© StMELFForschung und Innovation sind wichtige Werkzeuge, die Land- und Forstwirtschaft dabei unterstützen, zukunftsfähig zu bleiben. Sie tragen entlang der gesamten Wertschöpfungskette entscheidend zur langfristigen Sicherung der Ernährungsgrundlagen und Rohstofferzeugung bei. Durch die direkte Verknüpfung mit Ökosystemen entsteht durch die Bewirtschaftung eine hohe Verantwortung für den größtmöglichen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Ökosystemleistungen. Auf Grund der besonderen Konstellation werden kreative Lösungen zu aktuellen Herausforderungen dringend benötigt. Der neue Forschungsrahmen fördert eine systemübergreifende Denkweise in der Forschungsförderung des StMELF und den Ressortforschungseinrichtungen, verbindet bisher getrennte Forschungsbereiche und schafft eine kreative Umgebung für die Entwicklung von Forschungsthemen.
Vision der Ressortforschung
Die Ressortforschung unterstützt die bayerische Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft sowie den Tourismus auf dem Weg in eine ressourceneffiziente sowie -schonende Land- und Waldbewirtschaftung, die sowohl das Klima schützt als auch an das Klima und den Klimawandel angepasst ist, eine hohe Biodiversität fördert, gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung stärkt und innovative regionale Wertschöpfung vorantreibt – nachhaltig, smart und fair.
Missionen der Ressortforschung
Die bayerische Ressortforschung unterstützt die bayerische Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft durch die Entwicklung von praxistauglichen Methoden, Techniken, Konzepten und Lösungen konkret in folgenden Missionen.
Aufbau und Erhalt gesunder und fruchtbarer Böden
Durch die Entwicklung innovativer und optimierter, integrativer Bodenbearbeitungsverfahren und Anbausysteme sowie Nährstoffstrategien werden standortangepasst humusreiche Böden mit hoher Leistungsfähigkeit auf Grundlage einer hohen Biodiversität und Speicherkapazität angestrebt.
Natürliche Treibhausgassenken und innovative THG-Reduktionsansätze
Praxisnahe Lösungen für die integrative, ökonomisch tragfähige Nutzung und Erhalt von Wäldern, Mooren und Ackerland sowie emissionsmindernde Wertschöpfungsketten, Tierhaltung und Ernährungskonzepte tragen zur Speicherung von Kohlenstoff und Reduktion von THG-Emissionen bei.
Praxisnahe Lösungen für Trockenheit und Temperatur-extreme
Forschung unterstützt eine resiliente Land- und Forstwirtschaft, indem sie auf den Erhalt von Genressourcen, spezifische Züchtung und standortangepassten Anbau unter Extrembedingungen als Folge des Klimawandels zielt und wassersparende, erosionsmindernde, krankheits- und trockenheitsresiliente Produktions- und Bewirtschaftungssysteme schafft und implementiert.
Multifunktionale Flächennutzung
Die Entwicklung und Erforschung innovativer multifunktionaler Flächenkonzepte in ländlichen und urbanen Räumen sowie Strukturen und Modelle der Landnutzung, die die Biodiversität, Klimaanpassung, Wirtschaftlichkeit und Ressourceneffizienz unterstützen, stärken die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Land- und Forstwirtschaft sowie Ernährungswirtschaft und verschaffen ihnen somit gesellschaftliche Akzeptanz.
Tiergerechte Haltungsverfahren
Gesunde und robuste Nutztiere und deren effiziente und klimaangepasste Haltung, gute Leistungsparameter sowie hohe genetische Diversität sind das Ziel.
Nachhaltige Innovationen für Pflanzenschutz und Nährstoffkreisläufe
Forschung und Innovation zur Schädlingsdiagnose und -prävention, Monitoring und Vorbehandlung werden unterstützt. Daneben wird die Entwicklung von nachhaltigen Methoden des integrierten und ökologischen Pflanzenschutzes und der Düngung sowie die Nachhaltigkeitsbewertung von Produkten und Maßnahmen gefördert.
Gesunde Ernährung und alternative Proteinquellen
Ziel ist es, Lösungsansätze zu entwickeln, um Ernährungsweisen gesünder, sozial fairer und umweltverträglicher zu gestalten, sowie den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Gruppen zu erleichtern und das aktuelle Wissen rasch in die Praxis zu überführen.
Stoffliche und energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe
Innovative Nutzungsmöglichkeiten und Weiterentwicklung von Geschäftsfeldern für nachwachsende Rohstoffe mit ökologisch-ökonomischen Wertschöpfungsketten werden durch angewandte Forschung gefördert.
Soziologische Aspekte des ländlichen und urbanen Raums
Im Vordergrund dieser Mission stehen die Erfassung und Bewertung sowie praxisnahe Lösungen zur Entlastung der gesamtbetrieblichen Arbeitssituation der Landwirte und Waldbesitzer, sowie der Dialog mit der urbanen und ländlichen Gesellschaft im Hinblick auf soziale, ökologische und ökonomische Faktoren.
Leitlinie Forschungsdatenmanagement und Open Science
Die Leitlinie tritt zum 22. Juni 2026 in Kraft. Das StMELF überprüft diese Leitlinie in angemessenen Abständen und aktualisiert sie gegebenenfalls. Es gilt die aktuelle Version.
Das StMELF unterstützt Forschung von hoher Qualität zur Lösung ressortrelevanter Fragestellungen aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Ernährung und Tourismus. Um das Wissen für heutige und kommende Generationen zu bewahren und zu nutzen, unterstützt das StMELF "Open Science" und den Grundsatz der Offenheit des gesamten Forschungsprozesses. Hier sind sowohl die zugrundeliegenden Daten als auch die eingesetzten bzw. entwickelten Methoden bis hin zu der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen gemeint. Dies entspricht der EU-Richtlinie 2019/1024 und dem Bayerischen Digitalgesetz (BayDig). Des Weiteren bezieht diese Leitlinie nationale und internationale Initiativen und Empfehlungen mit ein. Das StMELF betrachtet Open Science als eine effektive Art und Weise, um Ergebnisse aus öffentlich finanzierter Forschung der wissenschaftlichen Gemeinschaft sowie Unternehmen und der breiten Öffentlichkeit zeitnah und frei zur Verfügung zu stellen. Das StMELF unterstützt Open Data und den freien Zugang zu Forschungsdaten als integrale Bestandteile offener Wissenschaft und bekennt sich zu den internationalen FAIR-Prinzipien (Findable – auffindbar, Accessible – zugänglich, Interoperable – interoperabel, Reusable – wiederverwendbar). Forschungsdaten sollen auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sein. Data Stewards können diesen Prozess unterstützend begleiten. Indem Forschungsdaten zur Nachnutzung zur Verfügung stehen, können wissenschaftliche Arbeiten beschleunigt, der Erkenntnisgewinn befördert und die Wirksamkeit der Forschung verbessert werden. Die Prinzipien Open Science und Open Data sollen die Effizienz, Sichtbarkeit und Qualität der Forschung verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Forschenden, den wissenschaftlichen Disziplinen und der Gesellschaft fördern. Das StMELF unterstützt die schrittweise Umstellung zu Open Science und zu standardisiertem, national und international kompatiblem Forschungsdatenmanagement (FDM) durch die Bereitstellung dieser Leitlinie.
Nationale und internationale Initiativen und Empfehlungen
- Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors externer Link
- BayDig, Artikel 14 (1): "Die Nutzbarkeit offener Datenbestände der öffentlichen Verwaltung wird gewährleistet. Die staatlichen Behörden sind zur zielgruppenorientierten und nutzerfreundlichen Aufbereitung öffentlich zugänglicher Daten verpflichtet." externer Link
- Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen, 2003 externer Link
- Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, DFG, 2019 externer Link
- Appel zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft, DFG, 2014 externer Link
- Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten, DFG, 2015 externer Link
Diese Leitlinie richtet sich an die Ressortforschungseinrichtungen (RFE) im Geschäftsbereich des StMELF und an alle Forschungsmittelempfängerinnen und -empfänger (FME). Sie ist auch bei Drittmittel- und Kooperationsprojekten anzuwenden, sofern sie nicht mit anderen Anforderungen von Förderern oder Kooperationspartnern im Konflikt steht. Gesetzliche Regelungen haben stets Vorrang vor dieser Leitlinie. Datenschutz, Patentschutz und der berechtigte Schutz von Betriebsgeheimnissen sind ungeachtet der Leitlinie zu beachten.
Bei Antragstellung sind die Vorgaben des StMELF zur Erstellung des Datenmanagementplans (DMP) zu beachten. Der Datenmanagementplan ist vollständig zusammen mit den geforderten Antragsunterlagen einzureichen. Im Projekt notwendige IT-Kapazitäten sowie IT-Personalressourcen sind mit der zuständigen IT-Stelle zu klären und entsprechend einzuplanen. Tätigkeiten in Bezug auf die Begleitung des Datenmanagements sind im Projekt einzuplanen. In jedem Forschungsprojekt ist eine datenverantwortliche Person zu benennen, die Datenqualität und -weitergabe sicherstellt. Ziel ist, die Daten durch deren gesamten Lebenszyklus zu begleiten.
Bei der Beschreibung, Speicherung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Daten sind die internationalen FAIR-Prinzipien zu beachten. Die Speicherung und Archivierung von Texten, Forschungsdaten und ihren Metadaten sowie weiteren Dokumenten, wie beispielsweise Bild- oder Videodateien, erfolgt in der Informationsinfrastruktur der RFE und FME. Daten sind mit Metadaten zu versehen. Metadaten sind in maschinenlesbarem Format zu speichern, um die Interoperabilität und Wiederverwendbarkeit zu unterstützen. Eine nachvollziehbare und standardisierte Dokumentation von der Struktur und der Formate der Datenaufnahme über die Analyse bis zur Archivierung ist für die langfristige Nutzbarkeit der Daten und Ergebnisse unerlässlich. Es wird empfohlen, das FDM von Data Stewards begleiten zu lassen. Metadaten sind in einem geeigneten Online-Repositorium zu veröffentlichen. Für die RFE veröffentlicht das StMELF dazu eine nicht abschließende Liste freigegebener Repositorien. Darüber hinaus sind Peer-review Artikel und Daten über den Open Access Weg in einem geeigneten Open Access Journal oder öffentlichen digitalen Repositorium zu veröffentlichen, sofern und solange keine technischen, ethischen oder datenschutzrechtlichen Gründe entgegenstehen. Um die Auffindbarkeit und Zitierbarkeit zu gewährleisten, ist darauf zu achten, dass jede Veröffentlichung einen persistenten Identifikator wie Digital Object Identifier (DOI) und eine Creative Commons Lizenz (CC-BY) besitzt. Das StMELF verweist hier auf den entsprechenden Agrarministerkonferenz (AMK)-Beschluss. Autoren werden ermutigt, auch andere geeignete Informationsmaterialien, wie z.B. "graue" Literatur, Monografien, Buchkapitel, Berichte, Bild- und Video-Dokumentationen, etc. im Open Access Format online zu veröffentlichen. Es wird, soweit möglich und im Ermessen der RFE und FME angestrebt, auch bisher erzeugte, noch nicht publizierte Daten nachträglich frei zugänglich zu machen bzw. mit Metadaten zu versehen und zu veröffentlichen. Die Nutzung einer Open Researcher and Contributor ID (ORCID) zur eindeutigen Autorenidentifikation wird ausdrücklich unterstützt und dient der Karriereförderung, weltweiten Vernetzung, eindeutigen Zuordnung von Veröffentlichungen und Profilbildung der forschenden Mitarbeiter. Es wird in dieser Leitlinie darauf hingewiesen, dass durch die Erstellung einer ORCID die betroffene Person freiwillig in die Datenübermittlung außerhalb des EU-Raumes eingewilligt hat und niemand zur Teilnahme verpflichtet werden darf. Die eindeutige und dauerhafte Identifizierung einer Forschungseinrichtung über die Research Organization Registry (ROR) wird ebenfalls empfohlen. Hierbei muss auch berücksichtigt werden, dass ausschließlich anonymisierte Daten veröffentlicht werden dürfen. Schon zu Beginn des Forschungsprojekts sollten die Forschungsdaten daher (ggf. unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten) in personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten eingeordnet werden. Zudem ist sicherzustellen, dass keine sonstigen Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder ausschließliche Nutzungsrechte, der Veröffentlichung entgegenstehen. Mit Blick auf eine mögliche spätere Archivierung der Daten sollten möglichst offene, nicht-proprietäre Dateiformate verwendet werden. Die Übernahme der Daten durch das zuständige Archiv (i.d.R. das Bayerische Hauptstaatsarchiv) erfolgt nach Anbietung und archivfachlicher Feststellung eines bleibenden Werts (=Archivwürdigkeit) im Benehmen mit der abgebenden Stelle. Soweit hier keine Sonderregelungen getroffen wurden, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Archiv, idealerweise bereits zu Beginn des Forschungsvorhabens. So können auch weitere Aspekte einer späteren Archivierung frühzeitig abgestimmt und im Projektverlauf berücksichtigt werden. Auf das Bayerische Archivgesetz und die bestehende Anbietungspflicht von Unterlagen von Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern an die Staatlichen Archive Bayerns (Art. 6 Abs. 1 BayArchivG) wird verwiesen.
- AMK-Beschluss TOP37 "Grundprinzipien zur Bereitstellung von offenen Daten durch den Bund und die Länder im Agrarbereich", 2023 externer Link
- Vorgaben zu maschinenlesbaren Datenformaten auf www.forschungsdaten.info externer Link
- BayRS 2241 1 WFK, GVBl S. 710, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1999 GVBl S. 521 externer Link
Die RFE bzw. FME, die Forschungsprojekte durchführen, beurteilen, welche Forschungsergebnisse und Daten veröffentlichungswürdig sind. Daher liegt die Verantwortung für die Berücksichtigung und Umsetzung dieser Leitlinie bei den zuständigen Personen an den RFE bzw. bei den FME. Diese gestalten das FDM in ihren Arbeitsbereichen so, dass die Grundsätze und Anforderungen dieser Leitlinie erfüllt werden. Sie entscheiden im nachvollziehbaren, dokumentierten Einvernehmen mit den beteiligten Akteuren (Forschenden, Leitungsebene, Zuständige für IT, etc.) über die Erhebung, Verarbeitung und Auswahl der zu speichernden und zu archivierenden Forschungsdaten, den Zeitpunkt, den Ort und die Konditionen ihrer Archivierung sowie deren Dokumentation und Veröffentlichung. Sie verantworten die Erstellung des DMP anhand der Vorgaben des StMELF. Ebenso treffen sie Regelungen im Falle eines Ortswechsels oder Ausscheidens beteiligter Akteure. Die Veröffentlichung von Daten ist nach einrichtungsinterner datenschutzrechtlicher und informationssicherheitstechnischer Prüfung, auch nach Projektende, als Link in die Datenbank Bayerische Ressortforschung Online (BayRON) einzutragen. Der aktualisierte DMP ist dazu ebenfalls hochzuladen. Die RFE bzw. FME sind dazu verpflichtet, die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis und des aktuellen fachlichen Standards sowie der internen Qualitätsstandards in ihrem Geschäftsbereich sicherzustellen, auch in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs und dem wissenschaftlich-technischen Personal.
Das StMELF stellt Hinweise und relevante Informationen zum FDM und Open Science für die RFE und Antragsstellende der Forschungsförderung auf seiner Website bereit, insbesondere eine Liste an geeigneten Repositorien, den DMP, von der IT unterstützte Tools und Informationen zu relevanten Kontaktstellen. Dies unterstützt die Arbeit der RFE bzw. FME, dient der Harmonisierung innerhalb des Ressorts und fördert die langfristige Nutzbarkeit von Forschungsergebnissen und -daten. Das StMELF unterstützt die RFE im Rahmen verfügbarer personeller und finanzieller Ressourcen bei der Bereitstellung und Koordinierung von digitalen Anwendungen, Rechenbedarfen und Archivierungslösungen, bei der datenschutzrechtlichen Prüfung von Forschungsergebnissen und bei technischen Fragestellungen in diesem Zusammenhang. Die Kosten von Open Access Veröffentlichungen und anderen projektbezogenen Open Science Aktivitäten sind bei Verwendung von CC-BY-Lizenzen und persistenten Identifikatoren förderfähig im Rahmen der Forschungsförderung. Dies umfasst auch nachvollziehbar begründete Ausgaben für IT-Ressourcen sowie für Personal im Forschungsdatenmanagement, etwa Data Stewards oder die Datenkuratierung. Die Anerkennung der Kosten und deren Höhe erfolgt auf Grundlage ihrer fachlichen Notwendigkeit und Angemessenheit und wird projektbezogen geprüft. Das StMELF bezieht die Darstellungen und Ausführungen im Zusammenhang mit Open Access und FDM in das Auswahlverfahren für eingehende Fördermittelanträge und in die Förderentscheidung ein.
Merkblatt B externer LinkForschungsdaten sind alle Daten, die im Laufe des wissenschaftlichen Arbeitsprozesses entstehen oder deren Ergebnis sind. Forschungsdaten werden unter Anwendung verschiedener Methoden erzeugt und treten in einer Vielzahl von Formen und Formaten auf und umfassen u.a. Messdaten, Laborwerte, audiovisuelle Informationen, Texte, Objekte aus Sammlungen oder Proben ebenso wie Software, Geodaten, Simulationsergebnisse, Programmcodes oder Befragungsergebnisse.
Das qualitätsgesicherte Forschungsdatenmanagement (FDM) umfasst den gesamten Lebenszyklus von Forschungsdaten, angefangen bei der Planung der Datenerhebung, über die Erzeugung der Daten, deren Aufbereitung und Dokumentation (inkl. strukturierter Metadaten), bis hin zu deren Speicherung und langfristigen Archivierung bzw. deren planmäßigem Löschen sowie deren Bereitstellung und Veröffentlichung in geeigneter Form.
Der Datenmanagementplan (DMP) ist ein Dokument, das strukturiert den Lebenszyklus von Forschungsdaten abfragt. Der DMP benennt u.a. Verantwortlichkeiten im FDM, beschreibt deren Art, Umfang und Erzeugung, regelt die Aufbewahrung, enthält Konzepte hinsichtlich Qualitätssicherung, Authentizität und Datenschutz sowie Angaben zu Lizensierung, Verfügbarkeit, Zugang und Publikationsart.
Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
Ein Data Steward im Bereich Forschungsdatenmanagement ist eine organisatorische Rolle innerhalb einer wissenschaftlichen Einrichtung, die Forschende über den gesamten Lebenszyklus von Forschungsdaten unterstützt. Aufgaben dieser Funktion können bspw. die Festlegung und Umsetzung von Qualitäts- und Metadatenstandards, die Sicherstellung der Einhaltung institutioneller Richtlinien sowie die Anwendung der FAIR-Prinzipien umfassen. Die Rolle des Data Stewards ist bislang nicht verbindlich normiert und wird je nach institutionellen und fachlichen Rahmenbedingungen unterschiedlich ausgestaltet.
Seidlmayer E., et al., ZB MED Informationszentrum Lebenswissenschaften, 2023: Forschung unterstützen – Empfehlungen für Data Stewardship an akademischen Forschungseinrichtungen: Ergebnisse des Projektes DataStew externer LinkTeile der Leitlinie wurden direkt oder in geänderter Form aus den "Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten am Julius Kühn-Institut, beschlossen am 23.3.2017, geänderte 2. Version" sowie der Vorlage aus dem OpenAIRE Programm der EU übernommen.
