(27. Juni 2024) München / Berlin – Die Agrarministerkonferenz hat mit einem Umlaufbeschluss deutliche Vereinfachungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ermöglicht, ohne dass der Biodiversitäts- und Umweltschutz darunter leidet. „Mit dem gefassten Beschluss ist es endlich gelungen, eine maßgebliche Forderung Bayerns für die Landwirte zu erreichen. Bereits seit Beginn der aktuellen GAP-Förderperiode im letzten Jahr habe ich dafür gekämpft, dass die verpflichtende Stilllegung wertvoller Ackerflächen entfällt. Es sind Instrumente von gestern, die der aktuellen geopolitischen Lage definitiv nicht mehr gerecht werden. Die große Herausforderung heißt, die Ernährungssouveränität in der EU sichern und nicht neue Abhängigkeiten zu riskieren. Eine Pflichtstilllegung ist genau der falsche Weg und nicht mehr zu rechtfertigen. Zumal Bayerns Landwirte uns doch Tag für Tag aufs Neue beweisen, dass sie mit produktionsintegrierten Maßnahmen Umweltschutz und Nahrungsmittelproduktion auf derselben Fläche vorbildlich umsetzen können", sagte Agrarministerin Michaela Kaniber. Selbstverständlich dürfen Äcker weiterhin freiwillig brach liegen, wenn es betrieblich und für die Biodiversität vor Ort sinnvoll ist. Diese freiwillige Brache wird mit der Öko-Regelung eins auch entsprechend honoriert. Eine für Bayern ebenfalls wichtige Vereinfachung zielt auf die Fruchtfolge-Regelung ab. Diese Regelung war bisher sehr kompliziert und beinhaltete viele Ausnahmetatbestände. Künftig soll gelten: Spätestens im dritten Jahr muss auf der Fläche eine andere Frucht stehen. Dies ist einfach und klar und ermöglicht den Landwirten die erforderliche Flexibilität. „Hier haben wir den Beweis erbracht, dass es auch mit deutlich weniger Bürokratie geht. Da die EU die Vorgaben gelockert hat, konnten wir den entstandenen Spielraum effektiv nutzen. Nur wenn wir solche Gestaltungsfreiräume konsequent und ganz gezielt nutzen, können wir auch in Deutschland zu einer deutlichen Entlastung unserer landwirtschaftlichen Betriebe kommen“, sagte die Ministerin abschließend.