Erfolgreiche Satellitenbeobachtung: Ministerium erinnert Landwirte – Jetzt Nachweise zur beantragten Kultur über FAL-BY einreichen

Aktualisiert am: 21.07.2023
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(17. Juli 2023) München – In den vergangenen Wochen hat die Landwirtschaftsverwaltung den bayerischen Landwirten für alle Kulturen (außer Spätkulturen wie Hackfrüchte) die Ergebnisse aus der Kulturartenerkennung per Satellit zur Verfügung gestellt. Wie das Landwirtschaftsministerium in München mitteilt, wurden dabei für fast 96 Prozent der über 1,65 Millionen Schläge die Kultur bereits auf diesem Weg bestätigt. Das sind gegenüber vergangenem Jahr fast 50.000 Schläge mehr. Diese sind nach dem Ampelsystem als Grün gekennzeichnet. Bei den verbliebenen knapp 70.000 Schlägen ist nach Auskunft des Ministeriums eine Rückmeldung durch die Landwirte nötig. Entweder konnte die Kultur nicht bestätigt werden (Gelb) oder es wurde eine andere Kultur ermittelt (Rot). Bei Gelb sollten die Betriebe die noch zu erledigenden Aufgaben in der App-Anwendung FAL-BY innerhalb von drei Wochen bearbeitet haben, bei Rot läuft die Frist bis zum 30. September 2023. Derzeit sind laut Ministerium gut 30.000 Antragsteller betroffen, meistens nur mit einer oder zwei unklaren Flächen. Die betroffenen Antragsteller wurden bereits per Mail oder durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informiert. Der bisherige Rücklauf an Meldungen belegt nach Auskunft des Ministeriums die Akzeptanz des neuen Kommunikationswegs durch die Landwirtinnen und Landwirte. Denn schon nach wenigen Tagen haben deutlich mehr als die Hälfte der betroffenen Antragsteller die Aufgaben bearbeitet oder begonnen. Alle Antragsteller, die bisher noch nicht aktiv waren, sollten allerdings in den nächsten Tagen beziehungsweise bis zum 30. September die notwendigen Nachweise über FAL-BY einreichen, um von den Vorteilen dieses neuen Verfahrens zu profitieren, aber auch um Sanktionen zu vermeiden. Bereits abgeerntete und möglicherweise bearbeitete Flächen stellen laut Ministerium kein Problem dar. Auch hier sollten auf jeden Fall die Fotos der abgeernteten Fläche eingereicht werden (mit einer Detailaufnahme, auf der noch Ähren oder Erntereste sichtbar sind). Anhand dieser könne die Verwaltung die Kultur bestätigen. Solche bereits von Antragstellern eingereichten Fotos zeigten, dass dies gut möglich ist. Auch für Flächen mit einer roten Ampel, bei denen eine andere Nutzung erkannt wurde als die beantragte, sollte ebenfalls der derzeitige Bestand auf der Fläche abfotografiert werden. In jedem Fall sei es wichtig, die FAL-BY-Aufgaben zu bearbeiten. Durch die eingereichten Fotos entstehen den Landwirten keine Nachteile. Zudem erinnerte das Ministerium alle Antragsteller der KULAP-Maßnahmen K14 und K20 sowie der VNP-Maßnahmen Q08, Q09, Q10, auch die Nachweise für den Einsatz der entsprechenden Technik bei den einzelnen Schnitten per FAL-BY zu übermitteln.