Bayern beschließt Eckpunkte für neues Jagdgesetz – mehr Eigenverantwortung, weniger Bürokratie

Aktualisiert am: 09.09.2025
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(09.09.2025) München – Die Bayerische Staatsregierung hat heute die Eckpunkte zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes beschlossen. Mit klaren Leitlinien für Abschussplanung, Jagdzeiten und den Umgang mit dem Wolf schlägt der Freistaat einen wichtigen Weg ein für klimastabile Wälder und eine zukunftsfähige Jagd. "Unser Wald ist mehr als nur Bäume – er ist unsere grüne Lunge, unser Schutzschild gegen den Klimawandel und die Heimat vieler Tiere. Darum ist es unsere Pflicht, ihn widerstandsfähig und stark zu machen", betonte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. "Das neue Jagdgesetz bringt weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung und größere Freiheiten. Für mich war zentral: Freiheit kann nur dort eine Lösung sein, wo das Zusammenspiel von Jagd und Wald gelingt." So entscheidet das "Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung" wer unter welchen Bedingungen aus der Abschussplanung aussteigen kann und darf. Es zeigt alle drei Jahre wissenschaftlich abgesichert, wo Wald und Wild im Einklang stehen. "Das Forstliche Gutachten ist zukünftig die entscheidende Messlatte, wer unter welchen Bedingungen aus der Abschussplanung rauskommt. Genau das war mir bei all den Verhandlungen sehr wichtig. Es ist die Messlatte dafür, ob mehr Eigenverantwortung möglich ist oder Vorgaben notwendig bleiben. In grünen Gebieten erhalten Eigentümer und Jäger größtmögliche Freiheiten. In roten Gebieten gelten dagegen klare Auflagen: verpflichtende Waldbegänge, ein geeignetes Jagdkonzept und ein Abschussnachweis, als Sanktion für Gebiete, die wiederholt rot sind. Dieser Abschussnachweis wird erstmalig gesetzlich verankert und das ist gut so. Das nächste Gutachten steht im Jahr 2027 an. Ganz Deutschland beneidet uns um dieses Gutachten – und zu Recht", erklärte Kaniber. Eine weitere wichtige Änderung am Jagdgesetz betrifft die Jagdzeiten. Diese beginnt auf Rehwild künftig zwei Wochen früher – am 16. April. Damit reagiert Bayern auf die veränderten Vegetations- und Klimabedingungen. "Es war mir von Anfang an ein wichtiges Anliegen, die Jagdzeiten an sich veränderte Klimabedingungen anzupassen. Die Vegetation ist immer früher dran, das muss auch jagdlich berücksichtig werden können. Daher bin ich erleichtert, dass wir diese Änderung erreichen konnten. Unsere Jäger können am besten selbst entscheiden, wann sie effizient jagen. Es muss nicht täglich gejagt werden – wichtig ist, dass sie eigenverantwortlich auch Zeiten der Ruhe für das Wild einhalten. So gewinnen Wald und Tiere gleichermaßen", so die Ministerin. Die Bayerische Staatsregierung setzt beim Thema Wolf auf eine bundesweite Lösung. Zwar soll der große Beutegreifer ins Bayerische Jagdgesetz aufgenommen werden, entscheidend bleibt jedoch eine Regelung auf Bundesebene. "Seit Beginn meiner Amtszeit kämpfe ich dafür, dass der Wolf ins Jagdrecht kommt. Klar ist aber auch, es ist ein symbolischer Akt, denn Bundesrecht wird ohnehin Landesrecht überschreiben. Bayern kann das Problem nicht alleine lösen. Der Bund muss jetzt liefern und ein aktives Bestandsmanagement ermöglichen", forderte Kaniber. Mit den Eckpunkten ist der Weg für den Gesetzesentwurf aus dem Bayerischen Wirtschaftsministerium frei. Ziel ist ein modernes Jagdgesetz, das Waldbesitzer, Jäger und die Gesellschaft gleichermaßen stärkt. "Wir geben den Eigentümern mehr Verantwortung – und ich erwarte, dass sie diese ernst nehmen und sich für ihren Wald einsetzen. Nicht nur Eigentum, auch Verantwortung verpflichtet! Dieses Gesetz ist ein großer Schritt in eine nachhaltige Zukunft unserer bayerischen Wälder", sagte Kaniber.