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Das EU-Schulprogramm soll die Wertschätzung von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 und Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in Kindergärten und Häusern für Kinder (Stichtagsregelung) erhalten kostenlos bevorzugt regionales und saisonales Obst, Gemüse, Milch und ausgewählte Milchprodukte. Das EU-Schulprogramm wird aus Landes- und EU-Mitteln finanziert.
+++ Aktuelle Informationen (Stand: 13.01.2021) +++
Derzeit besteht in den Kindertageseinrichtungen nur die Notbetreuung, in den Schulen Distanzunterricht. Daher sind auf Grund der aktuellen Entwicklung voraussichtlich mindestens bis Ende Januar keine Lieferungen im Rahmen des EU-Schulprogramms möglich.
So können Sie am Programm teilnehmen
Zielgruppe
Stichtagsregelung - Die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder bemisst sich wie folgt:
Diese Anzahl ist verbindlich für das gesamte Schul-/Kindergartenjahr. Eine Anpassung der Kinderzahlen während des Kita-/Schuljahres ist nicht mehr möglich!
Schulen, Kindergärten und Häuser für Kinder können sich von einem zugelassenen Lieferanten beliefern lassen. Der Abschluss eines Liefervertrages mit Ihrem Obst- bzw. Milch-Lieferanten wird empfohlen. Ein Wechsel des Lieferanten ist grundsätzlich nur schulquartalsweise möglich.
Während es Aufgabe des Lieferanten ist, termingerecht und in der vereinbarten Qualität und Menge frische Lebensmittel zu liefern, ist es Aufgabe der Einrichtung, die Ausgabe der Lebensmittel an die förderberechtigten Kinder ab drei Jahren in flankierende Maßnahmen einzubetten. Dazu gehört verpflichtend die Umsetzung der entsprechenden Inhalte des Programms "Voll in Form" (gemeinsames Schulfrühstück u.a.) bzw. des "Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes" mit dem Ziel, Kindern die Vielfalt und den Wert von Obst und Gemüse nahezubringen und so gesunde Ernährungsgewohnheiten zu fördern. Zusätzlich ist der Besuch eines Bauernhofes oder Gartenbaubetriebes empfehlenswert.
Meldeblatt "Kinderzahl der Einrichtung für das Schuljahr 2020/21"
Merkblätter und wichtige Informationen für das Schuljahr 2020/21
Unterlagen zu Covid-19 bedingten Schließungen von Einrichtungen
Meldeblatt "Kinderzahl der Einrichtung für das Schuljahr 2020/21"
Merkblätter und wichtige Informationen für das Schuljahr 2020/21
Antrag auf Zuwendung - Schuljahr 2020/21
Antrag auf Zuwendung - Schuljahr 2019/20
Allgemeine Formulare
Grundschulen und Förderschulen (Jahrgangsstufen 1 bis 4) sowie Kindergärten und Häuser für Kinder (Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt; Stichtag vgl. Merkblatt).
Um Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte erhalten zu können, wählen Sie aus der Liste der zugelassenen Lieferanten einen Lieferanten aus.
Der Abschluss eines Vertrags mit dem Lieferanten wird empfohlen. Im Vertrag können Sie u.a. festlegen, wann Ihre Einrichtung welche möglichst regionalen und saisonalen Lebensmittel erhalten soll und ob diese aus konventionellem oder aus ökologischem Anbau stammen.
Die Liefertermine können frei zwischen Einrichtung und Lieferant vereinbart werden. Eine (schul)wöchentliche Lieferung ist grundsätzlich erwünscht. Somit werden Reste vermieden und eine regelmäßige Versorgung der Kinder mit Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten gewährleistet.
Während es Aufgabe des Lieferanten ist, termingerecht und in der vereinbarten Qualität und Menge frische Lebensmittel zu liefern, ist es Aufgabe der Einrichtung, die Ausgabe der Lebensmittel an die förderberechtigten Kinder ab drei Jahren in flankierende Maßnahmen einzubetten. Dazu gehört verpflichtend die Umsetzung der entsprechenden Inhalte des Programms "Voll in Form" (gemeinsames Schulfrühstück u.a.) bzw. des "Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes" mit dem Ziel, Kindern die Vielfalt und den Wert von Obst und Gemüse nahezubringen und so gesunde Ernährungsgewohnheiten zu fördern. Zusätzlich ist der Besuch eines Bauernhofes oder Gartenbaubetriebes empfehlenswert.
Lebensmittelrechtliche Vorschriften und Anforderungen an die Lebensmittelhygiene müssen durch die Einrichtung eingehalten werden und unterliegen der Lebensmittelüberwachung. Bei Fragen in diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde bzw. Gemeinde.
Nur zugelassene Lieferanten können Einrichtungen beliefern und Zuwendungen beantragen. Der Antrag auf Zulassung muss mit der Bestätigung der Kreisverwaltungsbehörde bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden.
Frisches Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukte wie z.B. Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Karotten, Gurken, Paprika, pasteurisierte Milch, Buttermilch, Naturjoghurt und Käse laut Käseverordnung (vgl. Merkblätter). Bevorzugt sollen regionale und saisonale Produkte verteilt werden. Nicht beihilfefähig sind z. B. Nüsse, Rohmilch, Butter, Fruchtbuttermilch, Fruchtjoghurt, Frischkäse, Trinkjoghurt.
Schulquartal | Lieferperiode | Portionspauschale | Maximale Portionsanzahl Milch/-produkte | Maximal zuwendungsfähige Menge Obst/Gemüse |
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2. Schulquartal (2020/21) | November 2020 bis Januar 2021 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 9 Portionen | 900 g |
1. Schulquartal (2020/21) | August bis Oktober 2020 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 7 Portionen | 700 g |
4. Schulquartal (2019/20) | Mai bis Juli 2020 - Coronabedingt keine Lieferung | |||
3. Schulquartal (2019/20) | Februar bis April 2020 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 10 Portionen | 1000 g |
Schulquartal | Lieferperiode | Portionspauschale | Maximale Portionsanzahl Milch/-produkte | Maximal zuwendungsfähige Menge Obst/Gemüse |
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2. Schulquartal (2020/21) | Januar 2021 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 3 Portionen | 300 g |
Achtung: Lieferperiode Dezember beginnt an einem Dienstag! | Dezember 2020 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 3 Portionen | 300 g |
November 2020 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 3 Portionen | 300 g | |
1. Schulquartal (2020/21) | Oktober 2020 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 4 Portionen | 400 g |
Achtung: Lieferperiode Oktober beginnt an einem Donnerstag! | September 2020 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 3 Portionen | 300 g |
August 2020 | - | - | - | |
4. Schulquartal (2019/20) | Mai bis Juli 2020 - Coronabedingt keine Lieferung | |||
3. Schulquartal (2019/20) | April 2020 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 3 Portionen | 300 g |
Achtung: Lieferperiode April beginnt an einem Mittwoch! | März 2020 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 4 Portionen | 400 g |
Februar 2020 | 0,32 € konventionell 0,42 € biologisch | 3 Portionen | 300 g |