthält:

  • Zwischen allen Grundstückseigentümern, der Stadt Creußen und dem Windkraftunternehmen werden privatrechtliche Verträge abgeschlossen.
  • Die Stadt Creußen wird Standorteigentümer der Windkraftanlage. Die hierfür erforderliche Bodenordnung erfolgt im laufenden Flurneuordnungsverfahren.
  • Ein Mindestentgelt für die Anlagen wird an alle Grundstückseigentümer flächenanteilig ausbezahlt.

Die Differenz zwischen der Ausschüttung an die Grundstückseigentümer und dem tatsächlichen Nutzungsentgelt (4 % der Nettostromerlöse) erhält die Stadt Creußen. Diese leitet den Mehrerlös (voraussichtlich zwischen 12.000 € bis 15.000 € pro Jahr) an die Dorfgemeinschaft Neuhof weiter. Durch das Flächenmodell kann ein Mehrwert für die Bevölkerung und die Region erreicht werden, da die Erträge unter allen Grundeigentümern aufgeteilt werden und der Dorfgemeinschaft zugute kommen. Zudem wird die Akzeptanz der Windkraftanlagen bei der Bevölkerung erhöht und ein Kapitalabfluss aus der Region verhindert.

Weitere Projekte

Die Fortschreibung der Vorranggebiete für Windkraft im Regionalplan Oberfranken-Ost bietet der Stadt Creußen die Möglichkeit, den Windpark „Tiefenthal“ zu realisieren. Dieser soll vier Windkraftanlagen mit einer Leistung von je 2,3 bis 3 MW umfassen. Ein weiterer, gemeindeübergreifender Windpark wird im Osten des Gebiets der Stadt Creußen mit bis zu neun Windkraftanlagen entstehen. Bei beiden Standorten wurden die Grundstückseigentümer frühzeitig eingebunden und gemeinsam Flächenmodelle entwickelt, die ähnlich wie in Neuhof alle Grundstücke im ausgewiesenen Vorranggebiet einbeziehen. Unter Federführung der Stadt Creußen soll jetzt eine Bürgergenossenschaft gegründet werden, die Betreiber dieser Windkraftanlagen werden soll.