(8. Juli 2024) München – Vor allem kleine Infrastrukturprojekte können maßgeblich dazu beitragen, die Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse in ländlichen Regionen nachhaltig zu verbessern. Der Freistaat lässt die Kommunen hierbei nicht allein. Deshalb können ländliche Gemeinden ab sofort wieder für kleinere Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte staatliche Zuschüsse aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beantragen. "Ein gutes Netz an Dorfstraßen, Fuß- und Radwegen ist für das tägliche Leben am Land unerlässlich. Schön gestaltete Dorfplätze oder öffentliche Freiflächen laden nicht nur zum Verweilen ein, sondern stärken auch das gemeinsame Miteinander vor Ort. Es gibt hervorragende Ideen in den Dörfern und wir unterstützen die Gemeinden dabei, sie rasch und effizient umzusetzen", sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber zum Start der neuen Förderperiode in München. Der Freistaat verfolgt dabei das Ziel, den ländlichen Charakter der Dörfer und Gemeinden zu erhalten. Aber auch der moderne ländliche Wegebau hat eine wichtige Erschließungsfunktion. Mit dem neuen Programm können Investitionen zwischen 25.000 und 1,5 Millionen Euro mit einem Fördersatz von bis zu 60 Prozent bezuschusst werden. Für eine erste Antragsrunde stehen landesweit rund 70 Millionen Euro zur Verfügung. Die Anträge hierfür müssen bis 31. Oktober beim örtlich zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung eingereicht werden. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm sowie zur Antragstellung gibt es bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung sowie im Internet unter https://www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/eler-programm-2023-2027/index.html (Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2023 – 2027).