(26.04.2024) München – Die von den bayerischen Landtagsgrünen verbreiteten Erfolgsmeldungen zu den neusten Änderungen im Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes verursachen bei Agrarministerin Michaela Kaniber Kopfschütteln. "Die Grünen versuchen sich jetzt für halbherzige und notdürftige Verbesserungen zu feiern, die es gar nicht bräuchte, wenn nicht die eigenen Parteifreunde auf Bundesebene zuvor erst die Probleme geschaffen hätten. Für mich scheint das so, als lebten die Grünen in zwei Welten. In unseren Augen besteht noch dringend erheblicher Änderungsbedarf im aktuellen Entwurf. Vor allem die Vorgaben zum Winterauslauf bei Kombinationsbetrieben sind noch fern von jeglicher Praxis", so Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber. Für Bayern und seine einzigartige Kulturlandschaft ist die Kombinationshaltung von großer Bedeutung. Sie ist bei kleineren Milchviehbetrieben in Bayern weit verbreitet. Diese Betriebe mit Sommerweidehaltung leisten einen wichtigen Beitrag zur Pflege und zum Erhalt der Kulturlandschaft. "Der ursprüngliche Referentenentwurf aus dem Ministerium von Cem Özdemir war ein Schlag ins Gesicht für die Milchviehalter in Bayern. Die Kombinationshaltung bei Hofübergaben nicht fortführen zu dürfen und der ganzjährigen Anbindehaltung mit einer Frist von fünf Jahren das Licht auszuschalten, war dreist. Auch der neue Entwurf wird viele zum Aufgeben zwingen. Deswegen sind die aktuellen Lobeshymnen der Grünen einfach nur zynisch", so Kaniber. Bayern steht für Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht und Bayerns Milchviehalter stellen ganz von allein von der ganzjährigen Anbindehaltung auf Laufstall- oder Kombihaltung um. "Da braucht es keine gesetzlichen Regelungen und auch keinen finalen Druck aus Berlin. Was wir brauchen, ist ein klares Bekenntnis zur Kombinationshaltung mit Sommerweidegang, so wie diese in Bayern von vielen Betrieben praktiziert wird", so Kaniber weiter. Ein Winterauslauf sei gerade für viele kleinere Betriebe mitten in der Ortschaft nicht möglich. Im nachgebesserten Referentenentwurf ist außerdem eine Verordnungsermächtigung enthalten, mit der das Bundeslandwirtschaftsministerium weitere Anforderungen an die Anbindehaltung festlegen kann. Die Latte der Anforderungen könnte letztlich so hochgelegt werden, dass die Betriebe durch die Hintertür zur Aufgabe gezwungen werden. "Wenn Hartmann, Bär und Co wirklich was für die Milchviehhaltung und die Kombinationsbetriebe tun wollen, dann sollten sie sich in Berlin für wirklich klare und verlässliche Regelungen sowie Erleichterungen einsetzen und nicht Augenwischerei betreiben", so Kaniber abschließend.