(5. Juli 2024) Berlin/München – Die Ampel hat im Zuge der Diskussion um das perspektivische Agrardiesel-Aus im März noch vor der Sommerpause ein umfangreiches Entlastungspaket angekündigt. Dieses wurde nun, wohl auch als vermeintliches Geschenk zum deutschen Bauerntag vorgelegt. Jedoch zu spät, um noch rechtzeitig das letzte Bundesratsplenum am heutigen Freitag zu erreichen. Eine Behandlung im Bundesrat wird also erst im September stattfinden. "2Die vorgelegten Entlastungen sind enttäuschend und verdienen nicht mal den Begriff Entlastung", so das vernichtende Fazit von Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. "Während auf der einen Seite über rund 440 Millionen Euro für den Agrardiesel wegfallen, werden jetzt Nebelkerzen zu vermeintlichen Entlastungen gezündet. Etwa die Anpassungen in der GAP. Das ist lediglich die Umsetzung von EU-Recht und keine Idee der Ampel." "Bayern zeigt, welche Entlastung den Landwirten wirklich zugutekommt. Deshalb haben wir ein wahres Entlastungspaket in den Bundesrat eingebracht. Ich hoffe auf breite Unterstützung unter den Ländern", so die Ministerin. Das bayerische Entlastungspaket enthält neben der Forderung nach einer vollständigen Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung auch die Forderung nach einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage. Den Betrieben muss die Möglichkeit gegeben werden, selbständig Vorsorge für wirtschaftlich schlechtere Zeiten treffen zu können. Für einen Übergang zu alternativen Antriebstechnologien in der Land- und Forstwirtschaft braucht es aus bayerischer Sicht eine Steuerbefreiung für Biokraftstoffe. Die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein äußerst detailreiches und vielfältiges Förderinstrument. Dieses muss stabil und fair ausgestaltet werden. Neue Öko-Regelungen, gegen den ausgesprochenen Willen der Länder, sind absolut nicht nachvollziehbar, bringen die Landwirtschaft den erklärten Zielen nicht näher und schaffen lediglich zusätzliche Bürokratie. Ohnehin muss der Prozess der Bürokratieentlastung weiter beschleunigt werden. Durch eine Abschaffung der Stoffstrombilanz oder klare Vereinfachungen im Fach- und Förderrecht, etwa bei Abstandsregelungen, Aufzeichnungspflichten oder Zweckbindungsfristen könnten hier starke Impulse für die Landwirtschaft gesetzt werden. Zuletzt könnte eine leichtere Erteilung für Baugenehmigungen für den tierwohlgerechten Umbau der Nutztierställe den umbauwilligen Betrieben so wichtige Planungssicherheit geben.