(5. Juli 2024) Berlin/München: In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat die über 80 Empfehlungen der Ausschüsse zum Tierschutz-Schnellschuss des Bundes zu großen Teilen vom Tisch gewischt. "Das vorgelegte Tierschutzgesetz ist und bleibt eine Katastrophe, provoziert massive Strukturbrüche in der Nutztierhaltung und lässt jegliches Gespür für die Praxis vermissen", so die Bewertung von Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. "Eigentlich müsste die Ampel das Tierschutzgesetz zurückziehen und völlig neu auflegen. Das verdeutlichen die über 80 Empfehlungen, die aus den einzelnen Ausschüssen kamen. Leider hat es für die Ablehnung, die Bayern nochmals in das Plenum eingebracht hat keine Mehrheiten gegeben. Meine letzte Hoffnung liegt nun beim Bundestag, der noch für praxisgerechte Anpassungen im Gesetz sorgen kann", so die Ministerin weiter Der Bundesrat hat die Empfehlung bestätigt, die auf einen bayerischen Antrag im Agrarausschuss beruht, sich bei der Haltung von Schweinen an den nationalen Aktionsplan Kupierverzicht zu halten. Somit gingen die Anforderungen an die Schweinehalter nicht unnötig über Europarecht hinaus. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass Kälber nur unter Betäubung enthornt werden dürfen, die wiederum durch einen Tierarzt erfolgen muss. Aus bayerischer Sicht geht das weit an der Praxistauglichkeit vorbei. Die erforderliche Betäubung und Enthornung muss auch durch einen sachkundigen Landwirt erfolgen können. Der Bundesrat konnte sich hier allerdings nur auf eine Prüfbitte an die Bundesregierung einigen. Empfehlungen für eine Verlängerung der Übergangsfristen von acht auf 15 Jahren, für das Kupieren von Lämmern, haben ebenfalls keine Mehrheiten erhalten. "Was mich jedoch maßlos enttäuscht, der Bund riskiert mit seinen überzogenen Regelungen die Zukunft der vielen kleinen bayerischen Milchviehbetriebe, die unter anderem im Alpenraum so Wichtiges für Kulturlandschaft und Biodiversität leisten. Durch die geplanten Änderungen bei der Milchviehhaltung stehen diese kleinen Betriebe perspektivisch vor dem Aus. Für Bayern hat das Tierwohl oberste Priorität. Nicht umsonst habe ich in meiner Regierungserklärung 2021 klargestellt, dass die ganzjährige Anbindehaltung ein Auslaufmodell ist. Aber dafür braucht es Übergangsszenarien, Maß und Mitte. Und die Kombinationshaltung, also zum Beispiel die Sommerweide, darf nicht gefährdet werden. Sonst hat das dramatische Folgen für uns in Bayern", so die Ministerin abschließend.