Streuobstpakt – Förderprogramm Streuobst für alle!
Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt sollen bestehende Streuobstwiesen erhalten und bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden.
Voraussetzungen
Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen zum Zweck der Pflanzung in Bayern.
- Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche).
- Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.
Mittelherkunft
- Bayern
Gefördert werden Ausgaben von
- Kommunen,
- rechtsfähigen Vereinen und Verbänden.
Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume.
- Die Mindest- bzw. Maximalanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt 10 bzw. 100 Bäume.
- Bezuschusst wird der Kauf der Bäume mit bis zu 45 Euro pro Baum.
Zur Abklärung der für die Förderung erforderlichen Voraussetzungen wird empfohlen, sich vor der offiziellen Antragstellung mit dem zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung in Verbindung zu setzen. Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Zustimmung des Amtes vorliegt.
Weiterführende Informationen
Förderwegweiser